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ce das Tel.-6ldr.: Amtsblatt. Fernsprecher Nr. 2l0. L»L» gegen sämtlich in E den auf Ansuchen sämtlicher Angeklagten folgender erklären: 4 Aritz,ch ein jeder 30 M., 1 2 1 3 6 den den 3 1 2 1 klgyi, wenn 2 1 8 1 2 1 3 1 Zahl. 1 1 2 3 wäh- r, den i nach mgen chlen, , Na, Vürde s ein jeder 50 M., 40 M., 200 M., ein jeder 20 M. Erscheint täglich abends mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage für den folgenden Tag Anzeigenpreis: die kleinspaltige Zeile 12 Pfennige. Sm amtlichen Teile die gespaltene Zeile 30 Pfennige. Buchhalter? ehefrau Uhle, Gastwirt Alva« Schädlich, Fabrikarbeiter Richard Höhlig, Expedient Max Listner, Kontorist Konrad Hentschel, Glosfabrikarbeiter Pa«l Möckel Die Nr«. 1S4 und 202 der Schankstättenverbotsliste find zu streiche« Stadtrat Eibenstock. 1 2 1 2 Wir ermächtigen die Privatkläger, de« Wortlaut des Vergleiches bi««e« Monatsfrist je einmal im „Schönheider Wochenblatt" «nd im Eibenstocker „Amts- «nd Anzeigeblatt" a«f unsere Koste« öffentlich bekannt zu mache«. den Forstbeamten Fritzsch, den Postbeamten Lauge, den Kommis Stölzel, den Kaufmann Walter Bahlig, den Kaufmann Richard Kehler den Kaufmann Georg Hertel, den Kaufmann Lichtenberger, ibenstock, Lange j Schädlich l Ara« Uhle , Listner Hentschel / mnut- it alle ß und einein : wajr d ge- iebteni Herz Gen- itt sie echter, lg ihr d. an der stürmischen Teilnahme, die ihr Berlins Ein wohner in diesen unglücklichen Tagen bezeigten. Mu tigen Herzens schrieb sie dem Könige: „Du bist mein oinzigor Gedanke gewesen während mnner ganzen schrecklichen grausamen Reise. Uebrigens hoffe ich, daß noch nicht olles verloren ist, und daß Gott uns noch helfeit wird. Dü hast noch Trpppen, und das Volk betet Dich an und ist bereits alles zu tun. Gott segne Dich und stärke Dich in dem grausamsten 'Augenblick Deines Lebens." Nach einer ruhelosen Nacht, in der alles.zusammengepackt wurde, was man in Eile fas sen konnte, verließ die Königin Berlin Aber schon am 20. Oktober suchte sie dem» Könige in einem neuen Briefe von .Stettin aus Trost und Zuversicht einzu- slößen; „nur um Gotteswillen keinen schändlichen Frie- d^en." Hinter den schützenden Mauern der starken Fes tung Küstern fanden König und Königin nach den augst vollen Tagen furchtgepeitschter Flucht die ersten ruhi gen Stunden Und das trostvolle Glück ihrer Wieder vereinigung. Und eben in jenen Tagen sollte es sich zei gen, was inmitten der hin und her schwankenden Ent schließungen am preußischen Hofe Königin Luises ho her Sinn und fester Mut bedeutete. Der Haltung der Königin war schließlich die Verwerfung des von Napo leon unter schimpflichen Bedingungen angetragenen Vom rpell" eschla- e« in > Hof- durch chaut-e mders , ein« ihrem > eine Mittwoch, de« 2«. Juli ww, nachmittags 2 Uhr sollen zu Eibenstock folgende Sachen, nämlich: 1 Zweirad, 1 Wringmaschine «nd 1 Taschenuhr mit Kette an den Meistbietenden gegen sofortige Barzahlung versteigert werden. Versteigerungslokal: „Zentralhalle" hier. Eibenstock, den 18. Juli 1910. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts. mz nach m PI«. !l »tcht irf wohl NN. g, )r. med. Tablet. 10 M. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. —-- > > L7. Jahr-«»,. > ------- Dienstag, den 19. IM für Eibenstock, Larlsfeld, Hundshübel, Neuheide, Gberstützengrün, Schönheide, Schönheiderhammer,Sosa,Unterstützengrün,wildenthal usw. die Buchhaltersehefrau Uhle in Schönheiderhammer, Gastwirt Alba« Schädlich in Schön Heide, Zn in DMen Atzing les W. WsftWnD z» MM vom 7. Juli 1910 wurde in der Privatklagesache 1) des Fabrikdirektors Rudols Le«k, 2) des Fabrikbesitzers Oschatz, beide in Schönheide, — vertreten durch Rechtsanwalt Rudloff in Aue — Amts- und Änzeigeblatt für den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung Ketzler Lichtenberger Bahlig Hertel Höhlig und Möckel Bekalllltmachllllg, betr. den Erlaß münzpolizeilicher Dorschristen. Nachstehende Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers vom 23. Juni 1910, Erlaß münzpolizeilicher Vorschriften betr. (Reichs-Gesetzblatt vom Jahre 1910, S. 909), wird hier durch zum Abdruck gebracht. Dresden, den 6. Juli 1910. Die Ministerien der Finanzen und des Innern. Bekanntmachung, betreffend de« Srlatz müuzpolizeilicher Borschriste«. Vom 23. Juni 1910. Auf Grund des 8 14 des MünzgesetzeS vom 1. Juni 1909 (ReichS-Gesetzbl. S. 507) hat der BundeSrat folgende Vorschriften erlassen: 8 1- Medaillen und Marken (Reklame-, Rabatt-, Spiel-, Speise- und sonstige Wertmarken) dürfen nicht das Bildnis deS Kaisers oder eines Bundesfürsten in der auf den ReichSmün- zen befindlichen Gestaltung tragen oder mit einer auf dem Rande befindlichen Schrift ver sehen sein. Auch dürfen sie nicht die Bezeichnung einer im Deutschen Reiche geltenden Münzgaltung oder die Angabe eines Geldwertes enthalten. Von dem Verbot im Abs. 1 Satz 1 ist das auf Denkmünzen etwa in abweichender Gestaltung angebrachte Bildnis des Kaisers oder eines Bundesfürsten ausgenommen. Unter das Verbot der Randschrift (Abs. 1 Satz 1) fällt nicht die Anbringung eines Stempelzeichens, des Namens, der Firma des Herstellers oder bei Preismedaillen die An bringung deS NamenS des Preisträgers. 8 2. Marken (8 1) dürfen nicht mit einem Durchmesser von mehr als 20 bis einschließlich 22 Millimeter hergestellt werden. Dies gilt auch für Medaillen aus unedlem Metalle, die zu geringen Preisen für den Mafsenabsatz angefertigt werden. 8 3. Medaillen und Marken von ovaler oder von drei- bis achteckiger Form werden von der Vorschrift in 8 2 nicht berührt. Diese Medaillen und Marken sowie die Medaillen und Marken mit einem Durchmesser von wenigstens 41 Millimeter find von dem Verbot in 8 1 Satz 1 ausgenommen. 8 4. Die in den 88 1 und 2 enthaltenen Beschränkungen finden keine Anwendung auf solche Medaillen und Marken, die für das Ausland hergestelll und unmittelbar ausge führt werden. 8 5. ES ist verboten, Münzen, die auf Grund der ReichSmünzgesetze vom Bundesrat außer Kurs gesetzt sind, nachzumachen und solche nachgemachten Münzen in den Verkehr zu bringen oder sonst zu vertreiben, sofern diese nicht vermittels einer festen metallischen Verbindung Be standteile anderer Gegenstände bilden. 8 6. Wer gewohnheits- oder gewerbsmäßig obigen Vorschriften zuwider Medaillen oder Marken herstellt, feilhält, verkauft oder zu geschäftlichen Zwecken in Gebrauch hält, oder dem Verbote deS 8 b zuwider Nachmachungen von solchen Münzen, die auf Grund der ReichS münzgesetze vom BundeSrat außer Kurs gesetzt sind, in den Verkehr bringt oder sonst ver treibt, wird, sofern nicht nach anderen Bestimmungen eine schwerere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft bis zu 6 Wochen bestraft. 8 7- Die vorstehenden Bestimmungen treten mit dem 1. April 1912 in Kraft. Berlin, den 23. Juni 1910. PerWeichskanzler. In Vertretung: Wermuth. den Fabrikarbeiter Richard Höhlig in Schönheiderhammer, den Expedient Max Listner „ „ Kontorist Konrad Hentschel GlaSfabrikarbeiter Pa«l Möckel in CarlSfeld, Königin Luise. <Zur 106. Wiederkehr ihres TodeStageS.) Hundert Jahve sind am 19. Juli verflossen, seit die edle Dulderin auf Preußens Throne, die unver geßliche Königin Luise, voll gläubigen Gottvertrau ens und voll Hoffnung auf eine bessere Zukunft ih res Landes ihre große Seele aushauchte, doch im Her zen des deutschen Volkes lebt ihre hehre Lichtest alt noch heute. Dor Gedenktag ihres Todes aber ruft zu gleich die Erinnerung zurück an Preußens Demütig ung durch den korsischen Eroberer und an die bangen Stunden, die den auf den Lorbeeren Friedrichs des Großen «ingoschlafenen Staat in seinen Grundfesten erschütterten, indes wir blicken dabei auch dankbar auf die starken Herzen zurück, die voll Gottvertrüuen trotz allem Unglück an der Zukunft des Landes nicht ver zweifelten, und in dieser Reihe wird die sichte Gestalt der Königin Luise stets voranstehen. In Berlin befand sich alles nach der schweren Nie derlage in der unglücklichen Schlacht bei Jena am 14. Oktober 1806 in größter Aufregung. Aber während der völlige Zusammenbruch des Heeres und die Kapi tulationen der Festungen lähmenden Schrecken und hoff nungslose Niedergeschlagenheit auch in die breiten Maf ien des Volkes trug, belebte sich Luisens Hoffnung geschlossen. Die Angeklagten Aritzsch, Lange, Kommis Stölzel, Kaufmann Walter Bahlig, Kaufmann Richard Ketzler, Kaufmann Georg Hertel, Kaufmann Lichtenberger, Waffenstillstandes zuAuschreiben, so daß Heinrich von Kleist von Königsburg aus an seine Schwester über die Königin schrieb: „In diesem Kriege macht sie amen größeren Gewinn als sie in einem ganzen Leben voll Frieden und Freuden gemacht haben würde. Sie ver sammelte alle -unsere großen Männer, die der König vernachlässigt, um sich: ja, sie ist es, die das, was noch nicht zusammen gefügt ist, hält." Am 9. Dezember 1806 traf Luise von Ottelsburg in Königsberg ein, empfangen von einer zahlreichen Menge, in der viel Tränen für sie flossen; ihr erster Gang war an das Krankenbett ihres Sohnes Karl. Hier erkrankte sie an einem heftigen Nerven sieb er. Kaum hatte sie sich von dieser Krankheit etwas erholt, vertrieben sie schlimme Nachrichten vom Kriegsschau plätze aus Königsberg und nötigten sie zur Flucht nach Memel, in den letzten Zipfel des preußischen Landes. Mbar das Unglück ihres Landes hatte ihre Lebens kraft völlig gebrochen, so daß ihr nur noch eine kur^e Spanne Zeit auf Erden beschieden war. Zwar ver lebte sie noch stille frohe Tage mit dem Könige und ihren Kindern auf dem Landsitze ihres Vaters Hohen zieritz, aber eine Lungenschwindsucht warf sie aufs Krau lager, von dam sie nicht wieder aufstanv. am 19. Juli 1810 schloß sie die treuen Augen für immer. Was die Königin mit der ganzen Inbrunst ihrer Bezugspreis Vierteljahr!. M.I.50einschließl. des „Jllustr. Unterhaltungsblatts" und der humoristischen Beilage .Seifenblasen" in der Expedition, bei unseren Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. Wir bedauer« daS ««wahre Gerücht ehrenrühriger Handlungen der Fra« Aabrikbefitzer »»okstL «ud des Aabrikdirektors »nckalt i« Schönheide weiter verbreitet z« haben «nd bitte« «m Verzeihung. Wir find überzeugt, datz das Gerücht ««wahr ist. Wir übernehme« als Gesamt schuldner die Koste« deS Verfahre«- ««d die de« Privatkläger« erwachsene« notwendigen Auslage»», «nd verpflichte« «ns, als Sühne der ausgesprochenen Beleidiqnng zum Beste« des Ara«enverei»s zu Schönheide z« Händen des Herrn Rechtsanwalts Rudloff in Aue solgeude Beträge zu zahle»: Aritzsch . Stölzel >