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Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (vormittag) AbonnementSpreis beträgt vierteljährlich l Mark 20 Pi pi-»»nn>>»rvn<tn. Änreiaer für Inserate werden bis spätestens Mittags des vorhergehenden Tages des Erscheinens erbeter und die CorpuSspaltenzeile mit io Pf., unter „Eingesandt" mit 20 Pf. berechnet. Zwönitz und Umgegend. Organ für den Stablgemeinderath, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. Verantwortlicher Redacteur: Bernhard Ott in Zwönitz. A Donnerstag, den 10. Januar 1884. 9. Iahrg. Bekanntmachung. Auf Grund des Gesetzes vom 18. August 1868, die allgemeine Einführung einer Hundesteuer betreffend, in Verbindung mit dem über die Erhebung der Hundesteuer in Zwönitz geltenden Regulativ vom 2. Juli 1879 werden alle Diejenigen, welche hierselbst Hunde halten, aufgefordert, über die in ihrem Besitze befindlichen Hunde bis längstens zum IO. Januar dieses Jahres schriftlich Anzeige anher zu erstatten, sodann aber in der Zeit vom !5. bis I9. Januar a. c. die Steuer für jeden Hund auf das lausende Jahr an die Armencassenverwaltung zu entrichten, dagegen aber die vorgeschriebene Stener- marke, welche als Nachweis der bezahlten Hundesteuer von dem betreffenden Hunde stets am Halsbande getragen werden muß, in Empfang zu nehmen. Gegen Restanten wird nach Ablauf des genannten Zahlungstermins das Executionsverfahren eingeleitet. Die Unterlassung der angeordneten Anzeige feiten der Hundebesitzcr ist nach §8 3 und 7 des genannten Gesetzes mit der Strafe der Hinterziehung, das ist mit dem dreifachen Betrage der Hundesteuer, zu ahnden. Zwönitz, am 2. Januar 1884. Der Bürgermeister. Adam. Sächsische Nachrichten. — Nach einem Urtheile des Reichsgerichts ist das Kartenspiel „Tippen" als Hazardspiel anzusehen und als solches verboten. Da es in der Regel gerade niit diesem Spiel nicht genau genommen zu werden pflegt, so mögen die Herren Gastwirthe darauf aufmerksam gemacht werden, weil dieselben, wenn sie dieses Spiel in ihren Localen dulden, zur Verantwortung gezogen werden können. — Vielfach kümmert man sich an kleinen, stehenden Gewässern um das Aufeisen — zum Schaden der Fischbestände — gar nicht, aber es ist für das Gedeihen der Fische unbedingt nothwendig, daß wenigstens Ab- und Zufluß-Wuhnen geschlagen werden, damit die Luft unter das Eis Zutritt hat. — Stollberg, 4. Jan. Ein recht beklagenswerther Unfall ereignete sich am Mittwoch Abend in der Werkstatt des Herrn Schuh machers Leonhardt hier, welcher zu dieser Zeit gerade verreist war. Der Lehrling Fugmann aus Neuölsnitz hatte einige Dynamitzünd hütchen, die er gefunden haben will, und schlug auf eins derselben mit einem Hammer, trotzdem ihn anwesende Gesellen gewarnt hatten. Das Zündhütchen explodirte und im Nu verloschen sämmtliche Ar beitslampen, dem betr. Lehrling aber hatte es ein Glied des Daumens der rechten Hand weggerissen und einen Finger in der linken Hand verletzt. Möge dieser Vorfall zur Vorsicht mahnen! — Chemnitz. An Weihnachtsstollen todtgegessen hat sich ein 18 Jahre alter Dienstknecht in Reichenhain. Er verzehrte am ersten Weihnachtsfeiertag Abends den erhaltenen Weihnachtsstollen auf ein mal. Am anderen Morgen lag er todt im Bett. Sein Leib war stark angeschwollen. Der Arzt stellte fest, daß ein Darm zer sprungen sei. — Glauchau, 5. Januar. Auf der Straße von Lobsdorf nach Niederlungwitz ist gestern ein Raubanfall verübt worden. Als die Frau V. aus Lobsdorf auf dem Wege nach Glauchau einige hundert Schritte auf der genannten Straße fortgeschritten, kam ein untersetzter jüngerer Mann, der von Lobsdorf aus vor ihr gegangen war, auf Frau V. zu und nahin ihr eine Geldtasche mit über 20 Mark Inhalt ab, nachdem er sie in den an der Straße sich hin ziehenden Graben geworfen hatte. Der Attentäter ist in der Person eines Handarbeiters aus St. Egidien heute gegen Abend hier in Glauchau ergriffen worden. Von dem geraubten Gelds wurde nichts bei ihm gefunden. — Auerbach. Am Mittwoch ertrank in Brunn ein etwa Ist? Jahr alter Knabe in einem Fasse, wie es zum Tränken des Viehes gebraucht wird. Das Unglück geschah, als der Knabe auf eine kurze Zeit allein im Zimmer gelaßen worden war. — Rodewisch. Nachdem seit einiger Zeit die Wahrnehmung gemacht worden war, daß die 35jährige ledige Porstmann in Rode wisch aus der parterre gelegenen Kammer ihres Schwagers Günther ein- und ausstieg nnd sich mitunter Lebensmittel zu verschaffen suchte, sich auch in abgemagertem Zustande befand und nur mit alten Fetzen bekleidet, wurde der Verdacht rege, daß dieselbe in diese Kammer eingeschloffen sein müsse. Dieser Verdacht hat sich denn auch be stätigt. Bei einer am 2. Januar durch den Gendarm iin Beisein des Gemeindevorstandes vorgenommenen Revision fand inan frag liche Kammer verschlossen und sodann die erwähnte Person darin vor. Beim Eintritt bot sich ein schauerlicher Anblick dar. Die Porstmann saß auf einer Bank, die Füße und Hände in nur alte Lumpen eingehüllt und war vor Kälte fast erstarrt. Auf dem Fuß boden stand ein Topf, in welchem ihr das nöthige Essen verabreicht wurde. Kein Ofen und keine Diele befanden sich darinnen und eine Bettstelle mit Stroh und ein Federbette, ohne Kopfkissen und Bett tuch, bildeten das Lager derselben. In diesem Käfig hat sie angeb lich ein halbes Jahr zugebracht. Die Porstmann wurde aus ihrer kümmerlichen Lage befreit und bei anderen Verwandten untergebracht. Der Behörde ist hierüber Anzeige erstattet und wird wohl über den Grund dieser Angelegenheit weiteres Licht schaffen. — Olbernhau, 3. Januar. Heute wurde von 2 Gendarmen der in Diensten des Mahl- und Bretmühlenbesitzert Seifert in Ober neuschönberg stehende Geschirrführer Kempe verhaftet und nach dem Amtsgericht Sayda abgeführt. Derselbe soll nämlich au dem Un glück, welches am Sylvesterabend in der Nähe der Hermann'scheü Restauration in Niederneuschönberg den in Diensten des Bretmtthlen- besitzers Haase hier gestandenen August Becher traf, schuld sein. Wie wir höre», ereignete sich das Unglück auf folgende Weise: Beide hatten Klötzer aufgeladen. Der Transport ging Kempe zu langsam, und da er noch viel weiter nach Hause hatte, als Becher, so wollte er bei diesem vorbei- und voranfahren. Becher wich gebührend auf die Seite aus, kam aber in diesem Moment auf oem Eis zum Fall, und zwar so unglücklich, daß ihm dabei die Näder über den Körper gingen. Der Unglückliche wurde sofort nach Hause geschafft, woselbst er noch am selben Abend verschied. Sein Bruder erlag im vorigen Herbst derselben Todesart. — Die kleine aber lehrreiche Geschichte einer Weihnachtsbe- scheerung möge in den nachstehenden Zeilen erzählt sein. In ein größeres Geschäft einer Stadt unserer Lausitz trat bald nach Weih nachten ein junger Mann, den Geschäftsinhaber um eine Gefälligkeit ersuchend. Er habe von seinem Chef zu Weihnachten ein Porte monnaie erhalten; da er aber bereits ein solches besitze, hingegen sich schon lange einen Svazierstock gewünscht habe, bat er, ihm doch einen solchen für das Geldtäschchen einzutauschen. Der Geschäfts mann besah sich das Täschchen und ging dann auf den Tausch ein. Als er es später bei Seite legen wollte, warf er noch einen prüfen den Blick in dasselbe und da entdeckte er denn nun, daß in dem selben die Summe von Einhundertundfünfzig Mark verborgen war. Der junge Mann mußte den Schatz in seiner ärgerlichen Stimmung über das vermeintlich karge Geschenk des Chefs gar nicht gefunden haben und eilig und unüberlegt den Tausch eingegangen sein. Er mag jedenfalls noch jetzt der Meinung sein, daß sein Chef sich dies Jahr äußerst zurückhaltend gezeigt, denn bislang hat ihm die Summe noch nicht ausgehändigt werden können. Dem Geschäfts - Inhaber war der junge Mann ganz unbekannt. Vielleicht kommen letztrem diese Zeilen zu Gesicht und kann die kleine Geschichte bald ein be friedigendes Ende finden. — Sächs. Landtag. Beide Kammern hielten am Montag ihre ersten Sitzungen nach Weihnachten ab. Aus derjenigen der ersten Kammer ist hervorzuheben, daß das wichtige Gesetz über die Entschädigungen für Verluste infolge von Impfung der Lungenseuche