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Ämk- und Änzeigeblatt für öenL^mtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung v»zua»p«t« vierteljShrl. Mk. 2.10 einschltrßl. dr» -Juustr. UnterhaltungSblat««" In der BeschSft«. stelle, bei unseren Voten sowie bei allen Reich», »ostanstaltrn. — Erscheint tiiglich abend» mit Lulnatzme der Sonn» und Kei«tag« sür den felgende« Lag. z» Fol« *-»«>> — >»» »,«»»»«lch-r Ur»run,n> dk« »elrted«« »o Zeit««,, d» »Wira»,»«« ^er t«r S»»-7dmmg»rI«r»chlu,«ni »« »«r e»»«A »«tenut »Ut ^e1k»un, ,»« Nachleie»,«» »er »*» «N WE» d«« tzet. Adr.: A»1aök«tt. ^2S0. M Eibenstock, Larlrsel», hunbrhllbel, ^UgLVtUtt Reuheide, Gberstühengrün, Schönheide, Schönheiderhammer, Sosa, lluterstiitzengrüu, Mdenthal usw. Verantwort!. Schriftleiter, Daucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. - «4. Jahrgon-. — — Sonnabend, den 15. Dezember LV17 Anzeigenpreis: di« kleinspaltig« Aeile ti Pfg. Im Reklameteil dir Zeile 45 Wg. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 40 Hfg. Annahme der Anzeigen bi» spätesten» »aamiNa»» 10 Uhr, sür größere Tag« »erh«. Eine Bewähr für die Aufnahme der UHgaigp« am nächsten oder am vargeschrieben»» Tage sowie an bestimmter Stelle wird »icht «,«»««, ebensowenig für die Richtigkeit der d«ch AE- sprecher aufgegebene» L»zeigen. Fernsprecher Ztr. 11». Bekanntmachung, vetr. die Entrichtung des Warenumsahstempets für das Kalenderjahr 1917. Auf Grund des § 161 der Ausführungsbestimmungen zum Reichsstempelgesetze werden die zur Entrichtung der Abgabe vom Warenumsätze verpflichteten gewerbetreiben den Personen und Gesellschaften aufgefordert, den steuerpflichtigen Jahresbetrag ihres Warenumsatzes für dar Kalenderjahr 1917 bis spätestens zum Ende des Monats Ja nuar 1918 der zuständigen Eteuerstelle schriftlich oder mündlich anzumelden und die Abgabe gleichzeitig mit der Anmeldung einzuzahlen. Die zuständigen Gteuerstellen sind s) je für den Bezirk ihrer Gemeinde die Stadträte der Städte mit revidierter Städteordnung, die Bürgermeister der übrigen Städte und die Gemeindevor» stände der Landgemeinden, d) für die selbständigen Gutsbezirke in den hauptzollamtlichen Bezirken Bautzen, Chemnitz, Dresden II, Leipzig II, Plauen, Zittau u. Zwickau diese Hauptzollämter, «) überdies für die selbständigen Gutsbezirke in den Hauptzollamtsbezirken Anna berg und Freiberg daS Hauptzollamt Chemnitz, in den Hauptzollamtsbezirken Dresden I, Meißen, Pirna und Schandau das Hauptzollamt Dresden II, in den Hauptzollamtsbeztrken Grimma und Leipzig I das Hauptzollamt Leip zig II, in dem Hauptzollamts bezirk Eibenstock das Hauptzollamt Plauen. Als steuerpflichtiger Gewerbebetrieb gilt auch der Betrieb der Land- und Forstwirt schaft, der Viehzucht, der Fischerei und des Gartenbaues sowie der Bergwerkbetrieb. Beläuft sich der Jahresumsatz auf nicht mehr als 3000 M., so besteht «ine Verpflich tung zur Anmeldung und eine Abgabepflicht nicht. Wer der ihm obliegenden Anmeldungsverpflichtung zuwiderhandelt oder über die empfangenen Zahlungen oder Lieferungen wissentlich unrichtige Angaben macht, hat eine Geldstrafe verwirkt, welche dem zwanzigfachen Betrage der hinterzogenen Abgabe gleich kommt. Kann der Betrag der hinterzogenen Abgabe nicht festgestellt werden, so tritt Geldstrafe von 150 M. bis 30000 M. ein. Zur Erstattung der schriftlichen Anmeldung sind Vordrucke zu verwenden. Soweit solche den Anmeldungspflichtigen ncch nicht zugestellt sind, können sie bei den Steuer stellen kostenlos entnommen werden. Steuerpflichtige sind zur Anmeldung ihres Umsatzes verpflichtet, auch wenn ihnen Anmeldungsvordrucke nicht zugegangen sind. Dresden, am 8. Dezember 1917. Königliche Generalzolldirektion. Unter Bezugnahme auf vorstehende Bekanntmachung der Königlichen Generalzoll direktton vom Dezember 1917 wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß den in die hiesige Steuerrolle eingetragenen Umsahsteuerpfltchtigen im Laufe dieses Monats Anmeldungsvordrucke zugehen werden. Umsatzsteuerpflichtige, denen bis Ende De zember Anmeldungsvordrucke nicht zugestellt sein sollten, können solche bei der Stadt- fteueretnnahme entnehmen. Gleichzeitig wird ersucht, im Januar die Anmeldung und Zahlung in den zeitigen Vormittagsstunden vornehmen zu wollen. Eibenstock, den 14. Dezember 1917. Der Staötrat. Der Beztrksverband Schwarzenberg weist hiermit nochmals auf die nachstehend abgedruckten Bekanntmachungen vom 4. September 1917 (Erzgeb. Volksfreund Nr. 206 vom 6. September 1917) und 12. April 1917 (Erzgeb. Volksfreund Nr. 85 vom 15. April 1917) hin. Schwarzenberg, am 10. Dezember 1917. Der Aezirksverband der Königt. Amtssiauptmannschast Schwarzenberg. Amtshauptmann Dr. Wimmer. Entwertung der Brotmarken durch die Bäcker u. Mehlkleinhäudler. i. Die Bäcker und Mehlkleinhändler haben die vereinnahmten Brot- und Mehlmarken sowie Retchsreisebrotmarken sofort beim Empfang durch kreuzweises Durchstreichen mit Färb- oder Tintenstift in deutlich sichtbarer Weise zu entwerten. Tas Gleiche hat durch die Gast-, Schank- und Spetsewirte mit den vereinnahmten Reichsreisebrot marken zu erfolgen. II. Die Entgegennahme bereits entwerteter Brot- und Mehlmarken, wie auch ihre Belieferung mit Gebäck oder Mehl ist den Bäckern und Mehlkleinhändlern, sowie Gast-, Schank- und Spetsewirten verboten. III. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen werben nach § 79 der ReichS- getretdeordnung vom 21. Juni 1917 mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geld strafe bis zu 50000 Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Schwarzenberg, den 4. September 1917. Der Aezirüsverband der Königt. Amtsyauptmunnschast Schwarze»-«-. Dr. Wimmer. Brotbezug. 1. Der Bezirksverband Schwarzenberg weist hiermit nochmals darauf hin, daß der Bezug und die Abgabe von Roggen- und Weizeubrot, Zwieback «ud Mehl nur gegen Abgabe der jeweils gültigen Brotmarken erfolgen darf. Verboten ist daher insbesondere auch der Bezug und die Abgabe von Brot usw. auf Vorschuß. 2. Zuwiderhandlungen werden nach tz 57 der Bundesratsverordnung über Brotge treide und Mehl aus der Ernte 1916, vom 29. Juni 1916, mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft. Schwarzenberg, den 12. April 1917. Der Wezirksvervand der Königt. Amtshauptmannschaft Schwärzender-. Dr. Wimmer. Fleischverkauf Sonnabend, den 15. dfs. Mts., in den Fleischereigeschäften Reichenbach, Sei del, Singer, E. Müller, Mühlig, Schürer. Urlauber erhallen Fleisch bei Seidel. nachm., 10—12 1—3 3—5 u r « »u 8 Verkaufsordnung: H—A in der Zell von 8—10 Uhr vonn., Alles weitere wird durch Anschlag bekanntgegeben. Eibenstock, den 14. Dezember 1917. Der Ktaötrat. Ausgabe der Brotmarke« auf die Zett vom 15. Dezember 1917 bis 14. Januar 1V1« Sonnabend, den 15. Dezember 1917 in nachstehender Nummernfolge der an der Ausgabestelle vorzulegenden AusweiSheste: vormittags von 8—9 Uhr Nrn. 1901 u. höh. Nrn., nachmittags 1651—1900, 1301—1650, 951—1300, 601—950, 251—600, 9—10 10—11 11—12 2—3 3—4 1—250. auf Landeskartoffelkarten erhältlich. 4 Kartofselmarken sind wieder im Umtausch Umgetauscht wird nur Abschnitt Eibenstock, den 14. Dezember 1917. Der Staötrat. HeffentLiche hanöelrlehranstalt zu Plauen. «Höhere Ableitung mit Berechtigung zur ßrteitung des Zeug nisses znm einjährig-freiwilligen Militärdienst. In Klasse IV (Vorklasse) werden Schüler nach erfolgreichem Besuche der V. Klaff« einer höheren Schule oder nach 7 jährigem erfolgreichem Besuche einer Volksschule, in Klasse III nach erfolgreichem Besuche der IV. Klasse einer höheren Lehranstalt oder der I. Klasse einer höheren Bürgerschule ausgenommen. Anmeldungen nimmt entgegen Direktor Vrof. Wom Weltkrieg. Die russischen Anter si and ter wieder eingetroffen. Hine deutsche Iriedensmitteitung an England. Ein englisches Luftschiff vernichtet. Tie letzten Tage haben außer leichten Streitkräf ten auch einem Flugzeug zur See einen Erfolg gebracht, indem es ein feindliches Luft- fchlsf vernichtete: (Amtlich.) Berlin, 12. Dezember. Eines unserer Marineflugzeuge, Führer Oberleut- . nant zsur See Ehrtstiansen, hat bei einem Ausklärungsflug in den Hoofden am 11. Dezem ber vormittags das englische Luftschiff „0 27" vernichtet. Das Luftschiff stürzte brennend in die See. Ter Chef des Admiralstabes der Marine Die bereits gestern gebrachte Meldung von dem erfolgreichen Gefecht an der englischen Küste war infolge eines Versehens lückenhaft, weshalb wir sie nachstehend nochmals vollständig zum Abdruck brin gen: (Amtlich.) Berlin, 13. Dezember. Leichte Scestreitkräfte unter Führung des Korvettenkapi täns Heinicke haben am 12. Dezember morgrus dicht unter der englischen Küste vor der Tyn> Mündung den feindlichen Handelsverkehr angegrif ¬ fen. In erfolgreichem Gefecht mit den englischen Vorposten wurocn zwei große Dampfer und zweibewaffnetePatrouillenfahrzeug» versenkt. Unsere Streitkräfte kehrten ohne eiser ne Verluste oder Beschädigungen zurück. Der Chef des Adnnralstabes der Marine. Bon den Kämpfen um das Malettagediet gibt der österreichisch-ungarische Gencralstab eine Zusammenstellung der Beute: Wien, 13. Dezember. Amtlich wird verlaut- hort: Oestlicher Kriegsschauplatz. Waffenruhe. — T« Verhandlungen Mbe«