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Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Vormittag). Abonnementspreis beträgt vierteljährlich 1 Mark SO Pf. prsenumvrsnäo. Inserate werden bis spätesten« Mittags des vorhergehenden Tages des Erscheinens erbeten und die Corpusspaltenzeile mit 10 Pf., unter „Eingesandt" mit 20 Pf. berechnet. Jmemer für Zwönitz und Umgegend Organ für den Stabtgemeinderath, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. Verantwortlicher Redacteur: Bernhard Ott in Zwönitz. ^4? 80. Sonnabend, den 9. Zuli 1881. 6. Jahrq. Bekanntmachung. Der am 20. d. M. fällige HI. Termin Commnnanlage gleichwie die am 1. Juli l. I. fälligen Laas-, Fischwasser- Wasserständer. und Schankzinsen sind zu Vermeidung exeeutivischer Beitreibung längstens am 10. Juli 1881 zur hiesigen Stadtcasse abzuführen. Zwönitz, am 15. Juni 1881. Der Stabtgemeinderath. Schönherr. Bekanntmachung. Mit dem 1. Juli 1881 ist für Gewerbsgehülfen, Fabrikarbeiter und Dienstboten hiesiger Stadt eine „allgemeine Krankenkasse" in Kraft getreten. Derselben beizutreten sind verpflichtet: a. alle im Stadtbezirke Zwönitz in Arbeit stehenden nnverheiratheten Gesellen und Gewerbsgehülfen, d. alle in demselben Bezirke in Arbeit stehenden nnverheiratheten Fabrikarbeiter und o. jeder, welcher in Gemäßheit der Gesindeordnung vom 10. Januar 1835 als Dienstbote zu betrachten ist, dafern sie nicht nachzuweisen vermögen, daß sie einer anderen in der Stadt Zwönitz befindlichen bestätigten, die Unterstützung in Krank heitsfällen bezweckenden Krankencasse schon angehören. Die monatliche Krankencassen-Steuer beträgt für männliche Beitragspflichtige — Mk. 20 Pf., für weibliche Beitragspflichtige — Mk. 15 Pf. und werden alle Diejenigen, welche nach den obigen Bestimmungen beitragspflichtig sind, hierdurch aufgefordert, sich längstens am 20. Juli 1881 in hiesiger Stadtcaffen-Expedition zu melden und die auf die Monate Juli, August, September l. Js. fälligen Steuern, gleichwie die Ge bühren für die ihnen auszuhändigenden Regulative an je 25 Pf. zu bezahlen. Diejenigen aber, welche nach Obigem vom Beitritte zur allgemeinen Krankencasse als befreit anzusehen sein sollten, haben dies binnen gleicher Frist schriftlich allhier nachzumeisen. Gegen Säumige muß sofort nach Ablauf dieser Frist das Executions-Nerfahren eingeleitet werden. Zwönitz, am 1. Juli 1881. Die Krankencassendirection. Bürgermstr. Schönherr. Landtagswahl betrff. Die Stimmfähigkeit für die zweite Kammer setzt entweder den Besitz eines mit Wohnsitz versehenenen Grundstückes oder die Ent richtung eines Minimalsatzes an direkten Skaatssteuern (Grund- und Einkommensteuern) von 3 Mark voraus, unberücksichtigt bleiben etwaige Steuerzuschläge. Zwönitz, am 8. Juli 1881. Schönherr, Bürgermstr. Bekanntmachung. Die Nats- und Stadtcaffenexpedition bleibt Montag den 11 Juli 1881 geschloffen. Zwönitz, am 8. Juli 1881. Schönherr, Bürgermstr.' Bekanntmachung. Die Staudesamtsexpedition bleibt Montag und Dienstag den 11. und 12. Juli 1881 geschloffen. Dringliche Geschäfte werden an genannten Tagen von 7—8 Uhr vormittags erledigt. Zwönitz, am 8. Juli 1881. Carl Schönherr, Standesbeamter. Bekanntmachung. Mittwoch, den 13. Juli 1881, Bormittags 11 Uhr soll in dem Viehweger'schen Gasthause zu Zwönitz 1 Wagen mit eisernen Achsen meistbietend versteigert werden. Stollberg, am 7. Juli 1881. Der Gerichtsvollzieher beim Königlichen Amtsgerichte daselbst. Appolt. Auetion. , „ , Mittwoch, den 13. Juli dieses Jahres, Nachmittags 2 Uhr sollen beim Sch»nedeme,ster Herrn Louis Weigel in Leukersdorf , 1 Bohrmaschine, 1 Handwagen und 1 Schreibsecretär meistbietend versteigert werden. Stollberg, am 7. Juli 1881. Der Gerichtsvollzieher beim Königlichen Amtsgerichte daselbst. Appolt.