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Anzeiger für Znjerate werden bi- spätesten- Mittag- de- vorhergehenden Lage- de- Erscheinen» erbeten and die CorpuSspaltenzeile mit >a Pf., unter „Eingesandt" mit 20 Pf. berechne». Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Bormittag- AbonnementSpreiS beträgt vierteljährlich l Mark 20 Pf Zwönitz und Umgegend Organ für den Stadtgemeinderath, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. Redaction, Druck und Verlag von C. Bernhard Ott in Zwönitz. »2. Dienstag, dm 5- August 1884.S. Jabrg. Bekanntmachung. Auf Beschluß des unterzeichneten Gemeinderaths soll auf Grund von § 16. des Reichsgesetzes, betr. die Krankenversicherung der Arbeiter vom 15. Juni 1883 für die hiesigen Orts bestehenden Gewerbszweige und Betriebsarten eine gemeinsame Ortskrankenkasse er richtet werden. Den hier beschäftigten nach 8 1 genannten Gesetzes versicherungspflichtigen Personen wird solches mit dem Bemerken bekannt gemacht, etwaige Einsprüche gegen diesen Beschluß bis zum 10. August a. c. bei dem Unterzeichneten schriftlich anzubringen. Thalheim, am 30. Juli 1884. Der Gemeinderat h. Müller. Locate und sächftjche Nachrichten. — Zwönitz, 4. August. Die am heutigen Nachmittage in hiesiger Gegend bösartig aufgetretenen Gewitter, welche mit Schloßen begleitet waren, haben dem Vernehmen nach hie und da nicht un bedeutenden Schaden verursacht; so soll es z. B. in Burgstädtel und auf der guten Hoffnung eine Anzahl Fensterscheiben zerschlagen haben. — In Niederzwönitz schlug der Blitz in das Koch'sche Haus, glücklicherweise ohne zu zünden. — Postalische s. Daß mit der Einrichtung des Post-Auftrags dem Publikum und namentlich der Handelswelt eine sehr schätzbare Erleichterung geboten worden, darf nicht mehr bezweifelt werden, nachdem durch die Praxis die Vorzüge dieser Art des Einzugs von Forderungen deutlich hervorgetreten sind. Jedoch weist das „Leipz. Tagebl." auf eine hohe, sehr bedenkliche Seite dieses Verfahrens hin, wenigstens dann bedenklich, wenn die im Weiteren veröffentlichte Anschauung eines Oberpostamts auch an höchster Stelle getheilt werden sollte: Einem Postamt der Provinz Westfalen war von einem Handlungshause ein mit Domicil versehener Wechsel zum Jncasso übersandt worden, der von dem Do.nicilaten aber nicht honorirt wurde. Obgleich der Postauftrag deutlich mit dem Vermerk: „So fort zum Protest" versehen war, übersah das betreffende Postamt doch, solchen erheben zu lasten, und schickte Wechsel und Auftrag einfach an den Auftraggeber zurück, und zwar nach 10 Tagen. Auf eine eingereichte Beschwerde des Letzteren, mit welcher derselbe zu gleich Schadloshaltung durch die Post beanspruchte, die es versäumte, durch rechtzeitige Protestaufnahme die wechselmäßigen Ansprüche gegen Aussteller und Acceptanten zu sichern, erfolgte der Bescheid des Herrn Postdirectors, daß derselbe „nicht in der Lage sei, die Ersatzleistung verfügen zu können, da nach 8 19 unter IX der Post ordnung vom 8. März 1879 von der Postverwaltung eine Gewähr für rechtzeitige Vorzeigung oder für rechtzeitige Rück- oder Weiter sendung des Post-Auftrags nebst Anlage nicht geleistet wird." Wenn sonach die Post für die Fehler ihrer Beamten nicht auskommt, so entsteht die Frage: Wer trägt im vorliegenden Falle den Schaden? Der Aussteller oder der letzte Girant oder wer sonst? Die Geschäfts welt dürfte es außerdem zu der Vorsicht mahnen, zum Jncasso von Domicilwechseln sich der Post nicht zu bedienen. — Zollerleichterungen für Eisen. Den obersten Landes finanzbehörden ist die Ermächtigung ertheilt worden, Eisenwerken Zollerleichterungen zu gewähren bis zu demjenigen Betrage, den sie während der Periode vom zweiten Quartal des Etatsjahres 1879/80 bis zum zweiten Quartal 1881/82 bei sofortiger Verzollung des für den Veredelungsverkehr von der Niederlage abgemeldeten auslän dischen Roheisens zu entrichten gehabt haben würden auch ist eine Verlängerung der Ausfuhrzeit zu gestatten, wenn die in einem Quartal von der Niederlage abgemeldete Menge Noh- und Brucheisen infolge Eintritts außerordentlicher unverschuldeter Umstände in dem darauf folgenden Quartal nicht hat ausgeführt werden können. — Frequenz der sächsischen Bäder. Augustusbad bei Radeberg, bis 21. Juli: 300 Parteien mit 427 Personen. Bad Elster, bis 29. Juli: 2427 Parteien mit 3910 Personen. Schandau, bis 31. Juli: 911 Parteien mit 2064 Personen. Warmbad bei Wolkenstein, bis 31. Juli: 325 Parteien mit 527 Personen. — Das finanzielle Resultat des 8. deutschen Bundesschiebens stellt sich nach den bis jetzt stattgehabten Erhebung«!, die allerdings noch nicht ganz zuverlässig sind, folgendermaßen: Die gesammten Ausgaben belaufen sich auf etwa 515,000 Mk., die gesammten Ein nahmen auf etwa 435,000 Mk., sodaß hiernach ein Defizit von etwa 80,000 Mk. vorhanden ist. Zu den Einnahmen haben beigetragen der Schießausschuß etwa 210,000 Mk., der Billetverkauf 150,000 Mk., der Wirthschastsausschuß etwa 63,000 Mk., die Einnahmen für Standgeld auf dem Volksbelustigungsplatz etwa 47,000 Mk. Hierzu ist zu bemerken, daß noch verschiedene Einnahmen in Aussicht stehen, durch welche voraussichtlich das Defizit sich etwas verringern wird, und daß schon im Budget für das Bundesschießen ein Ausfall von 75,000 Mk. vorgesehen war. Beim 3. deutschen Turnfest im Jahre 1863 belief sich das Deficit auf etwa 60,000 Mk., das damals von der Stadt allein bezahlt wurde. Für das diesmalige Deficit haben die Stadtgemeinde zu "/zo und die Schützengesellschaft zu ^/zy auf zukommen. — Am 16. August fährt Reiseunternehmer Geucke zum zweiten Mal in die Alpen; d. h. es ist die nunmehr 25. Fahrt, die er unternimmt, und er feiert somit ein Jubiläum, welches mehr als alles Andere für die große Beliebtheit seiner Extrafahrten spricht. Wie vielen Tausenden schon hat er durch seine tüchtig und sorgsam geleiteten Unternehmungen hohe Freude und unvergleichlichen Genuß bereitet, und wie vielen wird dies noch beschieden sein! Denn die Geuckefahrten werden immer beliebter trotz aller Concurrenzen, und so wird auch die nächste Reise sich zahlreicher Betheiligung zu er freuen haben; denn am 16. August beginnt der zweite Turnus der Gerichtsferien, die Landwirthe sind mit der Ernte fertig und hundert Andere ziehen vor, erst jetzt zu reisen, wo die Tage kühler und das Wetter beständiger wird. — Den Gräbern von St. Privat wird alljährlich bei Wiederkehr der Jahrestage der Schlachten um Metz und besonders Gravelotte (18. August), in welcher bekanntlich auch unser sächsisches Armeecorps eine hohe Zahl von Todten aufzuweisen gehabt hat, ein ehrender Schmuck in Gestalt von Kränzen, Palmen rc. zu Theil. Die Niederlegung derselben übernimmt der Metzer Turnverein, an welchen sich daher Angehörige der auf jenen Feldern Begrabenen zu wenden haben, unter möglichst genauer Angabe der Lage der Grabstätten ihrer Todten. Der Vorstand des Vereins (Priesterstr. Nr. 1) bittet jedoch, daß man die Absendung der Kränze an ihn bis zum 8. August bewirken möge, damit der Ausschmückung der Gräber bereits vor den Schlachttagen begonnen werden muß. — Das Rittergut Oberthau bei Schkeuditz ist aus dem Be sitze der Frau Gräfin von Fürstenstein geb. v. Watzdorf für den Preis von 800,000 Mk. in den Besitz des Herrn Dr. Apel-Ermlitz übergegangen. — In der am 30. Juli abgehaltenen außerordentlichen General versammlung der Actiengesellschaft für Gasbeleuchtung zu Annaberg wurde das Angebot der Stadtgemeinde abgelehnt, dagegen beschlossen, derselben das Grundstück sammt Inventar und Nöhrennetz für den Preis von 100,000 M. zu überlassen und den Betrieb vom 1. Sptr. a. c. abzutreten. — Am Donnerstag, nachmittag nach 2 Uhr, brannte in Tannen- berg das dem Oekonomen Looß gehörige sogenannte Wittigsche Gut, bestehend aus Wohnhaus, Kellergebäude und Scheune, bis auf die Umfassungsmauern nieder. Das Feuer ist in der Scheune auS- gekommen und vermuthet man, daß dasselbe durch böswillige Hand in Brand gesteckt worden ist. Die schon eingebrachten Erntevorräthe, wie auch fast sämmtliche Hausgeräthe fielen den Flammen zum Opfer. Der Brand-Kalamitose hatte nicht versichert. — Leipzig, 31. Juli. Während des VIII. deutschen Bundes schießens hatten sich Leipziger Aerzte in großer Zahl bereit finden