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Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Vormittag). Abonnementspreis beträgt vierteljährlich l Mark 20 Ps. prssnuweranäo. ÄMM für Inserate werden bis spätestens Mittags des vorhergehenden Tages deS Erscheinens erbeten und die Corpusspaltenzeile mit l0 Pf., unter „Eingesandt" mit 20 Pf. berechnet. Zwönitz und Umgegend. Organ für den Stabtgemeinderath, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. Verantwortlicher Rcdacteur: Bernhard Ott in Zwönitz. Sonnabend, den 2. April 1881. 6. Jahrg. Bekanntmachung. Die am 31. März a. e. fälligen commnnlichen Anlagen pr. 2. Termin sind binnen 14 Tagen und spätestens bis zum 2«. April 1881 an hiesige Stadtcasse zu entrichten. Gegen Zahlungssäumige muß nach Ablauf dieser Frist das Mahn- resp. Executionsverfahren eingeleitet werden Zwönitz, am 25. März 1881. Der S t a d t g e m e i n d e r a't. —— Schönherr. Uhr in I. der IV. 3 8 VI. I. III. 8 Vs" 3 Classe bei Herrn Albrecht, Knabenclasse, Classe bei Herrn Albrecht, Mädchenclasse, Classe bei Herrn Sieber, Mädchenclasse, Classe bei Herrn Sieber. Prüfungen in hiesiger Stadtschule abgehalten und zwar Knabenclasse, am Montag früh Vorm. Mittag Nachm. Dienstag früh Vorm. Mittag Nachm. Bekanntmachung. Die am I. April a. e. fällige» Beiträge zur Jmmobiliarbraudversicheruugseafse werden mit 1 Pfennig von der Gebäude-Versicherung und mit 1'/z Pfennig von der freiwilligen Versicherung pro Einheit erhoben. Dieselben sind innerhalb der gesetzlich zulässigen achttägigen Frist, spätestens aber bis zum IS. April c. bei Vermeidung executivischer Beitreibung an die hiesige Stadt-Steuereinnahme zu entrichten. Zwönitz, am 25. März 1881. DerBürgermeister. Schönherr. Bekanntmachung Nächsten Montag und Dienstag, am 4. und 5. April, werden die Prüf, Ausstellung der weibl. Handarbeiten in der Mädchenschule am Examentage. Von Dienstag Nachmittag 5 Uhr au in der Fortbildungsschule mit Classe I, II und III. Die Aufnahme der schulpflichtigen Kinder findet am Sonnabend, den 9. April, Mittag 1 Uhr statt; auswärts Ge borene haben ein Taufzeugniß mitzubringen. Für sämmtliche Kinder sind die Impfscheine aufzuweisen. Kinder, welche erst nach dem 3V. Juni 6 Jahre alt werden, dürfen laut Verordnung der Königl. Schulbehörde unter keiner Bedingung zum Schulbesuch zugelassen werden. Zu den bevorstehenden Prüfungen werden der geehrte Stadtgemeinderath bez. der Schulvorstand, sowie die Eltern und sonstige Freunde der Schüler ergebenst eingeladen. Zwönitz, den 29. März 1881. Die Lokalinspection allda: Neidhardt, Pf. Bekanntmachung. Auf Antrag der Erben weil, des Grundstücksbesitzers und Webers Carl Friedrich Grunewald in Niederzwönitz und des Webers August Friedrich Grunewald daselbst, soll das den Genannten gemeinschaftlich und zwar je zur Hälfte gehörige zwei- «iS- Haus mit Garten No. 182 L des Brandkatasters, No. 42 a des Flurbuchs uud Folium 300 des Grund- und Hypothekenbuchs für Niederzwönitz, welcher Grundbesitz am 14. März 1881 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 4000 Mark -- gewürdert worden, den 4. April 1881, Mittags 12 Uhr, in der Viehweger'schen Restauration in Niederzwönitz öffentlich und unter den im Termine bekannt zu machenden Bedingungen an den Meistbietenden versteigert werden, was hierdurch unter Bezugnahme auf die im hiesigen Amtsgebäude, in der Viehweger'schen Restauration in Niederzmönitz und im Lehngericht daselbst aushängenden Anschläge bekannt gemacht wird. Stollberg, am 16. März 1881. Königliches Amtsgericht. Zumpe. Bekanntmachung. Auf Antrag der Erben weil, des Hausbesitzers und Fleischermeisters Friedrich August Bauer in Niederzwönitz soll das zu» Nachlasse desselben gehörige Hansgrnn-stück No. 102 des Vrandkatasters, No. 153 des Flurbuchs und Folium 104 des Grund- und H^pothekenbuchs für Niederzwönitz,