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Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Vormittag). AbonnementSpreiS beträgt vierteljährlich 1 Mark rv Ps. prsenumsranäo. Inserate werden bis spätestens Mittags des vorhergehenden Tages des Erscheinens erbeten und die Corpusspaltenzeile mit 10 Pf-, unter „Eingesandt" mit 20 Pf. berechnet. Zwönitz und Umgegend. Organ für den Stadtgemeinberath, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. Verantwortlicher Rcdacteur: Bernhard Ott in Zwönitz. 76. Donnerstag, den 30. Zum L88I. 6. Jahrg. Sitzung des Stadtgemeinderats Freitag, den 1. Juli 1881, nachmittags 6 Uhr. Bekanntmachung. Rach 8 17 der revidirten Städteordnung sind diejenigen Gemeindemitglieder zum Erwerbe des Bürgerrechts berechtigt, welche I. die sächsische Staatsangehörigkeit besitzen, 2. das fünf und zwanzigste Lebensjahr erfüllt haben, 3. öffentliche Armenunterstützung weder beziehen, noch im Laufe der letzten zwei Jahre bezogen haben, 4. unbescholten sind, 5. eine direcre Staatssteuer von mindestens 3 Mark entrichten, 6. auf die letzten zwei Jahre ihre Staatssteuer und Gemeinde-Abgaben, Armen- und Schulanlagen am Orte ihres bis herigen Aufenthalts vollständig berichtigt haben, 7. entweder a. im Gemeindebezirk ansässig sind, oder I) . daselbst seit wenigstens 2 Jahren ihren Wohnsitz haben, oder o. in einer anderen Stadtgemeinde des Königreichs Sachsen bis zur Aufgabe ihres bisherigen Wohnsitzes stimmbe rechtigte Bürger waren. Dagegen sind zuin Erwerbe des Bürgerrechts verpflichtet diejenigen nach den vorstehenden Bestimmungen zum Bürgerrechts erwerb berechtigten Gemeindemitglieder, welche männlichen Geschlechts sind, L. seit drei Jahren im Gemeindebezirke ihren wesentlichen Wohnsitz haben, und 6. mindestens neun Mark an directen Staatssteuern jährlich zu entrichten haben. Alle diejenigen, welche verpflichtet sind, das Bürgerrecht zu erwerben, werden hierdurch aufgefordert, sich bis zum » Juli dss. Js. bei Vermeidung einer Ordnungsstrafe von 10 Mark an hiesiger Ratsstelle zu melden. Außerdem werden alle zum Erwerb des Bürgerrechts berechtigten Personen darauf aufmerksam gemacht, daß Diejenigen, welche ihren Namen in die Listen für die diesjährige Wahl der Stadtverordneten eingetragen zu sehen wünschen, sich zeitig zu melden haben und daß eine Verzögerung der Anmeldung für das Wahlrecht nachteilig wird, da eine nach dem Schluß der Wahllisten vorge nommene Beeidigung bei Aufstellung der diesjährigen Liste ohne Einfluß bleibt. Zwönitz, am 9. Juni 1881. Der Bürgermeister. ——— Schönherr. Bekanntmachung. Nachdem in jüngster Zeit auf den Gottesäckern zu Niederzwönitz mehrfach Beschädigungen von Gräbern, Leichensteinen und dergl. vorgekommeu sind, macht der Kirchenvorstand folgendes bekannt: 1. Jeder, der derartige Frevel bei dem Kirchenvorstand zur Anzeige bringt, so daß der Thater zur Bestrafung gezogen werden kann, erhält eine Belohnung von L bis zn L« Mark. 2. Kinder dürfen ohne Begleitung erwachsener Personen sich nicht auf den Gottesäckern herumtreiben. Werden sie ohne Aufsicht auf denselben betroffen, so werden die Eltern zur polizeilichen Bestrafung gezogen werden. 3. Die Gottesäcker sind während des Sommers früh von 6—9 Uhr und Abends von 6—8 Uhr geöffnet. Die Glieder der Kirchgemeinde werden dringend gebeten, den Kirchenvorstand in seinem Bestreben, die Gottesäcker und die Gräber vor Frevel zu schützen, freundlichst zu unterstützen. Anzeigen und Beschwerden nimmt jedes Kirchenvorstandsmitglied entgegen. Niederzwönitz, ain 13. Juni 1881. Die Ortspolizeibehörde. Der Kirchenvorstand. Gerlach, Gemeindevorstand.R. Schütz, Pf. Bekanntmachung. Auf Antrag der Erben weil, des Hausbesitzers und Weißwaarenhändlers Friedrich August Günther in Zwönitz soll das zum Nachlasse desselben gehörige .Haus Nr. 190 des Brandcatasters, Nr. 217a und 217b des Flurbuchs, Fol. 185 des Grund- und Hypothekenbuchs für Zwönitz, welcher Grund besitz ein Areal von zusammen — Acker 2 Q.-R. umfassend, mit 37,76 Steuereinheiten belegt, am 20. Juni 1881 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 7000 Mark - Ps. gewürdert worden ist, den 20. Juli 1881, Mittags 12 Uhr, von dem unterzeichneten Königlichen Amtsgerichte au Ort und Stelle öffentlich und unter den im Termine bekannt zu machenden Be dingungen an den Meistbietenden versteigert werden, was hierdurch unter Bezugnahme auf die im hiesigen Amtsgerichtsgebäude, sowie im Nathhause zu Zwönitz und im Gasthof „zum blauen Engel" daselbst aushängenden Anschläge, denen specielle Grundstücksbeschreibung bei- gesügt ist, bekannt gemacht wird. Stollberg, am 24. Juni 1881. K ö n i g l. Amtsgericht. Zumpe.