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Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Vormittag). AbonnementSpreiS beträgt vierteljährlich l Mark 20 Ps. prseniimeronä». Anzeiger Inserate werden bis spätesten- Mittags des vorhergehenden Tages des Erscheinen- erbeten und die CorpuSspaltenzeile mit io Pf., unter „Eingesandt" mit 20 Pf. berechnet. Zwönih „n- Umgegend. Organ für den Stabtgemeinderath, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. Verantwortlicher Redacteur: Bernhard Ott in Zwönitz. 83. Dienstag, den 18. Zuli 1882. 7. Jahrq. Bekanntmachung. Laut Verordnung des König!. Ministeriums des Innern — N. 46 des Gesetz- und Verordnungsblattes v. 22. Mai a. c. — „ist die Anlegung von Grüften auf Begräbnißplätzen nur unter der Bedingung ihres dichten Verschlusses, der durch dicht schliefende Stein platten oder inetallne Deckel, die jedoch beide Luftlöcher nicht enthalten dürfen, am Besten aber durch Bedeckung des ganzen Gruftgemölbes mit einer Meter hohen Erdschicht bewirkt werden kann, gestattet. Zuwiderhandelnde haben sich etwaige Nachtheile selbst zuzuschreiben." Zwönitz, den 17. Juli 1882. Der Kirchenvorstand allda: Neidhardt, Pf. England und Egypten. Das furchtbare Bombardement, mit welchem die englische Panzer flotte den Hafen und die Stadt Alexandrien heimgesncht hat, die Niedermetzelung von mehr als viertausend »och in Alexandrien auf hältlichen Europäer durch die racheschnaubendeu Egypter, der Brand und die Plünderung der unglücklichen Stadt durch allerlei fanatisches Gesindel und Beduinen und endlich der unzweifelhafte Entschluß Arabi Paschas, mit seinen noch nach vielen Tausenden zählenden Getreuen gegen jede Einmischung in Egypten anzukämpfen, kündigen an, daß man nicht am Ende der egyptischen Krisis angekommen ist, sondern daß nunmehr erst die eigentlichen Glaubens- und Nassen- kämpfe im Nillande beginnen werden. Es handelt sich dort um einen Glaubens- nnd Nassenkrieg, darüber darf man keinen Augen blick mehr im Zweifel sei», beim Arabi Pascha ist der Führer ei»er religiösnationale» Bewegung in Egypten, gilt nach mohamedamschen Begriffen als ein frommer, vom Propheten Muhamed begeisterter Maim, der da berufen ist, die armen Egypter, die Fellahs und Araber, vom Joch der Europäer und Türken zu befreien. Dieser furchtbare», fa»atischen Bewegung in Egypten hat sich nur England, das seine» ungeheuren Handel mit dem Nillande, seine freie Be wegung durch de» Suezkaiial »ach J»die» und Leben und Eigenthum vieler seiner Staatsangehörigen bedroht sieht, mit Waffengewalt gegenüber gestellt und aus einer Hauptstadt des Landes, aus Alexan drien, sind die Rebellen schon vertrieben und englische Truppe» sind die Herre» der Stadt. England kann auch nicht zurückweichen oder sich mit dem bisherigen Wafsenerfolge begnügen, denn einmal be gonnen, muß es nun seine Aktion gegen Egypten auch vollenden, das erfordert Englands Ansehen als Großmacht, das verlangt schon die politische und militärische Klugheit, und Niemand darf auch glauben, daß England bei dieser Aufgabe zaudern wird. Der englische Staat ist eine Colonialmacht ersten Ranges und versteht sich auf über seeische und coloniale Unternehmungen wie kein zweiter, das hat England in Indien, Afghanistan und Abessinien bewiesen. Auch diri- girt die englische Heeresleitung bereits größere Truppenmasse», man spricht von 50,000 Man» aus Indien, Gibraltar, Malta und dem Heimathlande nach Egypten, um die Eroberung dieses Landes zu vollenden, ganz Alexandrien ist auch schon von englischen Truppen besetzt. Alle Welt wird nun fragen: Wo bleibt da die vielberufene europäische Conferenz in den egyptischen Angelegenheiten, wen» Eng land schließlich ganz Egypten allein in den Sack steckt? — Leicht ist diese Frage nicht zu beantworten. England vertheidigt in Egypten seine Interessen mit Löwenmacht und wird diese selbst in einen: Weltkampfe zu wahren suchen. Ohne daß Englands Interessen ganz gehörig geborgen werden, giebt es keine Lösung der egyptischen Frage, es sei denn, daß sich eine oder mehrere Großmächte finden, die England in Egypten Niederschlage». Dies wäre jedoch ein welt erschütterndes Experiment und dürfte von keiner Seite begehrt werden. Eine friedliche Verständigung über Egypten unter den Mächten und zwar in der Weise, daß Englands und Frankreichs Interessen am Nil in erster Linie Berücksichtigung erhalten, dürfte daher die wünschenswertheste Lösung der egyptischen Frage sein und England, welches eine Verfeindung mit Frankreich und den übrigen Großmächten im gegentheiligen Falle zu fürchten hat, wird allem Anscheine nach zu dieser Lösung die Hand bieten. Tagesbericht. — Bezüglich der Leichenbestattung ist neuerdings Folgendes bestimmt worden: Das Oeffnen der Särge an Gräbern, Kirchen und Leichenhallen und außerhalb des Hauses ist durchweg verboten. In jeden, Falle, wo Jeniand an Pocken, Scharlachfieber, Diphtheritis, Cholera oder Flecktyphus gestorben ist, hat stilles Begräbniß stattzu finden. Todtenhallen dürfen auch zu Privatsektionen benutzt werden. Die Wiederbenutzung von Gräbern wird nach den Grundwasserver- hältnisseu des Begräbnißplatzes und nach der örtlichen Erfahrung über die Verwesungsdauer durch den Bezirksarzt gestattet. Für Gräber von Personen, die über 10 Jahre alt verstärken, ist eine Dauerzeit von mindestens 15 Jahren, für Gräber von Kindern unter 10 Jahren eine Frist von mindestens 10 Jahren innezuhalten. Ge fundene Ueberreste von Leichnamen müssen wieder vergraben werden. Für Anlage neuer Begräbnißplätze kann unter Umständen ein Abstand von 50 Nietern von den, nächsten Brunnen, ferner ein Abstand von 25 Metern von Wohngebäuden in geschlossener Bauart und ein solcher von 10 Metern von Wohngebäuden in nicht geschlossener Bauart gefordert werden. Die Anlegung von Grüften auf Begräb- mßplätzm ist nur unter der Bedingung ihres dichten Verschlusses, der durch dicht schließende Steinplatten oder metallene Deckel ohne Luftlöcher, am besten aber durch eine Erdschicht von Vs Meter Höhe bewirkt werden kann, gestattet. — Mit der von, 7. bis 12. September in Zwickau stattfinden den landwirthschaftlichen Landesausstellung soll auch eine Ausstellung von Gartenproducten, Gemüse, Obst, Maschinen und Gerüchen aller Art, welche für die technische Verwerthung des Obstes in Verwend ung kommen, abgehalten werden. — Lößnitz. An Stelle des verstorbenen Stadtkasfirers Herklotz hierselbst ist der derzeitige hiesige Rathsregistrator Reuther zum Stadtkassirer erwählt worden. — Am 11. d. Nachmittags machte sich, dem „Glückauf" zufolge, der etwa 6jährige Knabe des Gärtners Helbig in Jaukeroda an dem im Garten seines Vaters sich befindlichen Brunnen zu schaffen, wobei derselbe wahrscheinlich ausglitt und in den noch nicht ganz fertigen Brunnen fiel. Das Fehlen des Knaben wurde von den Eltern bald bemerkt und, banger Ahnung voll, sahen sie auch in den Brunnen, woselbst sie zu ihrem größten Schrecken den Knaben auf dem Spiegel des 2 Meter tiefen Wasserstandes erblickten. Der zu fällig im Brunnen sich befindliche Eimer wurde sofort herausgehas pelt und barg, oben angekommen, zur nicht geringen Freude der Ellern den kleinen Vermißten. Derselbe war trotz des bedeutend liefen Falles ganz unversehrt. — Nossen, 12. Juli. Nachdem gestern Nachmittag 3 Uhr die irdische Hülle des ermordeten Kindes unter allgemeiner Becheiligung der Einwohnerschaft zur ewigen Ruhe gebettet wurde, fand heute Nachmittag ^4 Uhr die Ueberführung des Mörders ins Landgericht Freiberg statt. — Vorletzten Sonntag waren auf dem Habichtsberge an dem der sächsischen Grenze nahegelegenen Kulmer Schlachtfelds in Böhmen