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verlautet, alien und der öfter- Übernom- Agentur" 'rise>, de- ck wurd», fgcscho - N'ffer^uzen !rn wegen weben, so- Depeschen Erklärung ;en Mini- vurde, der ten «vollte. Kämpfer nach Bar- segs war, wn einem nd dann ig landete Pnrisien" ähe von tust? ein Ameri- ^gefahren. « Virginia, zurückge- atrouillie- eikanischen «dienst an teilweise en. ßetersbur- era" wer- chod auf scheu Aw- «end nicht einer ofsi- :, daß der ssischen n einge - ' schreibt: teil, Kalt- Auch war >en. Bon Munition. nicht ge- t, r>erliert s Landes, «spirierten inen das !k zur Er- ähren. e Militär- Entente instren- :rn könnte, ischcr Seit« ;r Offensive ie Zentral- Plane der der Russen sion unter» lteln. Nail" mel- enen Nach- amerikani- Republiken zeigen sich zen, di« DaS Bor- r und die ie Tatsache Republiken nnrr Ha- i amtlich eutsch- okalanz." ig diZrv rg, Sa. ngen zur rstag 11 imer. für den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung EezugSpretS vierteljührlich Mk. 1.^0 etnschlirßl. »eS .Illustrierirn ÜiNkrhültungrbiallS' in der 0«ichLstüft«lle, bei unseren Boten son i» bet allen RetchSpostanstalten. Erscheint töglich abend« mit Autnahme dec Ssnn- und Feiertage stir den solgrnden Lay Eibenstock, Larkselb, hundrPbel, ^L-UgrUtUtt Reuheide, GberftützengM, Schönheide, Schönheiderhammer, Sosa, Unterftützengrün, wlldenthai usw. Vln-eigenpretS: die kietnspaltige Zeile 12 Psg., sür auswärtige IS Psg. Im RektameteU die Zelte 40 Psg. Im amtlichen Teile di« gespal'en« Zelle 40 Psg. -Innabm« der Anzeigen bis spätesten» vormittag» lü Uhr, für größere Tag« vorher. M-Kdr.: -mtsSkatt. Verantwort!. Schriftleiter, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. Aernsprrcher M. 110. r?ss. 1917 64. Aahrgoug. — Freitag, den 13. April Dresden, den 10. April 1917. M. 0,65 M. 0,70 M. 0,70 M. 0,55 M. 0,65 M. 0,65 M. 0,70 420 II 8 VIa 1719 Bekanntmachung üSer den Kandet mit Apfel- und Wirnenwein. Nachstehende Bekanntmachung wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Auf Grund deS 8 2 der Verordnung über die Verarbeitung von Obst vom 5. August 1916 (Reichsgesetzblatt Seite 911) wird mit Genehmigung des Bevollmächtigten des Reichskanzlers der Handel mit Apfel- und Btrnenwein nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen freigegeben: 8 1- Für rein herben und für gesüßteil Apfel- und Birnenwein aller Jahrgänge werden folgende Höchstpreise festgesetzt: a) Beim Verkauf durch den Hersteller an den Handel oder an den Verbraucher: in Fässern und offenen Gefäßen von 10 I Inhalt und darüber für 1 I in offenen Gefäßen unter 10 I Inhalt und im Ausschank für 1 I in Flaschen zu mindestens l Inhalt (Flasche ist frachtfrei zurückzuge ben, andernfalls zum Einstandspreis zu vergüten) für 1 Flasche . d) Beim Weiterverkauf im Groß- und Zwischenhandel: in Fässern und offenen Gefäßen von 10 1 Inhalt und darüber für 1 > in offenen Gefäßen unter 10 I Inhalt für 1 I in Flaschen zu mindestens I Inhalt (Flasche ist frachtfrei zurückzuge ben, andernfalls zum Einstandspreis zu vergüten) für 1 Flasche . e) Bet der Abgabe an den Verbraucher seitens des Groß-, Zwischen- und Kleinhandels: in Flaschen zu mindestens l Inhalt (Flasche ist frachtfrei zurückzugc- ben, andernfalls zum Einstandspreis zu vergüten) für 1 I . . M. 0,80. Sämtliche Preise gelten für Hersteller ab Bahn oder Schifistation des Herstellungs- ortes, für Händler ab Bahn oder Schiffstation des Händlers, bei Lieferung am Her stellungsort oder am Orte des Händlers für Hersteller oder Händler frei Haus des Käufers. Der Flaschenpreis gilt ohne Verpackung, diese darf nur in Höhe der Selbst kosten in Rechnung gestellt werden Sonstige Zuschläge irgendwelcher Art dürfen nicht erhoben werden. 8 2. Die in 8 1 bestimmten Höchstpreise gelten auch für: s) Süß vergorene Apfel- und Btrnenweine aller Jahrgänge, die nicht minde stens 9 Volumenprozent Alkohol enthalten, auch wenn sie gesüßt sind, b) ausländische Apfel- und Birnenweine aller Jahrgänge und Arten, soweit nicht die Reichsstelle für Gemüse und Obst, Verwaltungsabteilung Berlin, gemäß 8 7 der erwähnten Verordnung Ausnahmen zulaffen wird, e) Erzeugnisse aus Kleinkeltereien (Betrieben, bei denen die Hersteller nach 8 8 der Verordnung über die Verarbeitung von Obst vom 5. August 1916 nicht unter ihre Bestimmung fallen), beim Verkauf an und durch den Groß-, Zwischen- oder Kleinhandel. 8 3- Süß vergorene Apfel- und Birnenwetne aller Jahrgänge, die 9 Volumenprozent oder mehr Alkohol enthalten, dürfen, auch wenn sie gesüßt sind, von Herstellern und Händlern nur mit Genehmigung der Kriegsgesellschaft für Weinobst-Einkauf und -Ver teilung, G. m. b- H-, Berlin, abgesetzt werden. Hersteller und Händler, die sich im Be sitz solcher Weine befinden, haben ihre gesamten Bestände daran bei der Kriegsgesellschast für Weinobst-Einkauf und -Verteilung, G. m. b. H., Berlin 8VV 68, Kochstr. 6 III, bis zum 20. April ds. Js.-anzumelden. 8 4. Die Hersteller haben die Verpflichtung, zu niedrigeren als den angeführten Preisen abzugeben, wenn der Gestehungspreis sich an Hand der Einkäufe der Rohware niedriger stellt, die Händler desgleichen, wenn seitens der Hersteller niedrigere Preise zur Verrech nung gelangten. 8 b. Zuwiderhandlungen werden mit den Strafen des 8 9 der Verordnung über die Verarbeitung von Obst vom 5. August 1916 bestraft. 8 6. Diese Bestimmungen treten für den Hersteller sofort, im übrigen 5 Tage nach ihrer Berkündung in Kraft. Berlin, den 3. April 1917. Kriegsgesellfchaft für Weinobst-Etnkauf «nd -Bertettung, G. m. b. H. Härtel. in Fässern und offenen Gefäßen von 10 I Inhalt und darüber für 1 I in offenen Gefäßen unter 10 1 Inhalt für 1 l . . . . M. 0,75 im Ausschank für 1 Flasche M. 0,80 Tie Auszahlung der Reichsfamilienunterstützung für Monat April findet Freitag, den 13. April 1917, vormittags für die Nummern 1—600, „ „ » » „ nachmittags „ „ „ 601—1000, Sonnabend, „ 14. April 1917, nur vormittags „ „ „ 1001—Ende statt. Nachzahlung findet nicht statt. Eibenstock, am 12. April 4917. Per Staötrat. Verkauf von Graupen Sonnabend, den 14. dss. Mts., in den Geschäften E. Hendel, H. Lohmann, E. WeiS- flog, El. Seifert, H. Pöhland, I. Heymann, P. Brenner, Konsumverein Ver kaufsstellen 1 und II. Kopfmenge: ' « Pfund. Preis 30 Pfg. das Pfd. Marke 12 von Blatt 6 des Ausweisheftes. Verkaufsbeginn: 7 Uhr vorm. Eibenstock, den 12. April 1917. Per Ktcrötrat. In der städtische» LebcusmittelMeilulig können am Sonnabend, den 14. dieses Monats, mit Rücksicht auf die allgemeine Mar kenausgabe laufende Angelegenheiten nur dann erledigt werden, wenn ste unaufschiebbar sind. Soweit diese Angelegenheiten nicht bis Anfang nächster Woche Zeit haben, werden sie Sonntag, den 15. dieses Monats, von 11 —'/,1 Uhr mittags erledigt. Eibenstock, den 12. April 1917. Per Stadtrat. Vorm. Uhr Nr. uachni. Uhr von von 7—8 8—9 9—10 10—11 11—12 1—250, 251—550, 551—800, 801—1050, 1051—1300, Brot-, Mchl- »nd Äartofsclmarkcu auf die Zett vom 15. April bis 5. Mai 1017 werden Sonnavend, den 14. dss. Mts., in der städt. Leöensmittetavleilung in nachstehender diummernfolge der an der Ausgabestelle vorzulegenden Lebensmittel ausweishefte ausgegeben. Nr. 1301—1550, „ 1551—1800, „ 1801-2050, „ 2051 u. höh. Nrn. 2—3 3—4 4—5 5-6 Zur glatten Abwickelung des Verteilungsgeschäftes ist es unbedingt erforderlich, daß die vorstehenden Zeiten genau eingehalten werden. Abweichungen von der festgesetzten Ordnung sind nicht möglich. Ter Hausbesitzer oder ein erwachsener Beauf tragter von ihm hat die Marken für die Bewohner seines Hauses zu entnehmen. Schul kinder müssen wir als Abholende zurückweisen. Etwaige Einwendungen gegen die Richtigkeit der Markenzuteilung werden nur dann berücksichtigt werden, wenn sie der Abholende sofort bei Entgegennahme der Marken geltend macht. Lchwerarbeiterzuschläge in Brot- «nd Kartoffelmarken können erst Mitte nächster Woche verteilt werden. Hierüber folgt noch besondere Bekannt machung. Eibenstock, den 12. April 1917. Per Ktaötrat. 6. Kriegsanleihe. Zur Entgegennahme von Zeichnungen ist die städtische Sparkasse Sonnlag, dm 15. d. W., mittags von 11-1 Wr geöffnet. Eibenstock, den 11. April 1917. Per Ktadtrat. 2. osscntlichc Sitzung des Staütverordnctenkollkgiums Sonnaöend, dm 14. April 1917, aömds 6 Wr im Sitzungssaale des Nathanses. Eibenstock, den 12. April 1917. Der Stadtmordnctcnvorstkhtr. I. V.: K. Ernst Elautz. VnAenonIiniinK. 1) Festsetzung des Gemeindesteucrfußes 1917. 2) Aufnahme einer Anleihe. 3) Teuerungszulagen für Lehrer. 4) Stellvertretung des Bürgermeisters. 5) Richtigsprcchung städtischer Rechnungen. 6) Kenntnisnahmen. Weil immer noch erheblicher Mangel an Heizstoffcn besteht, kann der Schnlbetrieb erst am Montag, den 26. April — anstatt am 16. April — wieder ausgenom men werden. Bis mit Sonnabend, den 21. April 1917 bleibt also der Schulunterricht weiter ausgesetzt. Die Bekanntmachung der Schuldirektion voin 21. März 1917 in Nummer 67 die ses Blattes findet, soweit sic auf den Wiederbeginn des Schulunterrichtes Bezug nimmt, ihre Erledigung. Eine neue Bekanntmachung der Schuldircktion wird über die Zett der Neuauf nahmen und über den Unterrichtsbeginn Bestimmungen treffen. Eibenstock, am 11. April 1917. Per Slaölrat. Einladung. Die Förderung des Gemüseanbaues ist in diesem Jahre dringend notwendig. Jedes Stückchen Land muß dem Gemüseanbau nutzbar gemacht werden. Es soll nun am Arettag, dm 13. April 1917, avends 8 Wr im Gasthof Schwan, Bereinszimmer, eine Versammlung stattfinden, in welcher Herr Oberlehrer Dr. Bode aus Chemnitz einen Vortrag über den Gemüseanbau hallen wird. Zu dieser Versammlung werden alle Landwirte und Gartenbesitzer ergebens! eingeladen. Schönheide, am 11. April 1917. Der Gcmeindevorstand.