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Amts- und Anzeigeblatt für den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung ISIS send ahn. ind «L »». 49 »oNn. 9—10 10—11 11 — 12 1501—1W0, 1801—2100, höhere Nrn. nieten 1-I. 351—700, 1051—1400, 1—350, 701—1050. 3—4 4—5 5—6 Donnerstag, „ 17 Freitag, „ 18 :ldet auÄ ort ist >n nnter- drahtloje der Note lärt, auf vollstän* uNh eij"v n 'dar-u- ivrt der n Sonn- -ir alle" oste Be« onalhyar- , mußtet ßte über- isicbt vor, -rage voll Auf den Kopf der Bevölkerung entfallen 30 Butter und 30 Margarine. Eibenstock, am 15. Oktober 1918. Der Stadtvat. che Ant. die Minute und durch Abend ga. Extrablätter -sonders in ch in war- äe wir sie entgegenaenommen. Schwarzenberg, am 14. Oktober 1918. Per Acjirksveröand der Königs. Amlshauptmannschatt Schwarzenberg. Dr. Wimmer. 301—600, 601—900, 901 — 1200, Lwensto», Larlrseld, hundshSbel, ^UgvveUIt Nsuheide. GberstStzengrün, Schönheide, Schönheidekhammer, Sosa, Untersttitzengrün, Mdenthal «sw. verlängert. Die Scheine haben die Größe von 50x37 mni. Sie zeigen bei lilafarbenem Rand die Worte „Bezirksverband Schwarzenberg" in lilafarbenem Druck als Untergrund, auf dem sich der Aufdruck in Schwarz befindet. Die Rückseite enthält außer der zwei mal in schwarzem Druck wiedergegebenen Zahl 50 in der Mitte die Abbildung eines erzgebirgischen Bergmannes. Schwarzenberg, den 14. Oktober 1918. Der Aezirksveröand der Königl. Amtsßauptmannschatt Schwarzenberg. Dr. Wimmer. österreichisch-ungarische Generalstubsbericht besagt: ,3V ,41 ,M ,59 08 ,2b ,43 47 cokl hnhofe, Ausgabe von Lkbrurmitiklbaltcu »ab koMfimlkki Mittwoch, den 1«. Mtover IS18, in nachstehender Reihenfolge der an der Ausgabestelle vorzulegenden Ausweishefte: vorm. von 8—9 Uhr Nr. 1—300, nachm. von 2—3 Uhr Nr. 1201—1500, en uckeret hn. Winter- Saatwicken. Der Bezirksverband der Königlichen Amtshauptmannschaft Schwarzenberg hat noch Winter Saatwicken zum Preise von :»4,— M. für den Zentner ab Lager der Vertei lungsstelle abzugeben. Die Abgabe erfolgt nur gegen Einsendung von Saatkarten, die bei den Ortsbr- hörden zu beantragen sind. Anträge auf Zuweisung von Saatwicken werden noch bis »um 2L. Wtover 1818 Städtischer Butterverkauf. Mittwoch, dcn 16. dss. Mts., vorm. Nr. 1751 u. h. Nrn., nachm. Nr. 1401—1750, «erantW-rtl. Schriftleiter, Drucker mW «erleg«: Emil Hannebshn in Eibenstock. «L. Jahrgang. >., Mittwoch, dm 16. Oktober rl» rtof. Auf Anordnung des Königlichen Ministeriums des Innern, Landesstelle für Ge müse und Obst, wird Folgendes bekannt gemacht: Gemäß der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern, Landesstelle für Gemüse und Obst, vom 26. Juli 1918 — Nr. 1500 V 6 1 — avgedruckt im „Erz- gebirgtschen Volksfreund Nr. 176 vom 31. Juli 1918 — darf Edelobst nur in den von der Landesstelle für Gemüse und Obst zugelassenen Edelobst-KleinverkaufSstellen abge setzt werden. Für das Gebiet des Bezirksverbandes Schwarzenberg ist die Gemeinnützige Ginkaufsgesellschaft in Ane mit dem Kleinverkaus des Edelobstes beauftragt worden. In anderen Verkaufsstellen als der oben angegebenen darf Obst als Edelobst und zu Edelobstpreisen nicht zum Verkauf gelangen. In diesen Verkaufsstellen darf für Wirtschafts- oder Tafelobst nur der in den Bekanntmachungen des Königlichen Ministeriums deS Innern vom 5. August und 21. September 1918 festgesetzte Höchstpreis gefordert und bezahlt werden. Im übrigen wird bemerkt, daß eS dem BezirkSverband im Mangel jeglicher Zu weisung leider unmöglich ist, die Bevölkerung mit Obst zu versorgen. Schwarzenberg, am 11. Oktober 1918. per Mezirksverband der Königl. Amtsyauptmannschakt Schwarzenberg. Dr. Wimmer. Die erste Austage der vom Bezirksverband der Königlichen AmtShauptmann- schaft Schwarzenberg im Juli und August 1917 herausgegebenen Kleingeldgutschetne über »st Pf. wird mit Ablauf des Jahres 1818 eingezogen. Bis zu diesem Zeitpunkte bei der Kasse des BezirksverbandeS nicht ab gelieferte Scheine werden nicht mehr eingelöst. Die einzuziehenden Scheine haben ein Format von 95x64 mm und sind aus der Vorderseite mit gelben Zeichen (K. D. S.) und schwarzer und roter Schrift bedruckt. Außerdem zeigt die Vorderseite aus der linken Seite in schwarzem Druck die Abbildung eines Bergmannes. Auf der unbedruckten Rückseite ist der Bergmann als Wasserzeichen zu sehen. Die Giltigkeit der zweiten Austage der vom Bezirksverband herausgegebenen Kleingeldgutscheine über 50 Pf. wird mit Genehmigung des Königlichen Ministe riums des Innern bis zum 81. Dezember 1918 Aie deutsche Krontvertegung. Keine Aussicht auf WaffenMsiand. Ueder die jüngste deutsche Frontverlegung wird noch folgendes berichtet: Berlin, 14. Oktober. Tie deutsche Front- Verlegung zwischen Oise und Aisne ist plangemäß ourchgesührt worden. Tie deutschen Nachhuten, von einzelnen am Feinde belassenen Batterie" unter stützt, hielten die nur vorsichtig und langsam nrch-- dringenden Franzose« in respektvoller Entfernung Tie Franzosen beschränkten sich hn der Hauptsache daraus, die Ortschaften im deutschen Hintergründe mit Bombengeschwadern anzugreifei^ In der ^Zwi schenzeit wurde von den Deutschen iu aller Ruhe Erst viele Stunden nach der glücklich oollmoeteu deutschen Rückbewegung merkten die Franzosen, daß sie nur noch schwache Kräfte vor sich hatten und be gannen nachzudrängen. Hinter einer Meute von Hunden, die verborgene deutsche Maschinengewehre und Stützpunkte der Kampspatrouillen verbellen soll ten, ging die französische Infanterie vor. Allein di« deutschen Kampspatrouillen ließen sich durch diese neue Kampfmcthode nicht schrecken und führten die französische Infanterie so energisch ab, drk der Gegner erst Artillerie aufmarschieren lassen mußt?. Erst nach tagelangen Kämpfen unter schweren Verlusten vermochten die Franzosen ein Gelände zu besetzen, welches die deutsche Oberste Heeresleitung plange mäß aufgcgeben hatte. Der «nzetgrnprei»: di« kleinfpaltta« Helle 20 Pf«. Im ReklameteU die Zell« tD Psg. Im amtlichen Teile die aesoaUene Zeile 59 Pf,. Annahme der Anzeigen bl« späleftrn« vormittag« 10 Uhr, für größere Tag« vorher. Ein« Oewühr für die Aufnahme der Anzeigen am nächsten oder am vorgeschriebenen Tag« sowie an bestimmter Stelle wird nicht gegeben, ebensowenig für die Richtigkeit der durch Fern, spreche» aufgegebenrn Anzeigen. Fernsprecher Mr. tw. Lie Kartoffelkarten lauten diesmal nur auf 2 Wochen, weil vom 4. November d. I. an die Versorgung auf Landeskartoffelkarte beginnt. Die Voranmeldungen zum Bezüge der Kartoffeln und der auf die Bezirksle bensmittelkarte entfallenden Waren sind bis Kreitag, den 18. Oktober 1818, mittag» zu bewirken. Die Händler Haden die Voranmeldescheine bis Sonnabend, den 18. dfs. Mts., an Ratsstelle abzugeben. Eibenstock, den 15. Oktober 1918. Der StcrötvaL. die ungeheure Arbeit der Zurückleguug der Linie ourchgesührt. Es handelt sich dabei nicht nur um dle Abbeförderung des gesamten Kriegsgerätes anh die Räumung großer Munitionsbestände und Ber- pslegungsmagazine, sondern um den Abbau zahlrei cher Hecreebetriebe zur Instandsetzung von Geschüt zen, Maschinengewehren usw. mit allen Maschinen und Vorräten an Ersatzteilen. Berlin, 14. Oktober. Tie schwierige Räu mung des Chemin des am es konnte ohne Störung vom Gegner planmäßig durchgesübrt werden. Während vorn die Infanterie die Fran zosen beschäftigte, tonnten nickst «ur die gesamte Ar tillerie mit allen Munitionsvorräten zurückgeschafft, sondern gleichzeitig auch durch Pionierkommaudos alle Unterstände, Höhlen und Stützpunkte gesprengt werden. Als alles zurückgeschafft war, begann auch oie Infanterie sich unbemerkt vom Feinde zu lösen Starke KampfpatroWillen deckten ihren Abm irsch. el einem ff- Zu- it, k. 54. Oeffentliche Aufforderung der Gesellschaften zur Abgabe der Steuererklärung für die Veranlagung zur außerordentlichen Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1918. Auf Grund deS tz 34 Abs. 2 des Gesetzes über eine außerordentliche Kriegsabgabe für daS Rechnungsjahr 1918 vom 26. Juli 1918 (R- G. Bl. S. 964) werden die Vor stände, persönlich hastenden Gesellschaft«, Repräsentanten, Geschäftsführer oder Liquidatoren 1. aller inländischen Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Berggewerkschasten und anderen Bergbau treibenden Vereinigungen, letzterer, sofern sie die Rechte juristischer Personen haben, Gesellschaften mit beschränk ter Haftung und eingetragenen Genossenschaften, 2. aller Gesellschaften der vorbezeichneten Art, die ihren Sitz im Auslande ha ben, aber im Inland einen Geschäftsbetrieb unterhalten, aufgefordert, nach dem vorgeschriebenen Vordruck eine unterschriftlich vollzogene und mit der Versicherung, daß die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht sind, ver sehene Steuererklärung spätestens vis zum 31. Oktober 1918 bei der unterzeichneten Bezirkssteuereinnahme einzurcichen. Für Gesellschaften, deren 4. Kriegsgeschästsjahr erst nach dem 31. März 1918 ge endet hat, erstreckt sich die Frist zur Einreichung der Steuererklärung auf sechs Monate nach Ablauf des 4. Kriegsgeschäftsjahrs. Die oben bezeichneten Personen sind zur Abgabe der Steuererklärung auch dann verpflichtet, wenn ihnen «ine besondere Aufforderung oder ein besonderer Vordruck hier zu nicht zugegangen ist. Auf Verlangen werden die vorgeschriebenen Vordrucke von heute ab von der unterzeichneten Bezirkssteuereinnahme kostenlos verabfolgt. Die Einsendung der Steuererklärung durch die Post geschieht auf Gefahr des Ab senders und deshalb zweckmäßig mittels Einschreibebriefs. Wer die Krist zur Abgabe der Steuererklärung verabsäumt, ist gemäß 8 33 Abs. 2 deS Gesetzes über eine außerordentliche Kriegsabgabe für das Rechnungs jahr 1918 in Verbindung mit § 54 des Besitzsteuergesetzes vom 3. Juli 1913 mit Geldstrafe bis zu »08 Mark zur Abgabe der Steuererklärung anzuhalten. Auch kann der von ihm vertretenen Gesellschaft ein Zuschlag von »°. bis 10°, der rechtskräftig festgestellten Kriegsabgabe auserlegt werden. Wiffentlich unrichtige und unvollständige Angaben in der Steuerer klärung find in § 39 deS Gesetzes über eine außerordentliche Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1918 in Verbindung mit 88 33 bis 35 deS KriegssteuergcsetzcS vom 21. Juni 1916 und mit 88 18 bis 83 des BesitzsteuergesetzeS mit Geldstrafen bedroht, neben denen auf Gefängnis bis zu einem Jahre sowie außerdem neben der Ge fängnisstrafe auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden kann. Schwarzenberg, am 14. Oktober 1918. Königliche Bezirkskeuereinnatime als Velihüeueramt. »«ntgSprtt» oiertttjährl. Ml. 2.70 ttnfchltrtzl. d«« ,z!mstr. Ilnl erhall ung«bIaUt«- tn der EejchSst«. M«, btt unseren Voten sowie btt allen Reich». »»Ranft alten. — Erscheint täglich abend« mit «»«nähme der Vonn- und Feiertag« für den folgenden Tag. en G-lU Nhenr »«wall - »nr, -der 1onlU»«r lr,«a»w«l»-i -Brunnen de« «rtrtebe« »«r Leitung, der »tefir-men »«er »er krlrdrrurlDsrlnrlchtlM»«» - ha« der »««teher innen «lnlrruch »Berlin, »der «achlielrrung der geitu«, oder wli noa- »adlun, de« Se,u^»rNie« Alt. Adr.r AwtoSla«.