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Amts- und Anzeigeblatt für den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung »«uaSpnir vterteljshrl. Mk. 2.10 etnschtteßv de« -INustr. UnterhaltungSblatteS" in der Geschäfts stelle, bei unseren Boten sowie bei allen Reichs- postanstalten. — Erscheint täglich abend« mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage für den folgenden Tag. FaL« höhcrn S,w»Il — pric« »d«r tonslig-r lrgr^dwilch'r K>jrun^«n de« Beliebe« der Zeitung, der rtetiramen oder der »e'»rdernng«r!nnch!ungrn - Hut der Be»t«her keinen Anspruch »ui Lteterung oder Nuchlieierunu »er Zeitung oder aus Mck- ,ahlung de« Be,ug«»reise«. Jal Adr.: A«to»katt. Eibenstock, Larlrfeld, hundrhübel, Neuheiüe, GberftützengrSn, Schönheide, Schönheidrrhammer, Sosa, UnterMtzengrün, wüdenthal usw. Verantwort!. Schriftleiter, Drucker und Verleger: Emil Hannebohnin Eibenstock. —— «4. Jahrgang. —^1-,-»-»-—. Mittwoch, dm 7. November AnieigenpreiS: die kleinspaltige Zeile 1i Psg. Im Reklameteil die Zeile M Psg. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 40 Psg. Annahme der Anzeigen bl» spätestens vormittag« 10 Uhr, für größere Tag« vorher. Eine Gewähr sür die Ausnahme der Anzeigen am nächsten oder am oorgeschriebenen Tage sowie an bestimmter Stelle wird nicht gegeden, ebensowenig sür die Richtigkeit der durch Fern sprecher aufgegebenen Anzeigen. Fernsprecher Ar. 11». 1S17. Nachstehende Verordnung des Staatssekretärs des Kriegsernährungsamts wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Dresden, am 2. November 1917. 1833 11815 Ministerium des Innern. Anordnung über Saatgut von Sommergetreide. Pvm 27. Oktober M7. Auf Grund des § 8 der Verordnung über die Preise der landwirtschaftlichen Er zeugnisse aus der Ernte 1917 und für Schlachtvieh vom 19. März 1917 (Reichs-Ge- setzbl. S. 243) und auf Grund des § 8 der Reichsgetreideordnung für die Ernte 1917 vom 21. Juni 1917 (ReichS-Gesetzbl. S. 507) wird folgendes bestimmt: Artikel 1. Hinter 8 14 der Verordnung über Höchstpreise für Getreide, Buchweizen und Hirse vom 12. Juli 1917 (Retchs-Gesetzbl. S. 619) wird als 8 14a folgende Vorschrift eingefügt: Die Vorschriften des § 14 gelten nicht für Saatgut von Sommergetreide. Der Preis für anerkanntes Saatgut von Sommergetreide aus anerkannten Saat gutwirtschaften (tz 14 Abs. 1 Satz 2) darf folgende Beträge nicht übersteigen: für die erste Absaat . . . 450 Mark „ „ zweite 430 „ ,, „ dritte „ ... 410 ,, für die Tonne. In den Fällen des 8 14 Abs. 2 darf der Preis für Saatgut von Sommergetreide den Betrag von 400 Mark für die Tonne nicht übersteigen. Diese Höchstpreise sind nur zulässig, wenn die Bestimmungen über den Verkehr mit Saatgut innegehalten werden; daneben kommen Druschprämien sür Saatgut von Sommergetreide nicht in Ansatz. Die Preise schließen die Zuschläge für den Handel und die besonderen Zuschläge nach tz 12 Satz 1 ein. Nicht einbegriffen sind die Be förderungskosten von der Verladestelle des Erzeugers ab. Artikel 2. Z 9 Abs. 1 der Verordnung über den Verkehr mit Getreide, Hülsenfriichten, Buch weizen und Hirse auS der Ernte 1917 zu Saatzwecken vom 12. Juli 1917 (Reichs-Ge- setzbl. S. 609) erhält folgende Fassung: Die Veräußerung, der Erwerb und die Lieferung von Wintcrgetreide zu Saat zwecken darf nur in der Zeit vom 15. Juli bis zum 15. Dezember 1917 erfolgen. Der Abschluß von Verträgen über die Veräußerung und den Erwerb von Sommergetreide zu Saatzwecken unterliegt keiner zeitlichen Beschränkung, jedoch darf die Lieferung auf Grund solcher Verträge nur in der Zeit vom 1. Januar bis zum 15. Juni 1918 erfolgen. Artikel 3. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 27. Oktober 1917. Der Staatssekretär des Kriegsernährungsamts. In Vertretung von Braun. Selbstversorger.. Nach der Verordnung des BundeSrats vom 25. Oktober 1917 dürfen vom 1. No vember 1917 ab zur Ernährung der Selbstversorger auf den Kopf monatlich statt bis her 9 kx nur noch 8'z k^ Brotgetreide verwendet werden. Weiter dürfen nach der Verordnung des Bundesrats vom 27. September 1917 Selbstversorger für die Zeit vom 1. Oktober bis mit 15. November 1917 an selbstge bauter Gerste und selbstgebautem Hafer statt bisher 8 kx nur noch höchstens und ins gesamt 6 kg auf den Kopf verbrauchen. In Beachtung dieser Verordnungen wird die Vorschrift in ß 2 der Bekanntma chung vom 1. September 1917 über die Brot- und Mehlversorgung der Selbstver sorger im Gebiete des Bezirksverbandes der Amtshauptmannschaft Schwarzenberg wie folgt abgeändert: 8 2. Auf den Kopf der Selbstversorger dürfen verwendet werden: a) an selbstgebautem Brotgetreide monatlich höchstens 8kg; einem Kilogramm Brotgetreide entsprechen bei 94°,iger Ausmahlung 940 g Mehl, b) an selbstgebauter Gerste und selbstgebautem Hafer für die Zeit vom 1. Oktober bis zum 15. November 1917 höchstens und insgesamt 6 kg. Bei Ausstellung der für die Monate Dezember 1917 und Januar 1918 giltigen Mahllarten wird die Herabsetzung der Brotgetreidemengen in Ansatz gebracht werden. Schwarzenberg, am 3. November 1917. Ker Vezirksveröand der Königs. Amlshauptmannschast Schwarzenberg. Amtshauptmann Dr. Wimmer. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Fabrikanten Lrn«t Vrkvckrled in Carlsfeld als alleinigen Inhabers der Firma frivliriod ! I in Wilzs chhaus ist infolge eines von dem Gemeinschuldner gemachten Vorschlags zu einem Zwangsvergleiche anderweit Vergleichstermin auf den 14. Movemver 1917, vormittags itt MVr vor dem Königlichen Amtsgerichte Eibenstsck anberaumt worden. Der Vergleichsvorschlag und die Erklärung des Gläubigerausschusses sind auf der Gerichtsschreiberei des Konkursgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Eibenstock, den 6. November 1917. WiliMcs Amtsgericht. Wurstverkauf Mittwoch, den 7. dss. Mts., in den Fleischereigeschäften Reichenbach, Leidel, Singer, «. Müller, Mühlig. Kopfmenge 50 x. Beliefert werden die Haushaltungen Nr. 21 Ol u. höh. Nrn. mit Marke 12 und Nr. 1 — 1470 mit Marke 10 von Blatt 12 des Ausweisheftes. «u. 8 Verkaufsordnung: in der Zeit von 8—9 Uhr voran. u r L , g 10 „ „ „ „ 10—11 „ N-12 „ Eibenstock, den 6. November 1917. Der Ktaötrat. Städtischer Lebensmittelverkauf. Donnerstag, den 8. dss. Mts., K l: Graupen, weiße Marken 75 A, grüne Marken 25 A, Preis 36 Pfg. das Pfund. Freitag, de» 9. dss. Mts., K 4: 125 x Kunsthonig zum Preise von 14 Pfg. Eibenstock, den 6. November 1917. Ker Slaötrat. Strickarbeiten sür das Heer. Alle noch außenstehenden Socken sind bis Donnerstag, den 8. Movemver 1917 zu den bekannten Stunden einzuliefern. Eibenstock, den 5. November 1917. Der Slaötrat. Petroleum für Landwirte und Heimarbeiter von heute ab in den Geschäften von E. Hendel, Konsumverein l, Fr. Riedel, P. He rold, E. Eberlein, P. Mehnert, E. Schindler, Konsumverein ll. Auf die Karte entfällt eine Petroleummenge von 1,s I. Preis 36 Pfg. für 1 I. Eibenstock, den 5. November 1917. Der Skaütrat. Bekanntmachung, die Einkommen- und Ergünzungokeuerdektaration vetr. Aus Anlaß der im Laufe des nächsten Jahres stattfindenden allgemeinen Ein schätzung zur Einkommen- und Ergänzungssteuer werden zurzeit Aufforderungen zur Deklaration des steuerpflichtigen Einkommens und Vermögens ausgesendet. Denjenigen, welche einen derartige Aufforderung nicht zugesendet werden wird, steht es frei, Deklarationen über ihr Einkommen oder ihr ergänzungssteuerpflichtiges Vermö gen bis zum 2ü. Movemver 1917 bei dem unterzeichneten Gemeindeoorstand einzureichen. Zu diesem Zwecke werden bei Letzterem Deklarationsformulare unentgeltlich verabfolgt. Gleichzeitig werden alle Vertreter von Personen, die unter Vormundschaft oder Pflegschaft stehen, ingleichen alle Vertreter von juristischen Personen (Stiftungen, An stalten, eingetragenen Vereinen, eingetragenen Genossenschaften, Aktiengesellschaften, Kom manditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Berggewerkschaf ten u. s. w), sowie die Vertreter von sonstigen mit dem Rechte des Vermögenserwerbs ausgestatteten Personenveretnen und Vcrmögensmassen aufgefordert, für die Vertretenen, soweit dieselben ein steuerpflichtiges Einkommen oder crgänzungsstcuerpflichtiges Ver mögen haben und in Ansehung der Ergänzungssteuer der Steuerpflicht überhaupt un terliegen, Deklarationen bei dem unterzeichneten Gemeindevorstande auch dann einzu reichen, wenn ihnen deshalb besondere Aufforderungen nicht zugehen sollten. Schönheide, am 2. November 1917. Der Gemeindcvorstand. Wom Weükrieg. Der Meöergang üöer den Hagliamento. Kin türkischer Erfolg in Tripolis. Ueber die Kämpfe am Sonntag und den am gleichen Tage erfolgten Uebergang über den Taglia- mento wird noch berichtet: Berlin, 5. November. In Flandern ließ der starke Beschuß unserer Stellungen von Key ein bis zum Blanka art See am Morgen des 1. Novern ber etwas nach, griff jedoch nach Norden bis zum Houthoulster Wald, nach Süden bis in die Gegend Zandvoorde über. Oestlich Apern würbe ein feind sicher Vorstoß in unserem Vernichtungsfeuer erstickt Vom Mittag ab lebte auf der ganzen Front die Ar tillerictätigkeit auf. Die Stadt Dixmuiden erhielt starken Beschuß. Desgleichen wurde zwischen Ghelu- telt und Zandvoorde der Beschuß stärker und lag mtt starten Feuerübersällen auf unseren dortigen Stellungen. Gegen Abend steigerte sich das Feuer und blieb die ganze Nacht über, vor allem zwischen Pvcllapelle und Paschendaele, stark. Um 6 Uhr abends brachen mehrere englische Kompagnien zum Angriff vor. Der feindliche Vorstoß wurde unter hohe» Feindvcrlusten restlos abgewicsen. Ein femd-- siches Bombengeschwader belegte de» Flugplatz Jchtcghcn und das iw Kerneghen unbedingt erkenn bare Lazarett mit Bomben. Hierbei wurden 2 bel gische Krankenschwestern verwundet. Diese neue völkerrechtswidrige und den Menschlichkeitsgesetzen. Hohn sprechende Handlung schließt sich würdig dem Baralong Fall und ähnlichen Vorgängen an. Die rielen Opfer, welche die belgische Zivilbevölkerung der brutalen Beschießung mitten im Hinterland ge legcner belgischer Städte durch die Engländer rer- dankt, werden immer zahlreicher. Im Artois grif--