Volltext Seite (XML)
Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Vormittag). Abonnementspreis beträgt vierteljährlich t Mark 20 Ps. prssnnmvranäo. Inserate werden bis spätesten- Mittags des vorhergehenden Tages des Erscheinens erbeten und die Corpusspaltenzeile mit 10 Pf., unter „Eingesandt" mit 20 Pf. berechnet. Zwönitz und Umgegend Organ für den Stabtgemeinderalh, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. Verantwortlicher Redacteur: Bernhard Ott in Zwönitz. Sonnabend, den 31. Dccember 1881. 6. Jahra. Neujahr ist's! Sylvcstcr-Läuten Trug das alte Jahr hinab In das Reich der Ewigkeiten, Des Vergangnen Riesengrab. Prosit Neujahr! klingt's zur Stunde An der Donau, wie am Belt Frohen Sinns aus aller Munde Durch die ganze weite Welt! Wie viel Millionen Thräuen, Wie viel Kummer, Gram u. Leid, Wie viel Lieben, Hoffen, Sehnen Schwand dahin im Lauf der Zeit! Wie viel ungestillte Schmerzen Sanken hin in Tod und Staub, Und wie viel gcbrochne Herzen Wurden der Verzweiflung Raub! Ueujah r. Ach, es lagen schwere Sorgen Auf uns Allen, Tag um Tag, Und mit jedem neuen Morgen Drohte uns ein neuer Schlag; Alles lieget schwer darnieder, Noth und Elend weit umher, Und nur trübe Klagelieder Hörte man von Allen schwer. Möcht es sich zum Bessern wenden Mit des neuen Jahres Lauf! Möchte blüh» an allen Enden Neues Leben wieder auf! Lange haben wir getragen Dieser harten Zeiten Fluch: Schwer genug sind wir geschlagen, Halte ein, es ist genug! Hab' ein Einsehn mit uns Armen, Himmel, laß uns nicht vergehn! Uebe Gnade und Erbarmen, Laß uns bessre Zeiten sehn; Segne wieder unser Streben, Unser Wirken aus und ein, Und gieb wieder unserm Leben Deiner Liebe Sonnenschein! Neujahr ist's! Sylvestcr-Lä'uten Trug das alte Jahr in's Grab: Mögen auch die schlechten Zeiten Heute sinken mit hinab! Mögen Glück und Heil und Segen Allenthalben wieder blühn, Und Gedeihen allerwegen Wieder in die Hütten ziehn! Einladung W Abonnement. Mit dem 1. Januar 1882 beainnt ein neues Abonnement auf den „Anzeiger für Zwönitz und Umgegend" und bitten wir die geehrten Abonnenten, die Bestellungen noch vor Ablauf des Jahres erneuern zu wollen, damit in der Zusendung keine Unter brechung eiutritt. Der Abonuementspreis beträgt wie bisher 1 Mk. 20 Pf. pro Quartal und werden Bestellungen in der unterzeichneten Verlags-Expedition, sowie durch alle kaiscrl. Postanstalten, deren Briefträger und unsere Zeitungsträger entgegengenommeu. In Nummer 6 beginnt ein neuer höchst spannender Noman unter dem Tittel: Was VLe Mebe vermag, worauf wir hierdurch ganz besonders aufmerksam machen. Aie Uerlags-Lrpedition des „Unzeiger für Zwönitz und Umgegend". BekKmrtMÄehmng. Die Beiträge zur allgemeiner» Krankeucaffe für Gewerhsgehülfen, Fabrikarbeiter und Dienstboten werden bis auf Weiteres auch auf das Jahr 1882 mit — M. 60 Pf. auf das 'Vierteljahr von männlichen, mit — M. 45 Pf. aus dieselbe Zeit von weiblichen Beitragspflichtigen erhoben. Es wird dies andurch bekannt gemacht mit dem Bemerken, daß der nächste Termin vom 2. Jannar 1882 an innerhalb achttägiger Frist an den zu Vereinnahmung von Steuern und Abgaben bestimmten Tagen: Morrtag, Dicnstäg, Donnerstag, Freitag, Sonnabend in der Zeit von 9—12 Uhr Vormittags und von 2—5 Uhr Nachmittags pünctUch in hiesiger Stadtcasseu-Expcdition zur Ab führung zu bringen ist. Zmvuiiz, am 28. December 1881. Die Krankencassen-Di rection. Schönherr. stände, welche zu Anfertigung der Liste der schulpflichtig werdenden Kinder bisher eines Verzeichnisses aus dein Kirchenbuche bedurften, sich fortan wegen Aufstellung eines solchen Verzeichnisses an den Standesbeamten zu wenden haben und daß endlich Taufzeugen von allen der christlichen Religion angehörenden Kindern beizubringen sind. Unter Bezugnahme hierauf hat nun das evangelisch-lutherische Landeskonsistorium nach vorheriger Vernehmung mit den Ministerien des Kultus und des Innern verordnet, daß in allen Schulbezirken, wo vom 1. Januar 1882 ab ein solches Verzeichniß schulpflichtig werdender Kinder von dem Standesbeamten aufzustellen sein wird, der Parochialgeistliche oder Kirchenbuchführer die geschehene Taufe der in der Parochie geborenen und schulpflichtig werdenden Kinder lediglich in einer zu diesem Zwecke freizulassenden Kolonne des standesamtlichen Verzeichnisses bescheinigen, mithin von Extrahirung einer besonderen Liste aus den Kirchenbüchern absehen soll. Durch Tagesbericht. — Der Handarbeiter und Weber Carl August Günther aus Niederzwöuitz wurde von dem Königlichen Schöffengerichte zu Eibenstock wegen Landstreichens und Bettelns mit vier Wochen Haft bestraft, auch nach verbüßter Strafe der Landespolizeibehörde über wiesen. Die Berufung Günthers beim Königlichen Landgericht Zwickau wurde verworfen. — Das k. Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts hatte bekanntlich zu weiterer Ausführung von Z 4, Abs. 3 des Volks- schulgesehes vom 26. April 1873 untcrm 10. October d. I. ver ordnet, daß bei der Aufnahme schulpflichtig werdender Kinder in den Volksschulen das Alter der in der Zeit vom 1. Januar 1876 ge borenen Kinder nur noch durch Zeugnis; des Standesbeamten aus dem Geburtsregister bescheinigt werden könne, daß ferner Schulvor