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Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Vormittag). Abonnementspreis beträgt vierteljährlich l Mark 2» Pi. prronnwnritnitn. meiger für Inserate werden bi« spätesten« Mittag« de« vorhergehenden Tage« de« Erscheinen« erbeten und die CorpuSspaltenzeile mit io Pf-, unter „Eingesandt" niit 20 Pf. berechnet. Zlvönih und Umgegend. für den Stadtgemeinderath, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. Verantwortlicher Nedacteur: Bernhard Ott in Zwönitz. .-HS- io«. Dienstag, den II. September 1883. 8. Iahrg. Bekanntmachung. Nach § 17 der revidirten Städteordnung sind diejenigen Geineindeinitglieder znm Erwerbe des Bürgerrechts berechtigt, welche I. die sächsische Staatsangehörigkeit besitzen, 2. das fünfundzwanzigste Lebensjahr erfüllt haben, 3. öffentliche Armenunterstützungen weder beziehen, noch im Laufe der letzten zwei Jahre bezogen haben, 4. unbescholten sind, 5. eine directe Staatssteuer von mindestens 3 Mark entrichten, 6. auf die letzten 2 Jahre ihre Staatssteuer und Gemeindeabgaben, Armen- und Schulanlagen am Orte ihres bisherigen Aufenthalts vollständig berichtigt haben, 7. entweder a. im Gemeindebezirk ansässig sind, oder d. daselbst seit wenigstens 2 Jahren ihren wesentlichen Wohnsitz haben, oder o. in einer anderen Stadtgemeinde des Königreichs Sachsen bis zur Aufgabe ihres bisherigen Wohnsitzes stimmberech tigte Bürger waren. Dagegen sind zum Erwerbe des Bürgerrechts verpflichtet, diejenigen nach den vorstehenden Bestimmungen zum Bürgerrechts erwerb berechtigten Gemeindemitglieder, welche a. männlichen Geschlechts sind, b. seit drei Jahren im Gemeindebezirke ihren wesentlichen Wohnsitz haben, und o. mindestens neun Mark an direeten Staatssteuern jährlich zu entrichten haben. Es werden daher alle diejenigen, welche verpflichtet, als auch die, welche berechtigt sind, das Bürgerrecht zu erwerben, hiermit aufgesordert, längstens hiß 10. Oktober U. t. und zwar die zuerst gedachte Kategorie der verpflichteten Geineindeinitglieder unter Androhung einer Ordnungsstrafe von 10 Mark für den Unterlassungsfall an Nathsstelle sich anzumelden. Bei der Anmeldung ist Geburtsschein oder Taufschein zu produciren. Zwönitz, an» 8. September 1883. Der Bürgermeister. Adam. Im sollen Holz-Auetion auf Elterleiner Staatsforftrevier. Gasthofe „zur Sonne" in Elterlein Donnerstag, den 2tt. September I., .. , . von früh s Uhr an, die auf Elterleiner Forstrevier in den Bezirken: „Wolssgarten, Niedere und Obere Kutten, Petersknochen und Großer Fuchsstein" aufbe reitete Hölzer rc., als: 23 - birkene Brennknttppel, 35 - weiche - 466 weiche Stämme von 10—15 am Mittenstärke, 194 - - - 16—22 2 2 1 birkenes Klotz - 14 2 - 8 in lang, 1 - - - 15 2 Oberstärke,. 103 weiche Klötzer - 13—15 2 - 3,g m lang, 60 - - - 16—22 - 18 - - - 23—43 2 - 2,g, 3 und 3,5 m lang, 1 birkenes Stangenklotz v. 12 2 - 4 in lang, 224 weiche Stangenkltz. v. 8—12 2 - 3,5 in lang, 230 - Derbstangen - 8 u. 9 2 Unterstärke, 295 - - - 10—12 2 - 258 - 13—15 - 2 20 20 - Neisstangen - 7 - Raummeter weiche Brennscheite, 2 22 - birkenes Haufenreisig, 870 - weiches - 2 - weiche Neste, 9 - birkene Stöcke und 323 - weiche Stöcke einzeln und partienweise gegen sofortige baare Bezahlung und unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedingungen versteigert werden. Wer die Hölzer rc. vorher besehen will, hat sich am 18. oder 19. September a. c., an jedem Tage bis 9 Uhr früh, an den mit unterzeichneten Oberförster zu wenden oder ohne Weiteres in die betreffenden Waldorte zu begeben. König!. Forstrentamt Schwarzenberg und König!. Forstrevierverwaltung Elterlein, am 6. September 1883. Brückner. Lehmann.