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Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Vormittag). Abonnementspreis beträgt vierteljährlich 1 Mark 20 Pf. pr»»nm«ranäo. Metzer Inserat« werden bi» spätesten« Mittag» de» vorhergehenden Tage» de» Erscheinen» erbeten und die Corpusspaltenzeile mit 10 Pf., unter „Eingesandt" mit 20 Pf. berechnet. Zwönitz und Umgegend. Organ für den Stadtgemeinderath, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. Verantwortlicher Redacteur: Bernhard Ott in Zwönitz. 82. Donnerstag, den II. Juli L88I.6. Jahrg. Bekanntmachung. Mit dem I. Juli 1881 ist für Gewerbsgehülfen, Fabrikarbeiter und Dienstboten hiesiger Stadt eine „allgemeine Krankenkasse" in Kraft getreten. Derselben beizutreten sind verpflichtet: a. alle im Stadtbezirke Zwönitz in Arbeit stehenden unverheiratheten Gesellen und Gewerbsgehülfen, b. alle in demselben Bezirke in Arbeit stehenden unverheiratheten Fabrikarbeiter und e. jeder, welcher in Gemäßheit der Gesindeordnung vom 10. Januar 1835 als Dienstbote zu betrachten ist, dafern sie nicht nachzuweisen vermögen, daß sie einer anderen in der Stadt Zwönitz befindlichen bestätigten, die Unterstützung in Krank heitsfällen bezweckenden Krankencasse schon angehören. Die monatliche Krankencassen-Steuer beträgt für männliche Beitragspflichtige — Mk. 20 Pf., für weibliche Beitragspflichtige — Mk. 15 Pf. und werden alle Diejenigen, welche nach den obigen Bestimmungen beitragspflichtig find, hierdurch aufgefordert, sich längstens am 20. Juli 1881 in hiesiger Stadtcaffen-Expedition zu melden und die auf die Monate Juli, August, September l. Js. fälligen Steuern, gleichwie die Ge bühren für die ihnen auszuhändigenden Regulative an je 25 Pf. zu bezahlen. Diejenigen aber, welche nach Obigem vom Beitritte zur allgemeinen Krankencasse als befreit anzusehen sein sollten, haben dies binnen gleicher Frist schriftlich allhier nachzuweisen. Gegen Säumige muß sofort nach Ablauf dieser Frist das Executions-Verfahren eingeleitet werden. Zwönitz, am 1. Juli 1881. Die K r a n k e n c a s s e n d i r e c t i o n. Bürgermstr. Schönherr. Bekanntmiichüng^ Die am 15. dieses Monats fällige Einkommensteuer pr. H. Termin d. I. ist längstens am 5. August l. Js. an unsere Stadtsteuer-Einnahme abzuführen. Gegen Säumige muß nach Ablauf dieser Frist sofort mit der Zwangsvollstreckung vorgegangen werden. Zwönitz, am 14. Juli 1881. Der B ü r g e r m e i st e r. — Schönherr. Bekanntmachung. Auf Antrag der Erben weil, des Hausbesitzers und Weißwaarenhändlers Friedrich August Günther in Zwönitz soll das zum Nachlasse desselben gehörige Hans Nr. 190 des Vraudcatasters, Nr. 217a und 217b des Flurbuchs, Fol. 185 des Grund- und Hypothekenbuchs für Zwönitz, welcher Grund besitz ein Areal von zusammen — Acker 2 Q.-N. umfassend, mit 37,76 Steuereinheiten belegt, am 20. Juni 1881 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 7000 Mark - Ps. gemürdert worden ist, den 20. Juli 1881, Mittags 12 Uhr, von dem unterzeichneten Königlichen Amtsgerichte an Ort und Stelle öffentlich und unter den im Termine bekannt zu machenden Be dingungen an den Meistbietenden versteigert werden, was hierdurch unter Bezugnahme auf die im hiesigen Amtsgerichtsgebäude, sowie im Nathhause zu Zwönitz und im Gasthof „zum blauen Engel" daselbst aushängenden Anschläge, denen specielle Grundstücksbeschreibung bei gefügt ist, bekannt gemacht wird. Stollberg, am 24. Juni 1881. K ö N i g l. Amtsgericht. Zumpe. Bekanntmachung. Von dem unterzeichneten Königlichen Amtsgerichte soll, nachdem in dem am 1. dieses Monats abgehaltenen Versteigerungstermine ein Gebot überhaupt nicht erlangt worden, den 24. August I88L das dem Grundstücksbesitzer Carl August Arndt in Niederzwönitz zugehörige Haus- und Gartengrundstück Nr. 79 des Katasters, Nr. 190s uud 190b des Flurbuchs, Nr. 80 des Grund- und Hypothekenbuchs für Niederzwönitz, welches Grund stück am 5. März 1881 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 4023 Mark — Pf. gemürdert worden ist, auf Antrag anderweit »othwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichts stelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Stollberg, am 2. Juni 1881. Königliches Amtsgericht daselbst, Abteilung für streitige Rechtssachen. Wähner.