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ucht. Ke » n. che B e r- ändx und i er sehr on der «gruppen, -dert, im lten, aus ller Ein- -rklärung greisb ir« i, unsere nd warn» ;ig sind: Lntwicke- ift „Nach Ratschlag schiedenen en waren, uhe am scheint eS in. Der fort un- ging des Tgbl" rnzler chstag Mi« der . besteht rv della and der hen Be- ! ie Eng- ' lomxter es den n dich- Baseler ite r d«r st a r k e in der g." mel- Itter be- :as ver- Flieger, Apparat rend der geneh- lle auf roßen rndo- - Wie er Ge-- erate 'eiliger ! aris d Chr- ctet lrieto nicht >a diese en ge- nischen vollen. en er «r. «S »n», :rmte- 11. ido!in Amts- und Änzeigeblatt für den ^lmtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung IS17 101 Anzeigenpret«: di« klemspaltig« Z«U« 12 Pjg, sür auswärtige IS Psg. Im Reklameteil die Zeile 40 Pjg. Im amtlichen Teile die gespalten« Zelle 40 Psg. Annahme der Anzeigen bi« spätesten« vormittag» 10 Uhr, für größere Tag« vorher. Aerusprecher Ar. 11". I»*zug»prei« vierteljährlich Mk. l.80 etnschlteßl. «« „Illustrierten UntrrhaltungSblattS" in der . GcschSftSstellr, bei unseren Boten sowie bei allen ReichSpostanstalten. «rschetnt täglich abend« mit Ausnahme der Tonn- und Feiertage ftk den solgenden Tag Kek-Zdr.: -«ntsSsatt. Berantwortl. Schriftleiter, Drucker und Verleger: Emil Hannebohnin Eibenstock. 64. Jahrgang. - — Freitag, den 4. Mai Eibenstock, Larkselb, hunbrhübel, ^UgkvIUst Neuheide, Gberftatzengrün, Schönheide, Schönheiderhammer, Sosa, Unterftützengrün, wildenthai «sw. Vaterländischer Hilfsdienst. Aufforderung des Kriegsamts zur freiwilligen Meldung gemäß 8 7 Abs. S des Gesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst. Es werden gebraucht Dolmetscher, die der russischen Sprache in Wort und Schrift mächtig sind. Schriftliche Meldungen, denen ein in russischer Sprache eigenhändig geschriebener Lebenslauf beizufügen ist, sind zu richten an die Abt. I« des stellvertretenden Generalkommandos, Leipzig, Ehrenstetnstratze. Wei tere Benachrichtigung, wenn die sich Meldende»» mit Einstellung zu rech nen haben, wird von der Abt. I« erfolgen. 3834 vi. Kriegsamtkesse ^Leipzig. Großhandel mit Gemüse, Obst oder Südfrüchten. Nach tz 9 der Verordnung über Gemüse, Obst und Südfrüchte vom 3. April 1917, R. G. Bl. S. 307, bedarf jeder, der im Deutschen Reiche Großhandel mit Gemüse, Obst oder Südfrüchten betreiben will, dazu vom 10. Mai 1917 ab neben der durch Ver ordnung vom 24. Juni 1916, R. G. Bl. S. 581, vorgeschriebenen allgemeinen Er laubnis zum Handel mit Lebensmitteln einer besonderen Genehmignng. Als Genehmigungsstelle für den Regierungsbezirk Zwickau ist die unterzeichnete Kreishaupt mannschaft bestimmt worden. Gesuche um Zulassung zum Großhandel mit Gemüse, Obst oder Südfrüchten sind bis spätestens 5. Mai 1917 bei der Amtshauptmann schaft, in den Städten Zwickau und Plaue»» beim Stadtrat einzureichen. Maßgebend für die Zuständigkeit ist der Sitz der gewerblichen Niederlassung des Groß händlers. DaS Gesuch muß folgende Angaben enthalten: 1. ob der Nachsuchende den Großhandel mit Gemüse, Obst oder Südfrüchten vor dem 1. August 1914 im Deutschen Reiche betrieben hat, 2. ob er vor diesem Zeitpunkt eine gewerbliche Niederlassung in Deutschland ge habt hat, 3. ob er wegen Zuwiderhandlung gegen Kriegsverordnungen oder sonst bestraft worden ist, 4. welchen Anfang der behauptete Großhandel vor dem 1. August 1914 gehabt hat (Höhe des Umsatzes in Gemüse, Obst oder Südfrüchten in den letzten 3 Jahren vor dem 1. August 1914), 5. ob die Geschäfte vorwiegend mit Kleinhändlern oder unmittelbar mit den Ver brauchern abgeschlossen worden sind. Die Angaben sind auf Verlangen der Amtshauptmannschaft oder des Stadtrates glaubhaft zu machen. An Personen, die den Großhandel erst nach dem 1. August 1914 begonnen haben, wird die Genehmigung nur ausnahmsweise und zwar nur dann erteilt, wenn schwerwiegende Gründe dafür vorliegen und sich die Nachsuchendcn durch besondere Zuverlässigkeit in dem Handelsbetriebe bewährt haben. Großhändler dieser Art haben ihr Gesuch entsprechend zu begründen und die Mittel zum Nachweise oder zur Glaubhaftmachung ihrer Behauptungen anzugeben. Die Amtshauptmannschaften und Stadträte haben die Gesuche zu begutachten und bis spätestens 8. Mat 1917 der Kreishauptmannschaft einzureichen. Die Genehmigungsurkunden und Schlußscheinheste G 10 flg. der Verordnung über Gemüse usw.) erhalten die Großhändler von den Amtshauptmannschaften und Stadt räten ausgehändigt. Wer nach dem 10. Mai 1917 ohne die erforderliche Genehmigung Großhandel mit Gemüse, Obst oder Südfrüchten betreibt, macht sich nach 8 16 der Verordnung über Gemüse usw. strafbar. Zwickau, den 2. Mai 1917. Die Königliche Kreishauptmannschast ^o v als Kreisstelle für Gemüse »»nd Obst. KM-, Mehl-, Kartoffel- «nb Lebensmittelmarken auf die Zeit vom 6. Mat bis T. Juni 1917 werden Areitag, den 4. Wai 1917, in der siädt. LebensmittetMeitung in nachstehender Nummernfolge der an der Ausgabestelle vorzulegcnden Ausweishefte auSgegeben. Lie vorstehenden Zeiten sind genau der festgesetzten Ordnung sind nicht möglich. Die einzuhalten. Abweichungen von _ . „ „ , , ... Marken sind von dem Hausbesitzer oder einem erwachsenen Beauftragten zu entnehmen. Schulkinder müssen wir als Abholende zurückweisen. Etwaige Einwendungen gegen die Richtigkeit der Mar- Vormittags von 7—8 Uhr Nr. 2051 u. höh. Nrn. k» t» 8—9 1801—2050, E t, 9—10 1551—1800, kt „ 10—11 kt 1301—1550, 11—12 ff 1051—1300, nachmtMags „ 2-3 801—1050, 3—4 551—800, 4—5 251—550, 5-6 1—250. kenzutetlung werden nur dann berücksichtigt werden, wenn sie der Abholende sofort bei Entgegennahme der Marken geltend macht. Schwerarbeiterzuschläge in Brot- und Kartoffelmarken kännen erst Mitte nächster Woche verteilt werden. Hierüber folgt noch besondere Bekannt machung. Eibenstock, den 3. Mai 1917. Der Siaöiral. Herr Fabrikbesitzer Aekir Rockstroh bier bat der Stadtaememde Ejhenstvck Fünftausend Mark in 3"«iqen Anleihescheinen des Deutschen Reiches als Felix Rockstroh Stiftung übergeben. Die StiflungSerträgnisse sollen zunächst im Linne der Bestimmungen für die Verwendung der Mittel des „Heimatdank" verwendet, nach dereinstiger Er füllung dieses StiftungszweekcS aber zur Unterstützung armer Mädchen, die die Schule verlassen, verwendet werden. Für diese vorbildliche Opserfreudigkeit sprechen wir auch' bierdurä' den aufrichtigsten Dank der Sradlgemeiude aus. Eibenstock, den 2. Mai 1917. Der Stadtrat. Helle. Die Stadtverordneten. I. V.: K. Ernst Efauß. Annahme von Strickarbeiten für die Heeresverwaltung Freitag, den 4. dss. Mts. für Lk und X, Sonnabend, „ 5. „ „ „ E—k und sämtliche Rückstände. Eibenstock, den 3. Mai 1917. Der Staötrat. Wafserzins betreffend. An die sofortige Bezablung des Grund- und ersten Termines Wafserzins sowie Brandkaffe, Staat- und Gemeindegrundsteuer und Landrenten wird bei Vermeidung der Zwangsvollstreckung hiermit erinnert. Eibenstock, den 3. Mai 1917. Der Ktcrütrat. Uebung der Freiwilligen Durnerfeuerwehr mit der Pfiichtfeuerwehr (Jahrgänge 1871-1899) Sonnabend, den 5. dss. Ms., abends 8 Mr im Schulgarten. Unentschuldigte Versäumnisse sowie verspätetes Erscheinen werden bestraft. Entschuldigungen sind nur beim Stadlrat anzubrtngen. Eibenstock, den 3. Mai 1917. Der Stadtrat. Das Kommando der F.T.-F. Oefftnilicht Mang -rs Gmeiubttates m Mönheibt Freitag, den 4. Mat 1917, abends 8 Uhr im Rathause. Sondcrbcitrögc zur Deckung des Bedarfs der Handelsschule Eibenstock. Das Königliche Ministerium des Innern hat durch Verordnung von» 12. Januar 1917 seine Zustimmung dazu erklärt, daß die Handelskammer Plauen zur anteiligen Deckung der Unterhaltungskosten für die Handelsschule Eibenstock von den Beteiligten «erneut für die Jahre 1917 bis 1928, und zwar erstmalig im Jahre 1917 mit dem 2. Termin der Einkommensteuer, Sonderbeiträge erhebt. Die Höhe dieser Sonderbeiträge ist bis auf Weiteres für die Beitragspflichtigen in der Stadt Eibenstock auf 3 Pfennige und für diejenigen der Landgemeinden des Amts gerichtsbezirks Eibenstock, jedoch mit Ausnahme derjenigen von Schönheide, Oberstützen- gritn, Sosa und Hundshübel, ferner von den Beitragspflichtigen der Landgemeinde Tannenbergsthal auf 2 Pfennige für jede Mark deS Stenersatzes auf das Einkommen auS Handel und Gewerbe festgesetzt worden. Die Sondcrbeiträge für 1917 werden hiermit ausgeschrieben. Plauen, den 1. Mai 1917. Die Handelskammer. gez. Wächter, Vorsitzender. gez. Dr. Reichelt, Syndikus. Vom Weltkrieg. Die Mch im Wai. - W Mtgerläligktil. - VtlstÜW tim AMm durch UilmffMngt. tätigkeit zu. Auf dem Kampfseloe von Ar ra sch eitert rn vormittags englische Vorstöße westlich von Lens b.'i Monchy und Fontaine. Bon vormittags an hat sich der Artilleri»- Am Drenstag ist es an der Westfront nur zu kleineren Kämpfen gekommen, über die der gestrige Heeresbericht sowie die ausführlicher« Meldung be sagen: (Amtlich.) Großes Hauptquartier, 2. Mai. Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. Südlich von Upern nahm zeitweilig bio Feuer-