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Anzeigenpreis: die tleinspalttge Zeile 12 Psg., für ouSwärtige 1b Psg. Zm Reklameteil die Zeile 40 Psg. Im amtlichen Teile die gespalten« Zelle 40 Psg. Annahme der Anzeigen bi« spätesten» vormittag« 10 Uhr, für größere Tag« vorher. Stk.-Adr.: Z«1sSr«tt. Verantwort!. Schriftleiter, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. Aervsprecher Nr. 110. M102 1917 84. Aahrgarra. Sonntag, dcn 6. Mai Brrbot des Dörrens von Frühgemüse. Nachstehende Bekanntmachung wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Dresden, den 3. Mai 1917. 547 II 8 Via Ministerium des Innern. ^93 Auf Grund von 8 1 der Verordnung über die Verarbeitung von Gemüse vom 5. August 1916 (Reichs-Gesetzblatt Seite 914) wird den Herstellern von Dörrgemüse das Dörren von Frühgemüse bis 31. Juli 1917 untersagt. Ausgenommen von diesem Verbot sind die an den Frischmärkten verbleibenden Ueberstände an Frühgemüse, welche zur Trocknung vor dem Verderb geschützt werden müssen. Berlin, den 30. April 1917. Reichsstelle für Gemüse und Obst, Verwaltungsabteilung, von Tilly. Ausführungsverordnung zur Verordnung des Reichskanzlers über Gemüse, Obst und Süd früchte vom 3. April 1917 (RGBl. S. 307). 1. Zu 8 1 Abs. 3: Gleichzeitig ist der Landesstelle eine Abschrift zu übersenden. Die bereits bei der Reichsstelle angemeldeten Verträge sind der Landesstelle nachträglich in Abschrift mitzuteilen. II. Zu 8 6 Abs. 2 : Den Groß- bez. Kleinhandelspreis darf der Erzeuger nur for dern, wenn er die sonst dem Groß- bez. Kleinhändler obliegende Tätigkeit selbst über nimmt. Die Anlieferung der Ware durch den Erzeuger genügt dazu allein nicht. Hin zukommen muß noch die Verteilung der Erzeugnisse an die Kleinhändler bez. Verbrau cher. Macht der Erzeuger beim unmittelbaren Verkauf an den Verbraucher keine an deren Aufwendllngen als die für die Beförderung zur nächsten Verladestelle und für die Verladung, so darf er nur den Erzeugerpreis fordern. Betreibt er am Erzeugungs orte den Kleinverkauf von Gemüse und Obst, so steht ihm der Kleinhandelspreis zu. III , Zu 8 ? Abs. 1: Die Kommunalvcrbände haben, soweit Erzeugerpreise (88 4- 5) bestehen, die Groß- und Kleinhandelspreise durch prozentuale Zuschläge zu diesen festzusetzen. IV. Zu 8 8: Zuständige Behörde ist in Städten mit revidierter Städteordnung der Stadtrat, im übrigen die Amtshauptmannschaft. Dem Handel im Umherziehen steht der Handel derjenigen Personen gleich, die Gemüse und Obst in kleineren Mengen beim Erzeuger aufkanfen, nm es zum Wochen markte zu bringen. Solchen Personen darf die Genehmigung nur erteilt werden, wenn sie eine von der zuständigen Behörde ihres Wohnortes oder ihrer gewerblichen Nieder lassung ausgestellte Bescheinigung über ihre Zuverlässigkeit beibringen. Die Zuverlässigkeitsbescheinigung und die Genehmigung zum Handel sind jeder zeit widerruflich. V. Zu 8 0 Abs. 4: Die Landesstelle überträgt ihre Befugnisse auf die bei den Kreis- hauptmannschaften bestehenden Kreisstellen (bisher als Bezirksstellen bezeichnet). Hier zu ergeht besondere Anweisung. VI. Zu 8 10: Der Schlußschein ist auch dann zu erteilen, wenn ein Erzeuger Gemüse oder Obst an die unter IV genannten Personen kommissionsweise — d. h. zum Ver kaufe für Rechnung des Erzeugers — abgibt. Soweit die Groß- und Kleinhandelspreise durch Zuschläge zu den Erzeugerpreisen festgesetzt worden sind, gelten nach Maßgabe der von den Kommunalverbänden zu er lassenden näheren Bestimmungen folgende Vorschriften: Wer den Groß- oder Kleinhandel mit Gemüse, Obst oder Südfrüchten betreibt, hat täglich die von ihm geforderten Preise in ein vom Kommunalverband geliefertes Verzeichnis unverwischbar einzutragen und dieses an seinem Ladenfenster, Stand oder Wagen so anzubringen, daß es von jedem Käufer abgclesen werden kann. In diese Verzeichnisse ist außer dem Namen und Wohnort des Händlers auch der Tag einzu tragen, für den das Verzeichnis gilt. An Sonn- und Feiertagen kann der Aushang vom Tage vorher verwendet werden, wenn sich die Preise nicht geändert haben; das gleiche gilt für jeden Wochentag, an dem die Preise vom Tage vorher in Kraft bleiben. Die Benutzung von Vordrucken solcher Preisverzeichnisse mit Spalten für mehre« Tage einer Woche ist zulässig. Einer behördlichen Abstempelung vor dem Aushange bedarf es bei solchen Preisverzeichnissen nicht. Die Preisverzeichnisse sind nach Ablauf ihrer Geltungsdauer abzunehmen, mit den dazu gehörigen Schlußscheinen gemäß 8 10 Absatz 1 Satz 2 der Reichskanzler-Verord nung vom 3. 4. 17 aufzubewahren und für die zuständige Preisprüfungsstelle zu je derzeitiger Einsicht während der Geschäftsstunden bereitzuhalten. Die Kommunalverbände können amrdnen, daß Händler mit fester Verkaufsstelle in bestimmten Zwischenräumen, Händler auf Wochenmärkten oder Straßen nach Schluß deS Verkaufes, die Preisverzeichnisse nebst Schlußschetnen bei einer bequem zu erreichen- den Amtsstelle abliefern, damit sie dort auf ordnungsgemäße Preisbildung geprüft und während der vorgeschriebencn Zeit aufbewahrt werden. Diese Stelle hat auch darüber zu wachen, daß die in den Schlußscheinen vom Erzeuger oder Großhändler berechneten Preise den bestehenden Vorschriften entsprechen. Wo Preisprüstingsstellen bestehen, sind diese mit der Ueberwachunq zu betrauen. VII. Zu 8 15: Als Sammelstellen gelten auch die von den Kommunalverbänden er richteten und die Sammelstellen der Hausfrauenvereine. Dresden, den 2. Mai 1917. 534 II 8 Vl » Ministerium des Innern. Schutzkappen-Ausgabe Montag von 8 Uhr ab für die Vorgemerkten Nr. 1—55, nachmittag 2 Uhr für die Anderen bei H. Pfefferkorn. Eibenstock, am 5. Mai 1917. Dor Ktcrötrat. Städtischer Butterverkauf Montag, den 7. d. M., vorm. Nr. 1401—1750, nachm. Nr. 1751 u. höh. dkrn, Dienstag, „ 8. „ „ „ „ 1—350, „ „ 351—700, Mittwoch, „ 9. „ „ „ „ 701—1050, „ „ 1051—1400. Eibenstock, den 5. Mai 1917. Der Staöirat. Alle Hafervorräte, die bei den Erbauern noch lagern — soweit sie nicht zur Verfütterung an eigene Vieh bestände ausdrücklich freigegeben wurden — sind an den Bczirksverband (an die Firma Ernst Schulz in Aue) bis zum 20. Mai 1917 abzuliefern. Am 20. Mai 1917 erfolgt die zwangsweise Enteignung aller nicht abge- lieferten Mengen. Die Hafcrvcrbrauchcr werden hiermit aufgefordert, die angcorduetc Ablieferung un verzüglich zu besorgen. Eibenstock, den 5. Mai 1917. Der Staötrat. Jahrmarkt (um Kmimiliukt^ am 25. und 26. Juni 1917 in Eibenstock. AwtiMbtciliing Gbcnstolk der Kgl'. Kunstschule für Lc.rMiudustrie zu flauen. Anmeldungen zum Eintritt von Zeichnerlehrlingen werden beim Stadtrat — RatS- ! kanzlei — bis 10. Mai entgegcngenommen. Der Kursus dauert 3 Jahre; das Schulgeld beträgt halbjährlich 7 Mk. 50 Psg. Ter Besuch dieser Abteilung befreit vom Besuche der allgemeinen Fortbildungsschule. Die Direktion der Kgl'. Kunstschule. Wom Weltkrieg. Nie Httesenschlacht vei Arras ein voller deutscher Sieg. Hloch ein englischer Hruppentransport- dampfer versenkt. Die vierte Arrasschlacht hat mit einem noch größeren Mißerfolg als ihrs Vorgängerinnen sür die Engländer geendet, die außerdem noch ganz un'rhört blutrge Verluste erlitten, wie der ausführ liche Schlachtbericht erwähnt: Berlin, 4. Mai. Mit dem Aufwande eines gewaltigen Heeres von 3000V0 Mann ver- suchten, dle Engländer abermals vergeblich in ver- zwerfelter Riesenschlacht den entscheidenden Durchbruch zu erzwingen. Geschwader von Panzerwagen, stark' englische Kavall-riemassen und Reserven von Infanterie waren bereitgcstellt, nm in dem Augenblick nachzustoßeu, da die deutsche Berteidigungsmauer durchbrochen war. Mit unge heuren blutigen Verlusten, mehr als IMo Gefangenen, einer großen Anzahl vernichteter Pan zerwagen und zerschossener Batterien bezahlt' der Feind den völlig ergebnislosen Angriff. Die ge samte deutsche Front wurde behauptet Nur aus dem Nordflügel vermochten die Engländer östlich Arleux einige hundert Meter auf Freönoy vorzudringen. Vormittag: Mit Tausenden von Geschossen schweren und schwersten Kalibers und einem Hagel von Minen hatten di? Engländer ver sucht, wieder und wieder die vergeblich berannte deutsche Stellung sturmreif zu trommeln Um 5 Uhr 30 Minuten brachen die ersten massierten feindli chen Sturmhausen, geführt von Tantgeschwadern, auf einer Breite von rund 30 Kilometer von Ache Ville bis Queant beiderseits der Scarpe gegen un sere Stellungen vor. Die ersten Angriffsmasse» er litten in dem rasenden deutschen Feuerwirbel ganz unerhörte Verluste, die der Engländer durch rafcb hcrangesührte Divisionen wieder anfzufüllen versuchte. Im ersten wütenden Anprall Aelaug es dem Gegner, sich in Fresnoy und in Roeux fest zusetzen, während er an anderen Stellen, wo er vorübergehend in unsere vordersten Gräben eindl ang, im Gegenstoß sofort wieder geworfen wurde. An einzelnen Frontabschnitten wurden die Angreifer mit Handgranaten zurückgetrieben. Um die Stel lung dicht nördlich der Chaussee Arras Tambraö bis westlich Cheriry hinunter tobte am Vormittag