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Amts- und Änzeigeblatt für den Slmtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Zeitung, der Lieferanten oder der VesörderungSetnrichtungen - bat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder aus Rück zahlung des Bezugspreise«. H«k. Adr.: Amt»«latt. Verantwort!. Schriftleiter, Drucker und Verleger: kmil Hanneboh« in Eibenstock. «4. Jahrgang. ----- Mittwoch, den 8. August für Eibenstock, Larlrseld, hundHübel, SS"der-So^L V, uukVzutz Neuheide, OberMtzengrün Schönheide, folgenden Tag. — - — - I Erhöhung der Brot- «nd Mehlratio«. In Gemäßheit einer Verordnung deS Königlichen Ministeriums des Innern und in Verfolg eines Beschlusses des Vorstandes des Westsächsischen Kommu nalverbandes, der aus den Bezirken Schwarzenberg, Stollberg, Glauchau, Chem- nitz-Land, Chemnitz-Stadt, Rochlitz, Grimma und Borna besteht, werden für das Gebiet des Bezirksverbandes der Königlichen Amtshauptmannschaft Schwar zenberg folgende Anordnungen erlassen: Es haben — zunächst auf die Zett vom 12. August 1917 bis zum 30. September 1917 — zu erhalten: s) Kinder unter 1 Jahre wie bisher wöchentlich 1 Vollmarke über 1 Pfd. Brot oder 300 A Mehl, d) Kinder im Atter von 1 bis zu 6 Jahren „ 3 Vollmarken „ insgesamt 3 Pfd- Brot oder 900 § Mehl, e) alle übrigen Personen „ 4 „ „ insgesamt 4 Pfd. Brot oder 1200 § Mehl, die unter c) aufgeführten Personen außerdem in dem vorerwähnten Zeitraum zweimal einen Mehlzuschlag von je 100 ä) Schwer- und Schwerstarbeiter, schwangere Frauen während der letzten 4 Monate ihrer Schwanger schaft und stillende Mütter sowie jugendliche Personen im Alter von 12 bis einschließlich 17 Jah ren — letztere soweit sie nicht Schwerarbeiter sind — einen Zuschlag von wöchentlich 1 Voll marke über 1 Pfd. Brot oder 300 A Mehl, sodaß sie Anspruch haben auf insgesamt wöchentlich 5 Vollmarken über insgesamt 5 Pfd. Brot oder 1500 Mehl» e) die Schwerstarbeiter zu der Schwerarbeiterzulage einen wei teren Zuschlag von wöchentlich 2 Vollmarken, sodaß sie hiernach Anspruch haben auf insgesamt wöchentlich 7 Vollmarken über insgesamt 7 Pfd. Brot oder 2100 g Mehl. Die Brotmarken werden, mit Ausnahme der Brotmarken für den Schwerst arbeiterzuschlag, durch die Ortsbehörden ausgegeben. Die Brotmarken für den Schwerstarbeiterzuschlag werden für den Kopf der Schwerstarbeiter vom Bezirksverband Schwarzenberg durch Vermittelung der Ortsbehörden denjenigen Arbeitgebern ausgehändigt, für deren Betriebe von der hierfür gebildeten Kommission Schwerstarbeiter anerkannt sind. II. Da die Brotmarken nach der bisherigen Regelung bereits für die Zett vom 29. Juli bis 25. August 1917 ausgegeben sind, so haben die unter le, stund e genannten Personen für die Woche vom 12. bis 18. und vom 19. bis 25. August noch je eine Vollmarke zu erhallen. Hl. Der Bezug des unter le erwähnten Mehlzuschlags von 2x100 x wird erst malig dadurch ermöglicht, daß die auf die zwei Wochen vom 12. bis 25. Au gust 1917 bereits ausgehändigten Mehlmarken über je 50 bez. bei Schwer- und Schwerstarbeiter-n sowie schwangeren Frauen und stillenden Müttern über je 125 ß- Gültigkeit behalten. Für den zweitmaligen Mehlzuschlag von 100 A werden später besondere Mehlmarken avsgegeben werden. IV. Die vorstehenden Bestimmungen treten mit dem 12. August 1917 in Kraft. Von diesem Zeitpunkt ab wird die Bekanntmachung des Bezirksverbands Schwarzenberg vom 13. April 1917 (Erzgeb. Volksfreund Nr. 85 vom 15. April 1917) aufgehoben. Schwarzenberg, am 4. August 1917. Der Uezirksveröand der Königt. Amtsyauptmannschaft Schwarzenberg. Dr. Wimmer. Schwcfelsaures Düngekalk und Scrradellasamen. Der Bezirksverband Schwarzenberg hat noch eine geringe Menge schwefelsaures Kali zum Preise von 12,50 M. für den Zentner abzugeben. Dieses Kali eignet sich vorzüglich zur Krautdüngung. Ferner steht noch ein Posten Serradellasamen als Ersatz für Futterhafer zur Verfügung. Der Preis stellt sich auf 50,— M. für den Zentner. Von den obengenannten Artikeln wird, solange der Vorrat reicht, jede gewünschte Menge abgegeben. Anträge auf Zuweisung sind sofort an den Bezirksverband (Königliche Amtshaupt mannschaft) zu richten. Schwarzenberg, am 8. August 1917. Der Wezirksvervand der Königlichen Amtsyauptmannschaft Schwarzenberg. Dr. Wimmer. V. Wurstverkauf ^s. Mts., in den Fletschereigeschästen Lang, Uhlmann, M-ichtzner, M. Müller, Heidrich. Kopfmenge 50 x. Berücksichtigt werden die Haushaltungen Nr. 51 — 1319 mit Marke 24 von Blatt 4 des Ausweisheftes. Verkaufsordnung: L u. 8 in der Zeit von 8—9 Uhr vorm., M—H u. V L „ „ „ „ 9—10 „ „ ,, „ 10 I I ,, „ kU llll „ ,, ,, „ ,, „ Nachverkauf findet nicht statt. Eibenstock, den 7. August 1917. Der Ktcrötrcrt. verkaufen die Fleischereigeschäste Reichenbach, Seidel, Singer, Varl Müller, Mühlig und Schürer Mittwoch, den 8. dss. Ms., in nachstehender Ordnung: L—H in der Zett von 1—3 Uhr nachm. u V L I '' I 5-7 I U u. 8 „ „ „ „ 7 9 „ „ Auf den Kopf entfällt '/« Pfd. Rindfleisch. Der Preis wird noch durch Aushang bekannt gegeben. Die Abgabe erfolgt auf die linksseitige Marke „H" der Zusatzsteischkarte, die vom Fleischer mit 50 Pfg. in Zahlung genonimen wird. (Vergl. Bekanntmachg. des Bez.-Verb, in Nr. 179 des Amtsblattes vom 5. 8. 1917.) Eibenstock, den 7. August 1917. Der Staötrcrt. Brot-Selbstversorger. Anträge auf Erteilung von Mahlscheinen auf die Zeit bis zum 15. September 1918 werden noch bis Mittwoch, den 8. August 1817, vorm. in der Ratskanzlei entgegengenommen. Landwirte mit unzureichenden Getreideerträgen können die Mahlerlaubnis ebenso wenig erhalten wie Landwirte, die im Versorgungsjahre 1916 1917 mehr als die zu lässige Getreidemenge verbraucht oder sich sonst in der Bewirtschaftung ihres Getreides unzuverlässig erwiesen haben. Eibenstock, den 7. August 1917. Der Slaötrcrt. Gewerbliche Betriebszählung. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Bezirksverbandes der Königlichen Amtshauptmannschaft zu Schwarzenberg vom 2. August 1917, Nr. 180 des Amtsblattes, weisen wir noch besonders auf die um die Zeit des 15. August 1917 stattfindende gewerbliche Betriebszählung hin. Die Zählung dient kriegswirtschaftlichen Zwecken von höchster Wichtigkeit, keines wegs aber Steuerzwecken. Len Betrieben werden Zählbogen zugestellt werden. Inhaber gewerblicher Be triebe, die bis zum 13. August 1917 noch keinen Fragebogen erhallen haben, wollen einen solchen unverzüglich bei uns anfordern Die Fragebogen sind wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen. Wegen der Rückgabe der Bogen ergeht weitere Bekanntmachung. Eibenstock, den 7. August 1917. Der Staötrcrt. Fleisrhmarken und Zusatzfleischmarken für die Zeit vom 6. August er. kommen Mittwoch, den 8. dss. Mts. zur Ausgabe. Tie Zetteinteilung ist die gleiche wie am Montag. Zusatzfleisch kommt diese Woche erst am Donnerstag zum Verkauf. Schön Heide, am 6. August 1917. Der Gemcindevorstand. Nacheichung. Am 27. August nachm., am 28., 29., 30. und 31. August 1917 vorm. und nachm.» und am 3. September vorm. findet in Schönheide eine Nacheichung der im öffentli chen Verkehre verwendeter! Maße, Gewichte, Wagen und sonstigen Meßwerkzeuge statt. Besitzer nacheichungspflichtiger Gegenstände haben solche und zwar aus den Häusern Ortsl. Nr. 1—67 und 251—472 im Rathause, oberer Eingang, Erdgeschoß 1. Zimmer links, aus den Häusern Ortsl. Nr. 68—250 und 473 in der Strobel'schen Schankwirt schaft „Wiener Spitz" Erdgeschoß, zur Nacheichung bringen zu lassen. Tag und Stunde der Vorlegung der Meßgeräte zur Nacheichung werden den Besitzern noch besonders durch die Gemeindeverwaltung bekannt gegeben werden. Hierbei wird darauf hingewiesen, daß die Nacheichung nur an den vorstehend be stimmten Tagen und festgesetzten Stunden erfolgt. Jeder, der Eichungsgegenstände im öffentlichen Verkehr verwendet, hat sie dem Eichmeister gehörig hergerichtet und in reinlichem Zustande vorzulegen. Zur Nacheichung derjenigen Wagen und Maße, die an ihrem Gebrauchsorte be- festigt sind, wird sich der Eichmeister an Ott und Stelle begeben. Die Besitzer solcher