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Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Vormittag). Abonnementspreis beträgt vierteljährlich l Mark SO Ps. pnseiunuoianäo. ÄMger für Inserate werden bis spätestens Mittags des vorhergehenden Tages des Erscheinens erbeten und die Corpusspaltenzeile,'mit lv Pf., unter „Eingesandt" mit 20 Pf. berechnet. Zwönitz und Umgegend. Amtsblatt für den Stabtgemeinderath, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. Verantwortlicher Redacteur: Bernhard Ott in Zwönitz. ISO. Donnerstag, den 25. December 1879. 4. Jahrg. Weih nach len 1879. Es zieht herauf die heil'ge Nacht mit Schauern, Und Stürme brausen über öde Haide; Die weite Welt liegt da im Todtenkleide, Als ob das Sterben ewig sollte dauern. Der Menschenkinder viele hör' ich klagen, Jn.'s Herze auch sei Frost und Eis gezogen Und mit dem Blühen alle Lieb' entflogen, Als könnte nie ein Lenz ihm wieder tagen. Und mancher Grübler grollt daheim vermessen Mit finsterm Brüten in der dumpfen Kammer; Er sieht in sich und in der Welt nur Jammer, Als hätte Gott die Erde ganz vergessen. Da horch! Das Mettenglöcklein schallt von ferne Und weckt im Herzen längstvergess'ne Klänge; Vom Kirchlein her ertönen Chorgesänge Von Hirten arm, vom Christkind und vom Sterile. Ain Himmel flammen auf viel gold'ne Dichter, Und Heller noch wird's rings in allen Zimmern, Und um den Tannenbaum im Kerzenflimmern Zeigt Alt und Jung nur selige Gesichter. In Hütten selbst, wo bange Sorge dräute, Hat heil'ge Weihnacht auch die Noth gewendet, Weil milde Hand ein Scherflein still gespendet, In armer Brust erschuf ein Fünklein Freude. Da wird dem Zweifler in der Seel' so linde; Mit Wundermacht treibt es ihn leise, leise, Zu singen auch ein Lied nach alter Weise, Wie man gelehrt es einst dem gläub'gen Kinde. Und neue Hoffnung zieht in das Gemüthe, Und neue Liebe hört die Botschaft schallen: „Die Ehre Gott! Den Menschen Wohlgefallen, Und auf der Erde einst ein goldner Friede!" i,. GMilW W Mnnemenl. Mit dem 1. Januar 1880 beginnt ein neues Abonnement auf den „Anzeiger für Zwönitz und Umgegend" und bitten wir die geehrten auswärtigen Abonnenten, die Bestellungen sofort bei den betr. Postanstalten erneuern zu wollen, damit in der Zusendung keine Unterbrechung eintritt. Der Abonnementspreis beträgt wie bisher 1 M. 20 Pf. pro Quartal und werden Bestellungen in der unter zeichneten Verlags-Expedition, sowie durch alle kaiserl. Postanstalten, deren Briefträger und unsere Zeitungsträger entgegengenommen. Unmittelbar nach dem Weihnachtsfeste beginnt ein neuer höchst spannender Roman unter dem Titel: Ein weiblicher Vampyr, worauf wir hierdurch ganz besonders aufmerksam machen. Are Uerlags-^rpedition des „Anzeiger für Iwönitz und Umgegend". Bekanntmachung. Es ist eine Landesconsistorial-Verordnung vom 17. November a. o. an sämmtliche Pfarrämter eingegangen, wornach Geistliche und Kirchenvorstände aufgefordert werden, den Gemeindegliedern immer von Neuem in Erinnerung zu bringen, daß „die frühere festgesetzte sechswöchige Tauffrist trotz Aufhebung der Kirchenstrafe noch gegenwärtig in Geltung steht und gebührend zu beobachten ist, widrigenfalls das im Kirchengesetz vom 1. Deceinber 1876 für den Fall der Taufver zögerung angeordnete Verfahren in möglichster Beschleunigung und gebührendem Nachdruck einzuschlagen ist." Es werden hiermit alle Eltern darauf hingewiesen mit dem freundlichen Rathe, die Taufe ihrer neugeborenen Kinder nicht über 6 Wochen hinaus verzögern zu wollen, um dem Kirchenoorstande die unangenehme Aufgabe zu ersparen, gegen sie einschreiten zu müssen. Zwönitz, den 22. December 1879. Der Kirchen vor st and allda. , Neidhardt, Pf. Bekanntmachung. Nach dein vorjährigen Beschluß dürfen zur Christmetten höchstens 4jährige Kinder zugelaffen werden, zu dem sehr ernsten feierlichen Sylvestergottesbienste aber kein Kind, das nicht bereits die Schule besucht. Es werden daher an jedem der 4 Kirchein gänge je vier der Herren Feuerwehrmänner die Güte haben, diese Anordnung streng aufrecht zu erhalten. Zwönitz, den 22. December 1879. Der Kirchenvor st and allda. Neidhardt, Pf. Tagesgeschichle. , Deutschland. Ans Berlin berichtet das dortige „Tageblatt": Eine Verfügung des Justizministers bestimmt, daß die Gerichtsschreiber den Amtstitel „Secretäre" und die gegen festes Gehalt auf Lebens zeit angestellten Gerichtsschreiber-Gehülfen den Amtstitel „Assistenten" führen sollen, mit dem ausdrücklichen Hinzufügen, daß^diejenigen Bestimmungen, nach welchen die Gerichtsschreiber gewisse Schriftstücke ausdrücklich unter Beifügung ihrer Amtseigenschafk als „Gerichts schreiber" zu vollziehen haben, durch die hier getroffene Anordnung nicht berührt werden. Diese Verfügung wird in^den Kreisen der