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Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Vormittag). Abonnementspreis beträgt vierteljährlich l Mark 20 Pf. prrsnumursnäo. Anreigti Inserate werden bis spätestens Mittags des vorhergehenden Tages des Erscheinens erbeten und die Corpusspaltenzcile mit 10 Pf., unter „Eingesandt" mit 20 Pf. berechnet. für Zwönitz und Umgegend. Amtsblatt für den Stavtgemeinderath, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. Verantwortlicher Redacteur: Bernhard Ott in Zwönitz. 107. Sonnabend, den 13. September 1879. 4. Jahrg. Bekanntmachung. Dein Schlitze und der Sorgfalt des Publikums werden die communlichen Baumpflanzungen und Anlagen angelegentlichst empfohlen. Zwönitz, am 12. September 1879. Der Stadtgemei nderath. Schönherr. Bekanntmachung, den Besuch der Schankstätten von Almosenempfängern «. s. w. betr. Die Armenordnung vom 22. October 1840 — vergl. Gesetz- und Verordnungsblatt vom Jahre 1840, Seite 284 — enthält in Bezug auf die Schankmirthe folgende Vorschriften: 8 134. Schankmirthe, welche wissentlich Personen, die öffentliche Unterstützung genießen, und solchen Leuten, von denen, ihrer sich äußerlich kundgebenden Persönlichkeit nach, sich vermuthen läßt, daß sie dem Müßiggänge obliegen und vom Bettelngehen oder anderem unrechtmäßigen Erwerbe leben, das Aufliegen, Zechen und Spielen in ihren Schankstätten gestatten, sind mit 15 bis 60 Mark —- Geld- oder verhältnißmäßiger Gefängnißstrafe, und im ferneren Wiederholungsfälle zugleich, insoweit es einer blos persönlichen Concession gilt, mit Einziehung der Schankconcession und Schließung der Schanfftätte zu bestrafen. Da nun mehrfach in Erfahrung gekommen, daß diese Vorschrift nur ungenügend Beachtung findet, so werden die Schankmirthe in hiesiger Stadt mit dein Bemerken darauf aufmerksam gemacht, daß Zuwiderhandelnde unnachsichtlich bestraft werden. Die Nainen der gegenwärtigen Almosenempfänger, Armenhausbewohner u. s. w. können an Rathsstelle eingesehen werden. Zwönitz, am 11. September 1879. Der B ü r g e r m e i st e r. Schönherr. Bekanntmachung. Das Hinwerfen, Auffahren und Liegenlassen von Schutt, Sand, Steinen und Unrath an Häusern, öffentlichen Straßen und Plätzen wird mit 5—15 Mark Geldstrafe oder entsprechender Haft geahndet werden. Zwönitz, am 12. September 1879. Der B ü r g e r IN e i st e r. Schönherr. Tagesgeschichte. Deutschland. Berlin, 9. Sept. Wie die „Franks. Ztg." erfährt, ist man im Schoße der Reichsregierung darüber einig, daß das mit dem 31. März ablaufende Socialistengesetz eine weitere Prolongation erfahren soll. Es ist nicht unmöglich, daß hierüber dem Reichstage schon in seiner nächsten Session eine Vorlage zu gehen wird, wiewohl bestimmte Beschlüsse nach keiner Richtung hin vorliegen. In Regierungskreisen macht man sich die Motive der Gegner zu eigen, die mit Recht geltend machen, daß die im Socia- listengesetze dekretirten starken Repressivmaßregeln nicht im Stande gewesen sind, die socialdemokratische Bewegung und Agitation aus der Welt zu schaffen. — Die Verhandlungen zwischen Deutschland und Oesterreich über den deutsch-österreichischen Handelsvertrag werden in der ersten Octobermoche hier in Berlin beginnen. Neben den Kommissarien der Neichsregierung werden specielle Vertreter Sachsens, Bayerns und Württembergs den Konferenzen anwohnen, deren Arbeit, wie officiöse Stimmen verlauten lassen, nicht allzu difficil sein dürfte, da man glaubt, daß der Reichskanzler bei seiner demnächstigen An wesenheit in Wien die hauptsächlichsten Schwierigkeiten begleichen und die leitenden Grundsätze mit der österreichischen Regierung ver einbaren wird. Spanien. Aus Madrid wird dem „Reuter'schen Bureau" unterm 6. d. gemeldet: Man geht hier mit dem Gedanken um, eine internationale Ausstellung in Madrid zu halten und der spanischen Regierung ist ein Vorschlag, dessen Einzelheiten noch unter Erwägung sind, zum Bau eines Palastes für die speciellen Zwecke der Aus stellung unterbreitet worden. Italien. Auch in Rom haben sich die Fieber früher als sonst, weit häufiger und in ziemlich alarmireuder Form eingestellt und miasmatische nnd typhöse Fieber richten arge Verheerungen an. Die ewige Stadt ist denn auch wie ausgestorben, da Alles, was nicht durch Pflicht und Beruf an Rom festgebunden ist, der Stadt den Rücken kehrt und vor den grassirenden Krankheiten flüchtet. Rußland. Wyburg, 5. Sept. Der „Hb. K." telegraphirt man: Großes Feuer in den Kotkalagern. Bei dem herrschenden Sturm ist sehr wenig Aussicht, die Vorräthe zu retten. Amerika. Memphis, 9. Sept. Die hiesigen Kirchen sind geschlossen, da das gelbe Fieber wieder heftiger auftritt. Lokales und Sächsisches. — Die königliche Kreishauptmannschaft zu Zwickau hat auf Grund des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie vom 21. October v. I. die Nr. 141 der in Buch holz erscheinenden „Obererzgebirgischen Zeitung" vom 7. September wegen des im Jnseratentheil enthaltenen, die Wahl Bebels betreffen den Aufrufs verboten. Die noch vorgefundenen Exemplare dieser Nummer wurden polizeilich mit Beschlag belegt. — Der Chemnitzer Bezirksfeuerwehrverband hält nächsten Sonntag, 14. Septbr., in Chemnitz eine Commaudantenversammlung ab. Dieser Verband, seit 12 Jahren bestehend, ist der größte in Sachsen und zeichnet sich durch eine vortreffliche Organisation, tüch tige Leitung und höchst anerkennenswerthe Leistungen vortheilhaft aus. Gegenwärtig gehören ihm 72 Feuerwehren mit über 3000 activen Mitgliedern an. Leipzig. Zu der demnächst seitens des Vereins zur Fürsorge für aus Straf- und Besserungsanstalten Entlassene projectirten Lotterie, deren Ertrag zur Vermehrung der durch die chesonderen Zeitumstände stark in Anspruch genommenen finanziellen Mittel des Vereins dienen soll, ist eine ansehnliche Anzahl geeigneter Geschenke eingegangen. Unter den hochherzigen Geschenkgebern figurirt in erster Reihe Se. Mas. König Albert, welcher eine sehr schöne und werthvolle Bouleuhr mit Konsole dem Vorstande des Vereins für die Zwecke der Lotterie zur Verfügung stellte. Vom Schwurgerichtshof in Leipzig ist dieser Tage ein gefähr licher Einbrecher und Räuber, der 24 Jahre alte Karl Wilhelm Lappius, auf längere Zeit unschädlich gemacht worden. Derselbe wurde schon in früher Jugend der Besserungs-Anstalt Bräunsdorf zugeführt und hat bereits schwere Freiheitsstrafen, darunter 6 Jahre Gefängniß (wegen Diebstahls und versuchten Raubes) zu verbüßen gehabt. Wenige Tage nach seiner Entlassung aus dem Gefängniß