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Amk- und Änzeigeblatt für den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung ^74 ,rvlo«prr<« otertrljShü. Mk. L40 etnschN««. dl ^llustr. ttnUrhaltungrbtaUes" in der »«jchäsr«. Ml«, bei unseren Boten sowie bei all«, Reich», »stirnstallen. — Erscheint täglich abend« mit »u«nahme der Sonn, und Feiertag» für den folgenden Lag. Zm A>:Ur höhk lr»«Iroli — »rikg olxr t-Mttmr tr,n»»»>«lchk! Mtrungm d t Lriritb«« tz« Zritmig. drr Lksir>int«« oder »n <7if»rdrnmg«k>^nchlmig<n - tzat »er Seht«her ktnen »»lpruch «>i «Kienen, oder Rdqliekning der Znleui, odrr au, »we. eadlan, de« ek,ug«»reii«l. Hel. A»r.: Awtollett. für Eibenfto», Larlrstld, haadrhübtl, ^UgrUtUtt Vechelde,GberftützengrSa,Schönheide, Sch-cheidahammer, Sosa, UnterMtzengrSn, Midenchal «sw. verantwortt. SchrtftleÜer, Drucker mrd Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. —- > — «S. Jahrgang. Freitag, den 29. Miirz Anzeigenpreis: die Neinspalltg« Z«Ke 1S Wg. Im Reklamrteil di« Zeile M Pfg. Im amtlichen T«Ue die gesvalt«ne Zeile M Pfg. Annahme dewAnzeigen bi« spätestens vormittag« 10 Uhr, kür gröbere Lag« vorher. Eine Bewähr für di« Aufnahme der Anzeigra am nächsten oder am oorgeschrtebenen Log« sowie an bestimmter Stelle wird nicht gegeben, ebensowenig für die Richtigkeit der durch Fern sprecher aufgegebenen Anzeigen. Aernsprecker Ar. tlo. ISIS rr * Der? Slcrötrat. Der Ktcrötrcrt. Eibenstock, den 27. Mär,-, 1918. Per Ktaötrat. Eibenstock, den 27. März 1918. Per KtaLtrat. Eibenstock, den 27. März 191X ^läölifcHe Sparkasse. Eibenstock, den 28. März 1918. 737 lll ü. 1311 Sondervergütung von 6 M. gewährt. Die lebenden Tiere sind in sicheren! Gewahrsam zu halten; hölzerne Behältnisse durchfrißt die Ralte. «u. 8 „ „ Eibenstock, den 28. März 1918. Dresden, den 26. März 1918. Ministerium des Innern mit Calais, seinem Hanptstützpimkt, nicht einzucnchen, es wird daher alles aufbieten, um den Schuls.funkt seines Heeres im Raume von Albert nach Kräften zu stärken. Da aber Albert selbst nun bereits in u-'.^e e» Händen ist, wird sich für die Stärkung dieses Schul terpunttes nicht mehr viel tun lassen. Andererseits erfordert auf dem Südflügel der Schutz von Puris die Verstärkung des französischen Widerstandes rn der Oise, und-die französischen Reserven dürften hier die Aufgabe haben, einem weiteren Vorrücken des deutschen Südflügels so viel Widerstand wie mög lich enlgegenzusetzen. Wieweit ihnen das geling.^ wird, dürsten die nächsten Tage schon entscheide« lieber die Kampfe selbst werden wettere Einzel heilen rn nachstehenden Berichten mitgeteilt: Berlin, 26. März. Ter 4. und 5. Tag 0 e r Offensive führte die Truppen der Armee Below mitten in das Gelände der Sommeschlacht Gegen das deutscherseits im Frühling 1917 geräumte Gebiet hatten die Engländer nie eine Offensive für möglich gehalten. Sie konnten sich nicht vorstclleu, daß die Deutschen ein Gelände wählen würden, dessen Schwie rigkeiten sie kannten. Diese Schwierigkeiten wurden 1 Ladung bahr. Runkelrüben trifft in diesen Tagen auf dem oberen Bahnhofe ein und wird daselbst verkauft. Hunde von über « üi Höhe sind nach den Bekanntmachungen des unterzeichneten StadtrateS vom 1. und 30. August 1900 mit Maulkorb zu versehen oder an der Leine zu führen oder aber so fest zu legen, daß sie sich nicht losreißen und von ihrem Standort« aus die vorbet- gehenden Personen nicht belästigen können. Ueberrretungen werden mit Geldstrafe bis zu 60,— M. oder Haft bis zu 14 Ta gen bestraft. * Dic kleinen Stücke zur VII. Kriegsanleihe sind eingetroffen u. können gegen Vorzeigung der Abrechnung entgegengenommen werden. Verkauf von Schokolade und Keks in der städt. Verkaufsstelle Bergstraße 7 Sonnabend, den 30. März litt8. Nähere« durch Anschläge. zwischen Bapaume und Peronne in drei Tagen über wunden. Sie waren gering im Vergleich zu dem, was die Truppen auf dem alten Kampfgelänoe del Somme erwartete. Bereits vor den starken Draht- - verhauen der letzten deutschen Stellung aus der Sommeschlacht begannen die Wege fast unfahrbar zu werden. Nur mir unsäglicher Mühe sanden die Ko lonnen zwischen den tiefen Granatlöchern- ihren Weg. Tw Engländer hatten die großen durchlaufenden Straßen nie wieder hergestellt. Ueberall in den al ten Gräben und Unterständen fand der Feinx, Deckung. Südlich Bapaume, das der Engländer irr x»en alten, die Stadt umlaufenden deutschen Stellungen wütend verteidigte, wurde noch am 24. März Gelände ge wonnen. Damit war das Schicksal der Stadt ent schieden, die in der Nacht zum 25. fiel. Tie Les Bveuve und, Longueval erreichenden deutschen Divi sionen bedrohten die englische Rückzugsstraße nach Albert in der Flanke. Am Morgen des 25. «liefen ihnen von Norden und Osten kommende zahlreich Engländer in die Arme. Berlin, 26. März. Ter 26. März als 6. Tag der großen deutschen Berteidiganzsaffen Nie Gnlfcheidungskämpfe im Westen. Tie verzweifelte Lage der Engländer charaktert iert sich am besten durch die Tatsache, daß sie ge zwungen sind, aus Flandern und aus Italien ihre Divisionen in den Kampfraum zwischen Arras und Nohon zu werfen und sich außerdem Unterstützung von Franzosen und Amerikanern zu leihen. Ter Erfolg dieser Umgruppierungen ist aber nur der, daß auch diese Kontingente mit in die englische Nieder lage hineingezogeE werdeiP ohne dem deutsche« Dor sturm Einhalt zu gebieten. Mehr Und mehr tanzen Irreren sich die Kämpfe zu Schlachthandlungen auf den beiden Klügeln, wo denn auch der Gegner natur gemäß seine Reserven einzusetzen gezwungen ist. Ein mal handelt es sich dabei um die Sicherung der Klügel der sich westwärts zurückziehenden englischen Armee, zum andern aber um die Beschützung der rück wärtigen Verbindungen. In der Tat muß England -aufs eifrigste darauf bedacht sein, seine Verbindung Berordmmll über Bekämpfung der Bisamratte. Nachdem festgestellt ist, daß die Bisamratte (bider ribetkieus Luv) — auch Bi sambiber genannt —, ein für Land« und Forstwirtschaft, Fischerei, Erd- und Wasser bauten gemeingefährliches Tier, im westlichen Erzgebirge von Böhmen aus nach dem Königreich Sachsen «tngedrungen ist, wird zur Bekämpfung und Verhinderung ihrer weiteren Ausbreitung nachstehendes angeordnet: 1. Die Bisamratte als allgemein schädliches Tier untersteht nicht dem Jagdgesetz und darf von jedermann vertilgt und getötet oder gefangen werden, wobei zur Anwen dung von Schießgewehr und Gift die gesetzlich vorgeschriebene Erlaubnis erforderlich ist. 2. Verpflichtet zur Vertilgung der Bisamratte sind außer dem unter 6 genannten Sachverständigen » ») die Jagd- und Fischerei-Berechtigten und deren Beauftragte, b) die Eigentümer, Nutznießer und Pächter von Grundstücken und stehenden Gewässern, o) die Unterhaltungspflichtigen von öffentlichen und privaten fließenden Gewäs sern innerhalb ihrer Besitzgrenzen . 3. Die erlegten oder gefangenen Bisamratten sind Eigentum des Erlegers oder Fängers, eine Verpflichtung zur Abgabe an die Eigentümer oder Nutznießer der Grund stücke oder den auf dem betreffenden-Grundstücke Jagdberechtigten besteht nicht. 4. Wer eine Bisamratte erlegt oder gefangen hat, ist verpflichtet, unter Angabe non Ort und Zett der nächsten yrtsbehörde (Gutsvorsteher) mündlich oder schriftlich An zeige hiervon zu erstatten. Die OrtSbehörde hat die Meldung umgehend schriftlich an die Landwirtschaftliche Versuchsanstalt zu Dresden-A., Gtubel-Allee 2, wei- terzugeben. Unterlassung der Anzeige ^vird mit 5 M. und Einziehung des erlegten Tieres bestraft. 5. Das Hegen, das Versenden und das Halten lebender Bisamratten ist bei 150 M. Geldstrafe oder 14 Tagen Hast verboten. Für wissenschaftliche Zwecke kann das Ministerium deS Innern Ausnahmen zu- laffen. jedoch darf der Versand und die Haltung lebender Bisamratten nur in eisernen Käfigen oder allseitig mit Blech beschlagenen Kisten erfolgen. 6. Zur Bekämpfung der Bisamratte sind besondere mit Ausweis und Dienstab zeichen (Dienstmütze und Armbinde) versehene Sachverständige angestellt. Diesen ist in Ausübung ihre« Dienstes ungehindert Zutritt zu allen Gründstücken, Teichen, Wasser läufen usw. zu gewähren und die Vornahme der erforderlichen VertilgungKnaßnahmen zu gestatten. Widerstand hierbei ist als Beihilfe zum Hegen der Bisamratte strafbar (s. Nr. 5). Auch haben die Besitzer von Grundstücken, auf denen die Bisamratte vortommt, die Ausführung wissenschaftlicher Vertilgungsversuche zu dulden; die dabei etwa ent standenen Schäden werden vergütet. 7. Ueber die Tragung der Kosten für die Vertilgung der Bisamratte und die Ver gütung dabei entstehender Beschädigungen an Grundstücken und Pflanzungen entscheidet auf Antrag das Ministerium des Innern, gegebenen Falles im Einvernehmen mit dem Nnanzmimstertum. * 8. Es wird gebeten, erlegte Bisamratten gegen Rückgabe des Balges und Rücker stattung der Verpackungs- und Dersendungskosten, sowie gegen eine Sondervergütung von 3 M. für das Stück an das Zoologische Institut der Forstakademie zu Tharandt einzusendcn. Lebende Bisamratten sind nicht zu versenden, sondern unter denselben Be dingungen dem Zoologischen Institut zur Abholung apzumelden. Für solche wird eine Im Vereinsregister ist heute auf Blatt 18 (VUrnvsraln ,,^»bn , Schönheides eingetragen worden: Der bisherige Vorstand, Postmeister Ailkelm 9aul Hauptmann in Schön - Heide ist auf 2 Jahre wiedergcwählt worden. » Eibenstock., den 27. März 1918. Königliches Amtsgericht. Fleischverkauf. Sonnabend, den LV. dss. Mts., verkaufen die Fleischer der zweiten Grupve. Urlauber erhalten Fleisch bei Fischer. Kopfmenge Sstt» x einschl. Wurst. Verkaufsordnung: - u V—L in der Zeit von 8—10 Uhr vorm., 4» „ „ „ ,, 10 12 „ „ stl—L „ l—3 „ nachm., Erfolg -er Anleihe heißt Erfolg -er Waffen. Erfolg -er Waffen heißt Frieden!