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Erscheint wöchentlich drei Mal und -war Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Bormittag). AbonnementtpreiS beträgt vierteljährlich l Mark 20 Ps. prwnuwsranäo. Anzeiger Inserate werden bis spätesten» Mittag» de» vorhergehenden Tage« de» Erscheinen» erbeten und dir CorpuSspaltenzeUe mit tv Pf., unter „Eingesandt" mit 20 Pf. berechnet. Zwönitz und Umgegend. Organ für den Stavtgemeinderath, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. Verantwortlicher Redacteur: Bernhard Ott in Zwönitz. .>4^ 11^ Dienstag, den 26. September 1882. 7. Jahra. Bekanntmachung. Nach § 17 der revidirten Städteordnung sind diejenigen Gemeindemitglieder zum Erwerbe des Bürgerrechts berechtigt, welche 1. die sächsische Staatsangehörigkeit besitzen, 2. das fünfundzwanzigste Lebensjahr erfüllt haben, 3. öffentliche Armenunterstützungen weder beziehen, noch im Laufe der letzten zwei Jahre bezogen haben, 4. unbescholten sind, 5. eine direkte Staatssteuer von mindestens 3 Mark entrichten, . 6. auf die letzten zwei Jahre ihre Staatssteuer und Gemeindeabgaben, Armen- und Schulaulagen am Orte ihres bis herigen Aufenthalts vollständig berichtigt haben, 7. entweder n. im Gemeindebezirk ansässig sind, oder b. daselbst seit wenigstens 2 Jahren ihren wesentlichen Wohnort haben, oder e. in einer anderen Stadtgemeinde des Königreichs Sachsen bis zur Aufgabe ihres bisherigen Wohnsitzes stimmberech tigte Bürger waren. Dagegen sind zum Erwerbe des Bürgerrechts verpflichtet diejenigen nach den vorstehenden Bestimmungen zum Bürgerrechtser werb berechtigten Gemeindemitglieder, welche a. männlichen Geschlechts sind, i) . seit drei Jahren im Gemeindebezirke ihren wesentlichen Wohnsitz haben, und o. mindestens neun Mark an direkten Staatssteuern jährlich zu entrichten haben. Es werden daher alle diejenigen, welche verpflichtet, als auch die, welche berechtigt find, das Bürgerrecht zu erwerben, hiermit aufgefordert, längstens bis zum 15. October a. c. und zwar die zuerst gedachte Kategorie der verpflichteten Gemeindemitglieder unter Androhung einer Ordnungsstrafe von 10 Mark für den Unterlassungsfall an Rathsstelle sich anzumelden. Bei der Anmeldung ist Geburtsschein oder Taufschein zu produciren. Zwönitz, am 13. September 1882. Der Bürgermeister. Adam. Tagesbericht. — Dresden. Se. Majestät der Kaiser hat aus Anlaß Aller höchstseiner Anwesenheit in Dresden für die Armen unserer Stadt ein Gnadengeschenk von 2000 Mark aus Allerhöchstseiner Chatoulle zu bewilligen geruht, welche Summe von Sr. Ercellenz dem königl. preußischen Gesandten Hrn. Grafen von Dönhoff dem Oberbürger meister Lr. Stübel behändigt worden ist. Die Vertheilung dieses allerhöchsten Gnadengeschenks wird durch Vermittelung des Armen amts erfolgen. — Den Hauptgewinn in der bei der Zwickauer landmirth- schaftlichen Ausstellung veranstalteten Lotterie, bestehend in einer Loko mobile, hat auf Nr. 49032 ein elternloser Schüler der Chemnitzer landmirthschaftlichen Schule erhalten. — Reichenbach, 20. Septbr. In Bezug auf die am hiesigen Platze vorgckvmmenen Arbeitseinstellungen ist anderweit zu berichten, daß mehrfache Verhandlungen gepflogen werden, welche Aussicht auf Beilegung der Differenzen gewähren. Seit gestern ruht auch bei Glaß L Sohn die Arbeit, dagegen ist bei Gottlieb Ningk in Ober reichenbach der Betrieb wieder ausgenommen worden und bei den Herren Schmidt L Söhne keinerlei Störung vorgekommen. Zu den Arbeitseinstellungen, welche noch andauern, ist heute gegen Mittag noch die mechanische Weberei von Hermann Kupfer gekommen. Im Laufe des Nachmittags haben die Arbeiter der mechanischen Weberei von C. F. Dürr ihre Thätigkeit eingestellt. Vormittags fanden Be- rathungen der Arbeiter in drei gröberen Restaurationsräumlichkeiten statt. Indessen wird mitgetheill, daß in dem Etablissement von Georg Schieber sämmtliche Meister, sowie eine Anzahl älterer Arbeiter an der Einstellung nicht Theil genommen haben und der Betrieb überhaupt nicht ganz zum Stillstand gekommen ist. Ueber die in Mylau bestehende Situation in den mechanischen Webfabriken ist zu berichten, daß nur noch zwei Etablissements sich außer Betrieb be finden, die übrigen Webereien sind dagegen wieder in voller Thätig keit. Es ist jedoch begründete Aussicht vorhanden, daß die auf der Basis der Greizer Lohnverhältnisse geführten beiderseitigen Verhand lungen bald zu einem befriedigenden Abschluß gelangen. — Wie nachträglich berichtet wird, ist die Arbeitseinstellung in Reichenbach und Oberreichenbach in der Hauptsache als beendigt zu betrachten, indem die Arbeiter in den meisten Fabriken nachdem ihnen von den betreffenden Fabrikanten Abkürzung der Arbeitszeit und Lohnerhöhung zugestanden worden, die Arbeit wieder begonnen haben. Auch in Mylau und Netzschkau soll eine Einigung erzielt worden sein. — Freiberg, 20. September. In der heutigen Sitzung des hiesigen Schwurgerichtshofes richtete sich die Anklage wegen Mordes gegen den am 1ö. Februar 1862 zu Cleuden bei Taucha geborenen Tischlergesellen Felix Oscar Apitzsch. Derselbe ist am 12. Novbr. 1880 in Leipzig, wo er zuletzt wohnhaft gewesen, wegen unzüchtiger Handlungen mit einem Kinde, sowie wegen schweren Diebstahls und Unterschlagung zu einer Gesammtstrafe von 1 Jahr 9 Monaten Ge- fängniß verurtheilt worden, zu deren Verbüßung er zunächst nach Zwickau und von da im August 1881 in die Zweiganstalt Rössen eingeliesert worden ist. Apitzsch ist nun angeklagt, am 8. Juli 1882 die Tochter des Anstaltsinspectors Herrn Carl Hermann Bäßler in Nossen, die im siebenten Lebensjahr« gestandene Selma Elisabeth Boßler daselbst, vorsätzlich getödtet und diese Tödtuug mit üeber- legung ausgeführt zu haben. — Der Angeklagte ist geständig und erzählt grauenhafte Einzelheiten, die sich dahin refumiren, daß der Mörder ein unsittliches Attentat beabsichtigte, das aber nicht zur Ausführung gelangte und daß er dann das Kind ermordete. — AuS der Vernehmung der Zeugen und Sachverständigen geht unterAnderem hervor, daß der Angeklagte während seiner Strafhaft immer ein un empfängliches, nicht bösartiges, aber gleichgiltiges Wesen gezeigt, seine Arbeit aber stets zur vollen Zufriedenheit gemacht und sich ordnungsgemäß betragen hat. Auch nach der That ist das Verhalten Apitzsch'S nach außen hin ein kaltes gewesen. Dem Aufseher Ludwig hat er die erwähnte Meldung ganz ruhig gemacht und sowohl den beiden Nossener Bürgern, Gebrüder Erdmann, welche ihn bei ihrer