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Inserate werden bi- spätestens Mittag- deS vorhergehenden Tages de- Erscheinen- erbeten und die Corpusspaltenzeile mit io Pf., unter „Eingesandt" mit 20 Pf. berechnet. Zwönitz und Umgegend. Amtsblatt für den Stadtgemeinderath, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. Verantwortlicher Redacteur: Bernhard Ott in Zwönitz. AN'tiM für Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Vormittag). AbonnementSpreis beträgt vierteljährlich 1 Mark 2V Pf. piienuwvrLnäl». Sonnabend, den IU Januar 1879. 4- Jahrg. Bekanntmachung. Vom 1. Januar 1879 ab tritt auf Grund des "Reichsgesetzes vom 17. Juli 1878 folgende Bestimmung über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Kraft: Personen zwischen 14 und 21 Jahren dürfen nur beschäftigt werden, wenn sie mit einem durch die Polizeibehörde ihres letzten dauernden Aufenthaltsorts ausgestellten Arbeitsbuchs versehen sind, welches von dem Arbeitgeber einzufordern, zu verwahren und auf amtliches Verlangen jederzeit vorzulegen ist. Die Bestimmung gilt, mit den weiter unten angegebenen Ansnahmen, von allen ans der Volksschule entlassenen gewerblichen Arbeitern beiderlei Geschlechts im Alter unter 21 Jahren. Es macht in Bezug auf die gesetzliche Verpflichtung keinen Unterschied, ob die Arbeiter ausdrücklich als Gesellen, Gehilfen, Lehrlinge oder Fabrikarbeiter angenommen oder nur thatsächlich als solche beschäftigt werden, ob sie von Handwerkern oder von Inhabern größerer gewerblicher Unternehmen angenommen sind, ob sie in deren Behausung, in Wcrkstuben, Werkstätten, Fabriken, im Freien, insbesondere auch auf Bauplätzen und Bauten arbeiten. Zu den gewerblichen Arbeitern im Sinne des Gesetzes sind unter Andern nicht zu rechnen und demnach zur Führung eines Arbeitsbuches nicht verpflichtet: a. Haussöhue uud Haustöchter, welche bei ihren Eltern und für diese, und zwar nicht gegen Lohn oder sonstige Vergütung mit gewerblichen Arbeiten beschäftigt sind, d. Personen, welche in einen: Gesindedienstverhältniß stehen, o. die mit gewöhnlichen, außerhalb des Gewerbes vorkommenden Arbeiten beschäftigten Tagelöhner und Handarbeiter, ck. Personen, welche als Angestellte (Geschäftsführer, Buchsührer, Werkmeister und dergleichen) in gewerblichen Betriebstätten beschäftigt werden. Zuwiderhandlungen gegen obige Bestimmung werden nach § 150 des angezogenen Gesetzes mit Geldstrafe bis zu 20 Mark und in: Unvermögensfalle mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Die Ausstellung der Arbeitsbücher für die im hiesigen Orte Verpflichteten erfolgt an Nathsstelle kostenfrei und zwar Vormittags von 9—12 Uhr. Ebendaselbst werden die Einträge in die Arbeitsbücher, sowie die den Arbeitern etwa auszustellenden Zeugnisse gleichfalls kostenfrei beglaubigt. Zwönitz, mn 2. Januar 1879. Der B ü r g e r m e i st e r. Schönherr. Tagesgeschichte. Deutschland. Berlin, 8. Januar. Die „Prov.-Corresp." schreibt: Zur goldenen Hochzeitsfeier des Kaiserpaares an: 11. Juni sind bereits vielfach im Lande Kundgebungen der Treue und Ver ehrung für Ihre Majestäten in Aussicht genommen worden. Nachdem allerhöchsten Orts bekannt geworden war, man gehe in einzelnen Kreisen damit um, dem Kaiserpaar bei dieser Gelegenheit auch per sönliche Geschenke darzubringen, hat der Kronprinz Gelegenheit ge nommen, durch ein Handschreiben an den Minister des Innern kund zugeben, daß Ihre Majestäten sich dahin äußerten, wie es ihren Wünschen dnrchans wiedersprechen würde, wenn von irgend welcher Seite, Corporationcn, Vereinen und Privatpersonen anläßlich ihrer goldenen Hochzeit ihnen persönliche Geschenke dargebracht würden. Ihre Majestäten werden in der herzlichen allgemeinen Theilnahme, welche die seltene Feier in Preußen nnd Deutschland finden wird, gern ein neues werthvolles Zeichen anhänglicher Liebe erblicken und sich aufrichtig freuen, wenn die Bedeutung des festlichen Tages in Begründung milder Stiftungen oder Beitrügen an bestehende Wohl- thätigkeitsanstalten entsprechenden Ausdruck finden. Ihre Majestäten beauftragten den Kronprinzen ausdrücklich, dafür zu sorgen, daß ihre Willensmeinung in weitesten Kreisen bekannt werde. Arolsen, 7. Januar. Die feierliche Vermählung des Königs der Niederlande mit der Prinzessin Emma von Waldeck hat heute Abend 6^ Uhr in der programmmäßig vorgesehenen Weise statt gefunden. Von der Preußisch-russischen Grenze. In der Nacht vom 27. auf den 28. December wollten bei der Grenzstadt Wierzbolova drei Individuen in einem einspännigen russischen Wagen Bücher und Schriften revolutionären Inhalts nach Rußland einschmuggeln. Es waren dies zwei preußische Sozialisten und ein russischer Nihilist. Die Schmuggler hatte» schon die Grenze überschritten, als ein russischer Wachposten sie bemerkte, ihnen nachlief und sie bei einem Graben er reichte. Da sprangen plötzlich zwei der Schmuggler von: Wagen, warfen die.Wache zu Boden, traten sie mit Füßen und hieben mit j Knütteln ans sie ein. Dem Soldaten gelang es, seinen Revolver hervorznziehen und zwei Schüsse abzufeuern. Es kam jedoch Niemand zu Hülfe, uud er würde erschlage» morde» sein, wen» es ihm »icht gelungen wäre, mit eine:» dritte» Schuß, deir er abfeuerte, einen der Angreifer zu verwunden. Die beiden Anderen warfen den Ver wundeten ans ihren Wagen und jagten davon. Nicht lange darauf wurden sie jedoch von einen: zweiten Wachposten angehalten und festgenommen. In: Wagen sand mcu: eine große Kiste voll mit Büchern und Proklamationen sozialistische!: und revolutionären In halts, welche in London und Genf gedruckt und für Ruhland be stimmt waren. Schweiz. Die Bewegung für Wiedereinführung der Todesstrafe nimmt immer größere Dimensionen an und, so schreibt die „Allgem. Schweizer Zeitung", dürfte bald einmal dazn führen, daß die Humanität, welche bisher die Mörder protegirte, an die Protektion jener un schuldigen Kinder, Frauen und Männer denkt, welche an allen Ecke» u»d Enden geschändet, mißhandelt, zerfleischt, erwürgt und todtge- schlagen werden. Die „Schweizerische Handelszeitung" fordert die Aufhebung des Artikels 65 der Bundesverfassung, der die Todesstrafe abgeschafft, und der, fügt sie hinzn, „wahrscheinlich schon mehr als ei» Dntzend redlicher Menschen ermordet hat". „Die Todesstrafe, daß wünschen wir, mag (fährt sie fort) von allen erdenkliche!: Garantie» gege» Jrrthun: und Grausamkeit umgeben werden. Eins bleibt sicher: sie muß in: Gesetz existircn. Der Staat, welcher sie abgcschafft, steht außerhalb der Zivilisation, zertritt das Recht, dessen Handhabung seine einzige, oder doch wenigstens heiligste Aufgabe ist. Er löst die gesellschaftliche Orduung uud stellt das natürliche Recht der Blutrache wieder her." Italien. Rom, 8. Januar. Der „Faufulla" erfährt als positiv, daß von Berlin die Anregung von einen: Fürstenkongreß wegen eines gemeinschaftliche«: Vorgehens gegen die Umsturzparteien erfolgt sei. Großbritannien. London, 7. Januar. Es tauchen wieder Gerüchte auf vou einen: Fallimente der Bristol-Bank. Amerika. Man wird wohl demnächst auf legislativem Wege energisch gegen die Vielweiberei der Marmonen vorgehen. Der