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Schriftleiter, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. Zsenttprecher Ar. 110. 1S17 «4. Jahrgang. Dienstag, den 22. Mai XlX. (2. K. S.) Armee-KorpS Stellv. Generalkommando Br. 8. Nr. 50963 K- A. WMsechlMg Löer ArtschiitrildlNge». Der frühzeitige Ausdrusch der diesjährigen Ernte muß im Interesse der Wokksernährung mit allen Mitteln gefördert werden. Ilm die Landwirte öei den jetzigen Schwierigkeiten in der Bereitstellung und Instandsetzung der Drescheinrichtungen unterstützen zu können, wird deshalb auf Grund des 8 4 des Gesetzes über den Bela gerungszustand vom 4. 6. 1851 und der Bekanntmachungen des Bundesrates über Worratserhevungen vom 2. 2., 3. S. und 21. 10. 1915 (B H.B- S. 54, 549 und 684) folgendes ange- ordnet: 1. Wer im Bezirk des stellv. Generalkommandos XIX. A. K. Arefcheinrichtungen, und zwar: a) mit mechanischer Antriebskraft (Dampf, Elektrizität, Ben zin, Benzol, Betroteum oder anderen Msstgen Brennstoffen, ebenso mit Windmotoren oder Wafferkraftantrieb) b) mit tierisch. Antriebskraft (Göpel) im Besitz oder Gewahrsam hat, ist verpflichtet, dies vis zum 29. Mai 1917 der zuständigen Gemeindebehörde (Stadtrat oder Hemeindevorstand) anzuzeigen. Aür die selbständigen Hutsbe- zirke stnd die Anzeigen ebenfalls bei der Gemeindebehörde zu erstatten. 2. Die nach Bunkt 1 erforderlichen Anzeigen stnd von den Gemeindebehörden in die ihnen von hier aus zugehenden Listen eiNWlragm. Diese Men Knd Kis spätestens 1. ZUM 1917 an die Kriegsamtstelle Leipzig, Mwitzer Straße 3,1., einzureichen. 3. Wer Nach dem 29. Wai 1SI7 den Aelid »der Ge- wahrsam einer der unter Bunkt 1. a> und d) genannteir Dresch- einrichtungen erlangt, hat dies unverzüglich bei der Kriegsami- Kelle Leipzig, Döllnitzer Straße 3,1., unmittelbar anzuzeigen. 4. Zuwiderhandlungen gegen die Meldepflicht unter 1 und 3 werden nach Maßgabe des 8 5 der Bekanntmachung des Bun desrates über Vorratserhebungen vom 22. 2. 1915 bestraft. Leipzig, den 18. Wai 1917. Der kommandierende General v. Schweinitz. Entwendung von Saatkartoffcln. Aus Grund von 8 12 i. B. m. 8 17 Ziffer 4 der Bekanntmachungen über die Errichtung von Preisprüfungsstellen und die Versorgungsregelung vom 25. September 1915 (R. G. Bl. S. 607), 4. November 1915 (R. G. Bl. S- 728) und 5. Juni 1916 (R. G. Bl. S. 439) wird verordnet: Wer von bestellten Aeckern oder Gärten Saatkartoffeln entwendet, wird, wenn nicht die Gesetze eine schwerere Strafe androhen, mit Gefängnis bis zu sechs Monaten bestraft. Der Versuch ist strafbar. Stnd mildernde Umstände vorhanden, so kann auf Geldstrafe bis zu fünfzehnhun dert Mark erkannt werden. Dresden, den 18. Mai 1917. 1279 II 8 IV Ministerium des Innern. Nachstehend wird die Bekanntmachung des Reichskanzlers über Zollfreiheit für Erdbeeren und Karpfen vom 10. Mat 1917 (R. G. Bl. S. 405) zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Dresden, am 18. Mai 1917. 103 118 1c! Ministerium des Innern. ^o Bekanntmachung, betreffend Iollfreiyeit für Erdbeeren und Karpfen. Vom 10. Mat 1917. Der Bundesrat hat auf Grund des 8 3 des Gesetzes, betreffend die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw., vom 4. August 1914 (Reichs- Gesetzblatt S 327) folgende Verordnung erlassen: I. Erdbeeren der Nummer 47 des Zolltarifs und Karpfen der Nummer 115 des Zolltarifs bleiben bis auf weiteres bet der Einfuhr zollfrei. II. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Der Reichs kanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens. Berlin, den 10. Mai 1917. Der Reichskanzler. In Vertretung: Graf von Roedern. Rot- und Gelbkleesamen. Ter Bezirksverband der Königlichen Amtshauptmannschaft Schwarzenberg hat noch einen geringen Posten Rot- und Gelbkleesamen abzugeben. Bestellungen hierauf sind sofort an den Bezirksverband (Königliche Amtshauptmannschaft) zu richten. Schwarzenberg, am 18. Mai 1917. Der Aezirksverband der Köuigl. Amtsliauptmannschaft Schwarzenberg. Dr. Wimmer. M. Seradclla für Saat- und Futterzwccke. Dem Bezirksverband der Königlichen Amtshauptmannschaft Schwarzenberg steht noch ein größerer Posten Seradella (besonders als Pferdefutter geeignet) zur Verfügung. Anträge auf Zuweisung sind unter Angabe der benötigten Mengen sofort an den Bezirksverband Schwarzenberg (Königliche Amtshauptmannschaft) zu richten. Schwarzenberg, am 19. Mai 1917. Der Bezirksverband der Königt. Amtsbauptmannschaft Schwarzenberg. Dr. Wimmer. M. Städtischer Lebensmittelverkaus. Dienstag, den 22. dss. Mts.r Hafergrütze in den Geschäften R. Enzmann, El. Seifert, P. Herold, G. E. Tittel, E. Zeuner, E. Schindler, Friedr. Riedel, P. Mehnert, Konsumverein I und II. Kopfmenge ' , Psd. Preis 44 Pfg. das Pfd. gegen Abgabe von '/z Marke Mittwoch, den 2 t. dss. Mts.: Eier in den Geschäften A. Günzel, I. Hauschild, K. Kehrer, K. Olth, Konsumverein l und II. Kopfmcnge 2 Stück. Preis 31 Pfg. das Stück gegen Abgabe von Marke Q ; Donnerstag, den 24. dss. Mts.: Teigwaren in den Geschäften E. Hendel, H. Lohmann, E. Glaßmann, E- Eberlein, P. Hubrich, P. Brenner, C. W. Fried rich, Konsumverein I und II. Kopfmenge V. Pfd. Preise 51 und 72 Pfg. das Pfd. gegen Abgabe von Marke Freitag, den 25. dss. Mts.: Kriegsmus in den Geschäften E- Hendel, H. Loh mann, E. Glaßmann, E. Eberlein, P. O. Meichßner, P. Hubrich, P. Brenner, C. W. Friedrich, Konsumverein I und II. Kopfmenge '« Pfd. Preis 60 Pfg. das Pfd. An Stelle von Kriegsmus kann in den Geschäften von B. Riedel, I. Heymann, A. Baumann und den Verkaufsstellen des Konsumvereins auch Güdfrucht- marmeladc zum Preise von 90 Pfg. das Pfd. entnommen werden. Abzugeben ist Marke I» der Bezirkstedensmittelkarte. Das Auswetsheft ist außerdem mit vorzulegen Wegen des Verkaufs von Gemüsekonserven und Snppenmehl am Sonnabend erscheint noch besondere Bekanntmachung. Eibenstock, den 21. Mai 1917. Der Staölrat. Städtischer Butterverkaus Dienstag, den 22. d. M., vorm. Nr. 1—350, nachm. Nr. 351—700, Mittwoch, „ 23. „ 701-1050, „ „ 1051-1400, Donnerstag, „ 24. „ „ „ „ 1401—1750, „ „ 1751 u. h. Nr». Etbenstock, de» 21. Mai 1917. Der Stttütval.