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Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Vormittag). Abonnemcntspreis betrag! vierteljährlich I Mark 20 Pf. prssnumüranäa. Inserate werden bis spätestens Mittags des vorhergehenden Tages des Erscheinens erbeten und die CorpuSspalterzeile mit 10 Pf., unter „Eingesandt" mit 20 Pf. berechnet. QvgHN für de« Stadtgemeinderalh, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. Verantwortlicher Redacteur: Bernhard Ott in Zwönitz. 112. Donnerstag, den 22. September 1881. 6. Jahrg. Bekanntmachung. Nach 8 9 des Neichsgesetzes vom 23. Juni vorigen Jahres die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betr., ist jeder Be sitzer von Hausthieren verpflichtet, von dem Ausbruche von I ., Milzbrand, 2 ., Tollwnth, 3 ., Notz (Wurm) der Pferde, Esel, Maulthiere und Maulesel, 4 ., Maul- lind Klauenseuche des Rindviehes, der Schafe, Ziegen und Schweine, 5 ., Lungenseuche des Rindviehes, 6 ., Pockenseuche der Schafe, 7 ., Beschälseuche der Pferde und Bläschenausschlag der Pferde und des Rindviehes, 8 ., Räude der Pferde, Esel, Maulthiere, Maulesel und der Schafe unter seinem Viehstande und von allen verdächtigen Erscheinungen bei demselben, welche den Ausbruch einer solchen Krankheit befürchten lassen, sofort der Polizei-Behörde Anzeige zu machen, auch das Thier von Orten, an welchem die Gefahr der Ansteckung fremder Thiers besteht, fern zu halten. Die gleichen Pflichten liegen demjenigen ob, welcher in Vertretung des Besitzers der Wirthschaft vorsteht, ferner bezüglich der auf dem Transporte befindlichen Thiere dein Begleiter derselben und bezüglich der in fremden Gewahrsam befindlichen Thiere dem Besitzer der betreffenden Gehöfte, Stallungen, Koppeln oder Weiden. Die hiesige Einwohnerschaft wird hierdurch noch besonders mit dem Bedeuten darauf aufmerksam gemacht, daß Zuwiderhandlungen oder Vernachlässigungen gegen vorgedachte Anzeigeverpflichtungen Geldstrafe von 10 bis 150 M., event. Haft mit nicht unter einer Woche nach sich ziehen, außerdem nach 8 63 unter 1 des gedachten Gesetzes der Anspruch auf Entschädigung getödteter Thiere wegfällt. Zwönitz, am 12. September 1881. Der Bürgermeister. Schönherr. Tagesbericht. — Zwönitz, 20. Septbr. Der in vor. Nr. ds. Bl. gebrachten Nachricht über das 19jährige Dienstmädchen A. W. haben mir hin- zuzufügen, daß eine heute früh vollzogene Secirung ergab, daß selbige auch in gesegneten Umstünden sich befand. — Die 4. Klaffe der 1<<0. k. sächs. Landeslotterie wird am 3. und 4. October 1881 gezogen. — Zwickau, 19. Septbr. In der heute Vormittag bei hiesigem Kgl. Schwurgerichte in den Strafsachen wider den Hotelbesitzer Friedrich Wilhelm Frisch aus Schwarzenberg wegen Meineids und wider den Handarbeiter Johann August Wappler aus Wilkau wegen versuchter Brandstiftung, sowie wegen vollendeter und versuchter Nöthigung stattgefundenen Hauptverhandlungen wurden die Ange klagten dem Wahrspruch der Geschworenen gemäß von dem Gerichts höfe, dem Herr Landgerichtsdirector Or. Wolf prüsidirte und zwar Frisch freigesprochen, dahingegen Wappler wegen der oben an geführten Verbrechen, bez. Vergehen halber zu 2 Jahren 1 Monat Zuchthaus, 10 Jahre EhrenrechtSverlust und Zulässigkeit von Polizei aufsicht verurtheilt. — Schwarzenberg, 19. Septbr. Am Abend des vorgestrigen Tages wurde die am Teufelsstein bei Lauter gelegene Müller'sche Holzschleiferei ein Raub der Flammen. Tie Entstehungsursache des Brandes ist bis jetzt noch nicht bekannt geworden. — Schneeberg, 17. Septbr. Infolge eines von den städt ischen Collegien beschlossenen und vom Ministerium des Innern ge nehmigten Regulativs kann nunmehr der Stadtrath von den Haus besitzern hiesiger Stadt die Herstellung von Trottoirs von behauenen Granitplatten oder, dafern deren Legung unthunlich erscheint, die Pflasterung mittelst bossirter Steine fordern. Die Ausführung der Arbeiten geschieht durch die Stadtverwaltung; den Hausbesitzern, die zur Legung von Trottoirplatten verpflichtet werden, wird ein Drittheil der auf Herstellung des Fußwegs aufgewendeten Kosten aus der Stadtcasse vergütet. — Der stärkste Nadelholzbaum Deutschlands befindet sich im Olbernhauer Staatsforstreviere, von genannter Stadt in südwest licher Richtung 3,g lern entfernt. Der Baum dürfte ca. 500 Jahre alt sein; er hat, 1,^ in über den Boden gemessen, einen Durchmesser von 2,^ m und eine Scheitelhöhe von 47,in. Der Masseninhalt der Tanne berechnet sich zu 71,gg Festmeter. x Auerbach. Auf einem hiesigen Teiche wurde am Sonntag ein Vogel bemerkt, welcher die Größe einer Wasseramsel hatte, licht grau befiedert und lang beschwingt war. Er fischte fleißig bis ihn das tödtende Blei ereilte. Es war eine Seeschwalbe, 8tMns,üirnnclo. — Döbeln, 15. Septbr. In letzterer Zeit ist aus unserer Stadt eine „Bärengeschichte" gemeloet worden. Ein Bärenführer war durch den Gendarm wegen mangelnden Gewerbescheins arretirt, sein Bär einstweilen in einem hiesigen Gasthofe untergebracht worden. Man sprach nun schon von einer Bärenauction, denn man glaubte, zur Erlangung der Gerichtskosten würde der Bär durch den Ge richtsvollzieher versteigert werden, obgleich dem entgegen das Gesetz besteht, nach welchem Werkzeuge und dergl., welche der zu Pfändende zu seinem Broderwerbe bedarf, nicht dürfen weggenommen werden. Der Bärenführer ist sammt seinem Bären einfach über die Grenze spedirt worden, nachdem er einige Tage in gerichtlichem Gewahrsam sich befunden hatte. Während dieser Zeit hat er eine lebhafte Sorge um seinen Bär gehabt und als er ihn wieder in Empfang nahm, brach er nach genauer Besichtigung desselben in die Worte aus: „Bär frißt Guld, frißt Thaler" und gab den Umstehenden durch Pantominen zu erkennen, daß in dem Halsgürtel des Bären Geld versteckt gewesen sei. Man schenkte ihm keinen Glauben, doch hat sich jetzt herausgestellt, daß der Mann doch Recht gehabt hat. Der Hausknecht des betr. Gasthauses durchsuchte nämlich das Lager des Bären und fand einen Beutel in Form eines Riemens, der in das Halsband des Bären geschoben werden konnte, vox, in welchem sich Geld befand. Der Bär hatte wahrscheinlich während seiner Ein samkeit in langer Weile den Niemen zernagt und so den Beutel ver loren. Der ehrliche Finder hat den Betrag von 32 Mark sofort abgeliefert. — Leisnig, 16. September. Gestern wurde der hiesigen Schützengesellschaft die von Sr. Maj. dem König ihr verliehene Fahne (aus der Fabrik des Hoflieferanten Hietel in Leipzig) aus geantwortet. Es geschah dies in Gegenwart des gesammten Stadt raths vor ausgestellter Compagnie in feierlicher Weise und mittelst längerer Ansprache durch Bürgermeister Erchenbrecher, welcher die Thätigkeit der Schützengesellschasten in früherer und neuerer Zeit sowie ihre Leistungen im Dienste des Staates und der Städte schilderte, zu Pflege des Bürgergeistes und der Bürgersitte, zu Ge meinwirken und Pflichterfüllung ermahnte und mit einem Hoch auf Se. Maj. den König schloß. Der Hauptmann der Compagnie über«