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Amts- und kMigeblatt für öen Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung »«uaSprei« vierteljährt. MI. 2.10 einfchlteßl. d- »Jllustr. Unt«rhaltung«blatte»^ tn der Geschäft«, stelle, bei unseren Bolen sowie bei allen Reich«- postanstalten. — Erscheint täglich abend» mit Ausnahme der Sonn- und Ki«tage sllr d« folgenden Lag. Im Fale höherer Gewalt — Krieg oder ionftiarr irgendwelcher Stöninge» des Betriebe» der Heilung, der Lieferant«« »der d»r VefSrderungteinrichtungen - hat der Bezieher »e«e« Hnsyrnch auf Lieferung »der Nachlieferung der He»tu»^ »der a«f NRck- -ahlung des Bezugspreise». H«k. Adr.: M»t»ik«t1. strEibenstock, Larkselö, hunörhübel, ^UIkvtüN Neuheibe, Gberstützengrün, Schönheide, Schönheiderhammer, Sosa, llnterstützengran, Mdenthal usw. Derantwortl. Schriftleiter, Drucker und Verleger: Emil Hannebohnin Eibenstock. 64. Jahrgang. - - —— Somtag, den 29. Juli .V173. Anzeigenpreis: die kleinspaltige Zeile 1b Ps, Im Reklameteil die Zeile 40 Pfg. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 40 Pfg. Annahme der Anzeigen bis spätestens vormittag« 10 Uhr, für größere Tag« vorher. Eine Gewähr für die Aufnahme der Anzeigen am nächsten oder am vorgeschriebene» Tag« sowie an bestimmter Stelle wird nicht gegeben, ebensowenig für die Richtigkeit der durch Gern sprecher aufgegebenen Anzeigen. Ilerusprecher Mr. 110. 1S17. Die nachstehende Verordnung des Bundesrats wird hierdurch zur öffentlichen Kennt nis gebracht. Wegen der Genehmigung höherer Saatgutmengen als der in 8 1 unter Nr. 2 angegebenen ergeht noch besondere Anweisung. Dresden, den 26. Juli 1917. 11451181 Ministerium des Innern. Verordnung über die den Unternehmern landwirtschaftlicher Betriebe für die ßrnäbrung der Selbstversorger und für die Saat zu betastenden Früchte. Vom 20. Juli 1917. Der Bundesrat hat auf Grund des 8 7 der Retchsgetreideordnung für die Ernte 1917 vom 21. Juni 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 507) folgendes verordnet: 8 1. Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe dürfen aus ihren selbstgebauten Früchten verwenden: 1. zur Ernährung der Selbstversorger auf den Kopf für die Zeit vom 1. August 1917 ab, unter Anrechnung der nach 8 2 der Verordnung vom 22. März 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 263) für die Zeit vom 1. bis zum 15. August 1917 be lassenen Mengen: s) an Brotgetreide monatlich neun Kilogramm, b) an Gerste und Hafer für die Zeit bis zum 30. September 1917 insge samt acht Kilogramm; 2. zur Bestellung der zum Betriebe gehörenden Grundstücke auf das Hektar: an Wtnterroggen bis zu einhundertfünfundfünfzig Kilogramm, an Sommerroggen bis zu einhundertsechzig Kilogramm, an Winterweizen bis zu einhundertneunzig Kilogramm, an Sommerweizen bis zu einhundertfünfundachtzig Kilogramm, an Spelz bis zu zweihundertzehn Kilogramm, an Gerste bis zu einhundertsechzig Kilogramm, an Hafer bis zu einhundertfünfzig Kilogramm, an Erbsen einschließlich Peluschken und an Bohnen bis zu zweihundert Kilogramm, an großen Viktoria-Erbsen und an Ackerbohnen bis zu dreihundert Kilo gramm, an Linsen bis zu einhundert Kilogramm, an Mischfrucht dieselben Sätze nach dem Mischungsverhältnisse der Früchte, an Buchweizen bis zu einhundert Kilogramm, an Hirse bis zu dreißig Kilogramm. Die Landeszentralbehörden sind ermächtigt, die Saatgutmengen bei dringendem wirtschaftlichen Bedürfnis für einzelne Betriebe oder ganze Bezirke bis zu einer von der Reichsgetreidestelle zu bestimmenden Grenze zu erhöhen. 8 2. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 20. Juli 1917. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich. Nachstehende, in Nr. 174 des Deutschen Reichsanzeigers vom 24. Juli 1917 ver öffentlichte Bekanntmachung wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Dresden, den 25. Juli 1917. 673 860 Ministerium des Innern. Bekanntmachung. Auf Grund der Verordnung vom 5. August 1916 über die Verarbeitung von Gemüse (Reichs-Gesetzbl. S. 914) wird bestimmt: § r. Die gewerbsmäßige Konservierung von Meerrettich, Sauerkraut und Steckrüben in luftdicht verschlossenen Behältnissen ist verboten. 8 2. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geld strafe bis zu 10000 Mark oder mit einer dieser Strafen belegt. 8 3. Diese Bestimmung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung im Neichsanzeiger in Kraft. Berlin, den 13. Juli 1917. Reichsstelle für Gemüse und Obst. Berwaltungsabteilung. v. Tilly. Ausgabe der Mehlmarken Montag, den .M. Juli 1917, in nachstehender Reihenfolge: von 7—8 2001 bis Ende, von 11—12 801—1100, „ 8—9 1701—2000, „ 2—3 401—800, „ 9—10 1401—1700, „ 3—4 1—400. „ 10—11 1101—1400, Brotmarkentasche, Ausweishest, «artostelkarten und Lebensmittel karten sind vorzulegen. Eibenstock, den 28. Juli 1917. Der Ktcrötrat. Strirkereiausgabe. Es ist noch eine kleiner Posten Garne zu vergeben, wobei der Buchstabe 8 von 1—100 berücksichtigt werden soll. Die Garne sind Montag, den .10. d. M., Vorm, von 9— 11 Uhr zu entnehmen und die Socken sind bis Freitag, den .1. August 1917, ebenso wie alle sonst noch ausstehenden Socken abzuliefern. Eibenstock, den 27. Juli 1917. Der Staötrst. Für die zwangsweise Beitreibung von Steuern und sonstiger öffentlicher Abgaben sind mit Zustimmung des Gemeinderates in Pflicht genommen worden 1. Kerr Schutzmann Vüntker für den unteren Bezirk — Ortslisten Nr. 1—64 v, 251—470 8. 2. Kerr Kitfsschutzmann Röäer für den oberen Bezirk — Ortslisten Nr. 65—250. Schönheide, den 27. Juli 1917. Der Gcmemdevorstand. Flurschutz. Zum Schutze der Feldfrüchte ist hier ein Flurschutz eingerichtet worden, der von den jagdberechtigten Einwohnern ausgeübt wird. Die mit Schußwaffen versehenen Jäger sind berechtigt, in Fluren angetroffene verdächtige Personen anzuhalten, deren Namen sestzustellcn und zur Anzeige zu bringen. Unter Hinweis auf die strengen Strafbestimmungen des Feld- und Forststrafge setzes warne ich hiermit vor dem Betreten fremder Grundstücke, besonders der Kartoffel felder, und mache zugleich darauf aufmerksam, daß sich jeder, der die Warnung nicht beachtet, nicht nur strafbar macht, sondern sich obendrein in Lebensgefahr begibt. Schönheide, den 27. Juli 1917. Der Gemenldelwrstand. Wom Wellkrieg. Won Grfolg zu Erfolg! Iriedensdebatte im englischen Antertzaus. In Ergänzung des gestrigen Heeresberichts wird über unsere ständig wachsenden Erfolge im Osten weil er bk richtet: Berlin, 27. Juli. Auch am 26. Juli machte unser Vormarsch in Ostgalizien bedeutende Fort schritte. Wie in den Vortagen eilte» unser? aus dauernden, siegesbegeisterten Truppen im Verein mit den tapferen österreichisch-ungarischen Kameraden von Erfolg zu Erfolg. Die Russen wurden überall, wo sie sich den vorwärtsdringenden Reihen ver Unsrigen entgegenwarfen, mit raschem und vernich tenden Schlag zurückgeworfen. Nördlich und östlich Tarnopol stießen wir unter erbitterten Kämpfen zum Unizdcza und Gniezna Abschnitt vor. Die Russen erlitten hier allerschwor ste Verluste. Unsere Batterien feuerten auf 500 Meter Entfernung iu die dichten Massen der vorgejagten rujjlschen Sturm kolonnen und mußten ein furchtbares Blutbad avrichten, das Siegern und Besiegten unauslöschlich in der Erinnerung bleiben wird. Gleich ihr waren die russischen Verlust: in den Kämpfen südlich von Trembowla, wo wir den Uebergang über den Se- reth erstritten. Zwischen dem 10 Kilometer südlich Trembowla gelegenen Ort Janon und der Höhe Tolh) griff der Russe zweimal außerorosntlich hef tig an, wobei er seine Stoßkolonnen bis zu l4 Wel len ties staffelte. Beide Angriffe wurden zurückge wiesen. Zwischen Sereth und Tnjestr blieb unser Vorstoß lebendig. Mit der Stadt Kolomea, die nach zähem Kampf erobert wurde, ist einer der bedeutend sten Knotenpunkte im Pruth-Tale, in dem wichtige Straßen und Eisenbahnlinien südlich des Dniestr und aus den Karpathen zusammenlaujen, in unsere Hand gefalle». Weiter südlich machte Uch die Er jchütternng der russischen Front unter dem mächtige» von Norden wirkenden Stoß bis dicht an di? rumäni sche Grenze geltend Die russische Karpathen Front bis zum Kirlibaba Abschnitt stürzt zusammen. Dam.it hat sich der russische Rückzug auf die unge heure Frontstre cke von 350 Kilometer aus gedehnt. Den Widerstand, den die Russen bei Ba ba Ludvwa und Zabie leisteten, konnte die Lage an diesem Frontabschnitt nicht mehr retten. In dem Ort Nikuczyn bis nördlich des Jabloniza Passes ha ben dn Russen Greuoltaten verübt, die alles bisher Gewohnte übertroffen. — Im Westen wurde» an der flandrischen Front am 26. Juli abermals viel fach vorsühlende starke Erkundungsabteilungon des Gegners teils im Abwehrfeuer, teils «m Gegenstoß zurückgewiesen, wobei eine größere Zahl Gerungene in unsere Hand siel. Wie an den Vortagen standen unsere Batterien im höchsten Feuertampf mit de» Feinden. An der Aisne Front wurden die von uns südlich Aillette und nordwestlich Hurtebiso Fe. erziel ten Geländegewinno gegen mehrfache Angriffe des Feindes, die zum Teil schon in unserem Sperrfeuer nicderbracheu, gehalten. Das feindliche Feuer stei gerte sich hier gegen Abend zu größter Heftigkeit., Um 8 Uhr abends griffen die Franzosen zweimal mit starken Kräften an, wurden jedoch beide Male unter schwersten Verlusten abgewiesen. Das gleiche Geschick war einem neuen Angrisf beschiede», de» die Franzosen am 27. Juli gegen .5 Uhr vormittags nach Trommelfeuer Vortrieben. Auch in der West- champagne waren die französischen Verluste bei den Angriffen ain Hochberg außerordentlich schwer. Un sere Flieger bewarfen Unterkünfte, Bahnhöfe und Munitionslager des Feindes erfolgreich init Bom ben. Au mehreren Stellen wurde» Brände be obachtet. Ferner ward zur Anwesenheit des Kaisers auf dem Kampfgeläude noch gemeldet: Berlin, 26. Juli. Ter Kaiser wohnte houte östlich Tarnopol dem Gefecht einer Division bei, das unsere Truppen in den Besitz des Geländes west lich des Hnizdezna Flusses bracht:. So. Majestät Wellie während d's Kampfes auf den Gefechtsstellen