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Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Bormittag). AbonnementSpreiS betrüg! vierteljährlich t Mark 20 PI Immer für Inserate werden bi« spätesten« Mittag« de« vorhergehenden Tage« de« Erscheinen« erbeten und die CorpuSspaltenzette mit io Pf., unter „Eingesandt" mit 20 Pf. berechnet. Zwönitz und Umgegend. Organ für den Stadtgemeinderath, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. Verantwortlicher Redacteur: Bernhard Ott in Zwönitz. 1L Donnerstag, den 31. Januar 1884. 9. Jahrg. Bekanntmachung, die Anmeldung der Wehrpflichtigen zur Ausnahme in die Rekrutirungsstammrolle betreffend. Die deutsche Wehrordnung vom 28. September 1875 bestimmt nnter Zß 20 und 23 Folgendes: Die Militärpflicht beginnt mit dem 1. Januar des Kalenderjahres, in welchem der Wehrpflichtige das 20. Lebensjahr vollendet und dauert so lange, bis über die Dienstpflicht der Wehrpflichtigen endgültig entschieden ist. Nach Beginn der Militärpflicht haben die Wehrpflichtigen sich znr Aufnahme in die Rekrutirungsstammrolle anzumelden. Die Anmeldung erfolgt bei der Ortsbehörde desjenigen Orts, an welchem der Militärpflichtige seinen dauernden Aufenthalt hat. Hat er keinen dauernden Aufenthalt/ so hat er sich bei der Ortsbehörde seines Wohnsitzes, d. h. desjenigen Ortes, an welchem sein oder sofern er noch nicht selbstständig ist, seiner Eltern oder Vormünder ordentlicher Gerichtsstand sich befindet, zu melde». Sind Militärpflichtige von dem Orte, an welchem sie ihren dauernden Aufenthalt und daher zur Stammrolle sich anzumelden haben, zeitig abwesend, auf der Reise begriffene Handlungsdiener, auf der See befindliche Seeleute u. s. w., so haben ihre Eltern, Vor münder, Lehr-, Brod-, oder Fabrikherrn die Verpflichtung, sie zur Stammrolle anzumeldeu. Militärpflichtige, welche nach Anmeldnng zur Stammrolle im Laufe eines ihrer Militärpflichtjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem anderen Aushebungsbezirk oder Musterungsbezirk verlegen, haben dies behufs Berichtigung der Stammrolle sowohl beim Abgänge der Behörde oder Person, welche sie in die Stammrolle ausgenommen hat, als auch nach der Ankunft an dem neuen Ort derjenigen, welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb drei Tagen zu melden. Wer die vorgeschriebenen Meldungen zur Stammrolle oder zur Berichtigung derselben unterläßt, ist mit Geldstrafe bis zu dreißig Mark oder mit Haft bis zu drei Tage» zu bestrafen. Es werden deshalb hiermit alle diejenigen, welche nach den vorstehenden Bestimmungen der deutschen Wehrordnung am hiesigen Orte meldepflichtig sind, aufgefordert, innerhalb der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar dieses Jahres behufs Eintragung ihrer Namen in die Rekrutirungsstammrolle in der Rathsexpedition sich persönlich zu melden. Diejenigen, welche sich zum ersten Male anmelden, haben den Geburtsschein, alle andern aber den nach der Musterung empfangenen Loosnngs- und Gestellungsschein vorzulegen. Gleichzeitig werden die Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherrn aufgefordert, die unter ihrer Aufsicht stehenden militär pflichtigen Personen, welche vom hiesigen Orte zeitig abwesend sind, unter Beobachtung der vorstehenden gesetzlichen Bestimmungen recht zeitig anzumelden. Zwönitz, am 2. Januar 1884. Der Bürgermeister. Adam. Bekanntmachung. Wegen Reinigung der Lokalitäten bleiben die Naths-, Standesamts- und Stadtcassen-Expedition Donnerstag den 31. Januar a. c. geschloffen. Zwönitz, am 28. Januar 1884. Adam, Bürgermeister und Standesbeamter. Sächsische Nachrichten. — Am 25. d. M. rieß der orkanartige Sturm den Aussichts thurm zu Lößnitz, welcher erst im vorigen Sommer vom dortigen Erzgebirgsverein errichtet wurde, um und zerbrach ihn. — In Glauchau wurde am 21. d. M. früh 4 Uhr 5 Minuten eine wellenförmige Erderschütterung in der Richtung von Nordost nach Südmest bemerkt, der zwei aufeinander folgende kurze Erdstöße folgten, welche von einem eigenthümlichen stärkeren Geräusch begleitet waren. Auch in Remse hat man zu gleicher Zeit eine mit starkem Geräusch verbundene Erderschütterung mahrgenommen. — Dresden. Die Prinzessin Georg von Sachsen, Gemahlin des Thronfolgers, ist an einem nervösen Fieber ernstlich erkrankt; am Montage wurde Geh. Medizinalrath Prof. Dr. Wagner in Leipzig telegraphisch an das Krankenbett der hohen Frau berufen. — Sayda, 25. Januar. Vorgestern Nachmittag war der Wirthschaftsbesitzer Preißler aus Großhartmannsdorf, welcher seinen in Dittmannsdorf bei Sayda wohnhaften Sohn, einen dasigen Guts- besitzer, besucht hatte, auf einem kleinen Wagen, vor dem ein junges Pferd gespannt war, auf dem Heimwege begriffen, als plötzlich in der Nähe hiesiger Stadt das Pferd scheute, infolge dessen der Wagen umstürzte und Preißler sowie eine von ihm mitgenommene Handelssrau aus Großhartmannsdorf auf die Straße dicht vor die Hinterfüße des Pferdes geschleudert wurden. Beide erlitten dabei sowie dadurch, daß das Pferd zu vielen Malen ausschlug, so schwere Verletzungen, daß sie gestern ihren Leiden erlegen sind. — Stolpen. In voriger Woche haben die Ausgrabungen im hiesigen Schloßbrunnen ihr Ende erreicht, da nun auch die Sohle desselben freigelegt worden ist. Die Angabe in der Görke'schen Chronik über die Tiefe des Brunnens ist also richtig gewesen, denn dieselbe beträgt in Wirklichkeit, außer der geringen trichterförmigen Vertiefung in der Mitte der Sohle, 82 m. Die Lage der Basaltsteinen ist in dieser Tiefe eine etwas horizontalere und ihre Stärke eine etwas geringere, als an der Oberfläche des Schlosses. Außer einer großen Menge von Kugeln, ca. 3000 Stück, unter denen sich viele gefüllte Granaten mit Holzverschluß befanden, einer Menge Flintenrohre, Pieken und 4 eisernen Kanonen mit den dazu gehörigen Lafetten sind zuletzt nicht besonders wichtige Fundobjecte zu verzeichnen gewesen und die Hoffnung auf die Auffindung broncener Kanonen blieb un erfüllt. Vom Finanzministerium ist übrigens die Verordnung erlassen worden, daß die seinerzeit in den Schloßbrunnen hineingebaute Zimmerung wieder herausgeriffen werden soll, mit welcher gefahr vollen Arbeit denn auch am Montag begonnen morden ist. Das Herausreißen dürfte dieser Tage beendet sein, worauf dann die seit dem 25. Juni hier anwesenden Bergarbeiter wieder in ihre Heimath zurückkehren werden. — Der Stnrm am Donnerstag hat leider auch ein Menschen leben gekostet. Auf dem Hofgebäude eines Grundstücks der Post- straße in Leipzig hatte es nämlich gegen Mittag der Klempner meister Erler unternommen, ein Stück Zinkblech der Bedachung zu befestigen, als plötzlich ein heftiger Windstoß die Zinkblech-Bedachung, worauf er stand, zusammenrollte und zugleich mit ihm in den Hof hinabwarf. Dem Unglücklichen wurde der Schädel zertrümmert und dadurch sein Tod herbeigeführt. Er war 40 Jahre alt, verheirathet und hinterläßt 5 Kinder. — Ein Bahnunglück hat sich am Abend vom 24. d. M. auf der Strecke Brunn-Mohlsdorf zugetragen. Als in der 7. Stund« ein Kohlenextrazug in Mohlsdorf ankam, bemerkte der Locomotivführer, daß auf der Pufferpole eine Mütze hing. Da hier die Möglichkeit eines Unglücksfalles sehr nahe lag, so wurde die Haltestelle Brunn von diesem Vorgänge verständigt und ein Begehen der Strecke ver anlaßt. Kurz vor der Mohlsdorfer Haltestelle fand man denn auch einen Mann vom Zuge überfahren, todt auf der Strecke liegend vor. Derselbe war der Böttchermeister Friedrich Lober auS Reudnitz.