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Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Vormittag). Aboimeinentspreis beträgt vierteljährlich l Mark 20 Pf. priiöNUMLrLnUo. Anzeiger Inserate werden bis spätestens Mittags des vorhergehende» Tages des Erscheinens erbeten und die Corpusspaltenzeile mit iv Pf., unter „Eingesandt" mit 20 Pf. berechnet. Zwönitz und Umgegend. Organ für den Stabtgemeinderath, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. Verantwortlicher Redacteur: Bernhard Ott in Zwönitz. 33. Dienstag, den 16. März L88V.5. Jahrg. Bekanntmachung. Die Königliche Amtshauptmannschaft zu Chemnitz hat betreffs des Verkehrs mit Hundefuhrmerken und Handwagen auf öffent lichen Wegen für den amtshauptmannschaftlichen Bezirk die aus der nachstehends unter () abgedruckten Bekanntmachung ersichtlichen An ordnungen getroffen. Behufs Vermeidung etwaiger Contraventionen der hiesigen Einwohner wird Solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Zwönitz, am 9. März 1880. Schönherr, Bürgernieister. Bekanntmachung, den Verkehr mit Hundefuhrmerken und Handwagen auf öffentlichen Wegen betreffend. Auf Grund der Bestimmung in § 2 der Verordnung, den Verkehr auf den öffentlichen Wegen betreffend, vom 9. Juli 1872 wird von der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschast nach Gehör und mit Zustimmung des Bezirksausschusses in Betreff des Verkehrs mit Hundefuhrwerken und Handwagen auf öffentlichen Wegen Folgendes angeordnet: 1. Auf öffentlichen Wegen verkehrende Hundefuhrwcrke und Handwagen müssen mit einem vom vorderen Theile des Wagens aus zu handhabenden Hemm- oder Schleifzeuge versehen sein. , 2. Hundefuhrwerke. Handwagen und dergleichen Schlitten haben sich stets auf der rechten Seite der Fahrbahn zu halten und dürfen insgesammt nie auf dem Fußsteige der Straßen und Wege verkehren. 3. Die Führer von Hundefuhrmerken müssen während der Fahrt dicht vor dem Wagen oder an der linken Seite desselben her gehen und die Deichsel oder das Leitseil in der Hand halten; sie dürfen sich während der Fahrt nicht auf die Fuhrwerke aufsetzen und ebensowenig anderen Personen dies gestatten. 4. Die Führer von Handwagen oder Handschlitten dürfen bergabwärts nicht auf den Fuhrwerken sitzen oder stehen, müssen viel mehr an der Deichsel gehen und ihr Fuhrwerk damit leiten. 5. Das schnelle Fahren mit Hundefuhrwerken und Handwagen oder dergleichen Schlitten in den Städten und Dörfern oder bei dem Begegnen oder Vorüberfahren mit Pferden bespannter Wagen ist verboten. 6. Wenn die Führer des Hundefuhrwerks dasselbe ihrer Geschäfte halber auf kurze Zeit verlaffen müssen, so haben sie dafür Sorge zu tragen, daß die Hunde — sofern und soweit dies nicht bestehender örtlicher Vorschrift zufolge ohnehin schon während der Fahrt zu geschehen hat — mit Maulkörben versehen und so kurz an gehängt und dergestalt fest angelegt werden, daß sie das Fuhrwerk nicht fortbewegen und den Passanten der Straße weder lästig noch gefährlich werden können. Sollen Hundefuhrwerke längere Zeit lagern, so sind die Hunde abzuspannen und in Gehöften unterzubringen. 7. Die Führer von Hundefnhrwerken haben un Sommer für genügende Tränkung und im Winter für die nöthige Erwärmung der Hunde mittelst Decke zu sorgen. 8. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Vorschriften werden, insoweit nicht strafrechtliche Bestimmungen darauf Anwendung leiden, polizeilich mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder Haft bis zu 14 Tagen für jeden Fall geahndet. Chemnitz, den 1. März 1880. Die Königliche A m t s h a u p t m a n n s ch a f t. Schwedler. Tagesgeschichte. Deutschland. Nur noch eine Woche und die erste, wahrschein lich auch die größere Hälfte der Neichstagssession ist zu Ende. Die Osterferien stehen vor der Thür. Wenn die Zeitungen gewohnheits gemäß bei diesem vorläufigen Abschluß rückschauend die Resultate der Session zusammenstellen werden, dann werde» sie diesmal ein gut Stück Arbeit zu leisten haben. Der Reichstag ist seit seinem Be stehen noch nie so furchtbar gewesen wie in dieser Session. Bei keinem Gesetze hat er sich so lange aufgehalten, bei keinem hat die Generaldiskussion mehr als höchstens eine Sitzung in Anspruch ge nommen, bei keinem hat sich der Reichstag mehr als absolut nöthig gesträubt, und wo die Schlußabstimmung noch fehlt, da ist sie doch nicht zweifelhaft. — Dio Ausführungen der Militärgesetznovelle konn ten in den Theilen, welche den Militärverhältnisien in Frankreich gewidmet waren, vor der fachmännischen Kritik in Frankreich nicht bestehen. Selbst gegen die" Ausführungen Moltke's in Bezug auf die Heeresverhältnisse unserer westlichen Nachbarn erhoben französische Fachblätter Widerspruch. Es scheint indeß, als ob die Regierung in den Motiven noch nicht Alles ausgenommen hätte, was sie über die Rüstungen Frankreichs zur Empfehlung der Militärgesetz-Vorlage zu sagen hat. Im vertraulichen Confereuzzimmer, innerhalb der vier Wände, welche den hinter verschlossenen Thüren berathenden Aus schuß umfassen, scheint die Regierung noch mancherlei verrathen zu wollen. Was der Kriegs-Minister gestern in der Commission von den.Befestigungen der Grenze von Verdun bis Belfort durch Frank reich, von den nach je 6 bis 10 Kilometern errichteten, mit vielen Geschützen schwersten Kalibers ausgestatteten Forts erzählte, das wurde im Abgeordnetenhause lebhaft besprochen, und mit einigem Interesse wartet man auf die Antwort der französischen Fachpresse. — Mit größerem Interesse noch wurde der Austritt Laskers aus der national liberalen Fraktion besprochen — mit Interesse, aber ohne besondere Erregung. Weich' einen Sturm hätte es gegeben, wenn vor drei oder vier Jahren etwa plötzlich die Kunde durch das Land gegangen märe: Lasker ist aus der nationalliberalen Partei ausgeschiedeu! Nichts illustrirt so sehr die gewaltige Aenderung der politischen Ver hältnisse, als die Thatsache, daß nationalliberale Blätter heute lako- , nisch in zwei Zeilen den Austritt Lasker's aus der Fraktion melden ! können. — Aus dem Erlasse des Reichskanzlers gegen die Einführung der vom Cultusminister verordneten neuen Rechtschreibung bei den Neichsämtern hat man vielfach auf eine Differenz zwischen dem ersteren und dem Cultusminister geschloffen. Diese Vermuthung ist jedoch eine durchaus irrige. Herr v. Puttkammer verkehrt mit dem Fürsten Bismarck fortdauernd auf freundschaftlichen! Fuße; auch kann den Cultusminister wegen der entstandenen Meinungsverschiedenheiten durchaus kein Vorwurf treffen. Vor Erlaß der Rechtschreibung hat das Cultusministerium beim Reichsamt des Innern angefragt, ob man dagegen etwas einzuwenden habe. Dort scheint mau die Trag weite der Maßregel nicht übersehen zu haben und antwortete rasch, es sei nichts dagegen zu erinnern. Daraufhin erst wurde die neue Rechtschreibung verordnet. Wahrscheinlich wird nächstens das Staats ministerium .und vielleicht auch der Bundesrath Berathung darüber pflegen,- wie sich die Behörden zu der neuen Rechtschreibung verhalten sollen. Interessant ist eine Aeüßerung des Fürsten Bismarck beim letzten parlamentarischen Diner, der für den Rechtschreibungsconflict „irgend einen vortragenden Rath" verantwortlich macht, „der sich auf