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Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Vormittag). Abonnementspreis beträgt vierteljährlich l Mark 20 Ps. prronttmvrsnäo. Inserate werden bis spätestens Mittags des vorhergehenden Tages des Erscheinens erbeten und die Corpusspaltenzeile mit io Pf., unter „Eingesandt" mit 20 Pf. berechnet. Brgan für den Stadtqemeinderath, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. Verantwortlicher Redacteur: Bernhard Ott in Zwönitz. 117. Dienstag, den 4 Oktober 188!. «. Jabrg. Bekanntmachung. Die Wählerliste der Gemeinde Stadt Zwönitz für die bevorstehenden Wahlen zum Deutschen Reichstage liegt vom 28. September dieses Jahres an acht Tage lang an Natsstelle zu Jedermanns Einsicht aus. Es wird dies mit dem Bemerken andurch zur Kenntniß der beteiligten Einwohner des hiesigen Orts gebracht, daß, wer die ge dachte Liste für unrichtig oder unvollständig hält, dies nach der Vorschrift in § 3 des Reglements zur Ausführung des Wahlgesetzes für den Reichstag des Norddeutschen Bundes vom 28. Mai 1870 (Bundes-Gesetz-Blatt Seite 275) innerhalb acht Tage nach dem Beginne der Auslegung der Liste bei dem unterzeichneten Bürgermeister schriftlich anzeigen oder zu Protokoll geben kann und die Beweismittel für feine Behauptungen, falls dieselben nicht auf Notorietät beruhen, beibringen muß. Zwönitz, den 26. September 1881. Der Bürgermeister. Schönherr. Am Bekanntmachung. 1. October l. Js. ist die Krankenftener auf das Quartal I88L fällig und zu Vermeidung der Erinnerung eventuell des Executions-Verfahrens längstens am 5. desselben Monats in hiesiger Stadtcassen-Expedition zur Abführung zu bringen. Die Herren Arbeitgeber resp. Dienstherrschaften haben für pünetlicke Abführung dieser Beiträge Sorge zu tragen, eventuell aber Lohnkürzung zu bewirken und die Beiträge unter Vorlegung der bezüglichen Quittungsbücher zur Lasse abzusühren. Zwönitz, am 24. September 1881. Die Krankencassen-Direction. Schönherr. HagesberichL. — Dresden, 29. Septbr. Aus Eifersucht ermordete am 13. Juli Vormittags im Hinterhause von Nr. 18 der großen Schieß- gasse in der 2. Etage der aus Frohburg gebürtige Schuhmacherge- selle Brauer seine Geliebte, die ledige Selma Pietzsch von hier und zwar durch drei Nevolverschüsse, deren einer die Brust durchbohrte, die Lunge verletzte und den Tod durch innere Verblutung herbei führte. Die mit der Ermordeten zusammen wohnende Lisbeth Lip pold flüchtete vor Angst auf das Dach, rutschte aus und stürzte hinunter in den Hof, aus dessen Steinplatten sie ihren Geist aus hauchte. Jener schreckliche Vorfall bildete den Gegenstand der heutigen stark besuchten Schwurgerichtsverhandlung. Brauer saß auf der Anklagebank, des Mordes angeklagt. Aus den Aussagen der als Zeugen vorgeladenen Mitbewohner des gedachten Hanses ging hervor, daß Brauer die Pietzsch heirathen wollte, die Wohnung auf der Schießgasse für sie gemiethct hatte und bezahlte, selbst aber nicht dort wohnte. Die Pietzsch nahm die Lippold und eine heute gleichfalls als Zeugin geladene unverbesserliche 29jährige Säuferin Anna Dienel mit in jene Wohnung und diese war der böse Geist des Mädchens, sie verleitete sie zu unerlaubtem Umgang mit fremden Herren. Brauer erfuhr das, Zank war die Folge; doch versöhnte er sich wieder mit seiner Geliebten und verzieh ihr die Fehltritte. Doch diese drang schließlich auf Lösung des Verhältnisses, was Brauer tief kränkte, um seine ganze Fassung und zu dem Entschlusse brachte, entweder sich allein oder die Pietzsch zugleich mit zu tödlen. Er kaufte den Revolver von dem 18 Mark betragenden Pfand schilling für seine Effekten und ging, nachdem er sein Logis- und Kaffeegeld in seinem Quartiere bezahlt hatte, in die Wohnung der Pietzsch und vollführte die That, nachdem die Ermordete, als er den Revolver mit den Worten auf sich richtete: „Nun sollst Du auch sehen, wie ich aus der Welt komme" auf ihn zusprang und rief: „So was wird bei uns nicht gemacht". Brauer feuerte so lange noch ein Schuß in der Waffe war, dann ging er zur Polizei und zeigte die Mordthat an. Brauer, den Alle, die ihn kennen, für einen fleißigen und ordentlichen Menschen erklären, den nur die unselige Liebe zur Pietzsch und die Leidenschaft der Eifersucht zum schweren Verbrecher gemacht hat, wurde zu 12 Jahr Zuchthaus und 10 Jahr Ehrenrechtsverlust verurtheilt, die auf überlegten Mord gerichtete Schuldsrage hatten die Geschmornen verneint und nur die auf Tod« schlag formnlirte bejaht. Der Mörder Brauer und sein gescheitertes Lebensglück ist ein beklagenswerthes Beispiel dafür, was leichtsinnig geschlossene Liebesverhältnisse für Folgen haben können und wie rälhlich es für einen jungen unerfahrenen Menschen ist, sich in der großen Stadt nicht mit Mädchen einzulassen, hinter deren anmuthiger Außenseite sich ost genug schlimme Neigungen verbergen. — Das silberne Dienstjubiläum feiern am 1. Öctober der Generalstaats anwalt vr. von Schwarze, der hiesige Oberstaatsanwalt Roßtäuscher und 3 Staatsanwälte in der Provinz und wird aus diesem Anlasse am Abend genannten Tages ein größeres Festmahl auf dem Bel« vedöre stattsinden. — Leipzig. Die „L. Z." schreibt: Der 30. September ist für das deutsche Volk ein Gedenktag seiner größten Schmach und Er niedrigung; geschah an diesem Tage vor 200 Jahren doch nichts Geringeres, als die Losreißung Straßburgs vom Reich. Die Wieder gewinnung dieser Stadt am 27. September 1870 aber wird uns erst so recht verständlich, wenn wir zugleich des 30. September 1681 gedenken, an welchem Dank der Hinterlist Ludwig's XIV. und der Zwietracht und Ohnmacht der deutschen Stände diese Perle in der Krone des Vaterlandes Deutschland verloren ging. Wie bekannt, gab der Westphälische Frieden Frankreich für die geringen von ihm geleisteten Dienste gewisse Rechte, in die Angelegenheiten der beiden Reichslande hineinzureden, und dies verstand Ludwig XIV. so meisterhaft, daß seine Macht in Deutschland größer war als die des Kaisers. Die sogenannten Reunionskammern, für welche Einrichtung uns das deutsche Wort fehlt, mußten dazu dienen, unter dem Schein des Rechts dem ländergierigen König eine Stadt nach der andern in die Hände zu spielen. Die schnödeste Behandlung aber erfuhr Straßburg, daß schon 1673 sich von Ludwig dadurch eine Demüthi- gung bitterer Art gefallen lassen mußte, daß der König die von ihm abgebrannte, von den Straßburgern wieder aufgebaute Rheinbrücke Niederreißen lieh, angesichts der Bewohner der Stadt. Der Friede von Nymwegen aber spielte Straßburg ganz in die Hände des übermüthigen Königs, denn das Deutsche Reich in seiner damaligen Zerklüftung war nicht in der Lage, sich Straßburgs anzunehmen, auf das Ludwig längst sein lüsternes Auge geworfen hatte, und die Integrität der Stadt war gefährdeter als je. So konnte es Vauban ungehindert wagen, die Stadt mit einem Festungsgürtel zu umgeben.