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Amts- UN- Anzeigeblatt Wr den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und -essen Umgebung für Eibenstock, Larlsfeld, hun-shübel, Neuhei-e, Oberstützengrün, Schönheide, Schönheiderhammer,Sosa,Unterstützengrün,WUdenthalusw. TU^Ndr.: Amtsblatt. Fernsprecher Nr 210. Drucker und Verleger: Emil Hannebohn, verantwortl. Redakteur: Ernst Lindemann, beide Eibenstock. Erscheint täglich abends mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage für den folgenden Tag Anzeigenpreis: die kleinspaltige 3eile 12 Pfennige. 2m amtlichen Teile die gespaltene Seile 30 Pfennige. 44444444444444444444444444444444444444444 Bezugspreis vierteljährl. M. 1.50 einschlietzl. : des „Jllultr. Unterhaltung,blatt," und der < humoristischen Vellage »Seifenblasen" in der ' Expedition, bei Unserenvoten sowie bei allen Reichrpostanstalten. L ISIS SV. Jahrgang. ——— Mittwoch, den 3. Januar Anmeldung zur Rekrutierungsstammrolle. Die mit Führung der Rekrutierungsstammrollen beauftragten Stadträte, Bürgermeister, Gemeindevorstände und Gutsvorsteher des Bezirks werden unter Hinweis auf die Bestim mungen in ß 57 Ziffer 1 der Wehrordnung hierdurch veranlaßt, die Militärpflichtigen zur Anmeldung bei der Stammrolle in ortsüblicher Weise aufzufordern und bei Aufstellung der Stammrollen den in 88 45 und 46 der Wehrordnung enthaltenen Vorschriften genau nach zukommen, die neue» Stammrolle« aber unter Beifügung der Geburtslifte« und Ge burtsscheine und der Stammrollen von 1911 und 1910 sowie Älterer, etwa in Frage kommender Jahrgänge nebst Losungsscheinen bis spätestens zum 3. Aeöruar 1912 anher einzureichen. Da es wiederholt vorgekommen ist, daß in den Stammrollen Personen als Militär pflichtige ausgenommen worden sind, die die Deutsche Retch-augehörigkeit nicht be sitze«, werden die Stammrollenbehörden angewiesen, die Stammrollen mit möglichster Sorg falt aufzustellen und hierbei die Eintragung von Personen, die die Deutsche ReichSan- gehörtgkett nicht befttze«, zu vermeiden, etwaige zweifelhafte Fälle aber dem unterzeich neten Zwilvorsttzenden zur Anzeige zu bringen. Weiter haben die genannten Behörden die Ermittelung der Borst rasen der Militärpflichtige« sorgfältig ««d ge«a« vorzunehmen. Hierzu sind: 1 zunächst alle von den Gerichte« eingelaufenen, die ortSeiugeborene« militärpflichtige« Personen betreffenden Stras«achrichten in den Stamm rolle« oorzumerken und 2 . alle sich zur Stammrolle anmeldenden und insbesondere die auSwärt- aeborene« Personen über ihre Borstrase« (Art, Höhe, Zeit und Ort der selben) zu befragen, Tag und Jahr sind genau anzugeden. Schwarzenberg, den 27. Dezember 1911. Der Zivilvorsitzende der Königlichen Ersatz-Kommission der Aus- 1112 ii. hebungsdezirke Schwarzenberg und Schneeberg. Hundesteuer betreffend. Die Hundesteuer in Eibenstock beträgt im Jahre 1912 wie seither 1« War«, wovon nur die Kettenhunde in den in 8 2 Absatz 3 des Hundesteuerregulatios vom 15. Juni 1885 besonders aufgeführten Gehöften usw, für die nur eine Steuer von 6 Mark zu ent richten ist, ausgenommen sind. Die Hundesteuer ist bis zum 31. Januar 1912 gegen Entnahme der Hunde steuermarken von den Hundebesitzern an die Stadtkaste ans daS Jahr im voraus zu eutrichte«. Auch werden die Hnndebesttzer in Gemäßheit von 8 3 des Gesetzes vom 18. August 1868, die allgemeine Einführung einer Hundesteuer betreffend, hiermit ausgefordert, über die in ihrem Besitze befindliche« steuerpflichtige« Hunde bis zum 1V. Jannar 1912 Anzeige anher zu erstatten. Die Hinterziehung der Steuer wird mit dem dreifachen Betrage der hinterzogenen Steuer bestraft. Hierbei ist noch auf folgende Bestimmungen aufmerksam zu machen. Junge Hunde, welche zur Zeit der im Monat Februar und Monat Juli jeden Jahres stattfindenoen Revision noch gesaugt werden, bleiben für daS laufende Halbjahr von der Steuer befreit; in Eibenstock nur vorübergehend, aber mindestens 1 Monat sich aufhaltende Hundebesitzer, deren Hunde nicht bereits an einem anderen Orte versteuert sind, haben für ie einen Hund 3 Mark Steuer zu entrichten. Für im Laufe des Jahres angeschaffte, noch nicht versteuerte Hunde ist binnen 14 Ta gen von erfolgter Anschaffung an gerechnet, die volle, bez., sofern die Anschaffung erst im 2. Halbjahr erfolgte, die halbe Jahressteuer zu entrichten. Dasselbe gilt rücksichtlich solcher bereits versteuerter Hunde, welche ohne Steuermarke in den Besitz eines anderen Herrn über gehen. Für einen steuerpflichtigen und an einem anderen Ort mit niedrigerer Hundesteuer bereits versteuerten Hund ist der durch den höheren Steuersatz hierselbst hervorgerufene Differenzbetrag noch nachzuentrichten. Im Falle unverschuldeten Verlustes der Steuermarke wird dem Verlustträger gegen Erlegung von 1 M. 50 Pfg. eine neue Hundesteuermarke abgegeben. Es wird endlich unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 2!. November 1882 darauf aufmerksam gemacht, daß die Hunde außerhalb der Häuser, Geholte und sonstigen geschlossenen Lokalitäten stets die für das laufende Jahr giltige Hundesteuermarke am Hals- banoe tragen müssen, die Besitzer ohne Steuermarke am Halsbande betroffener Hunde aber in Gemäßheit gesetzlicher Bestimmung, insoweit keine Steuerhinterziehung vorliegt, mit 3 M. zu bestrafen sind. Ttadtrat Eibenstock, den 29 Dezember 1911. Bekanntmachung. Nach Einvernehmen mit dem Königlichen Straßen- und Wasserbauamte zu Schwar zenberg wird auf der Carlsbaderftratze ab Dörffels Sägewerk, aus der Haupt-, innere« und äußeren Auerbacherstratze, dem Kreuzelwege, dem Triftwege, der Wiefen- «nd Bergstratze daS Ruscheln, Rodeln, Laufen mit Schlitt- und Schneeschuhen überhaupt Verbote«. Die blotze Dürchfahrt mit Schneeschuhen zum Zwecke des notwendigsten Verkehrs ist unter der Voraussetzung gestattet, daß dabei die Sicherheit nicht gefährdet wird. Auf den übrige« Straßen und Wegen ist das Ruscheln, Schlitt- und Schneeschuh laufen insoweit nicht verboten, als dadurch keine Störung und Gefährdung des Per sonen- und FuhrverkehreS eintrttt. Mit dem Ruscheln pp. ist einzuhalten, sobald Fuhrwerke oder Personen in der Fahrtrichtung oder entgegengesetzt auf den Wegen ver kehren oder diese kreuzen. Uebertretungen werden mit Geldstrafe bis zu 60 M. oder ent sprechender Haft bestraft. Ttadtrat Eibenstock, den 30. Dezember !9lO. Obige Bekanntmachung wird in Erinnerung gebracht. Ttadtrat Eibenstock, den 30. Dezember 1911. Land- und Landkskllltnrrenten, sowie Wasserzins betr. Der am 31. Dezember 1911 fällig werde de 4. Laud- und Landesknlturre«- te«-, sowie 4. WasserziuStermiu aus da- Jahr 1911 sind bei Vermeidung der zwangs weisen Beitreibung biS spätestens zum 5. b«z. 15. Januar 1912 an die Sladtsteuer- einnahme hier zu bezahlen. Ttadtrat Eibenstock, am 30. Dezember 19II. Anmeldungen für die Osteraufnahme in Klassen des Königlichen Realgymnasiums zu Annaberg i. Erzgeb. werden bis Ende Januar erbeten. Dabei sind vorzulegen: 'Geburtsschein, Jmpnchein, letztes Schulzeugnis und Gesundheitsbericht (nach Vordruck). Von den nach Sexta Aufzunehmen den wird Geläufigkeit im Lesen und Schreiben lateinischer Schrift gefordert. Die Auf nahmeprüfung findet Montag, den 15. April früh von 8 Uhr an statt. Sprechzeit des Rektors täglich von 12—' ,1 Uhr. Annaberg, 1. Januar 1912. Rektor. Tagesgeschichte. De»tschla«d. — Dretbunds-Depefchenwechfel. Aus An laß des Jahreswechsels hat zwischen dem Grasen Aeh- renthal, dem Staatssekretär v. Kiderlen-Wächter und dem Grasen San Guiliano ein äußerst herzlicher Depe schenwechsel stattgesunden. In den Telegrammen wird auch dem Wunsche für das Wohl der Dretbundsouveräne Ausdruck gegeben Italien. — Prinz Georg von Serbien aus dem asrikanischen Kriegsschauplatz. Wie Belgra der Blätter melden, wird sich Prinz Georg, der ehema lige Kronprinz von Serbien, der sich gegenwärtig in Rom als Gast seines Onkels, des Königs Emanuel von Italien, aufhält, auf einem Separatschiff in Beglei tung mehrerer höherer italienischer Offiziere nach Tri poliS begeben, um den Kriegsschauplatz zu besichtigen AriMkreiH. - Die Flucht deS französischen Spions. Ueber die Flucht des Hauptmanns Lux wird folgendes mitgeteilt: Hauptmann Lux befand sich auf der Fe stung in einer Abteilung, bestehend aus zwei Zimmern, zusammen mit einem anderen Gefangenen, der während der WeihnachtSseiertage von seinem Gerichtsht^rn ch- urlaubt worden war. Lux war somit allein und hat te genügend Bewegungsfreiheit. Bon einem Zimmesr aus gelangte er in der NaM vom Donnerstag auf den an seinem Zimmer vorüberführenden Korridor, ging dort entlang, erbrach eine festverschlossene Tür und durchfeilte zwei Gitter eines Fensters. Luchs als schmächtiger Mensch zwängte sich in seiner Festungshaft kleidung hindurch, nachdem er seine Zivilkleidung aus dem Fenster geworfen hatte. Dann befestigte er einen aus Hand und Betttüchern gedrehten Strick an ^inen noch nicht angefetlten Eisenstab und ließ sich zur Erde herab. Die Flucht war nicht mit großen Schwierig keiten verbunden. — Hauptmann Lux in Paris. Hauchmann Lux, der aus der Festung Glatz entwichen war, ist Sonn tag abend über die Schweiz in Paris cingetroffen. Wie es heißt, wird er vom Kriegsminister in Audienz emp fangen werden. Er verweigert Interviewern iede Aus kunft. — Tod der Witwe Mac Mahon. Die Witwe deS Marschalls Mac Mahon ist am Sonntag in Paris hochbetagt gestorben. — Wassersnot in Frankreich. Die Marne und andere Nebenflüsse der Seine zeigen nach den letz ten Meldungen Hochwasser. Weite Strecken Landes sind bereits überschwemmt, und da das Wasser noch weiter steigt, hegt man große Befürchtung. Belgien. - Erkrankung des Königs vonBelgien Der NeujahrSempsang beim belgischen Hofe mußte un terbleiben, da der König von einer starken Erkältung be fallen ist, und auf ärztlichen Rat das Bett hüten muß. Türket. — Demission de» türkischen Kabinetts. Die „Agence HavaS" meldet aus Konstantinopel: Der Großwesir Said Pascha erklärte in der Kammer, daß er dem Sultan unverzüglich die Demission des Kabi netts unterbreiten wcrdc. - Diebstahl von e n g l i s ch t ü r k i s ch e n Ge he im alten. Der Gehcim-Schriftwechsel zwischen der englischen und türkischen Regierung über die Abtretung der Bucht von Solum ist unterwegs verschwunden. Man weiß noch nicht genau, ob der Diebstahl bereits im Mi nisterium der auswärtigen Angelegenheiten in Konstan tinopel oder erst auf dem Wege nach England geschehen ist. Es scheint, daß die Schriftstücke in die Hände einer dritten, interessierten Macht gefallen sind. China. Die Revolution in China. Aus Schang Hai wird gemeldet, daß die Präsidentschaft Sunjatsens nur provisorischen Charakter trage. Falls Juanschi kai sich doch noch entschließt, die Präsidentschaft der Re publik zu übernehmen, wird Sunjatsen das Amt eines Vizepräsidenten übernehmen. Die Wahl Sunjatsens er folgte mit 16 gegen 1 Stimme. Oertliche und sächsische Nachrichten. — Eibenstock, 2. Januar. Prosit Neujahr! Das ist der Ruf, den sich nach dem 12. Glockenschlage in der bedeutungsvollen Silvesternacht Freunde und Bekannte zurusen. So ist es in der Großstadt, so ist es Im ?nt legensten Winkel des Reiches, und so war es auch hier in Eibenstock, als am Sonntag abend die letzten Glocken schlüge die Silvesterfciernden von der Punschbowle hin wegholten und hinaufführten zum Kirchplatz Wohl in keinem Jahr ist der Andrang zur 12. Stunde in der Sil-