Volltext Seite (XML)
Amts- M änzeigeblatt für den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung k^utzipkri« vierteljährlich DU. i.80 rinschließl. »«» »Illustrierten Unterhaltung«!)!«»»» in der «ejchSstSstelle, bei unseren Boten sowie bet allen ReichSpoftanft alten. Rt'cheint täglich abend« mit Ausnahme der Bonn» und Feiertag« sür den folgenden Lag Libenfto», LarkM, hunörWel, H^UgrvtUtt Mcheide, Gberftützengrün, Schönheide, Schönheiderhammer, Sosa, Unterstiitzengrün, Wildenthai usw. Anzeigenpreis: die Uemlpalttg» Zeile 12 Psg. sür auswärtig» 18 Psg. Im Reklametcil die Zeil» 40 Psg. Im amtlich«» Teile die gespalten« Zelle 40 Psg. Annahme der Anzeigen bi« spätesten» vormittag« 10 Uhr, siir größere Tag« vorher Yek-Adr.: Amts«-«. Verantwort!. Schriftleiter, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. Ktr»spr»Äer Ur. 110. M102. 1S17 64. Jahrgang. - - Soimabend, den 5. Mai Bekanntmachung, Abändernng der Satzung für den Viehhandelsverband im Königreich Sachsen vom 15. Februar 1916 betr. Die Satzung wird wie folgt abgeändert: § 2 Absatz 1 lautet : Der Verband verfolgt nur gemeinnützige Zwecke. 8 6 Absatz 4 erhält folgende Fassung: Der Vorstand kann einem Mitgliede die AuSweißkarte (8 5) entziehen, wenn Gründe vorliegen, die es rechtfertigen würden, dem Mitgliede den Betrieb des Vieh handels auf Grund der Verordnung vom 23. September 1915 zur Fernhaltung unzu verlässiger Personen vom Handel (Reichsgesetzblatt Sette 603) zu untersagen, oder wenn das Mitglied den Bestimmungen der Satzung oder den nach 8 11 erlassenen Anord nungen zuwidergehandelt hat. Nach 8 6 Absatz 4 wird als neuer Absatz eingefügt: Die Ausweiskarte kann außerdem vom Vorstande zurückgenommen werden, wenn sich nachträglich Umstände ergeben, welche die Versagung der Erlaubnis rechtfertigen würden. Im Falle der Zurücknahme der Ausweiskarte kann den Beteiligten die ge zahlte Gebühr zurllckerstattet werden. In 8 10 wird „3. die Mitgliederversammlung" gestrichen. 8 12 Absatz 8 und 9 lauten: Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter führt die laufenden Geschäfte des Vor standes. Er vertritt den Vorstand nach außen, verhandelt in dessen Namen mit Be hörden und Privatpersonen, führt den Schriftwechsel und zeichnet alle Schriftstücke im Namen des Vorstandes. Er kann in den laufenden Geschäften einen Angestellten mit der Zeichnung von Schriftstücken beauftragen; aus dessen Zeichnung muß das Austrags- verhältnis und seine Stellung ersichtlich sein. Urkunden und Rechtsgeschäfte, welche den Verband gegen Dritte verbinden sollen, ebenso Vollmachten, müssen vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter und einem Mitgliede des Vorstandes unterzeichnet sein. 8 13 lautet: Der Beirat besteht aus 16 Mitgliedern; je ein Mitglied ernennen die Stadträte der Städte Dresden, Leipzig, Chemnitz, Plauen und Zittau; die übrigen Mitglieder werden von dem Ministerium des Innern ernannt. Von den letzteren wird je eins von den Vereinen zur Wahrung der Interessen des Viehhandels in Dresden, Leipzig und Chemnitz und je 2 von dem Landeskulturrat für das Königreich Sachsen und von dem Bezirksverein im Königreich Sachsen des Deutschen Fleischerverbandes vorgeschlagen. Der Beirat wird vom Vorstande nach Bedarf, mindestens jedoch ein Mal jährlich, berufen. 8 14 fällt weg. 8 17 Absatz 2 und 3 werden durch folgende Bestimmung ersetzt: Die Einnahmen des Verbandes müssen nach Deckung der Vcrwaltungskosten und nach Abzug der vom Vorstande für erforderlich gehaltenen Rücklagen zu gemeinnützigen, vor allein die Viehzucht und die Fleischversorgung des Königreichs Sachsen fördernden oder verbilligenden Zwecken Verwendung finden. Die Entschließung dariiber liegt dem Vorstande ob. Der Beschluß bedarf der Zustimmung des Ministeriums des Innern. 8 20 lautet: Der Verband wird durch Anordnung des Ministeriums des Innern aufgelöst. Die Liquidation und Legung der Schlußrechnung erfolgt durch den Vorstand, die Prüfung der Schlußrechnung durch das Ministerium des Innern. Ein nach Deckung der Verbindlichkeiten sich etwa ergebender Ueberschuß darf eben falls nur zu den in 8 17 näher angegebenen Zwecken Verwendung finden. Der Vor- stand beschließt darüber nach Anhörung des Beirates. Der Beschluß bedarf der Zu stimmung des Ministeriums des Innern. Dresden, den 28. April 1917. Ministerium des Innern. ^77 Im Reichsgenofsenschaftsregister des hiesigen Königlichen Amtsgerichts ist heute auf Blatt 1, betr. den Gemeinnützigen Bauveretn zu Eibenstock, eingetragene Genostenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Eibenstock, eingetragen worden: Anstelle des ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedes Lehrer Mai Strobelt ist der Schlossermeister Wlniil l ülsinnnn in Eibenstock Mitglied des Vor standes. Eibenstock, den 1. Mai 1917. Königliches Amtsgericht. Meischverkauf. Sonnabend, den 5. dss. Mts. verkaufen die Geschäfte Reichenbach, Seidel, Singer, E. Müller, Mühlig, Schürer mir Rindfleisch. Preis wird durch Aushang bekanntgegeben. Kopfmenge 156 x. Urlauber erhallen Fleisch bei Seidel. Verkaufsordnung: Au. V—L in der Zeit von 8—10 llhr vorm., K u. 8 „ ,, „ „ 10—12 „ „ 8—N „ „ „ „ 1—3 Uhr nachm, Eibenstock, den 4. Mai 1917. Der Ktaötrai. Feuerwehr-Uebuug betr. Die Sonnabend, den 4. dss. Mts., stattftudende Uebung ist nur von den Mannschaften der Pflichtfeuerwehr zu besuchen. Wegen einer später anzusetzenden Hebung der Freiwilligen Feuerwehr bestimmt die Oberleitung das Erforderliche. Eibenstock, den 4. Mai 1917. Der Kiaötrat. Alucigabteilinig Eibenstock der Kgk. Kunstschule für Textilindustrie zu flauen. Anmeldungen zum Eintritt von Zeichnerlehrliugen werden beim Stadtrat — Rats kanzlei — bis 10. Mai entgegengenommen. Ter Kursus dauert 3 Jahre; das Schulgeld beträgt halbjährlich 7 Mk. 50 Pfg. Ter Besuch dieser Abteilung befreit vom Besuche der allgemeinen Fortbildungsschule. Die Direktion der Kgl. Kunstschule. Wom Weltkrieg. Pie vierte Krruslchlachl abermals eine englische Niederlage. Hin englisches Torpedomotorboot und ein englischer Truppentransportdampfer versenkt. Die vierte Arrasschlacht, dio am Donnerstag um 5 Uhr 30 Min vormittags in breiter Front von Acheville bis Queant mit großer Heftigkeit auslebtc, endete wiederum mit einem vollen Miß erfolg des Feindes. Der gestrige Abendbericht mel det darüber: «Amtlich.) Berlin, 3. Mai, abends. An der Arras-Front rst ein erneuter englischer Durchbruchsversuch unter schwersten Verlusten für den Feind ge scheitert. — An der Aisne und nördlich Reims anhaltend starker ArtUleriekampf. Im Osten nichts Wesentliches. Die Mißerfolge unserer F-inde an der Westfront geben Anlaß zu gegenseitiger Unzufriedenheit der einzelnen Waffengattungen, sowie der Vorgesetzten und ihrer Untergebenen. Auch von geradezu un begreiflichen Unstimmigkeiten zwischen der französi schen und englischen Heeresleitung wird berichtet. Die betreffenden Meldungen besagen: Karlsruhe, 3. Mai. Der „Zürcher Tages- onzetger" berichtet: Tie Veranlassung zur Neuordnung des französischen Ober kommandos hätte die Verschiedenartigkeit der Ansichten zwischen Marschall Haig und den um vieles jüngeren General Nivelle gegeben, der sich bei jenem nicht durchzuseHen vermochte, wodurch öas Einvernehmen der beiderseitigen Heeresleitun gen zuletzt derart gelitten hätte, daß auch im äu ßeren Zusammenarbeiten beider Heere geradezu, unbegreifliche Unstimmigkeiten auftraten. Wahrscheinlich hängt die plötzliche Reise Lloyd Georges auch hiermit zusammen, denn oaß sie ihren Grund in der unbefriedigenden Lage an der West front Hut, wird wohl mit Recht vermutet: Berlin, 3. Mai. Tie Reise Lloyd Geor ges nach Frankreich wird in den Blättern in Zusammenhang gebracht mit der allgemeinen Depression, unter welcher England jetzt stehe, die eine Steigerung erfahren habe durch die voll- kommen gescheiterten Offensiven an der Westfront und durch das Ueberhandnehmen der Mißstimmung in Rußland. Drc weiteren oben angedeuteten Meldungen lauten: Berlin, 2. Mai. Tie Unzufriedenheit der französischen Infanterie mit den Leistungen der französischen Flieger geht aus einem aufgefundcnen, von Humbert gezeichneten franzbsi-. scheu Opcrationsbesehl der 3. Armee Nr. 378 vom 10. April hervor, aus welchem folgende Stellen an geführt seien: Gerade am Vorabend der Schlacht ist es der ungünstigste Augenblick, an dem morali schen Zusammenwirken aller Waffengattungen zu zweiscln und das gegenseitige Vertrauen zu vermin d-rn. Ter kommandierende General der Armee erhält häufig Klagen über das Flugwesen: sie sind sehr hänsig ungerechtfertigt Tas Flugzeug, Führer wie Motor, kann nicht den ganzen Tag in der Lust sein. Tas französische Flugzeug hat nicht di« Anmaßung, und man kann sie auch nicht von ihm verlangen, das deutsche Flugwesen zu vernichten. Berlin, 2. Mai. Nach Aussagen von gefan genen weißen und farbigen Franzosen des 1. Re giments „Mixte de Zouaves et Tirailleurs" ist oaS Verhältnis zwischen Offiziere» und Mannschaften ein äußerst schlechtes. Di« Ma.rujchasten klagen über große. Vernachlässigung seitens ihrer Vorgesetzten. Tie Offiziere oezelchnen- ihre Leute als faul und unzuverlässig. Berlin, 2. Mai. Tie schwarzen Fran zosen, dre bei der Alsne-Offensive die Haupt blntarbeit leisten sollten, hatten durch die kalte Witterung der letzten Zeit erheblich gelitten und den Kampfwert eingebü ß't. Tie Senegalbataillone find zwar erst kurz vor dem Angriff aus Lüdfrank- reich an die Front übergesührt worden, trotzdem hatte eine einzige Kompagnie 30 Mann Abgang we gen erfrorener Füße. Gefangene vom 22. Ko lonialregiment aus der AiSneschlacht bestätigen, oaß die eingeborenen Algierer sich mit Waffenge walt der Einstellung ins französische Heer widersetzen. Einer der Gefangenen, Zn Weißer aus Algi r, erzählt, daß die Mohammedaner während eines Aufenthaltes in Konstantine und Putua einen r>gelrechteu Schützengrabenkrieg ge führt hätten und sich mit Handgranaten und Ge wehren dagegen wehrten, in die französische Arme« eingestellt zu werden. Der Gefangene sah aus bs'- den Seiten zahlreiche Tote-