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Anzeiger für Riesa, Strebla und deren Umgegend. ^ M- KM. Freitag, den 7. September - »n " » , - Kirchennachrichten von Riesa. Am 14. Sonntage nach Trinitatis predigt in der Kirche zu Riesa: Bormiltags 8 vbr: Herr Pastor M. Richter über Ap.-Gesch. 12, 1 —11. Berber ist um 7 Uhr Privatcommunio». Nachmittags N Uhr ist MisstoiiSstunde und Katechismusexamen. Getaufte vom 3l.August bis 6. September: Marie Pauline, Joh. Gottlob Weruer's, Haudarb. in N., T. — , . Beerdigte: Anna Pauline, Joh. Christianen Mehner, in Diensten in Gröba, unehel. T., 4 M. 15 T. alt. — Wilhelm Ernst Julius. Joh. Gottfried Jähnig's, Handarb. in N., S-, 10 T. alt. — Heinrich Wil. Helm Deichman», Lohgerber in R-, 53 I. 2 M. 3 T. alt. — Anderweitt Bekannflnachmlst der Königlichen BrandversicherungS-Commission, die in Sachsen concessionirte Feuerversiche»- ungö-Anstalt »,»rn88i» in Berlin betreffend, vom 28. August 1855. Die Königliche BraubverflcherungS-Commission hat bereit« unterm 10. August dieses Jahres (vergl. Nr. 191 der Leipz. Ztg. vom 14. desselben Monat-) im Interesse der hierländischen Versicherte» da» Nähere über die, in außerordentlicher General. Versammlung der Attiouäre am 23. Juli 1855 b»^ schloffene Auflösung und Lignidatio» der Fenervelsicheruiigs-Änstalt Üorussia in Berlin und den gleich» zeitig genehmigte», zwischen dieser Anstalt und der Magdeburger FeuerversicherungS-Gesellschafl im Vor« aus abgeschlossenen Geschäfts« Ueberweisuugs »Vertrag mit dem Hinzufügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß wegen dieses Vertrags und seiner Anwendbarkeit ans das Königreich Sachsen die höher» Entschließung vorzubehalten sei, daß aber andererseits bei dem thatsäcblichcn Fortbestand der Koriins!» dis zur Erledigung aller ihrer Verpflichtungen, auch zur Zeit die Versicherungsverträge mit dieser An statt fortbestche», und daß Aenderüngen deshalb, mögen sie von den hierländischen Versicherten ohne Weiteres selbst getroffen oder durch bestellte Agenten anderer concessionirter Privat-Anstal^en herbeige» führt werden. m>t Verantwortlichkeiten und Nacktheiten verknüpft sein würden. Nach inzwischen erfolgter höherer Entschließung und Anordnung hat die Königl. Brandversicherung-» Commi'siv» dieser Bekanntmachung weiter hinzuznfügen und hierdurch zur öffentliche» Kenntniß zu bringe««, daß zuförderst die össentliche Bekanntmachung des Zeitpunktes, mit welchem die der FeuerversicherungSanstall öorussis zu Berlin für das Königreich Sachsen ertheilte Concession als zurückgenommen und die An» statt für das Königreich Sachsen als aufgehoben anzusehen ist, ausdrücklich Vorbehalten bleibt; es ist aber auch deshalb und zur Richtschnur für das Verhalten der bierländischen Versicherten selbst, wie der hierländischen Polizeibehörden wiederholt auf die schon in der Bekanntmachung vom 10. August 1855 enthaltene» Beziehungen, — daß die Feuerversicherungs-Anstalt Loruss!» zu Berlin dermalen »och fort» besteht und daß die Verbindlichkeiten derselben gegen die Versicherten, obschon die Auflösung der An stalt beschlossen und mit ibr neue Versicherungen und Prolongationen der bereits bestehenden Vecsicher» «ngen nicht weiter abzuschließen sind, noch keineswegs für erloschen zu erachten, — hinzudruten und nunmehr mit Bestimmtheit darauf hinzuweisen, daß ein einseitiger Uebertritt der Versicherten zu einer. andere» Mobiliar-Fcuer-Versicherungs.Gesellschast, ohne daß vorher das Verhältniß zur knbussi» ent weder in Folge des Ablaufs des Versicherungsvertrags oder durch gegenseitige Uebereinkunft vollständig gelöst und aufgehoben worden, eine unstatthafte und strafbare Doppelversicherung in sich schließt, wel cher mithin von den Polizeibehörde» die Genehmigung zu versagen ist. Dresden, den 28. August 1855. Königliche BrandversicherungS-Commission» Oberländer. Hayn. Tie vorstehende Bekanntmachung ist nach H. 21 d-S Gesetzes, die Angelegenheiten der Presse de»