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Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Vormittag). Abonnementspreis beträgt vierteljährlich l Mark 20 Pf. prsvnumvranclo. Inserate werden bis spätestens Mittags des vorhergehenden Tages des Erscheinens erbeten und die Corpusspaltenzeile tnit w Pf., unter „Eingesandt" mit 20 Pf. berechnet. Zwönitz und Umgegend. Organ stzr den Stabtgemeinderalh, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. Verantwortlicher Redacteur: Bernhard Ott in Zwönitz. ^121. Sonnabend, den 15. October 1881. 6. Jahrg. Bekanntmachung, die Reichstagswahl betreffend. Die Stadt Zwönitz ist für die bevorstehende Neichstagswahl in ein Wahlbezirk eingeteilt, das Sesstonszimmer im hiesigen Nathause als Wahllocal bestimmt. Der unterzeichnete Bürgermeister ist als Wahlvorsteher und Herr Stadtrat Hentschel hier als dessen Stellver treter ernannt worden. Die Stimmberechtigten hiesiger Stadt werden hierdurch aufgefordert Donnerstag, den 27. October l. I. im genannten Wahllocal und zwar in der Zeit von vorinittags 10 Uhr bis nachmittags 6 Uhr ihre Stimmzettel persönlich und unter An gabe ihrer Wohnung abzugeben. Zwönitz, am 13. October 1881. Der Bürgermeister. Schönherr. Bekanntmachung, die Aufstellung von Hnuslistm für die im Jahre 1882 stattfindende Erhebung der staatlichen Einkommensteuer betr. Nach Matzgabe der Bestimmungen in 8 34 bis mit 41 des Einkommensteuergesetzes vom 2. Juli 1878 und § 22 bis mit 37 der dazu gehörigen Ausführungsverordnung vom 11. October 1878 sind jetzt wiederum die nöthigen Vorarbeiten für die nächstjährige Ein- kommensteuereinschützung auszufttbren und wird zunächst die Aufstellung von Hauslisten erforderlich, dieselben werden in den nächsten Tagen zur Austragung gebracht und sind von den Hausbesitzern oder deren Stellvertretern unter genauer Beachtung der vorgedruckten Anleitungen in der ganzen Stadt an einem und demselben Tage, nämlich Montag, den L?. October dieses Jahres auszufüllen. Nachdem dies geschehen, sind die Hauslisten binnen 10 Tagen, von der Zufertigung derselben an gerechnet, an Natsstelle wieder abzugeben. Die Versänmnitz dieser Frist zieht eine Geldstrafe bis zu 50 Mark nach sich. Zwönitz, am 11. October 1881. Der Bürgermeister. Schönherr. Tagesbericht. — Ans Dresden schreibt der dortige „Anz.": Der herum- ziehende Bandwurmvertilger Nichard Mohrmann aus Nossen preist gegenwärtig sein Geheimmittel in den hiesigen Tagesblättern wieder an. Es ist deshalb an der Zeit, daran zu erinnern, datz dasselbe eine vom Apotheker Schäffer in Nossen gegen eine Vergütung von 95 Pfennigen ans Farrenkraut-Extrakt und Granatwurzel-Extrakt (10 § : 5 g) bereitete Mischung ist, die von Mohrmann für 10 bis 20 Mark verkauft wird. — Vor dem Reichsgericht zu Leipzig begann am Montag der Hochverrathsproceß gegen den Schuhmacher Breuder, den Schneider Kristupeil, den Schuhmacher Baum, den Schneider Christ, den Schneider Peschmann, sämmtlich au- Frankfurt a. M., den Schlosser Jacobi aus Bessnngen, den Gärtner Mahr, den Schuhmacher Boll, den Bäcker Braun, sämmtlich aus Darmstadt, den Metallschläger Lichtensteiger aus Lechhausen, den Arbeiter Tillich aus Bessungen, den Literaten Dave aus Alost, den Stenographen Waterstraat aus Luckenwalde, den Commis Metzkow und die Schneiderin unverehel. Legel, beide aus Berlin, welche sämmtlich aus der Untersuchungshaft vorgeführt wurden. Ein Wolff'sches Telegramm meldet: Der Ge richtshof besteht aus den 14 Mitgliedern des 2. und 3. Strafsenats des Reichsgerichts unter dem Vorsitz des Senatspräsidenten Drenk- mann; die Staatsanwaltschaft vertritt der Ober-Reichsanwalt von Seckendorf. Als Vcrtheidiger fungiren die Rechtsanwälte am Reichs gericht Patzki, Erythropel, Lewald und I)r. Fels. Vorgeladen sind im Ganzen 42 Zeugen. Die Anklage geht dahin, daß die Ange klagten in der zweiten Hälfte des Jahres 1880 in Frankfurt a. M., Darmstadt und Umgegend, sowie in Berlin vorbereitende Handlungen zu einem auf gemalt ame Aenderung der Verfassung des deutschen Reiches und der deutschen Bundesstaaten gerichteten hochverrätherischen Unternehmen vorgenommen und Verbindungen, deren Dasein, Ver fassung oder Zweck vor der Staatsregierung geheim gehalten werden sollte und zu deren Zwecken oder Beschäftigungen gehörte, die Aus führung des Gesetzes vom 21. October 1878 gegen die gemeinge fährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie durch ungesetzliche Mittel zu verhindern oder zu entkräften, Theil genommen haben. Im Besonderen werden die Angeklagten beschuldigt, revolutionäre Schriften, namentlich die von Most in London herausgegebene „Frei heit", in Musse verbreitet und derartige Schriften u. A. auch in den Kasernen, vornehmlich in solche in Darmstadt, Mannheim und in die Kaserne des Kaiser Alexander Garde Grenadier-Regiments in Berlin hineingeschmuggelt zu haben. — Eine später eintreffende Depesche aus Leipzig besagt: Die Verhandlungen in dem Hochver- rathsprocesse gelangten bis zu der Vernehmung der Angeklagten Breuder, Peschmann, Kristupeit, Baum, Christ und Jacobi. Die ersten Drei räumten ein, an der Herstellung und Verbreitung revo lutionärer Schriften, insbesondere der „Freiheit" und^ der Schrift „die revolutionäre Socialdemokratie" Theil genommen zu haben, sie leugneten aber, daß geheime Gruppenverbindungen begründet morden seien zum Zweck gewaltsamen Umsturzes. Es seien die ge bildeten Vereinigungen lediglich eingegangen worden behufs Geld sammlungen für ausgewiesene Socialisten. Baum und Christ lehnten jede Schuld ab, Jacobi machte weitgehenoe Zugeständnisse. — Leipzig. Vor dem königl. Schöffengericht hier hat unter Vorsitz des Herrn Assessors Hofmann vor Kurzem eine Verhandlung stattgefnnden, die von allgemeinem Interesse ist und deren Resultat jeden Thierfreund mit Genugthuung erfüllen wird. Zwei Dienst knechte eines hiesigen Fuhrwerksbesitzers waren angeklagt, am 2. August d. I. Abends die ihnen anvertrauten, vor zwei mit Ziegel steinen schwer beladene Wagen gespannten Pferde auf dem Wege durch Connewitz und nach der Stadt bis in die Fichtestraße etwa zwei Stunden lang in wahrhaft unmenschlicher Weise durch Schläge mit den umgekehrten Peitschenstielen und mit Fußtritten derart mal- traitirt zu haben, daß die armen, ganz abgematteten Thiere mit Schwielen bedeckt gewesen sind und der Unwille der Passanten auf's Höchste erregt worden ist. Mit Rücksicht auf die außergewöhnliche Rohheit, welche in dem Gebahren der Angeklagten sich bekundet, und