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«rsqrmt wöchentlich drei »al und »war Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Vormittag). LbonnementSpr«» beträgt oierteljährlich 1 Mark 20 Pf. prisonwsraoäo. Anzeiger für Inserat« «erden di» spätesten» Mittag» de» vorhergehenden Tage» de» Erscheinen» erbeten und die CorpuSspaltenzeile mtt 10 Pf-, unter „Eingesandt" mit 20 Pf. berechnet. Zwönitz un- Umgegend. Amtsblatt für den Stadtgemeinderath, den Kirchen-- und Schulvorstand zu Zwönitz. Verantwortlicher Redacteur: Bernhard Ott in Zwönitz. »Ä. Sonnabend, drn lü. Mai I87S.4. Jahrg. Bekanntmachung. Nachdem das Schulgeldcataster für das Schuljahr 1879 aufgestellt, liegt dasselbe von heute ab bis zum SL. Mai ». e. im Caflenlocale zur Einsichtnahme aus und sind etwaige Reclamationen dagegen bis zu dieser Frist schriftlich anzubringen. Zwönitz, am 5. Mai 1879. Der Schulvorstand das. —— Neidhardt, Pf. — Bekanntmachung. Diejenigen, welche mit Entrichtung des Schulgeldes noch in Rückstand sich befinden, werden hierdurch bedeutet, den restirenden Betrag nunmehr umgehend, spätestens aber bis zum IS. Mai a. v. an unsere Caffenverwaltung zu entrichten. Gegen die nach Ablauf dieser Frist noch Restirenden wird ohne alles Weitere mit der Zwangsbeitreibung vorgegangen werden. Zwönitz, am 8. Mai 1879. Der Schulvorstand das. Neidhardt, Pf. Tagesgeschichtc. Deutschland. Berlin. Im Hinblick auf die an maßgebender Stelle in Aussicht genommene Betheiligung Deutschlands an den beiden Weltausstellungen in Ausstralien sei darauf hingewiesen, daß unsere deutschen Industrien von der Theilnahme an der ersten, in Sidney, stattsindenden Ausstellung aller Wahrscheinlichkeit nach mehr Vortheil zu erwarten hat als von der etwas später, im Jahre 1880 in Melbourne zu veranstaltenden. Die Zollgesetzgebung dieser beiden britischen Colonien Neu-Süd-Wales und Victoria ist nämlich eine ganz verschiedene; die der Colonie Victoria (Melbourne) ist weit protectionistischer als diejenige von Neu-Süd-Wales (Sydney.) Die Chancen, auf den: australischen Markte festen Fuß zu fassen resp. neues Terrain zu erobern, dürften somit namentlich durch Beschickung der Ausstellung zu Sydney gefördert werden. Aus Anlaß der goldenen Hochzeitsfeier unseres Kaiserpaares soll nach Meldungen aus Berlin ein Gnadenerlaß bevorstehen, auf Grund dessen einer Anzahl von mehr als tausend Gefangenen Personen aus sämmtlichen preußischen Staatsgefängnissen die Freiheit geschenkt werden soll. Die Amnestie wird sich auf solche Gefangene erstrecken, denen die betreffenden Strafanstaltsdirectionen gute Führungsatteste ausgestellt, auf Grund deren der Justizminister die Begnadigung be fürwortet hat; was die politischen Gefangenen und Verurtheilten an langt, so werden von diesen im Ganzen nur Wenige der Begnadigung theilhaftig werden und zwar, wie man glaubt, nur solche, die ein Gnadengesuch eingereicht und ein reumüthiges Bekenntniß abgelegt haben. Daß Graf Arnim nicht in diesen Act mit eingeschlossen ist, wird noch besonders bemerkt. Oesterreich. Wien, 5. Alai. Wie die „D. Ztg." erfährt, finden jetzt im Kriegsministerium lebhafte Berathungen wegen der Einführung der Militärpflicht in Bosnien und der Herzegowina statt. Die Berathung soll soweit gediehen sein, daß demnächst zur Auf- stelluna der ersten bosnischen Truppenkörper geschritten werden wird. Ruhland. Aus St. Petersburg wird der „Schl. Ztg." unterm 3. Mai u. A. Folgendes gemeldet: In letzter Zeit sind hier sehr zahlreiche Verhaftungen vorgenommen worden. Jeder der nur irgendwie des Nihilismus verdächtig war, darunter selbst viele Frauen hochgestellter Persönlichkeiten, wurde in Gewahrsam gebracht. Der Eifer der Polizei war, und ist auch jetzt noch, so groß, daß sämmt- liche Gefängnisse St. Petersburgs — und deren sind nicht wenige — überfüllt sind. Man war sogar genöthigt, einige Persönlichkeiten von Rang, die im Verdacht standen, Anhänger des Nihilismus zu sein, und gegen welche man untersuchungsweise vorgehen wollte, in die Gefängnisse zu stecken, welche zur Aufnahme der nach Sibirien verbannten Verbrecher bestimmt sind. Mit diesen scharfen Maßregeln ist das russische Publikum vollständig einverstanden, nur wäre es zu wünschen, daß die Untersuchungen rasch beendet würden lind daß man zum wenigsten den nur „verdächtigen" Arrestanten gesunde Zellen anwiese. Die Polizei, welche natürlich ununterbrochen auch den Mördern Mesenzoffs nachspürt, fand wirklich unter den Arrestanten eine Persönlichkeit, auf welche das Signalement des Kutschers, welcher bekanntlich den Mörder in Sicherheit brachte, paßte. Man berief den Besitzer des Tattersall, Kracht, bei welchem s. Z. das Pferd und die Equipage des Mörders aufgefunden wurde, und dieser erkannte sofort in dem vorgcstellten Individuum den so lange vergeblich ver folgten Kutscher. — Ueber die Untersuchung gegen Solowjoff dringt effektiv nichts an die Oeffentlichkeit. Bekannt ist nur, daß Solowjoff gut verpflegt wird und sich einer äußerst humanen Behandlung er- freut. Man hofft, ihn dadurch zu größeren Geständnissen zu bringen. Es scheint jedoch, als ob er selbst nicht sehr eingeweiht wäre in die Geheimnisse des Nihilismus. Das „Revolutionskomitee" leugnet sogar die Bekanntschaft mit Solowjoff und erklärt in seinen Pamphleten, derselbe müßte zu einer anderen Verbindung, die noch radikaleren Grundsätzen huldige, gehören. Das Revolutionskomitee würde nie das Leben des Kaisers bedrohen. Auf diese Weise will inan den Abscheu des Volkes von sich ablenken. Es scheint den Nihilisten hauptsächlich darauf anzukommen, dem Volke beizubringen, das Leben des Kaisers sei durch die „hohe besitzende Klasse" bedroht, um die Volkswuth gegen die „Reichen" zu richten. In der allgemeinen Ver wirrung würden dann die Nihilisten, die Umsturzpartei, herrlich im Trüben fischen können. Türkei. Vor einigen Wochen kam es zur Kenntnis; des Generalgouverneurs von Syrien, Midhat Pascha, daß sich in der syrischen Seestadt Tripolis ein Individuum schon seit 8 Jahren in Untersuchungshaft befände, ohne auch nur einmal einem Verhöre unterzogen worden zu sein. Das Verbrechen des Verhafteten bestand nämlich darin, seinen Nachbar mit einem Stein verwundet zu haben, der dann, au den erhaltenen Wunden starb. Es wurde nun über diesen Fall eine gehörige Untersuchung eingeleitet, und da nach dem türkischen Kodex ein solches Verbrechen höchstens mit fünfjährigem Kerker bestraft werden darf, so besaht Midhat Pascha, daß man den Jnyaftirten sogleich auf freien Fuß setze, mährend er dessen Züchter dazu verurtheilte, demselben für eine dreijährige Kerkerhaft Schaden ersatz zu leisten. Lokales und Süchfisches. — Die k. Kreishauptmannschaft zu Zwickau hat auf Grund von 8 24 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 dem Seiler Albin Reichel in Mildenau die Befugmß zur gewerbsmäßigen oder nicht gewerbsmäßigen öffentlichen Verbreitung von Druckschriften, sowie die Vefugniß zum Handel mit Druckschriften im Umherziehen entzogen. Nicht minder hat die genannte Kreishauptmannschaft auf Grund von