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m Uw FKgr ahme» nie»- ;r ja- sestge- >?rden. cinr iijche Notiz 3. Fe- nndes- »Li- gestellt l über - noch dieser s mit Reichs- sollt- hsisch« srung aduug. r z»m fe Re-- ungen i un- Stcl-- nräni- doassy : nicht , Ru garns erit- rie- n der Quelle i p c n rüden Den elin» l. 28 t er- ; wi che» Er Le- ßara- brach Lch>- n sh- Mol- seins> ötjch» igkeit teie» a den daK nach- l hat. and ten Rote r sich aus- Nähe i der ussen loten Vor-- »er and-- Ütto ver« an >ten. ant. Bl. bei -ief- les. Amts- und Knzeigeblatt für den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock unö dessen Umgebung V«ug,pr8» virrtrljährl. Mk. 2.40 einschlNßl. d«» -Muftr. UnterhattungSblatte»" in der GeschSftt- skil«, bei unseren Boten sowie bei allen Reicht» »»ftanstalten. — Erscheint täglich abend« mit Ausnahme der Tonn- und Feiertag« für den solgenden Lag. 2-1 Aallt -Sh rer ««pall - «rvg od«r I-nftwnr d.» drr Zritun,. der -««ftra-tea ^d« »rr »-»»kd-run^-.-Tni^iungn: Hai »rr Bqirhrr keinen «n!»ruch Sieiernn, »der »e<t>!>e!ernmi »er »der -nt «Eck- »«htt!Nü de« Hel. Adr.: Aratodkatt. Eibenstock, Larkfeid, hundshiibel, ^L-UgvVtUr» Neuheide, Gberstützengrün, Schönheide, Schöuheiderhammer, Sosa, Unterftvtzengrün, lvildenthai «sw. Berantwortl. Schriftleiter, Drucker uitd Verleger: Emil Hannebshnin Eiben^ock _ 65 Jahrgang. "L. > -r--—- AnzeigenpreiS: die klemspaltiue Zelle I» Psg Im Reklameteil die Zeile 40 Pfg. Im amlltchen Teile die gespaltene Zeile 40 Psg. Annahme der Anzeigen bi« spätesten« vormittag» 10 Uhr, für größere Tags vorher. Sine 'Sewähr für die Aufnahme der Anzeigen am nächsten oder am vorgeschciebenen Tag« sowie an bestimmter Stell« wird mcht gegeben, rbensowenig für die Richtigkeit der durch Fern- sprecher aufgegebenen Anzeigen. Fernsprecher Nr. tlO. ^so. Freitag, den 1. März ISIS Richtpreise für Gemüsepflanzen für das Jahr 1918 dem 0,70 k, l,20 2,00 mit 25 bis 35 Pfg. 10 bis 20 Pfg. 30 20 25 15 0F0 0,80 0,60 0,50 1,20 0,60 0,60 0,50 0,30 Blumenkohl Rosenkohl Zwiebeln Porree Rote Rüben Kohlrüben Majoran ä Schock 0,70 M. 0,80 „ 1,00 „ ü Schock 1,20 M. 1,50 „ 1,50 „ 2,50 „ 1,50 „ 1,80 „ 1,50 „ 1,00 „ 2,50 „ 1.20 „ Die Preise für Gemüsepflanzen dürfen diese Höhe nur bei gesunden und gut ent wickelten Pflanzen in frischestem Zustande und nur im Kleinverkauf erreichen. Im Großverkauf und beim Verkauf an Feldgemüsezüchter sind die Pflanzen entsprechend billiger abzugeben, ebenso wenn eS sich nicht um gesunde und gutentwickelte Pflanzen in frischestem Zustande handelt. Zuwiperhandlungen werden gemäß Z 17 der im Eingang erwähnten Bekanntma chung vom 25. September mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 M. bestraft, soweit nicht nach der Bekanntmachung des Reichskanzlers vvm 23. Juli 1915 gegen übermäßige Preissteigerung (RGBl. S. 467) in Verbindung mit d. Frühbeet verstopft: Topsbollen: Stück Tomaten, je nach Größe und Stärke Gurken, je nach Größe und Stärke Kürbis Kartoffelstecklinge 1,80 „ 0,80 „ 0,80 „ 0,80 „ 0,70 „ 0,50 „ 1,20 „ verstopft: ü. Stück Fretland: ü Schock 0,50 M. 10 „ 15 5 10 Salat Sellerie Kohlrabi Weißkraut, überwintert Weißkraut 1,00 Rotkraut 1,20 Wirsing 1,00 Braun-, Grün-» Krauskohl 0,70 Auf Grund der Bekanntmachung des BundeSrats vom 4 November 1915 (RGBl. S. 728) zur Ergänzung der Bekanntmachung über die Errichtung von PceiSprüfungs- stellen und die Bersorgungsregelung vom 25. September 1917 (RGBl. S. 607) wird nach Anhörung des Ausschusses für Gartenbau beim Landeskulturrat für das Königreich Sachsen angeordnet, daß im Gebiete deS Königreichs Sachsen beim Verkauf von Ge- mülepflanzen folgende Richtpreise nicht überschritten werden dürfen: Pflanzen auS Pflanzen aus Pflanzen au» d. F.ühbeet ' . wwerftopst: der Reichskanzler-Bekanntmachung vom 23. März 1916 (RGBl. S. 183) über die Aen- derung des Gesetzes betr. Höchstpreise und der Verordnung gegen übermäßige Preis steigerung eine höhere Strafe verwirkt ist. Dresden, am 23. Februar 1918. 370 ll 8 VIII , Minifterium des Innern. Im Handelsregister ist heute auf Blatt 287 für den Landbezirk (Firma: Vietor 8« Iiloslnp-sr in Schönheide» eingetragen worden: Prokura ist erteilt der ^iissdetk verehel. Albert geb Schlesinger in Schönheide. Eibenstock, den 26. Februar 1918. Königliches Amtsgericht. Die Einwohnerschaft unserer Stakt bitten wir herzlich, zum Mm Krenz-Dank- und OOrtiM wieder in bewährter OpferwiUigkcit unserer heldenhaften Soldaten und ihrer in lan gen Kriegsjahren für die Heimat dargebracbten Opfer an Gut lind Blut, Leben und Gesundheit zu gedenken. Dann werden sich die Spenden sür das Rote Kreuz auch in unserer Stadt trotz der besonderen Ungunst der Zeit zur ansehnlichen Dank- und Opfergabe runden und ein wertvoller Beitrag für die Segensarbeit an Verwundeten und Kranken, Ge fangenen und Kriegshinterbliebenen sein. Die jugendlichen Helser werden am Sonnabend, den 2. März 1N18, die Sammellisten in den Hausern vvrlegen. Wir erbitten sür sie recht freundliche Aufnahme. Eibenstock, den 28. Februar 1918. Der Stadtrat. Die Vereine vom Roten Krenz. Ausgabe der Anschlagsmarken sür Schwerarbeiter Kreitag, den 1. März 1S18, vormittags in der städtischen Lcüensmittelabteilung. Ausweishefte sind vorzulegen. Eibenstock, den 28. Februar 1918. Ktaütrat. Die Friedensbedinqunaen a« Rußland. Deutscher Reichstag. Berlin, 26. Februar. Am Tische des Bundes rats: v. Payer, Wallraf, Graf Rödern, v. Kraus;, Schiffer. Auf der Tagesordnung stehen zunächst kurze Anfragen. Hierauf wird die erste Lesung des Haus haltsplans fortgesetzt. Schatzsekretär Graf Rö kr - rn: Ter Reichshaushaltsplan für das Jahr 1918 bi_>tet in seiner formellen Gestaltung keine wejentlicyeu Aendcruugen gegen den bisherigen Kriegselat. Ter. ordentliche Haushalt balanziert mit etwa 7- . Miltiar den gegenüber nicht ganz 5 Milliarden im Vorjahre Ter außerordentliche Haushalt schließt mit 125 Mil krönen gegen 93^ Millionen im Vorjahre. Ter b°i dem letzte» Haushalt zum Ausgleich neben den lau senden Steuern bewilligte 20^uige Zuschlag zur Kruassteuer dürfte etwa 1 Milliarde erbringen. Ta es sich hierbei nur um eine einmalige Einnahme bandelte, sind in diesem Jahre zum Ausgleich 2875 Millionen Mark erforderlich. Tiefe Steigerung ist im wesentlichen eine Folge der neuen Kriegsanlei hen gewesen Neue Stenern sind notwendig. Sie können dem Reichstage aber erst zu Ostern zugehen, da die Beratungen im Bundesrat noch nicht abg: schlossen sind. Daß unser Wirtschaftsleben unerschüt tert ist, beweist die umfangreiche Spartätigkeit. Ter Zuwachs an Sparguthaben beträgt 3", Millionen Mark. Die Sparer werden sich zu rüsten haben für die neue Kriegsanleihe im März. Nachdem Abg. Trimborn (Ztr.) sich über die gegenwärtige Lage und die Stellungnahme seiner Partei zu verschiede - nen Fragen geäußert, ergreift das' Wort Unter - ftaatssekretärFreiherrvondemBusjche: Bon verschacdenen Seiten ist der Wunsch geäußert wnben, das Ultimatum kennen zu lernen, das von den russischen Delegierten angenommen worden ist. Ich erlaube mir, dieses Ultimatum bekannt zu gebcn. Es lautet: Deutschland ist bereit, nnrer folgenden Beoin- gungen mit Rußlund die Verhandlungen wi.wer auf zunehmen und Frieden zu schließen: t. Tas Deutsche Reich und Rußland erklären die Beendigung des Kriegszustandes. Beipe Natio nen sind entschlossen, fortan in Frieden und Freu»d schäft zn leben. 2. Tie Gebiete, die westtich der den rusnschen Vertretern in Brest Litoiosk mitgeteiUen Linien lie gen und zum russischen Reich gehört haben, Iversen der territorialen Hoheit Rußlands nicht mehr unterstehe». Tie Linie ist in Gegend Tünabarg bis zur Ostgrenze Kurlands zu verlegen. Ans der ehemaligen Zugehörigkeit dieser Gebiete zum russi schen Reich werde» ihnen keinerlei Vermlichtunge't gegenüber Rußland erwachsen. Rußland verzichtet auf jede Einmischung in sie inneren Verhältnisse der Gebiete. Teutschland nnd Oesterreich Ungarn beab sichtigen, das künftige Schicksal der Gebiete im Be nehmen mit deren Bevölkerung zu bestimmen. Deutschland ist bereit, sobald der allgemein? Frie den geschlossen und die russische Demobilisierung voll kommen durchgesührt ist, das östlich der obengenann ten Gebiete gelegene Land zu räumen, soweit sich nicht aus Artikel 3 etwas anderes ergibt. 3. Livland und Estland werden van russischen Truppen und Roten Garden unverzüglich grränmi und ton deutscher Polizeimacht besetzt, bis die Lan- deseinrichtungen die Sicherheit gewährleisten und die staatliche Ordnung wieder hergestetlt ist. Alle aus politischen Gründen verhaftete» Landesbcwoh- ner find sofort freizulassen. 4. Rußland schließt sofort Frieden mit der ukrainischen Volksrepublik. Ukraine und Finnland werden ohne jeden Verzug von russischen Truppen und Roter Garde geräumt. 5. Rußland wird alles in seinen Kräften stehende tun, um alsbald die ordnungsmäßige Rückgabe d-r ostanatolischen Provinzen an die Türkei jicherzustei- !eu und erkennt die Abschaffung der türkischen Kapitu lcinonerr au. 6. a. Tie völlige Demobilmachung des rusi'.scy.'n Heeres einschließlich der von der jetzigen Regierung, neugebildeten Heeresteile ist unverzüglich durchzu» führen: b. die russischen Kriegsschiffe im Zchwar zen Meer, in der Ostsee und im Eismeer sind enr weder in russische Häsen zu überführen und dort bis znm äilgemsinen Friedensschluß zu belassen wer sa fort zu desarmieren, Kriegsschiffe der Entente im russischen Machtbereich sind wie russische Kriegs schiffe zu behandeln: e. die Handelsschiffahrt in Schwarzen Meere und in der Ostsee wiro wieder ausgenommen, wie es ini Waffenstillstandsoertrag vorgesehe« war. Tas Minenräumen hak sofort zu beginnen, das Sperrgebiet im Eismeer bleibt bis zum allgemeinen F-riedensschluß bestehen. 7. Ter deutsch russische Handelsvertrag oon 19ot tritt wie in Artikel VII Ziffer 2^. des Friedens mit der Ukraine wieder in Kraft unter Wegfall der im Artikel l l Ziffer 3 Abs. 3 des Handelsvertrages vor gesehene» besonderen .Vergünstigung sür asiatisch« Länder, ferner wird der ganze erste Teil des Schluß- Protokolls wieder hergestellt Dazu tommen Sict^--- rung der Aussuhrsreiheit uud Ausfuhrzollfreiheit sür Erze, alsbald Verhandlung und Abschluß eines neue» Handelsvertrages, Sicherung der Meistbegünstig bis mindestens Ende 1925, auch sür den Fall der Kündigung des Provisoriums sind Bestimmungen ent sprechend Artikel VII Ziffer III, Ziffer IVA Absatz 1. und Ziffer V des Friedensvertrages mit der Ukraine. 8. Tie rechtspolitischen Angelegenheiten werde»» geregelt auf Grundlage der Beschlüsse erster Lcsunq der deutsch-russischen Rechtskommission, soweit Be schlüsse noch nicht gefaßt sind, auch insbesondere Ersatz kon Zivilschäden aus Grundlage der deutschen Vorschläge, Ersatz der Aufwendung für Kriegsgefan gene aus Grund des russischen Vorschlages. Rußlrnv wird deutsche Kommissionen znm Schutz deutscher