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Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Vormittag). Abonnementspreis beträgt vierteljährlich l Mark 20 Pf. prsemimvranän. Ametzer für Inserate werden bis spätesten« Mittags des vorhergehenden Tages des Erscheinens erbeten und die Corpusspalten zelle mit t0 Pf., unter „Eingesandt" mit 20 Pf. berechnet. Zwönitz und Umgegend. Organ für den Stabtqemkmderalh, den Kircden- und Schulvorstand zu Zwönitz. Verantwortlicher Redacteur: Bernhard Ott in Zwönitz. .H? G. Sonnabend, dm !4. Januar 1882. 7. Jabra. Bekanntmachung. Wegen Reinigung der Nats-Cxpeditionslocalitäten bleiben dieselben, einschliesslich der Lassen- und Standesamtsexpediton, Montag den L« Januar d. I. für nichtdringliche Amtsangelegenhelten geschloffen. Zwönitz, am 13. Januar 1822. Schönherr, Bürgermeister und Standesbeamter. Bekanntmachung. Die Königliche Amtshauptmannschaft zu Chemnitz hat betreffs Beleuchtung der Fuhrwerke für den amtshauptmannschaft lichen Bezirk vie aus der nachstehenos unter ff abgedrnckten Bekanntmachung ersichtlichen Anordnungen getroffen. Behufs Vermeidung etwaiger Cantraventiouen der hiesigen Einwohner wird Solches auvurch znr allgemeinen Kenntniß gebracht. Zwönitz, am 17. December 1881. Der Bürger m ei st er. Schönherr. Bekanntmachung. Tie unterzeichnete Amtshauptmannschaft findet sich nach Gehör des Bezirksausschusses veranlaßt, zur Vermeidung von Unglücks fällen und Verkehrsstörungen folgende Anordnungen zu erlassen: 1. Die auf öffentlichen Wegen verkehrenden Fuhrwerke aller Art, einschließlich der Handwagen und Hundefuhrwerke, müssen während der Dunkelheit mit brennenden Laternen beleuchtet sein und zwar sind die lediglich zur Beförderung von Personen dienenden Fuhrwerke je mit zwei vorn an beiden Seiten des Fuhrwerks befestigten Laternen zu versehen, wogegen bei den übrigen Fuhrwerken eine vorn an der linken Seite des Fuhrwerks an geeigneter Stelle angebrachte Laterne genügt. Die Laternen müssen im ordnungsmäßigen Zustande und mit hell leuchtendem Lichte versehen sein. 2. Alle Fuhrwerke haben auf öffentlichen Wegen, soweit nicht örtliche Hindernisse entgegenstehen, in der Regel die rechte Seite der Fahrbahn zu halten und es ist sowohl dem entgegenkommenden, als auch dem überholenden Fuhrwerke auf gegebenes Zeichen sofort und zwar nach rechts auszuweichen. 3. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden nach 8 366,^ des Neichsstrafgesetzbuches mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Diese Anordnungen treten mit 1. Januar 1882 in Kraft. Chemnitz, den 15. December 1881. Die Königliche Amtshauptmannschast. Schwedler. Bekmmtmaehssng. Auf Antrag der Erben weil, der Hausbesitzerin Frau Christiane Caroline verehel. Köhler verw. gewesene Richter in Niederzwönitz soll das zum Nachlasse derselben gehörige Hausgrundstück Nr. 60 des Braudcatasters, Nr. 218a, 2185 und 226 des Flurbuchs, sowie Fol. 63 des Grund- und Hypothekenbuchcs für Niederzwönitz, welcher Grundbesitz ein Areal von zusammen — Acker 78 QR. umfassend, mit 63,06 Steuereinheiten belegt, am 15. December 1881 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 7000 Mark — Pf. gemindert worden ist, den 21. Januar 1882 . Mittags 12 Uhr von dem unterzeichneten Königlichen Amtsgerichte an Ort und Stelle öffentlich und unter den im Termine bekannt zu machenden Beding ungen an den Meistbietenden versteigert werden, was hierdurch unter Bezugnahme auf die im hiesigen Amtsgerichlsgebäude, sowie im Erb gerichte und im Gasthaus zur Linde in Niederzwönitz aushängendeu Anschläge, denen specielle Grundstücksbeschreibung beigefügl ist, bekannt gemacht wird. Stollberg, am 27. December 1881. König!. Amtsgericht. Zumpe. .Tagesbericht. — Zwönitz, 12. Januar. Vorgestern Abend nach 7 Uhr brannte in Beutha die Scheune des Gutsbesitzers Christian Gotthilf Vogel mit sümmtlichen Futtervorräthen nieder. Das Wohnhaus nebst Schnppengebäude wurde dadurch stark beschädigt. — Das jetzige Wetter, wenn auch sehr niilder Natur, kann sich doch jedenfalls nicht mit dem vom Jahre 1537 messen. Es berichtet nämlich die alte Zwickauer Chronik in dieser Beziehung wörtlich Folgendes: „Das Ende dieses Jahres ist die Christnacht und die zwölf Nächte hernach so warm gewesen, daß die Jungfrauen auf das Neue Jahr und Heiligen drei Königen-Tage in Violen, Kornblumen und Stiefmtttterlein haben Kränze getragen." — Dieser ganz ab normen Witterung folgte dann im Sommer eine große Dürre und Theuerung. — Das Jahr 1882 wird sich durch eine totale Sonnerfinsterniß auszeichnen, die am 17. Mai stattfindet und in unseren Gegenden sichtbar sein wird. Diese Verfinsterung dauert 5 Stunden und be ginnt um 5 Uhr Morgens, hat gegen 8 Uhr ihren Culminations- punkt und endet nach 10 Uhr, so daß es um diese Stunde eigentlich erst Tag wird. — Die landwirthschastliche Feuerversicherungsgenoffenschaft im Königreich Sachsen publicirt ihren Geschäftsansmeis pro 4. Quartal 1881. Danach betrug der Zugang im gedachten Zeitraum 379 Ver-