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Amts- Md Anzeigeblatt Mr den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und besten Umgebung ^7« HMgtprri« vierteljShrl. P». 2.40 einstbließl. de« ^Mustr. llnIerhaltungSblatte«- in der Geschäfts Kille, bei unseren Boten sowie bei allen Reich«, nostnnstalten. — Erscheint täglich abend« vrit Un«nahme der Sonn» und Aeiertoge sür den folgenden Lag- s« Ja»« — Krikg »der lonskgir u,<»di«tch,. d«» >«r ^«itwig, der Luftr^n»-» »«> efq-rd«,u«i»»N»richtungm ^at der Glieder ktmn »»> ü»«t«ruii, sdrr RaLliN-run« »er HEn«, »der »e« »ep>«»prr0e«. Hel. Adr. r A«t»»t«tt. sür «kidenfto», Larkftld, ^uurvzuzz NeuiM«,SberstützesgrS»,Schönheide, Schönheiderhammer, Sosa, Unterstützengran, Mdenthal «sw. verantwortl. Schriftleiter, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. 88. Aakraoua. > , Mittwoch, den 3. April ISIS Anzeigenpreis: di« klctnspaltig« Zell« 1« Psg Im Reklameteil die Zelle 4V Mg. Im amllichen Heile die aesoaltene Zeile 40 Psg. Annahme der Anzeigen bl« spätesten« vormittag« 10 Uhr, für größere Lag« vorher. Ein« Gewähr für die Aufnahme der Anzeigen am nächsten oder am oorgrschriebenrn Lag« sowie an bestimmter Stelle wird nicht gegeben, ebensowenig für die Richtigkeit der durch Fern sprech« aufgegebenen Anzeigen. Fernsprecher Mr. ata. Nachstehende Verordnung des Herrn Reichskanzlers gegen den Schleichhandel vom 7. März 1918 wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. DreSden, den 27. März 1918. 238 II 8 Vls Ministerium des Innern. Verordnung gegen de« Schleichhandel. Nom 7. März M«. Der BundeSrat hat aus Grund des § 3 deS Gesetzes über die Ermächtigung des BundeSratS zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. »om 4. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: 8 r- Wer gewerbsmäßig Lebens« oder Futtermittel, für die Höchstpreise festgesetzt sind oder die sonst einer Verkehrsregelung unterliegen, unter vorsätzlicher Verletzung der zur Regelung ergangenen Vorschriften odtr unter Verleitung eine» andern zur Verletzung dieser Vorschriften oder unter Ausnutzung der von einem andern begangenen Verletzung dieser Vorschriften zur Wetterveräußerung erwirbt oder wer sich zu solchem Erwerb er bietet, wird wegen Schleichhandels mit Gefängnis bestraft: daneben ist auf Geldstrafe bis zu fünfhunderttausend Mark zu erkennen. Ebenso wird bestraft, wer gewerbsmäßig solche Geschäfte vermittelt oder wer sich zu einer solchen Vermittlung erbietet. Neben der Straft kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden: ferner kann angeordnet werden, daß die Verurteilung auf Kosten des Täters öffentlich bekannt zu machen ist. § 2. Wer wegen Vergehens gegen § 1 bestraft worden ist, darauf wiederum eine solche Handlung begangen hat und wegen derselben bestraft worden ist, wird, wenn er sich abermals einer solchen Handlung schuldig macht, mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren, bei mildernden Umständen mit Gesängnjs nicht unter sechs Monaten bestraft. Daneben ist auf Geldstrafe bis zu sünfhunderttauftnd Mark zu erkennen; ferner ist anzuordnen, daß d e Verurteilung auf Kosten des Täters öffentlich bekanntzumachen ist. Neben Zuchthaus ist auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte zu erkennen. Die Vorschriften in Abs. 1, 2 finden auch Anwendung, wenn die früheren Strafen nur teilweise verbüßt oder ganz oder teilweise erlassen find. 8 3. . Neben der Straft kann auf Einziehung der Gegenstände erkannt werden, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht. , 8 4- Diese Verordnung tritt mit dem 15. März 1918 in Kraft. Berlin, den 7. Mär- 1918. Der Reichskanzler. In Vertretung: von Waldow. Das Ministerium des Innern will zur Bekämpfung des die Rindviehzucht schwer schädigende« senchenhasten Verkalbens durch bewährte Jmpfverfahren bis auf weiteres die hierzu erforderlichen Impfstoffe kostenlos zur Verfügung stellen. Die Impfstoffe werden nur an Tierärzte für solche Fälle verabfolgt, in denen das Vorliegen des seuchenhasten Verkalbens durch das staatliche Veterinärpolizei-Labo ratorium in Dresden N., Leipziger Straße 23, festgestellt worden ist. Zu diesem Zwecke sind dem Veterinärpolizei-Laboratorium aus den verdächtigen Rtnderbeständen nach Möglichkeit eine verworfene Frucht oder -etwa 50 ecm Blut einiger Kühe zu übersenden. Die für die Blutproben benötigten Flaschen können bei dem ge nannten Laboratorium angefordert werden. Die Impfstoffe sind unter Angabe der Zahl der zu impfenden Rinder bei dem Veterinärpolizei-Laboratorium zu bestellen. Mil dem Bezug deS Impfstoffes übernimmt der betreffende Tierarzt die Verpflich tung, ihn der Gebrauchsanweisung entsprechend anzuwenden und hierüber dem LandeS- Gesundhettslünt nach Maßgabe eines jeder Jmpfstoffsendung beigefügten Formblattes zu berichten. Dresden, am 22. März 1918. 189sHV. Ministerium des Inner». Kleesamen «nd Kainit. Der Bezirksverband der Königlichen Amtshauptmannschast Schwarzenberg verfügt noch über Rot- «nd Gelbklsesame«. Der Preis beträgt für Rotkleesamen 9,00 M. für das Kilo und „ Gelbkleesamen 1,70 „ „ „ „ Ferner werden noch Bestellungen in Kainit entgegengenommen. Der Preis stellt sich voraussichtlich auf 3,— M. für den Zentner einschließlich Papiergewebesack. Die Landwirte des Bezirks, die ihren Bedarf in Kleesamen und Kainit noch nicht gedeckt haben, wollen Anträge auf Zuweisung bis zum 18. April 1S18 bei den OrtSbehörden stellen. Die Anträge sind von diesen gesammelt bis zum 12. Apytl 1818 hierher einzüreichen. Schwarzenberg, am 30. März 1918. 9er Aezirksverband der Königs. Amkoyauptmannschakt Schwarzenberg. Dr. Wimmer. Ausgabe der Lebensmittelkarten aus die Zeit vom 8. April bis L. Mat 1818 Mittwoch, den 3. April 1918 in nachstehender Nummernfolge der an der Ausgabestelle vorzulegenden Ausweisheste: vormittags von 8—9 Uhr Nrn. 1801 u. höh. Nrn., „ „ 9—10 „ „ 1501—1800, „ „ 10—11 „ „ 1201—1500, „ 11—12 „ „ 901—1200, nachmittags „ 2—3 „ „ 601—900, „ 3—4 „ „ 301—600, „ „ 4—5 „ „ 1—300 Bolksküchenbenutzer haben Gastmarke» zu verlangen. Voranmel dungen zum Warenbezüge: bis Freitag, den 5. April 1S18, mittags. Die entsprechenden Voranmeldungen auf den Bezug von Nährmittel« st«d in den Läden von Emil Eberlein und Robert Wendler zu bewirken. Einreichung der Boranmeldescheine durch die Kändler: bis Sonn abend, den 8. April 1V18, mittags. Wir fordern Verbraucher und Händler auf, die Krist für die Voranmeldun gen und die Ablieferung der Marken pünktlich einzuhalten. Eibenstock, den 2. April 1918. Aer Ktcrötrcrt. Worn Weltkrieg. Wetter« Heländegewinn im Westen. IottfeHung der Kernvefchießung von Faris. Koch Gntentegeneralifstmus. Am Ostersonnabend und -Sonntag Haven un sere Truppen neuen wichtigen Geläudegewinu m Frankreich erzielt, über den die Heeresleitung fol gendes meldete: (Amtlich.) Großes Hauptquartier, 31. März. Westlicher Kriegsschauplatz. Auf den Höhen westlich von der oberen An« cre wiesen wir englische Gegenangriffe ab. Zwischen Somme und Otse haben wir im Angriff neue Grfolge errungen. Zu beiden Setten des Luie-BaLeS durchstießen wir die vorder sten, durch französische Regimenter verstärkten engli schen Linien, erstürmten die im Tale gelege nen Dörfer Aubercourt, Hongard und Da- muin und warfen den Feind trotz heftigster Gegen angriffe auf Moreuil und die nördlich gelegenen Waldhöhen zurück. Zwischen Moreutl und Noyon griffen wir die neu heranaefü hrten, im Aufmarsch befindlichen französischen Armee korps an. Nördlich von Montdtdier warfen wir den Feind auf die Avre- und Don-Niederung zurück und erstürmten die auf dem Westuftr gele- «men Höhen. Mehrfach wiederholte Gegenangriffe der Franzosen westlichvonMontdidierau» Fon taine heraus und gegen das eroberte Mesnil schei terten blutig. Fontaine wurde am Abend er stürmt, Mesnil in zähem Kampfe behauptet. Die von Montdidier bis Noyon angreifenden Truppen war fen den Feind aus seinen frisch ausgeworfenen Grä ben über Assauvillers, Rollot und Hain- villers, sowie auf Thiescourt und Ville zu- rück. Starke Gegenangriffe der Franzosen bra chen auch hier zusammen. Das die Oise beherr schende Fort Renaud (südwestlich von Noyon) wurde im Sturm genommen. Von allen Seiten der Front werden schwerste blutige Verluste des Feindes gemeldet. Von den anderen Kriegsschauplätzen nichts Neues. Ter erste Generalquartiermeister (W. T. B.) Ludendorff. (Amtlich.) Großes Hauptquartier, 1. April. Westlicher Kriegsschauplatz. Auf dem Schlachtfeld nördlich von der Somme lebten Artillerie- und Minenwerfer-Kai^pf am Abend auf. Zwischen dem Lucebach und der Avre setzten wir unsere Angriffe fort und nahmen die Höhen nördlich von Moreutl. Engländer und Franzosen, die mehrfach vergeblich im Gegenstoß anlieftn, erlitten schwere Verluste. Ein örtlicher Vorstoß auf dem west lichen Avre-Ufer brachte uns in den Besitz de« Wal des von ArrachiS. Auch gestern versuchten fran zösisch« Divisionen in mehrfachem Ansturm die westlich von Montdidier sowie zwischen Don und Matz verlovenen Dörfer und Höhen zurückzugewinnen. Ihre Angriffe brachen blutig zusammen. Mit den Kämpfen der letzten Tage hat sich die Zahl der seit Beginn der Schlacht eingebrachten Gefangene» a«f über 75 WO erhöht. Bon den anderen Kriegsschauplätzen nichts Neues. Ter erste Generalquartiermeister 'W. T. B.) Ludendorff. Außerdem sind noch nachstehende ergäuzenoe Berichte cingegangen: Berlin, 30. März. Tie Schwere ihrer Verluste zwang die Engländer, an einigen Frontstellen Ersatzdepotö und Arbeiterfoc mationen in den Kampf zu werfen. Harr trifft die Engländer neben dem Verlust unschätzba ren Kriegsgcrätes vor allem die Einbuße schwe rer Artillerie. Drei Geschütze schwersten Kali bers (33 Zentimenter) neuester Konstruktion, sowie » eine vollständige Haubitzenbatterle fielen im Holnon Walde den Deutschen unversehrt in die Hanv Tie Engländer hatten die wertvollen Geschütze nicht mehr sprengen können. In der Mulde von Castris nahmen! die Deutschen ein Dutzend 24-ZLNtimeter-Geschütze mit noch vorhandenen Aufsätzen imd Verschlüssen. Wei tere zahlreiche schwere Geschütze wurden bei Auvil- lers erobert Nördlich von Aubigny fanden die Teut- schen mächtrge Munitionsdepots, deren« Kraft^ugmaschinen und mit roten Granaten bemal te Lastautos nun ruf allen Straßen deutsche Muni- , tion auffahren. Auch die vielfach erbeuteten Feld" bahnlokomotiven mid Loren laufen im Tienst de« deutschen Munitionsnachschubes. Nur ein völlig ge>-