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Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Vormittag). AbonnementSpreiS beträgt vierteljährlich 1 Mark so Pf. prsenuwsrnnäo. Anzeiger für Inserate werden bis spätesten» Mittags des vorhergehenden Tages deS Erscheinens erbeten und die Corpusspaltenzeile mit tv Pf., unter „Eingesandt" mit so Pf. berechnet. Zwönitz und Umgegend. Organ für den Stadtgemeinderath, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. Verantwortlicher Redacteur: Bernhard Ott in Zwönitz. 74. Sonnabend, den 25. Zuni 1881. 6. Jahrg. Bekanntmachung, die diesjährige« öffentliche« Impfungen betrffd Dienstag, de« 28. J«ni 1881, Vormittags 11 Uhr: »L» letzte öffentliche Impfung. -LH Vorher Revision sämmtlicher am 21. d. M. geimpften Kinder. Jmpflokal: Sessionszimmer im Rathause. Zwönitz, am 24. Juni 1881. Der Bürgermeister. Schönherr. Gras-Anktion. Mittwoch, den 2S Juni d. I., Vormittags 11 Uhr soll das in Stadt Zwönitzer Flur auf einer Fläche von ca. 1 Hektar, 10 Ar anstehende Futter in einzelnen Parzellen meistbietend ver steigert werden und wollen sich etwaige Bieter zur angegebenen Zeit im Zwönitzer Schießhause einfinden. Stollberg, am 23. Juni 1881. Der Kerichtsvosszieher öeim König!. Amtsgericht daselöst. Appolt. Zur Landtagswahl! Je näher der für die bevorstehende Landtagswahl bestimmte Wahltag, der 12. Juli, rückt, desto mehr haben wir uns mm mit dieser Wahl ernstlich zu beschäftigen. Die Frage, daß man den künftigen Abgeordneten lediglich aus dem Wahlkreise selbst zu suchen hat, darf wohl als entschieden betrachtet werden, insofern als man mit weniger Ausnahme doch einsieht, daß die Interessen des Wahl kreises am Besten nur durch Männer aus dem Wahlkreise vertreten werden können. Es ist ja ganz natürlich, daß solche Männer, welche eine längere Reihe von Jahren im Wahlkreise gelebt und gewirkt haben, mit den Localverhältnissen vertraut ja gleichsam mit solchen verwachsen sein müssen und ohne bei Beurtheilung derselbe«« das Nichtige zu treffen. Im Landtage, wo die hochpolitischen Fragen nicht mehr zur Erledigung kommen, kann ein Wahlkreis nur ge winnen, wenn er seine Angelegenheiten auch seinen Angehörigen an- vertraut. Nachdem nun Lößnitz die Candidatur ihres Herrn Bürgermeister vr. Krauße fallen gelassen hat, besteht nur noch die Candidatur des Herrn Stadtrath Baumeister Uhlmann in Stollberg, für welche sich in der letzten Delegirten-Versainmlung die 5 Städte, Elterlein, Geyer, Grünhain, Stollberg und Zwönitz bereits erklärt haben, während Ehrenfriedersdorf und Lößnitz, ohne selbst bestimmte Can- dioaten aufzustellen, damit noch zurückstehen. Die in einzelnen Lo calblättern veröffentlichte Empfehlung des Herrn Amtshauptmann von Bernewitz gründet sich auf keiner« Beschluß eines Wahlcoinitös, stellt sich vielmehr nur als Bestrebung zur Stimmenzersplitterung dar und dürfte genannten Herrn daher nur unangenehm berühre««. Kann sonach auch angenommen werden, daß Herr Uhlmann mit Stimmenmehrheit aus der Wahl hervorgehen wird, so ist doch zu wünschen, daß die vorgenannten beiden Städte für Uhlmanns Can didatur noch gewonnen werden, dainit gleich von vorn herein eine Einigung erzielt wird, welche für einen Vertreter um so erfreulicher sein muß, weil er weiß, daß ihin das Vertrauen allseitig entgegen gebracht wird. Ohne Bedenken und mit bester Zuversicht können auch die Wähler des gesamntten Wahlkreises Herrn Uhlmann ihre Stimme geben. Derselbe würde es gewiß als seine größte Ausgabe betrachten, den Kreis in jeder Beziehung würdig zu vertreten. Und daß e» der Mann ist, dies zu thun, hat er bereits in verschiedenen öffentlichen Stellungen bewiesen. Nicht Phrasenmensch ist er in seinen Auftreten einfach und schlicht, in seinen Ansichten klar und bestimmt. An Thätigkeit von Jugend auf gewöhnt, ist er in seinen Bestrebungen unermüdlich und sucht feine Aufgabe zu erfüllen, selbst wenn damit größere Opfer verbunden sein sollten. Jedem Wahlkreise muß es eine Ehre sein, zu zeigen, daß er keilte Vertreter von auswärts sucht, so lange er selbst solche befähigte und charakterfeste Männer besitzt; darum dürften wohl auch in letzter Stunde noch Ehrenfriedersdorf und Lößnitz ihre,, übrigen Schwesterstädten zu dieser Einigkeit in der Wahl eines gemeinsamen Candidaten die Hand reichen. Tagesbericht. — Während der Zeit der Gerichtsferien, die bekanntlich vom 15. Juli bis zum 15. September dauern, werden nur in soge nannten Feriensachen Termine abgehalten und Entscheidungen er lassen. Als Feriensachen bezeichnet das Gesetz: Strafsachen, Arrest sachen und die einstweilige Verfügung betreffenden Sachen, Meß- und Marktsachen, Streitigkeiten zwischen Vermiethern und Miethern von Wohnungs- und anderen Räumen, wegen Ueberlassung, Be nutzung und Räumung derselben, sowie wegen Zurückhaltung der voin Miether in die Miethsräume eingebrachten Sachen, endlich Wechselsachen und Bausachen, wenn über Fortsetzung eines ange fangenen Baues gestritten wird. Das Gericht kann jedoch auf An trag auch andere Sachen, sofern sie einer besonderen Beschleunigung bedürfen, als Feriensachen bezeichnen. Das Zwangsvollstreckungs verfahren, das Mahnverfahren und das Concursverfahren erhalten durch die Gerichtsferien überhaupt keinen Aufschub. — Eine der weitbekanntesten und zugleich ältesten Persönlich keiten in Leipzig begeht am jetzigen Johannistage seinen 90. Ge burtstag, der alte Seiltänzer Wilhelm Kolter, welcher durch die Fürsorge des verstorbenen Buchhändler Keil im Leipziger Johannis hospital s. Z. ausgenommen wurde. — Zwickau, 22. Juni. Einer in den heutigen Blättern er schienenen Bekanntmachung der hiesigen Schützendirektion zufolge wird nunmehr doch noch Heuer ein Vogelschießen hier stattfinden, und zwar in der Zeit vom 17. bis zum 25. Juli d. I., wenn auch ohne Lotto- und Würfelbuden. Es wird sich nun zeigen, ob auch ohne diese das fragliche Fest fortbestehen kann, wie von ge wisser Seite bezweifelt worden ist. — In der Nacht vom vorigen Sontag zum Montag ist in einem Bockwaer Steinkohl-nschacht der Häuer Franz Louis Barth aus Wilkau durch unerwartet herein brechende Kohle derart getroffen worden, daß er todt vom Platze getragen werden mußte. Derselbe hatte außer mehreren anderen schweren Verletzungen eine Zertrümmerung des Schädels erlitten. Der Verunglückte war 3O'/i Jahr alt, verheirathet und Vater eines Kindes. (Chemn. Tgbl.) — Freiberg. Am Mittwoch früh gegen 1 Uhr ist in der Scheune der Gläfer'schen Wirthschaft in Heidersdorf Feuer ausge brochen und hat diese und das Wohnhaus gänzlich zerstört. Fast das gesammte Mobiliar ist mit verbrannt, ebenso auch eiue Kuh, eine zweite wird wahrscheinlich wegen starker Brandwunden getödtet