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Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Vormittag). AbonnementSpreiS beträgt vierteljährlich l Mark 20 Pf. preennweranäo. Sumner für Inserate werden bis spätestens Mittag- des vorhergehenden TageS des Erscheinens erbeten und die CorpuSspaltenzeile mit w Pf., unter „Eingesandt" mit 20 Pf. berechnet. Zwönitz und Umgegend. Organ für den Stadtgemeinderath, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. Verantwortlicher Redacteur: Bernhard Ott in Zwönitz. 87. Donnerstag, den 27. Juli 1882. 7. Jahrq. Bekanntmachung. Der 2. Termin Einkommensteuer (Zuschlag) ist am IS. dieses Monats fällig gewesen und innerhalb der zur Zahlung nachgelassenen 3wöchigen Frist an unsere Stadtsteuer-Einnahme abzuführen. Gegen Säumige ist sofort nach Ablauf der Zahlungsfrist das Mahn- bez. Executionsverfahren einzuleiten. Zwönitz, am 20. Juli 1882. Der Bürgermeister. Adam. Bekanntmachung für den Sttindesmntsdezirk Zwönitz. Im Interesse einer geordneten Geschäftsführung, sowie im gleichzeitigen Interesse des im Standesamts verkehrenden Publikums, macht sich die Innehaltung bestimmter Geschäftsstnnden dringend nöthig. Auf Grund von Z 12 der Ausführungsverordnung vom 6. November 1875 wird hierdurch Folgendes bestimmt. Die Meldung von Geburtsfällen hat Dienstags und Freitags Nachmittags von 2—5 Uhr zu erfolgen. Die Anmelduugen von Eheaufgeboten ist Montags und Donnerstags in der Zeit von 2—4 Uhr Nachmittags zu bewirken. Anzeigen über Sterbefälle, Todtgeburten und in der Geburt verstorbene Kinder sind spätestens ain nächst folgenden Wochentage, auch wenn derselbe ein Feiertag ist, zu bewirken, und zwar an den Wochentagen von 8—12 Uhr Vor mittags und 2—5 Uhr Nachmittags, Sonntags und Feiertags in der Zeit von 11—12 Uhr Vormittags. Die im Standesamte Verkehrenden haben sich, wenn sie dem Standesbeamten nicht persönlich bekannt sind, über ihre Person aus- zuweisen und kann dies durch Anerkennung einer anderen im Standesamts bereits bekannten glaubwürdigen Person oder durch Vorzeigung amtlicher Legitimationspapiere (z. B. Pass, Paßkarte, Trau-, Geburtsschein n. s. w.) geschehen. Bei Geburtsattmcldttngen hat der hierzu Verpflichtete die Gebnrts- oder Heirathsurkuuden der Eltern, bei unehe lichen Kindern die Geburtsurkunde der Mutter auf Verlangen vorzulegen. Bei der Anmeldung von Sterbefällen ist auf Erfordern die Gebnrts- beziehentlich Heirathsurkunde des Verstorbenen vorzulegen. Zwönitz, am 26. Juli 1882. Königliches Standesamt. Adam. Tagesbericht. — Vier am Leben befindlicher Urgroßmütter hat sich die kleine Prinzessin Feodora von Sachsen Meiningen, Tochter des Erbprinzen Bernhard von Meiningen und der Erbprinzessin Charlotte von Meiningen, Tochter des deutschen Kronprinzen, zu erfreuen. Die vier Urgroßmütter sind: Unsere Kaiserin, die Königin von England, Herzogin Marie von Sachsen - Meiningen, Gemahlin des Herzogs Bernhard, und Prinzessin Marianne, Gemahlin des verstorbenen Prinzen Albrecht von Preußen. — Buchholz, 18. Juli. Am gestrigen Morgen entdeckten Spaziergänger in unsern Waldanlagen auf dem Wege eine eigen- thümliche Erscheinung, die bald als der sogenannte Heerwurm be obachtet und erkannr wurde. Tausende von Maden der Thomas- Trauermücke (8oiurg. llRomue) bilden denselben. Die kleinen (ca. 5 bis 8 Millim. langen) fast durchsichtigen, schwarzköpfigen Larven sind durch eine Schleimflüssigkcit mit einander verbunden und mar- schicken als Thiercolonne über den Weg, deutliche Spuren hinter lassend. Für den ersten Augenblick denkt man an eine Schlange, denn die interessante Naturbildnng hat die Länge einer ausgebildeten Ringelnatter, nur etwas schwächer. Als große Naturseltenheit hat der Heerwurm natürlich auch seine besondere Bedeutung im Volks aberglauben. Um die weitere Entwickelung (Verpuppung rc.) abzu warten, wurde der Wurm gefaßt und in einem großen Glaskasten untergebracht. Die letzte hiesige Beobachtung des Heerwurms geschah vor 10 Jahren. — In Königswalde bei Annaberg wurde am 17. Juli Abends die Mörderin ihrer beiden Kinder, die verehel. Breitfeld aus Grum bach, aufgegriffen und an das Königliche Amtsgericht Annaberg ein geliefert. — Treuen. Am Sonnabend Morgen kurz nach 3 Uhr entlud sich über hiesige Stadt ein schweres, zum Glück aber nicht lange an dauerndes Gewitter, wobei der Blitz in die an der inneren Bahn hofsstraße stehenden Gebäude der Oekonomen Wolf und Windisch und be: jedem derselben eine Kuh aus der Mitte des in beiden Ställen befindlichen Rindviehs tödtete. Der Blitz zündete gleichzeitig, und wurden in Folge dessen die Wohnhäuser nebst Seiten- und Hintergebäude der Genannten, sowie das Wohnhaus mit Holzschuppen anbau des Schneidermeisters Freitag ein Raub der Flammen. Nur dem energischen Einschreiten der freiwilligen 'Feuerwehr ist es zu verdanken, daß das verheerende Element bei einer so gefährlichen Brandstelle nicht mehr Schaden anrichtete. Auch in das Wohnhaus des Färbers Richard Rannacher schlug der Blitz, ohne jedoch größeren Schaden anzurichten, nur wurde die Spitze der auf dem betreffenden Gebäude befindlichen Blitzableitung heruntergeschlagen. — Dresden. Der Feldwebel Gebauer vom k. s. Pionnier bataillon, welcher vor kurzer Zeit Sr. k. Hoheit dem Prinzen Friedrich August bei dem Unfall auf der Elbe bei Pillnitz hilfreich zur Seite stand, erhielt bekanntlich das Albrechtskreuz zum Albrechtsorden. Jetzt ist nun demselben von Sr. Majestät auch eine Belohnung von 300 M. übergeben worden. Gebauer hat sieben Knaben und vertrat Ihre Majestät beim letzten Knaben Pathenstelle. — Leipzig. Das „L. T." enthält folgenden Aussatz: Es ist wahr, Gesetze können zur Plage, Rechte zum Unrecht, humane Rück sichten zum Reizmittel für Schuldige werden ohne Genugthuung für Unschuldige. Die Gerechtigkeit verlangt Zucht, Strenge und Schutz; Zucht für die Menge, Strenge für die Verbrecher, Schutz für die Glieder der Gesellschaft. Aber die Göttin der Gerechtigkeit spielt noch immer mit zuweilen Blindekuh, und die verschiedenen Arten des Straszweckes gerathen noch oft mit dem geschriebenen Strafrechte in Widerspruch. Namentlich spielen die mildernden Umstände, die sich meist auf den Schnaps zurücksühren lassen, eine größere Nolle, als sie verdienen, denn die Trunkenheit ist schon an und für sich strafbar. Mag man sich freuen, daß die Strafgesetze müder und die Behandlung der Gefangenen menschlicher geworden ist, niag man zugeben, daß die Theorien der Wiedervergeltung, Besserung, Ab schreckung, Abbüßung, Nothwehr und wie sie sonst strafrechtlich ge nannt werden mögen, ihre verschiedenen Seiten und Bedenken haben;