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für den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung S>,ug«prn« vierteljöhrt. Mk. L« etnschU«tzl. de« , Jllustr. UntkrhaUung«blaNe«- in der «eschSst». Ä0«, bei unseren Voten sowie bet allen Reich«. vstanstaUen. — Erscheint tSaltch abend« mit tutnahme der Sonn- und Feiertage sür den folgenden Tag. NN 8<un -ohcitr ««wall — «rikj> ot«r Unftigrr tkH«»»w-Ichll SlLrwlxnl »«» *«r<kd«4 »<r tzeilung, der >!l<1r>u»lr» ot>«r d«, »«'-ldn ui^tnailchlunge- - »er Lell«»er leiaeu all St«>«ruiltz -der »achlt««erung »er Zeit UN» »»er au! itNia- ,a»lunü bet »eiugtwwtt««. Hek. Adr.: A«t»»l«tt. ^41 «SSSSMSSSSSSSS Eibenstock, Larlrseld, hunörhübel, «LeUgvUtU»» Ueuheibe, GberMtzengrün, Schönheide, Schönheiderhammer, Sosa, Unterstiltzengrün, Mldenthas «sw. Veranttvortl. Schriftleiter, Drucker mtd Verleger. Emil Hann«b»hntn Eibenstock. ... Ü5 . .. Sonntag, den 17. Februar Anzeigenpreis: dir kleinspaltige Heile IS Pig. Im Reklameteil die Zeile 40 Psg. Im amtlichen Teil- die a-spaitene Zeile 41) Pfg- «nnahme der Anzeigen bk spätestens oormitiag« 10 Uhr, für größere Tags vorher. Line Bewähr für die Aufnahme der Anzeigen am nächsten oder am oocgeschriebenen Tage sowie an bestimmter Stell« wird nicht gegeben, -bensowenig für die Richtigkeit der durch Fern- spreche» aufgegebenen Anzeigen. Fernsprecher M. HO. ISIS Verbot der Belieferung de- Abschnittes V der LandeStartoffelkarte. Zufolge Ermächtigung deS Königlichen Ministerium- deS Innern und in Berück sichtigung eines einstimmigen Beschlusses der Tagung der Gemetndevertreter des Be- zirkS der Königlichen AmtShauptmannschast Schwarzenberg vom 11. Februar 1918 wird hiermit für daS Gebiet des BezirkSverbandeS der Königlichen AmtShauptmannschast Schwarzenberg Folgendes bestimmt:, 1. Der Bezug und die Abgabe von Kartoffeln auf Abschnitt LL* der Landeskartoffel, karte ist im Gebiet de- BezirkSverbandeS der Königlichen AmtShauptmannschast Schwar zenberg verboten. 2. Die versorgung-berechtigte Bevölkerung deS Bezirks wird, soweit dies nicht schon jetzt der Fall ist, ab 15. April 1918 allgemein in Wochenversvrgung genommen. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Neben der Strafe können die Vorräte, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, kingezogen werden, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht. Bei vorsätzlichem veräußern oder Beiseiteschaffen von Vorräten muß die Geldstrafe, wenn ausschließlich auf sie erkannt wird, mindesten« dem 20 fachen Werte der Vorräte gleichkommen, auf die sich die strafbare Handlung bezieht (vgl. Verordnung deS Bundes rats über die Kartoffelversorgung im Wirtschaftsjahr 1917/18 vom 28. Juni 1917). Schwarzenberg, den 12. Februar 1918. Der Pezirksveröaud der Königs. Amtsyauptmannschaft Schmln-ent«ß. Dr. Wimmer. Neue Backvorschriften. Unter Aufhebung der Bestimmungen in Ziffer 1 bis mit 9 der Bekanntmachung deS BezirkSverbandeS Schwarzenberg vom 13. November 1917 — Erzgebirgischer Volks- freund vom 16. November 1917 — wird für daS Gebiet deS BezirkSverbandeS Schwar zenberg folgendes bestimmt. 1. vet Herstellung von Roggenbrot sind bis auf weiteres zu verwenden : 7S Teile Roggenmehl 15 „ Weizenmehl 10 „ Trockenkartoffelfabrikate (Kartoffelwalzmehl, Kartoffelstärkemehl). Frischkartoffeln dürfen, außer zur Streckung de- für Brotgetreideselbstoersor- ger hergestellten BroteS, zur Brotstreckung nicht mehr verwendet werden. ' 2. In 1 Pfund Roggenbrot müssen insgesamt 367,5 K Mehl (Roggen-, Weizen- und Kartoffelmehl) enthüllen sein. 3. Bei Herstellung von Weizenbrot sind bis auf weiteres zu verwenden: 90 Teile Weizenmehl 10 „ Trockenkartoffelfabrikate (Kartoffelwalzmehl, Kartoffelstärkemehl). 4. In 7b x Weizenbrot müssen insgesamt 56 x Mehl und zwar 50 Weizenmehl und 6 x Kartoffelmehl enthalten sein. ' 5. Die Trockenkartoffelfabrikate werden auf Bestellung vom BeztrkSverband Schwar zenberg nach Maßgabe deS Getreidemehlverbrauchs geliefert.« 6. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen werden auf Grund von tz 79 der Reichsgetreideordnung für die Ernte 1917, vom 21. Juni 1917, mit Gefängnis bis zu einem Jahre und Geldstrafe bis zu 50 000 M. oder mit einer dieser Strafen bestraft. 7. Vorstehende Anordnungen treten mit dem 16. Februar 1918 in Kraft. Schwarzenberg, am 14. Februar 1918. Der Aezirksveröand der Königl. Zmt5yauptma«nschak1 Schwar-en-erg. Dr. Wimmer. Zur.Auszahlung kommen in der Stadtkassc Montag, den 18. Februar 1918, vormittag S—1ff Uhr Sonderunterstützung an bedürftige Kriegerswitwen. vormittag 1ü—11 Uhr Rentenbeihilfen an Rentenempfänger. Auöweiskarten sind vorzulcgen. Eibenstock, den 14. Februar 1916. Ker- Kkrötrat. Strickarbeiten für die Heeresverwaltung. Die noch außenstehenden Socken sind nunmehr restlos Menstaq, den 19. dfs. Mts., vormittags von S—11 Uhr «nd nachmittags von 2—5 Uhr in unserer Ge schäftsstelle, Bachstr. 3, zurückzugeben. Bei Friswersäumnis erfolgt kostenpflichtige Ab holung. Eibenstock, den 16. Februar 1918. Der Ktcrötrcrt. Kohlenpreise. Die in unserer Bekanntmachung vom 31. Dezember 1917 unter Ziffer 2 festge setzten Kohlenrichtpreise dürfen auch bei der Lieferung der Brennstoffe frei vor'S Hau- in Mengen von >2'/, Zentner und mehr nicht überschritten werden. Zuwiderhandlungen werden nach Ziffer 5 der vorbezeichneten Bekanntmachung bestraft. Eibenstock, den 15. Februar 1918. Kev Ktaötvat. Dom Wellkrieg. Irody von den Hesterreichem öesetzt. HnMkungen aus der Mrfaiüer Konferenz. Ueber den im gestrigen Heeresbericht bereits ec wähnten Handstreich eines Matrosen-Stoßtrupps wird ausführlicher noch geschrieben: ' - Berlin, 15. Februar. Nach kurzem heftigen Feucrüberfall'brachen Stoßtrupps eines deut schen Matrosenregimentes in eiligem Laufe über den ausgeweichten Boden hinweg überraschend in die belgischen Gräben südwestlich von Manne kensvere ein. Von zwei Seiten her rollten sie, jeden feindlichen Widerstand brechend, mit Handgra naten ein breites belgisches Grabenstück aus. Von Schulterwehr zu Schulterwehr vorgehend, trieben sie von rechts nach links die sich verzweifelt weh rende belgische Besatzung immer dichter zusammen, die in dem Handgranatenregen schwere blutige Ver luste erlitt. Was nicht eiligst nach rückwärts floh, wurde gefangen genommen. Das ganze Unterneh men spielte sich mit rasender Geschwindig keit ab. Schon nach kurzer Zeit kehrten,die Matrosen mit 2 belgischen Offizieren, 26 Mann, zahlreich e Beutestücken und wichtigen Erkundungsergebnisjen i« ihre Ausgangsstellung zurück. Der österreichisch-ungarische Generalstabsbericht beschränkt sich aus die bereits feststehenden 3 Worte, dagegen wird in einer wei teren Meldung die Wiederbesotzung von Brody bekannt gegeben: - Wien, 15. Februar. Amtlich wird verlaut bart: Keine besonderen Ereignisse. Ter Chef des General st abes. Wien, 14. Februar. Gemäß Artikel 2 Absatz b des mit der Ukraine ' abgeschlossenen Vertrages, welcher den Status quo ante der zwischen Oesterreich- Ungarn und Rußland befindlichen Provinzen wieder hergcstellt, sind gestern u n s ere T r u p P e n i n B r o dy ein gezogen. Durch diese friedliche Besetzung Brodys ist die letzte größere Stadt in Ostg rlizien wieder in österreichisch ungarischen Händen. * * * Tas Verhalten der Petersburger Re gierung uns gegenüber ist nach wie vor, gelinde ausgedrückt, nichts weniger wie einwandfrei, so daß man sich ernstlich mit dem Gedanken der Ab berufung der deutschen Kommission in Petersburg beschäftigt: Berlin, 15. Februar. Tie Tätigkeit der nach Petersburg entsandten deutschen Kommission stößt in der letzten Zeit aus immer größere Schwierigkeiten. Unterredungen mir den maßgebenden Persönlichkeiten, ohne .die nach Lage der derzeitigen Verhältnisse in Petersburg ein Fort gang der Verhandlungen nicht zu erzielen ist, wer deil den Mitgliedern der deutschen Komnussion da durch unmöglich gemacht, daß die russischen Volks kommissare, insbesondere Lenin und Trotzki, an derr dringe ndeGeschäfte vorschützen. Bald ergeben sich diese, bald jene Gründe sür die Verzöge rung der Verhandlungen. Nachdem sich nun in den letzten Tagen auch noch der schwerwiegende Fall ereignet hat, daß in einer die deutschen Kriegs- und Zivilgesangcnen betreffenden Angelegenheit die, rus sische Regierung eine von ihr gegebene Zusage am nächsten Tage wieder zurückg en o mmen hat, entsteht ernstlich die Frage, ob die wettere An wesenheit der deutschen Kommission in Petersburg unter den derzeitigen Verhältnissen noch Zweck hat. Weiter liegt eine neue Meldung über die russische Demobilisierung vor: Berlin, 14. Februar. Ter russische Ober kommandierende der West und Südwestsront, Mj as - nikow, hat durch Funkspruch vom 11. d. M. u a. folgende Befehle ergehen lassen: l. Tue De mobilisierung der Armee wird ichnell vor sich gehen, wobei volle Ruhe und Ordnung gewahrt wer den muß. 2. Zur Durchführung der Demobilisierung send bei den Truppenteilen besondere Organe mit Komitees und Räten an der Spitze zu bilven. 3. Pa rollet mit der Demobilisierung muß die Organi sierung der Roten Armee gehen; mehr Agi tation, mehr praktisches Handeln in dieser Richtung. 4. Tie Komitees, die Räte und die Verwaltungsorgans der Truppenteile müssen bis zur letzten Minute aus ihren Posten bleiben. Kameraden! Tie Erfüllung dieser Bedingungen wird uns ermöglichen, vie Folgen des Krieges endgültig zu liquidieren und zu einer ge sunden Form des Schutzes von Volk, Land und Re volution gegen ihre Feinde überzugehen. Tie Verhältnisse in der Ukraine scheinen neue ren Nachrichten zufolge doch noch nicht so gekläri zu sein, daß von geordneten Zuständen nach unseren Begriffen geredet werden kann. Es sind darüber heut« folgende Meldungen zu verzeichnen: Berlin, 15. Februar. Tie „Germania" er fährt von unterrichteter Seite: Ueber die Vorgän ge in der Ukraine kommen noch immer keine sicheren Nachrichten zu uns. Tie Lage der Rada ist durch neuere Erfolge der Bolschewisten, dis Herren von Kiew zu sein scheinen, verschlechtert