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Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Vormittag). Abonnementspreis beträgt vierteljährlich 1 Mark 20 Pf. prsenamvranäo. ger Inserate werden bis spätestens Mittags des vorhergehenden Tages des Erscheinens erbeten und die Corpusspaltenzeile mit lv Pf., unter „Eingesandt" mit 20 Pf. berechnet. Zwönitz und Umgegend. Organ für den Stavtgemeinderalh, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. Verantwortlicher Redacteur: Bernhard Ott in Zwönitz. 2A. Sonnabend, den 25. Februar 1882. 7. Jahrg. Bekanntmachung. Der I. Termin Commnn-Anlagen ist am 2V. dieses Monats fällig gewesen und zu Vermeidung der Erinnerung innerhalb achttägiger Frist an unsere Stadtstcuer-Einnahme adzuführen. Dieselbe ist geöffnet: Vormittags von 9—12 Uhr. Nachmittags von 2—5 Uhr. Mittwochs werden Steuern und Abgaben nicht angenommen Zwönitz, am 21. Februar 1882. Der Stadtgemeinderatb I AA^L. Hentschel. Tagesbericht. — Ueber die Frage, mit welchem Datum Wechselstempelmarken zu versehen sind, bestehen hier und da noch Zweifel und es herrscht die Meinung, daß bei Tratten die Stempelmarke das gleiche Cassa- tionsdatum tragen muffe, unter welchem die Tratte ausgestellt ist. Es ist aber keineswegs erforderlich, daß Ausstellungsdatum des Wechsels und Cassationsdatum der Stempelmarke ttbereinstimmen, vielmehr ist die Entwerthung einer Marke auch nach der Ausstellung des Wechsels gültig, nur muß die Stempelung und Entwerthung der Stempelmarke erfolgt sein, bevor der Aussteller den Wechsel weitergiebt. — Dresden, 20. Febr. Se. Majestät der König hat aller- gnädigst geruht, den Betrag von 300 Mark für die Brandkalami tosen in Mylau an die Expedition des „Dr. Jour»." einzahlen zu lassen. — Ebenso hat Se. Ma/, der König für die Brandkalamitosen in Adorf 400 Mark gespendet. — Am 20, d. hielten beide Kammern Sitzungen ab. In der Ersten Kammer richtete Graf Konneritz an die Negierung eine Interpellation, ob dieselbe in der Lage war, amtlich über die Biviseclion zn cognosciren und ob im Bejahungs fälle Fürsorge getroffen worden ist, daß die Bivesectiou auf die un erläßlichen nud nur unter Aussicht dazu autoristrter Organe vorzu- nehmenden Fälle beschränkt bleibe und daß alle von der Wissenschaft gebotenen Hülfsmittel angewendet werden, um die Leiden des als Forschungövbjcct dienenden ThiereS zu mildern? Interpellant moti- virt feine Interpellation mit den vielen Mißbräuchen, welche mit der wissenschaftlichen Thiersolter getrieben worden seien. Herr Staats minister von Gerber antwortet, daß feiten officieller fachmännischer Autoritäten die Nothwendigkeit der Bivesektion als im Interesse der medizinischen Wissenschaft liegend ausdrücklich hervorgehoben worden sei. Die amtliche Cognition habe regiernngseilig in 1880 und 1881 stattgefunden und er hoffe, daß die Bivesektion nur in den unerläß lichsten Fällen angewendet werde. In der hieraus folgenden De batte begrüßt Frhr. v. Tauchnitz die Interpellation und weist darauf hin, daß einer der größten Anatomen Oesterreichs sich gegen die Bivesektion ausgesprochen habe. Bicepräsident Oberhofprediger Dr. Kohlschütter spricht den dringenden Wunsch aus, daß die ethische Grenze im Unerläßlichen nicht vergessen werden möge. Kultusmini ster v. Gerber verliest hierauf zur genaueren Präciston des Stand punktes der Negierung einen im vorigen Jahre an die Behörden gerichteten Erlaß, in welchem dieselbe nachdrücklichst einschärft, daß bei wissenschaftlichen Bersuchen an Thieren, wenn sie überhaupt als unentbehrlich betrachtet werden, die ethische Seite streng in's Auge gefaßt werde. Zur Tagesordnung übergehend, genehmigte die Kam mer sämmtliche Postulats des Justizetats in Uebereinstimmung mit den Beschlüssen der Zweiten Kammer mit einziger Ausnahme in Be zug auf das von, Justizministerium geforderte Dispositionsquantum, bezüglich dessen die Kammer auf Antrag der Deputation beschloß, „ 12,000 Mk. zu persönlichen Zulagen an richterliche Beamte in einer Gehaltsklasse unter 6000 Mk. zur Ausgleichung des mit Beisetzungen verbundenen dauernden Mehraufwandes und zu FunktionszulagerO zu genehmigen. — Die Zweite Kammer genehmigte in der Schluß- bcralhung über den Steuer- und Abgaben-Etat die Einstellung der vom deutschen Reiche für Sachsen entfallenden Antheile an Zöllen und Verbrauchssteuern in Höhe von 5,354,653 M., ebenso die übrigen Postulate betreffs der Chaussee- und Brückengelder, der Grund- und Einkommensteuer rc. Ein zu dem Kapitel der Chausseegelder Seitens der Deputationsmajorität gestellter Antrag um Aufhebung derselben von der nächsten Etatperiode ab, wurde mit 3» gegen 32 Stimmen angenommen. Tie Petitionen des allgemeinen Hausbesitzervereins zu Dresden und des Landwirthschaftlichen Vereins zu Mühlbach bei Frankenberg um Alffhebung oder Ermäßigung der Grundsteuer ließ die Kammer auf sich beruhen, lehnte auch bezüglich der Einkommen steuer einen von der Minorität der Deputation eingebrachten Antrag auf Befreiung der zwei untersten Einkommensteuertlassen, sowie die Vorlage einer abgeänderten, die Entlastung der unteren und mitt leren Einkommenstufen berücksichtigenden Einkommensteuerscala mit großer Majorität ab. Dementsprechend blieb auch die Petition des demokratischen Vereins in Dresden auf sich beruhen und wurde schließlich das für die Einkommensteuer eingestellte Postulat von 15,101,050 Mark genehmigt. Der Antrag des Abg. Matthes, um Wegfall der Legitimationsgebühr für den Hausirhandel für solche Personen, von welchen Gewerbesteuer bereits erhoben wird, wurde Seitens des Antragstellers zurückgezogen. Bei Berathung der Grund- und Einkommensteuer verwenden sich die Abg. Georgie und Mehnert für eine Ermäßigung der Stenern zu Gunsten der untersten Steuer klassen rcsp. die gänzliche Befreiung der bis zn 600 Mark abge schätzten Steuerzahler, während die Abg. Uhlemann-Görlitz, Gttnther- Saalhausen, Dr. Heine, v. Oehlschlägel und Walter im Allgemeinen sich dem Majoritätsgutachten der Deputation anschließen, welches durch eine solche Maßnahme einen sehr empfindlichen Eingriff in die bestehende und erst nach vielen Kämpfen compromißweise zu Stande gekommene Steuer-Gesetzgebung erblickt.— Am 21. d. hielten wiederum beide Kammern Sitzungen ab. In der Ersten Kammer veranlaßte eine Beschwerde des Majors z. D. von Malortie über seine Einschätzung zur Einkommensteuer eine lebhafte Debatte über die Frage, inwieweit die in 8 15,6 des Einkommensteuergesetzes vom 2. Juli 1878 zugelassene Abschätzung nach dem Verbrauche eiiies Steuerpflichtigen stattznfinden habe und über verschiedene allgemeine, bei der Ausführung des Einkommensteuergesetzes zu Tage getretene Uebelstände. Die Kammer beschloß auf diese Beschwerde gegen 4 Stimmen, die königl. Staatsregierung zn ersuchen, zur weiteren Ausführung des Einkommensteuergesetzes zu verordnen, daß die Be stimmung ß 15,6 Satz 1 dieses Gesetzes dann nicht zur Anwendung zu kommen habe, wenn das steuerfreie Einkommen einer innerhalb des Landes eine eigene Haushaltung führenden Person für sich allein oder in Verbindung mit anderem steuerpflichtigen Einkommen die Verausgabung derjenigen Summe rechtfertigt, welche dieselbe für sich und die von ihr zu unterhaltenden Personen oder zu freiwillig - an andere gewährten Unterstützungen aufwendet. Schließlich erledigte die Kammer den Etat des Ministeriums des Innern durchgängig im Einklang mit den Beschlüssen der jenseitigen Kammer. — Die Zweite Kammer trat dem Beschlusse der Ersten Kammer bezüglich der Petition der Gemeinde Limbach um Genehmigung zur Einführung der revidirten Städteordnung bei, erledigte sodann eine Petition des Lackfabrikanten Dietz in Leipzig und überwies den Antrag des Vice präsidenten Dr. Pfeiffer auf Einführung von Omnibuszügen auf den sächsischen Staatseisenbahnen der Staatsregierung zur Erwägung, eine Petition des Stadlraths zu Roßwein, betreffend den Eisenbahn fahrplan zwischen Roßwein und Chemnitz, zur Kenntnißnahme. Der Antrag des Abg. v. Oehlschlägel auf Eximirung _des Sperlings von den Schutzbestimmungen des Gesetzes über die Schonzeit der jagd baren Thiere wurde angenommen; ebenso wurde der Antrag des