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Erscheint wöchentlich drei Mal und twar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Vormittag). AbonnementSpreiS beträgt vierteljährlich l Mark 20 Ps. prsenawsranäo. ÄnMr Inserate werden bi» spätesten» Mittag» de» vorhergehenden Tages de» Erscheinen» erbeten und die Corpus spalte» zeile mit 10 Pf., unter „Eingesandt" mit 20 Pf. berechnet. Zwönitz und Umgegend. Organ für den Stadtgemeinderath, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. Verantwortlicher Redacteur: Bernhard Ott in Zwönitz. ST. Sonnabend, den 14. Mai L88I.6. Jahrg. Tagesbericht. — In unserem deutschen Geldwesen steht demnächst eine kleine Aenderung bevor, die wir mit Freuden begrüßen. Die goldenen Fünfmarkstücke, die ihrer Kleinheit wegen nie beliebt waren, auch in das Decimalsystem nicht recht paßten, sollen aus dem Umlaufe zu rückgezogen werden. Es empfiehlt sich daher für Kaufleute, sie zu sammeln und zu größeren Zahlungen an Banken, Staatskassen rc. zu verwenden. Auch die Fünfmarkscheine dürften in Zukunft gleichem Schicksale verfallen. Ebenso könnte es nichts schaden, wenn die 20- Markscheine eingezogen und dafür 10-Markscheine ausgegeben würden. Ain nöthigsten aber ist die Umprägung der Thaler in Zweimark stücke, damit endlich einmal das Rechnen nach Thalern und guten Groschen aufhört, von dem Biele noch immer nicht lassen können. — Die diesjährigen Gerichtsferien werden im gesammten Reichs gebiete am 15. Juli beginnen und am 15. September endigen. Während der Ferien werden nur in Feriensachen Terniine abgehalten und Entscheidungen getroffen. Feriensachen sind: Strafsachen, Arrest- fachen und die eine einstweilige Verfügung betreffenden Sachen; Meß- und Marktsachen; Streitigkeiten zwischen Vermiethern und Miethern von Wohnungs- und anderen Räumen wegen Überlassung, Benutzung und Räumung derselben, sowie wegen Zurückhaltung der vom Miether in die Miethsräume eingebrachten Sachen; Wechsel sachen und Bausachen, wenn über Fortsetzling eines angefangenen Baues gestritten wird. Das Gericht kann auf Antrag auch andere Sachen, so weit sie besonderer Beschleunigung bedürfen, als Ferien sachen bezeichnen. Die gleiche Befugniß hat, vorbehältlich der Ent scheidung des Gerichts, der Vorsitzende. Auf das Mahnverfahren, das Zwangsvollstreckungsverfahren und das Concursverfahren sind die Ferien ohne Einfluß. Ebenso wenig wird die Befugnis; des Richters, Termine für die Zeit nach den Gerichtsferien anznberanmen lind die solche Termine betreffenden Ladungen und Zustellungen zu erlassen, durch die Gerichtsferien tangirt. — Dresden, 11. Mai. Aus Anlaß der heute Vormittag 8 Uhr 25 Min. erfolgten Abreise Ihrer königl. Majestäten nach Ems hatten sich znr ehrfurchtsvollen Verabschiedung die Herren Staatsminister, die Oberhof- und Hofchargen, der Stadtcommaudant, der Polizeipräsident, der Oberbürgermeister u. s. w. auf dem Leip ziger Bahnhofe eingefunden. — Dresden, 11. Mai. In liberalen Kreisen werden lebhafte Einwendungen gegen die neue Tranordnung laut, deren § 19 unter v dem evangelisch-lutherischen Bräutigam die Trauung versagt wissen will, wenn dieser zu gemischter Ehe die Erziehung sämmtlicher zu erwartender Kinder in einer nicht evangelischen Confession zuge sagt hat. Das Kirchenregiment motivirt dies Verlangen damit, daß bei solchen Ehen es mit der Würde der evang. - luth. Kirche nicht vereinbar erscheine, Ehen einzusegnen, vor deren Eingehung die Betreffenden durch solche Zusage sich von ihr (der evang.-luth. Kirche) losgesagt hätten. x Auerbach. Unsere freiwillige Feuerwehr, gegründet den 5. Sept. 1856, hat den Beschluß gefaßt, sich aufzulösen. Diese Auflösung, welche mit dem 15. ds. Mts. erfolgt, hat ihren Grund in der gleichgiltigen Stellung, welche ihr gegenüber die Bürgerschaft einnimmt. Wir 'bedauern nur, daß der Schritt schon jetzt geschieht, da doch das 25jährige Jubiläum so nahe war. (5. Sept.) — Vor einigen Tagen ertsernte sich aus der elterlichen Wohnung ein 2>/zjähriges Mädchen in einem unbewachten Augenblicke. Es be schäftigte sich spielend auf dem Neumarkte. Plötzlich fiel es — ihn, zu nahe gekommen — in das rasch dahinfluthende Wasser des Mühlgrabens, ward unter Häusern und' Brücken dahingeführt und erst nach etwa einer halben Stunde aufgefunden. Vom Schlage getödtet, hatte es ein rasches Ende gefunden, zu früh für seine tiefbetrübteu Eltern. — Hohenstein bei Ernstthal. Am 10. Mai Abends gegen ^10 Uhr brannten 2 ältere Wohngebäude gänzlich nieder, während ein drittes, um das Weitergreifen des Feuers zu verhüten, von der Feuerwehr niedergerissen werden mußte. Der Schlauchführer, Schlossermeister Kr. von hier, wurde durch eine einstürzende Esse getroffen und sofort getödtet. Der Verunglückte, im Anfänge der vierziger Jahre stehend, hinterläßt eine trauernde Wittwe und 5 noch unerzogene Kinder. Es soll der bemitleidenswerthen Wittwe eine größere Geldunterstützung gewährt werden. — Ernstthal, 12. Mai. Gestern Abend 7 Uhr wurden die hiesigen Einwohner abermals durch Feuerlärm erschreckt, und zwar ist das Hotel „drei Schwanen" mit allen seinen Gebäuden abge brannt. Einige anstoßende Häuser wurden mehr oder weniger be schädigt. Die Feuerwehrleute, die sich von dem gestrigen Feuer kaum erholt hatten, konnten das Feuer nur mit großer Anstrengung auf seinen Herd beschränken. — Auch heute Morgen 7 Uhr ertönten wieder Feuersignale, es brannte wieder in unmittelbarer Nähe des eingeäscherten Hotels, doch wurde man des Feuers Herr, ehe es gefährlich wurde. — Flöha. Ein schwer beladener Steinwagen, geleitet von einem Knechte des Steinbruchbesitzers G. hier, welcher am 9. Mai Nachmittags die Dorfstraße herabfuhr, kam in's Laufen, die Pferde konnten ihn nicht mehr erhalten und der Wagen ging in größter Geschwindigkeit den Abhang herunter. Zwei Kinder des Material- waarenhändlers K., ein Mädchen von 8 Jahren und ein Knabe von 4 Jahren wurden durch den Wagen vor den Augen ihrer im Garten arbeitenden Eltern überfahren und schwer verletzt. Beide sind zwar noch am Leben, aber an ihrer völligen Wiedergenesung wird ge zweifelt. Deutschland. Se. Maj. der Kaiser hat an den Sohn des am 7. v. M. in Hamburg verstorbenen Oberconsistorialrathes vr. Wichern, folgendes Schreiben gesandt: „Mit inniger Theilnahme habe Ich aus Ihrer Anzeige die schmerzliche Kunde von dem am 7. April erfolgten Dahinscheiden Ihres Vaters, des Oberconsistorial- raths I)r. Wichern vernommen. Ein thätiges, arbeitsvolles Leven ist abgeschlossen, aber Dank und Segen bleibt dem Verstorbenen über das Grab hinaus. Durch die Werke christlicher Liebe und Barmherzigkeit, für welche er als das unverrückbare Ziel seines un ablässigen Strebens und Wirkens in wahrer Frömmigkeit seine ganze Kraft einsetzte, hat sich der Dahingeschiedene ein unvergäng liches Denkmal selbst geschaffen. Die Treue und Anhänglichkeit aber, mit welcher er Meinem hochseligen Herrn Bruder, König Friedrich Wilhelm IV. und Mir ergeben war, sichern ihm auch in Meinem Herzen ein ehrenvolles Andenken. Ich kann es Mir daher nicht versagen, bei dem schweren Verlust, der Sie betroffen, Ihnen und insbesondere der tiefgebeugten Wittwe Mein aufrichtiges Beileid ausznsprechen. Wilhelm." — Die Gerichtskosten - Commission des Reichstags schloß die erste Lesung der Vorlage mit der Annahme einer Resolution, durch welche der Reichskanzler ersucht wird, dem Reichstage für die nächste Session eine Vorlage zu übergeben, in welcher die Taxe für die gerichtlichen Gebühren gemindert und die Gebührenordnung der Rechtsanwälte einer Revision unterzogen ist. Berlin. Am 10. Mai begannen in Berlin die Verhandlungen über Verlängerung des schweizerisch-deutschen Handels- und Zollver trages, welcher am 30. Juni abläuft. Schweiz. Im Jahre 1880 sind 7255 Personen aus der Schweiz ausgewandert, eine sehr hohe Ziffer für die kleine Republik; im Jahre 1879 waren es nur 4288, es ergiebt sich sonach eine Zunahme von 2967 Personen. Die stärksten Contingente Auswanderer lieferten die Kantone Glarus, Schaffhausen, Tessin, Schwyz, Obwalden und Baselland. Frankreich. Die französische Negierung giebt in den inneren, wie in den äußeren Angelegenheiten immer von Neuem Beweise der Mäßigung und geschickten Führung. Im Innern ist die Folge der Erfolglosigkeit aller Anstrengungen der Extremen von der linken, wie