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Erscheint wöchentlich drei Mal und zq-ar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Vormittag-. Abonnementspreiö beträgt vierteljährlich l Mark so Pj Inserate > erden bis spätestens Mittags des vorhergehenden Tages des Erscheinens erbeten und die CorpuSspalten-eile mit io Pf., unter „Eingesandt" mit 20 Pf. berechnet. Zwönitz und Umgegend. Organ für den Ltadtgemeinderalh, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. Verantwortlicher Redacteur: Bernhard Ott in Zwönitz. .-HK LM Freitag, den 30. November 1883. H Jahra. Bekanntmachung, die Stadtverordneten Ergänzungswahl betreffend. Mit Schluß dieses Jahres scheiden aus dem Stadtgemeinderaths-Collegium nachstehend genannte Herren ans' n) ansässige Stadtverordnete. Herr Friedrich Gustav Merkel, Fleischermeister und Restaurateur, - Carl Eduard Flade, Brauerei-Milbesitzer, - Wilhelm Otto dichter, Tischlermeister, b) ansässige Ersatzmänner. Herr Mar Moritz Josiger, Schieferdeckermeister, - Ernst Friedrich Springer, Schuhmachermeister, e) unansässige Stadtverordnete. Herr Gustav Adolf Walther, Schuhmachermeister, welcher als Ersatzmann für einen ausgeschiedenen Stadtverordneten eingezogen worden ist und nunmehr wieder als Stellvertreter zu functioniren hat. Für diese Herren sind gemäß ortsstatutarischer Bestimmung 3 Ansässige und 1 Unansässiger, sowie 2 ansässige Stellvertreter zu wählen. Zur Vornahme dieser Wahl ist von dem Unterzeichneten Mittwoch der 5. December a. c. anberaumt worden. Die in der aufgestellten Wahlliste ausgeführten Bürger werden hierdurch aufgefordert, gedachten Tages von Vormittags 10 bis Nachmittags 2 Uhr persönlich in dem zmp Wahllocal bestimmten Sessionszimmer des hiesigen Rathhauses zu erscheinen und ihre Stimmzettel abzugeben. Punkt 2 Uhr wird das Wahllocal geschlossen, sodaß diejenigen Wähler, welche bis zu dieser Zeit sich nicht bereits daselbst befinden, für diese Wahl ihres Stimmrechtes verlustig gehen. Hierzu wird noch auf folgende Bestimmungen aufmerksam gemacht: 1. Das Stimmrecht ist in Person auszuüben. 2. Die Wahl erfolgt durch Stimmzettel, welche bei der Abgabe uneröffnet in ein verschlossenes Behältniß zu legen sind. 3. Auf jedem Stimmzettel sind die Namen von 5 ansässigen und 1 unansässigen Bürger der Stadt Zwönitz so zu ver zeichnen, daß über die Person kein Zweifel übrig bleibt. 4. Insoweit Stimmzettel dieser Vorschrift nicht entsprechen oder Namen nicht wählbarer Personen enthalten, sind die selben ungültig. Zwönitz, am 26. November 1883. Der B ü r g e r m e i st e r. Adam. Bekanntmachung. Der zweite diesjährige Jahrmarkt wird Freitag den 30. November abgehalten. In Bezug auf denselben wird hierdurch Folgendes bekannt gemacht: 1. Der Jahrmarkt beginnt Freitag den 30. November Vormittags und dauert bis Sonnabend Mittags 12 Uhr. 2. Jeder, welcher auf dem hiesigen Jahrmärkte auf öffentlichen Stadtraum feilhalten will, hat sich vor Beginn des Marktes bei dem Marktmeister anzumelden, die Gattung seiner Waaren anzugeben und sich die Verkaufsstelle anweisen zu lassen. 3. Das zu entrichtende Stättegeld ist am ersten Jahrinarktstage von Vormittags 8 Uhr an bis Nachmittags 1 Uhr auf dem Rathhause gegen Quittung bei Vermeidung einer Strafe, welche dem dreifachen Betrage der zu entrichten ge wesenen Abgaben gleichkommt, zu erlegen. 4. Das Ausspielen von Waaren, sei es durch Würfel, Lotterie oder auf irgend eine andere Weise, ebenso das Ausrufen von Waaren, wird nicht gestattet. 5. Caroussels, Schieß- und Schaubuden, sowie Buden und Verkaufsstände sind Abends um 11 Uhr zu schließen. Zwönitz, am 26. November 1883. Der Stadtgemeinderath. Adam, Bürgermeister. Sächsische Aachrichten. — Chemnitz. Wie das „Tageblatt" vernimmt, wird Se. Maj. der König nächsten Montag den 3. December hierher kommen, um den neuen Schlacht- und Viehhof in Augenschein zu nehmen. — Die hiesigen Fleischermeister wetteifern mit einander, am 4. December, dem Tage der Eröffnung des neuen Vieh- und Schlachthofes, schöne Exemplare fetten Viehes dem Schlachthaus zuzuführen. Ausfallen wird gewiß ein wahres Riesenschwein englischer Kreuzung, das Herr Fleischermeister Seidenglanz (Langestraße) selbst 1^ Jahr gemästet hat. DaS Thier mißt in der Länge ziemlich 4 Ellen und eben so viel beträgt der Umfang des Leibes. Das seltene Thier wird etwa acht Zentner lebendes Gewicht haben und wird von Herrn Seiden glanz gern gezeigt. — ^Auerbach. August Voigt, ein schon in seiner Kindheit zu.losen Streichen geneigter Charakter, kaum der Schule entwachsen, - wegen Arbeitsscheu und unehrlicher Handlungen dem Armenhause überwiesen, endlich wegen Anzündens eines Getreidefeims mit drei Jahren Zuchthaus bestraft und vor ca. drei Wochen in seine Hei- math zurückgekehrt, war Sonntag den 18. d. M., nur mit Hose und Hemde bekleidet, Nachts fortgegangen und blieb seit dieser Zeit ver schwunden. Nach langem fortgesetzten Suchen fand man den zwanzig jährigen Jüngling endlich ertränkt im Bassin, welches dem städtischen Gasbehälter (Gasometer) zum Verschlusse dient. Wie wir hören, ist der Leichnam an die Anatomie in Leipzig abgeliefert worden. — Plauen, 25. Novbr. Das größte Interesse von den in dieser Periode abgehaltenen Schwurgerichtsverhandlungen hat wohl der den Mord iu Bad Elster betreffende Fall in Anspruch genommen, welcher gestern zur Verhandlung kam. Der Angeklagte war der Schuhmacher Johann Christoph Pohl aus Erkersreuth, derselbe ist am 2V. September 1863 geboren, protestantisch, unverheirathct und zum Militär ausgehoben, wegen seiner inzwischen erfolgten Verhaftung