Volltext Seite (XML)
Volk >1 von und tsil^n de» nmen, pre- i von rnzler Neffen, tzt er, lung ht za : Tr- !erchs- ;rden. ß der e d-r tsagt, innte. ß ein lligen aber, stra- letzte inung. s die, deren e Ze hnen, c der lutzcrr her- nten. wunz c, ge- zewiß. wird r ie- r:sse, ischen lzu- den chen muß, ) er- kneul weil echrn ückt »and- n e r. glich, 1 ist. lisch e rvor- >, sei sland weit- gung rung nicht Miß- wezu Jm- ichten ühere n der ischen daß Ge - ischen colo" ort- nach a ll f wur- s Art, b., lS l, zu Amts- und Änzeigeblatt für den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung vizugSprri» ot«rt«ljShrllch Mt. 1.80 etnschlleßl. » I ^llustrlrrtkn UnlerhaltungSblaUS- tn der »«schüftsstellt, bet unseren Voten sowt« bet allen ReichSpostanstalten. «rschetnt tügltch abend« mtt «uSnahm« der Vonn» und Feiertag« für den folgenden Lag Ket -Zdr.: Amtsökttt. für Eibenstock, Larkseld, hunörhübel, ^UgrUtUN Neuheit»«, Gberstützengrün, Schönheide, Schönheiderhammer, Sosa, Unterstlitzengrün, Mldenthal usw. Anzeigenpreis: die tlemspallig« Zeile 12 Pig., für auswärtige 1b Pfg. Im Reklametetl die Zeile SV Psg. Im amtlichen Teile die gespalten« Z.ile 40 Psg. Annahmt d«r Anz«ig«n bi« spätrst«nS vormittag« 10 Uhr, sür größer« Tag« vorher. Imlsprecher Ar. 11V Verantwort!, «chrrftletter, Drucker und Verleger: Emil Hannebohnin Eibenstock. 64. Jahrgang. - - . — — ..... Donnerstag, den 17. Mai 1S17 Sparsamer Berbranch von Verbandstoffen. Alle Krankenanstalten, Krankenkassen und Aerzte werden unter Bezugnahme auf die nachstehende Verordnung des Preußischen KriegSminiperiums vom 14. Februar 1917 hierdurch erneut eindringlichst ermahnt, mit den Verbandstoffen sparsam umzugehen. Wo eS die Behandlung der Kranken gestattet, sind Ersatzstoffe (Krepp-Papierbinden, Zel lulose-, Holzstoffwatte usw.) zu verwenden, damit die Verbandstoffe aus Baumwolle und anderem Spinnstoff für solche Fälle auSreichen, bei denen Ersatzstoffe nicht verwen det werden können. Dresden, den 11. Mai 1917. 13aIVä1 Ministerium des Innern. ^8 Kriegsministerium. Mevtzinalabteilung. Berlin W. 66, den 14. Februar 1917. Nr. 878/2. 17. M. A. I. Infolge von TranSportschwierigkeiten muß mit einer erheblichen Verzögerung in der Ablieferung der von den Sanitätsdepots für die Sanitätsdienststellen deS Feld- und Heimatgebietes beim Hauptsanitätsdepot als Zentralbeschaffungsstelle angemeldeten Verbandstoffe gerechnet werden. II. Um für den Feldsanttätsdienst die erforderlichen Verbandstoffe in erster Linie bereitstellen zu können, ist im Heimatgebiete der Verbrauch an Verbandstoffen auf das unumgänglich Notwendige herabzusetzen. Die genaue Beachtung der Bestimmungen Uber das Wiederbrauchbarmachen der gebrauchten Verbandstoffe im Lazaretthaushalt usw. wird den Sanitätsdienststellen da her erneut zur strengen Pflicht gemacht, desgleichen die Anwendung von Ersatzstoffen, wie Papterbinden, Zellstoffwatte usw. Für den Revierbedarf dürfen in erster Linie nur Ersatzverbandstoffe und wieder brauchbar gemachte Verbandstoffe abgegeben werden. Beim Anfordern anderer Verbandstoffe ist die Notwendigkeit besonders zu begründen. Auch im Lazaretthaushalt müssen die Ersatzverbandstoffe und wieder brauchbar gemach ten Verbandstoffe ausgiebig verwendet werden. Anforderungen in den Verordnungs büchern sind von den Stationsleitern zu zeichnen. Durch das Verfahren der offenen Wundbehandlung wird in geeigneten Fällen eine wettere Ersparnis im Verbrauch von Verbandstoffen erzielt werden können. III. Es ist hier bekannt geworden, daß in den Vereinslazaretten trotz aller Er mahnungen der Landeszentralbehörden die erforderliche Sparsamkeit in der Verwendung von Verbandstoffen bis jetzt nicht überall hat erreicht werden können. Die Königlichen Sanitätsämter usw. werden daher ersucht, auch die Vereinslazarette zur größten Spar samkeit im Verbrauch von Verbandmttteln, besonders auch der etwa vorhandenen alten Bestände, anzuhalten. Ferner sind die Vereiuslazarette auf das Wiederbrauchbarmachen gebrauchter Verbandstoffe und auf die Anwendung von Ersatzstoffen aufs eindringlichste hinzuweisen und nachdrücklichst darauf aufmerksam zu machen, daß diese Maßnahmen durchaus im vaterländischen Interesse liegen. Die Ausführung der angeordneten Maß nahmen ist in geeigneter Weise zu überwachen. I. A. gez. Niehues. An sämtliche Königlichen Santtätsämter (ausge nommen XVI. A. K ), den Herrn Garnison arzt Metz und Straßburg, Hauptsanitätsdepot Berlin. Schlußschein für Gemüse und Obst. I. Bei jeder Veräußerung von a) Kohlsorten aller Art, Mangold, Kohlrabi, Kohlrüben, Mairüben, roten Rüben, Möhren, Karotten, Teltower Rüben, Schwarzwurzeln, Spargel, Erbien, Bohnen, Gurken, Spinat, Salat, Rhabarber, Tomaten, Zwiebeln, b) Obst außer Pfirsichen, Aprikosen, Weintrauben, a) Südfrüchten an Großhändler oder Kleinhändler, jedoch nicht an Verbraucher, hat der Veräußerer, das ist entweder der Erzeuger — bei Obst auch der Pächter — oder der Großhändler oder der Zwischenhändler, einen Schlutzschein in zwei Ausfertig ungen auszufllllen und zu unterzeichnen. Je eine Ausfertigung des Schlußschei- nes muß der Erwerber und der Veräußerer bei Frühgemüse und Frühobst drei Monate, im übrigen acht Monate aufbewahren und auf Verlangen den zuständigen Ueberwachungsorganen vorlegen. Jeder Kleinhändler muß somit durch Vorlegung eines Schlußscheines für seine Ware den Nachweis führen können, woher und zu welchem Preise er sie bezogen hat. II. Schlußscheinfrei bleibt außer der Abgabe unmittelbar an Verbraucher die Abgabe der Ware seitens des Erzeugers (auch Obstpächters) an einen Sammelstellenleiter oder an einen Händler im Umherztehen. Dieser letztere bedarf zum Handel mit Gemüse und Obst im Umherziehen der Genehmigung der Amtshauptmannschast bez. des StadtratS der Städte Revid. Städteordnung, wo der Handel betrieben werden soll. III. Wer sich für schlußscheinpflichtige Veräußerungen nicht des Schlußscheines bedient, setzt sich der Feststsetzung der Preise durch den Kommunalverband aus. IV. Für die Schlußschetne werden Formularbücher zu je 100 Doppelstücken ausgegeben, und zwar gesondert 1. für Großhändler (8 9 der Retchsverordnung vom 3. April über Gemüse, Obst und Südfrüchte), 2. für Sammelstellenleiter und 3. für Erzeuger oder Zwischenhändler. Die Formularbücher für die Großhändler und die Sammel stellenleiter haben die Kommunalverbände von der Königlichen Kreishauptmanu- schaft zu beziehen und auszuhändigen. Die Bücher für die Selbsterzeuger (für Obst auf die Pächter) oder die Zwischenhändler find bei der Firma Fischer L Kürsten in Leipzig, Johannis gasse 8, (Fernruf 4983 bis 85) zum Preise von 2 M. erhältlich. Die Selbsterzeuger, welche nicht lediglich schlußscheinfreie Veräußerungsge schäfte abschließen (zu vergl. oben ll), sowie die Zwischenhändler haben ihre Be stellung auf das Formularbuch bei der Gemeindebehörde anzubringen. Diese hat, soweit nicht etwa die Kommunalverbände, insbesondere für Gemeinden des platten Landes die einheitliche Bestellung von sich aus vermitteln, die Sammelbestellung an die genannte Firma — es sind ausdrücklich zu verlangen Formularbücher der Kreishauptmannschaft Zwickau — weiterzugeben. Die Gemeindebehörden haben durch öffentliche bez. ortsübliche Bekanntmachung zur Bestellung der Bücher unter Angabe des Preises aufzufordern und diese Aufforderung vor Beginn der Obsternte zu wiederholen. Zwickau, am 14. Mai 1917. Die Königliche KreisWuptmannschaft als Kreisstelle für Gemüse und Obst. Selbstversorger dürfen vom 16. April 1917 ab bis zum 15. August 1917, also für 4 Monate, insge samt nur noch eine Menge von 4 x 6 s, — 26 kg Brotgetreide auf den Kopf zu rückbehalten. Die Selbstversorger werden hiermit aufgefordert, alles Getreide, das sie wegen der Herabsetzung des zulässigen Verbrauchs nicht mehr zur Ernährung verwenden dürfen, sofort dem Vezirlsverband Schwarzenberg zum Kauf anzubieten, soweit das noch nicht geschehen ist. Schwarzenberg, am 14. Mai 1917. Der Aezirksvervand der^önigl. Amtsyauptmannschaft Schwarzenberg. Amtshauptmann Dr. Wimmer. Wegen Vornahme von Rcinignngsarbciten werden die städtischen Dienststellen Sonnabend, den 19. dss. Mts., geschlossen sein. Kanzlei, Standesamt und Lebensmittelabteilung sind von 11—12 Uhr vormittags, das Schauamt von 5—6 Uhr nachmittags und die Ortskrankenkasse mit Bezugsschein stelle und Arbeitsnachweis den ganzen Vormittag geöffnet. Eibenstock, den 16. Mai 1917. Der S1c»ötrc»t. Bekanntmachung. Die Bekanntgabe der Ergebnisse der diesjährigen Einkommen- und Grgänznngs- steuereinschätznng an die Beitragspflichtigen ist erfolgt. Es werden daher gemäß den Bestimmungen in 8 46 des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juli 1900 und 8 28 des Ergänzungssteuergesetzes vom 2. Juli 1902 hiennit alle die Personen aufgefordert, die hier ihre Steuerpflicht zu erfüllen haben, denen aber die Stcuerzeltel nicht behändigt werden konnten, sich sofort bei der hiesigen Ortssteuereinnahme zu melden. Carls feld, den 12. Mai 1917. Der Gcmeindevorstand. I. V.: B. Sommer, 1. Gem.-Aelt. Wom Weltkrieg. Z)ie Kampfe im Westen. — Kine neue Ifonzofchtachl. — „I« 22" nicht zurückge kehrt. lieber die englischen Mißerfolge an Ser West front und die gescheiterten Angriffe der Franzosen wird weiter berichtet: Berlin, 15. Mai. Ein Versuch, die Stärke der Besatzung und die Widerstandskraft der deutschen Front nördlich Lens durch Patrouillen festzustcllcn, kostete den Engländern schwer: Verluste. Tie vor den ocutschen Hindernissen nach Einbruch Ker Tunkclhert bereitgestellten Erlundungsabteilun- gen wurden rechtzeitig erkannt und unter schweren Einbußen an Toten und Verwundeten vertrieben. Ein Versuch, den in Roeux durch die Deutschen eng umschlossenen englischen Truppen durch Vor stöße nördlich des Torfes Luft zu schaffen, schlug fehl. Tas Äusfüllen der Gräben zum Sturm jüs lach Gavrelle wurde deutscherseits rechtzeitig er kannt und durch ein auf die englischen Grä ben niederprasselndes Vernichtungs feuer die bereitgestollten Sturmtruppen am Ver lassen der Graben gehindert. Nicht besser ging es einem Versuch, bei Monchy Raum zu gewinnen Tas schlachtartig auf die deutschen Stellungen kin- setzende Trommelfeuer bewirkte als Antwort lrdig- lich das deutsche Vernichtungsfeuer, das die Ent wickelung des englischen Angriffes unterband. Ebenso wenig Erfolg hatte ein nächtlicher englischer Vor stoß an der Straße Monchy—Pelves. Auf Bul lecourt lag den Vormittag über schweres Feuer. Am Nachmittag wurde nm den Besitz vorgeschobener Stellungsteile an der Südwestecke des Torfes mit Handgranaten gekämpft. Ein nochmaliger englischer Angriff um 5 Uhr nachmittags wurde blutig abge- wicscn. Unsere nachstoßenden Truppen errangen am Südwesttcii des Torfes Vorteile. Auch östlich des Torfes wurde ein in Richtung Rrencourt vorgelrr gener Angriff blutig abgewieseu und der Englän der in seine Ausgangsstellung zurückgeworfen. Tie englischen Fortschritte an der Arras- front zählen seit dem Anfangserfolge am Oster- montag und der deutschen Frontverlegung kaum nach Hunderten von Metern. Taber umfassen oio Geländegewinnc an der hartumstrittenon Törfcrlinie Acheville—Frcsnoy—Oppy—Gavrelle—Riencourt kaum die Vorstellung des tief gegliederten dortigen deutschen Nerteidignngssystems. Trotzdem haben dir Englän der ohne Rücksicht aus die hohen Verluste den An griff fortjetzen müssen, denn jeder Nachschub für dis Kampsstnic muß über die Höhenrücken non Vimy