Volltext Seite (XML)
Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Vormittag). Abonnementspreis beträgt vierteljährlich 1 Mark 20 Pf. pr»imwersnüo. ÄMM für Inserate werden bis spätestens Mittags des vorhergehenden Tages des Erscheinens erbeten und die Corpusspaltenzeile mit 10 Pf., unter „Eingesandt" mit 20 Pf. berechnet. Zwönitz und Umgegend. Organ für den Stadtgemeinderath, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. Verantwortlicher Redacteur: Bernhard Ott in Zwönitz. 2L. Donnerstag, den 24. Februar 1881. 6. Jahrg. Bekanntmachung. Nachdem das Austragen der Anlagenzettel auf das Jahr 1881 in der Hauptsache beendet, wird hierdurch regulativmäßig bekannt gemacht, daß das communliche Abschätzungscataster pr. 1881 in hiesiger Stadtcassenexpedition zur Einsicht für die Contribuenten, soweit es einen Jeden betrifft, (ß 36 des Regulatives) bereit liegt. Etwaige Neclamationen gegen die Abschätzung sind bts uut S. März d. I. schriftlich hier anzubringen, Neclamationen, welche später eingehen, haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung. Diejenigen Anlagenpflichtigen, welche Anlagenzettel noch nicht erhalten haben, sind in Bezug auf die Reclamation bei Verlust der selben gleichfalls an die oben bemerkte Reklamationsfrist gebunden. Durch die- Reclamation wird die Verpflichtung zur Zahlung der inzwischen fällig werdenden Steuer-Termine nicht aufgehoben, es hat vielmehr die Zahlung in Gemäßheit der Einschätzung zu erfolgen. Die Ausgleichung geschieht bei dem nächsten Steuertermine, be ziehentlich nach Beendigung des Neclamationsverfahrens. Der Reclamation ist der behändigte Steuerzettel beizufügen. Zwönitz, am 14. Februar 1881. Der Stadt^e^neinderath. L. Hentschel. Bekanntmachung. Die am 20. dieses Monats fällig gewesenen commnnlichen Anlagen pr. I. Termin sind spätestens bis zum Iv. März ». «. an die hiesige Stadtcasse zu entrichten. Zwönitz, am 21. Februar 1881. Der Stadtgemeinderath. I. V.: L. Hentschel. Nagesgeschichte. Deutschland. Hinsichtlich der seit Sonnabend schwebenden Krisis in der Affaire Bismarck-Eulenburg schwirrt eine Chaos von Gerüchten, die sich um so dreister bewegen, als Niemand Bestimmtes wissen kann, da es thatsächlich unmöglich ist, daß schon irgend eine Entscheidung gefallen. Graf Eulenburg hat am Sonnabend Abend seine Demission eingereicht; der Kaiser hat sich die Entscheidung Vor behalten lind eine Denkschrift von dem Minister eingefordert. Das Staatsministerium participirt an der Differenz in sehr hervorragender Weise. In der am Mittwoch abgehaltenen Sitzung desselben haben für die Aufrechterhaltung des ß 17 in seiner gegenwärtigen Fassung mit dein Grafen Eulenburg gestimmt die Minister Dr. Friedberg, von Kameke, Lucius und von Puttkamer; gegen die Fassung mit dem Fürsten Bismarck stimmten die Minister Graf Stolberg, Maybach und von Bötticher. Diesem Staatsministerialbeschluß hat sich sodann auch Fürst Bismarck in soweit gefügt, als er erklärte, gegen den Z 17 für den gegenwärtigen Augenblick nichts einwenden zu wollen. Der Finanzminister Bitter fehlte in jener Sitzung. München, 20. Februar. Bei der Maskenkneipe am 18. Febr. der Münchener Malerakademie geriethen die Kostüme einiger Fest- theilnehmer in Brand. Acht Dialer sind an den hierbei erlittenen Verletzungen bereits erlegen, vier andere sind schwer verletzt. Das Unglück entstand dadurch, daß das Kostüm eines Malers von einer Eskimogruppe in Anzügen von Flachs und Werg durch eine Cigarre in Brand gerieth und der Brennende sich auf andere Festtheil nehmer stürzte. Italien. In Nom ist schon wieder einmal von Veränderungen im Cabinet die Nede. „Populo Romano" bezeichnet jedoch diese Ge rüchte, sowie die über bevorstehende Ernennungen neuer General- secretäre als verfrüht. Der Ministerrath habe nur beschlossen, die Errichtung eines Post- und Telcgraphen-MinisteriumS ins Auge zu fassen. Spanien. Der Marquis von Bedmar hat die Uebernahme des Wiener Gesandtschaftspostens abgelehnt. — Bei einem von den Demokraten in Toledo abgehaltenen Banket wurde ein Theilnehmer wegen einer aufrührerischen Kundgebung verhaftet. — Am Montag fand ein Ministerrath statt, in welchem über den Zeitpunkt der Auf lösung des Kortes und der Vornahme der Neuwahlen Beschluß ge faßt wurde. Rußland. Dreißig Merw'sche Stämme sollen Deputationen nach Kandahar abgeschickt haben, um die Engländer zu bitten, die Tekinzen unter ihren Schutz zu nehmen. In Merw werden Vorbe reitungen zu einem entscheidenden Kampfe getroffen. — Die Be fürchtungen, es könne zu einem Kriege Rußlands mit China kommen, können gegenwärtig als grundlos bezeichnet werden. Die an der chinesischen Grenze stehenden Truppen sind zum größten Theil bereits zurückgezogen. Lokales und Sächsisches. — Bei der mit dem 1. Juli beginnenden k. sächsischen Landes lotterie treten bekanntlich verschiedene Neuerungen ein. Das 100. Spiel besteht ans 100,000 Loosen und 50,000 in 5 Klassen ver theilten Gewinnen. Es bestehen Ganze, Halbe, Fünftel- und Zehntel- loose, die wie bisher klassenweise, aber auch gleich für alle 5 Klaffen als Vollloose gegen sofortige Volleinzahlung ausgegeben werden. Die Einlage beträgt bei Klassenloosen auf ein ganzes Loos in jeder Klasse 39 M., zusammen also auf alle 5 Klassen 195 M. Hierüber haben natürlich die Collecteure bei jeder Klasse ein Aufgeld als Schreibegebühr zu erhalten, und zwar für ein ganzes Loos 1 M., für ein halbes 50 Pfg., für ein fünftel 20 Pfg. und für ein zehntel 10 Pfg. Es kostet demnach ein ganzes Loos (statt bisher 160 M.) . mit dem Aufgelds 200 M., ein Fünftelloos per Klasse 8 M. und ein Zehntelloos per Klasse 4 M. Bei Nollloosen ist dieselbe Einlage nebst dem Aufgelds, jedoch für alle 5 Klassen auf einmal zu zahlen; beginnt Jemand das Spiel erst in einer der späteren Klassen, so muß er natürlich die Einlage lind das Aufgeld der gezogenen Klassen nachzahlen. Die Erneuerung der Loose ist jedesmal längstens vor Ablauf des neunten Tages vor Anfang der Ziehung einer jeden Klasse zu bewirken. Hätte aber Interessent hieran sich versäumt, oder könnte er sein Loos binnen gedachter Zeit von dem betreffenden Collecteur nicht erhalten, so hat derselbe an die Lotteriedirection un mittelbar mit Einsendung des Looses der vorigen Klasse und der planmäßigen Einlage nebst dem Aufgelds dergestalt sich zu wenden, daß eine solche Anzeige spätestens vor Ablauf des vierten Tages vor Ziehung einer jeden Klasse wirklich eintrifft. Wer dies versäumt