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str Libenfto», Larkfeld, hmdrhwel, ^U^kvlUN Neuheit,GberMtztusriin,Schönheide, Schönheiderhammer, Sosa, Unterstützengrün, Mdenthal «sw. 4« z«»» Gper« »«»alt - *rt-, »»« ,«M-kr »wvkvp» »r« verrlebe« der »ettunz der Lteftn» ^»«»erui^B8m3chw««-H,« »«i v,üe«er kt He«. Adr.r K«to»t«U. ^/2SI ISIS Weickert. Plage. Dresden, am 28. November 1SI8. dsS. Mt«., « I » 8 Eibenstock, den 2. Dezember 19l8 Zier KtaStrat ! 1 Pfarrer Zerstör erstatten. Eibenstock, den 2. Dezember 1918. > vormittags / von 9—11 und i nachmittag« ' von 2—5 Uhr. Per StaStrert Broßhandel«prei« 2» 3. 4 5. 6. 7. Dienstag, den Mittwoch, „ Donnerstag, „ Kr-ttag, „ Sonnabend, „ Erzeugerpreis - 18 Strickarbeiteil für die Hecresvemaltunis Annahme der fertige« Socken Kleinh^del«pret«: Amts- M Anzeigeblatt Mr den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und -essen Umgebung Seranw»«r11. Schriftleiter, Drucker mW Verleger: ltmil Hann«b»hntn Eibenstock. SL. Jahrgang. .. - Dienstag, dm 3. Dezember 1243 V l.X1s 5443 Das 5V jährig Jubiläum unsrer Für die Note uno Sorgen unsrer Zeit gibt nichts wirklich Erquickung und Erholung als die gläubige Gewißheit: Der Herr ist noch und nimmer nicht von seinem Volk geschieden. AuS solcher Zuversicht schöp- sen wir Rat und Kraft, auch durch das dunkle Tal der Gegenwart einer vielleicht nach schwereren Zukunft dächtnis des unermeßlich reichen Gottessegrns, der sich von hier durch Evangelium und Sakrament wäh^ rend eines halben Jahrhunderts in die Gemeinde ergossen hat Auf diesen Ton war denn auch der Kest göl te s dien st gestimmt, ror dem Posaunenklänge vom Turm die Kirchgänger grüßten, und zu dem sich mir dem' Kirchcnrorstande die städtischen und Lehrerkol legien im Zuge ton der Pfarre begaben. Die Kirch.' prankte im Schmucke grüner Pflanzen und Äe- Stpratprei« Mertel jährt Ml. 2.70 ttnschlteßt de« ,2ll«str. llnterhaltung«blatte«- tn d« Geschäft«. Swl«, bet unserm Voten sowie bet allen Reth«- »starrst alten. — Erscheint täglich abend« mit »««nähme der Sonn, und Feiertag« säe dm sorgenden Lag. IS. Spinat Die Erzeugerhöchstpreise umfassen die Kosten der Beförderung zur nächsten Ver- ladestelle und der Verladung, sowie die Vergütung für besondere Aufwendungen deS AnbauerS an Arbeit oder an Kosten für Aufbewahrung (Etnmteten, Einteilern und Bekanntmachung. Di« Arbeitgeber tm Bereiche deo XIX. Armeekorps werden angewiesen, bei Bedarf von Arbeitskräften die Karte Nr. 3 zum Ausfüllen vom Arbeits nachweise ihres Bezirkes zu beziehen. Leipzig, den 29. November 1918. Im Auftrage des Arbeiter- und Soloatenrates xix A.-O. Die Kriegsamisteue -Leipzig. Zur Beachtung für Arbeiter- und Soldatenräte. Arbeiter* und Goldatenräte im Lande haben wiederholt eigenmächtig in die Lebens mittelversorgung durch Beschlagnahme von Waren, die öffentlich bewirtschaftet werden, oder durch Untersagung angeordneter Lieferung eingegriffen. Dieses Vorgehen stellt eine geregelte und gerechte Versorgung der einzelnen LandeStetle mit Lebensmitteln in Frage. ES wird deshalb nachdrücklich daraus htngewiesen, daß, wie die Kommunaloer bände selbst, so auch die Arbeiter- und Soldatenräte nicht befugt sind, die von den zu ständigen Zentralbehörden erlassenen Vorschriften für die Volksernährung einzuschränken oder aufzuheben. !Den heimkehreuden Gemcindegliedcru auch von !; der Heimatkirche ein herzliches Gruß Gott! Wir danken Euch! Das ist unser erstes mächtiges Gefühl beim Wie- !! dersehn. Was Ihr für uns an beispiellosen Heldentaten bet siegreichem Angriff > > und Abwehr vollbracht und an Leiden und Nöten durchgemacht, das wollen > > wir Euch nie vergessen. Ist Eure Heimkehr auch anders als Ihr und wir es ge- 1 ! hofft, so bringt Ihr doch das stolze Bewußtsein der treu erfüllten Pflicht mit und < > seht den schönsten Lohn tn der Bewahrung der Heimat vor Krieg und Feind L Für Euren töpfern Schutz Euch mit der Tat zu danken, sei uns stet« höchste K Ehrenpflicht. Wir danken Wetter mit Euch unserm Gott! In wieviel Slot hat L nicht der gnädige Gott über Euch und uns Flügel gebreitet. Nun kommt Ihr K ganz nach Hause. Dafür wollen wir vor Ihm uns vereinen zu Lob und Preis. L Wieviele kehren nicht wieder. Erschütternd reden die langen Totenlisten in der G Kirche zu uns von den unersetzlichen Kriegsopfern unsrer Gemeinde und unserer K unauslöschlichen Dankesschuld. Unser aller Leben sei Gott geweiht! Ihr wißt v von mancher wunderbaren Errettung zu sagen und habt gewiß in ernsten, schwe- K ren Stunden auch heilige Entschlüsse gefaßt, wenn Ihr erst daheim wäret. Darum bitten wir Euch: „Opfre Gott Dank und bezahle dem Höch- ! sten Deine Gelübde I" Haltet fest, was Ihr innerlich gewonnen und geworden, und gebt es auch weiter! Führt ein rechtes christliches Familienleben, pflanzt in ! die Jugend daS Wichtigste und Beste, den lebendigen Glauben, der Euch selbst Halt und Trost gewesen, und laßt Gottesdienst und GotteSwort, die Ihr oft lange > entbehren mußtet, Eurec Seele Freude sein! Den»» wir rechnen anf Euch für die kommenden Tage, Eure Erfahrungen, Eure Umsicht und Tatkraft brauchen wir, auf Eure Treue kommt es an, daß > auch die Kirche weiter im Segen an unserm Volke- wirken, durch Wort und Vorbild , ihrer bewußten Glieder mitbauen kann an einer glücklichen Zukunft Deutschlands I in Frieden und Freihut, in Wahrheil und Gerechtigkeit. So laßt unS zusam- > menstrhn t» Treue und Vertrauen auf dem bewährten Grunde von Gottesfurcht ! und GotteSglauben zu fleißiger, freudiger Arbeit! GotteS Gnade mache Eure Heimkehr zum Segen für Euch und die Euren, für Gemeinde lind Kirche! s EIbenstock, den 30. November 1918. dergleichen). Die Preise gelten für gesunde marktfähige Handelsware. Grünkohl und Dauerweißkohl dürfen erst vom 15. Dezember 1918 ab abgesetzt werden. II. Unter Gruppe I fallen die Kommunalverbänd«: DreSden-Stadt und Land, Leip- zig-Ttadt, Themnitz Stadt, Plauen-Stadt. Zu Gruppe II gehören die Kommunalverbände: Annaberg, Auerbach, Bautzen-- Stadt, Chemnitz Land, Döbeln, Freiberg-Stadt, Jreiberg-Land, Flöha, Glauchau, Gro ßenhain, Leipzig-Land, Marienberg, OelSnitz, Pirna, Plauen-Land, Rochlitz, Schwarzen berg, Stollberg, Zittau-Stadt und Land, Zwickau-Stadt, Zwickau-Land. Die Preise der Gruppe III gelten für die Kommunaloerbände Bautzen-Land, Borna, Dippoldiswalde, Grimma, Löbau, Meißen-Stadt und Land, Oschatz, Kamenz. - Die Kommunalverbände sind berechtigt und nach Befinden verpflichtet, niedrigere Groß- und Kleinhandelshöchstpreise, als in ihrem Bezirk nach den Bestimmungen unter I und II Geltung haben würden, festzusetzen. Auf jeden Fall sind sie verpflichtet, binnen 8 Tagen die tn ihrem Bezirk'nunmehr gültigen Preise — gleichgültig, ob sie von der Befugnis der Senkung der Handelspreise Gebrauch machen oder nicht — nochmals bekanntzumachen. 5447 Dresden, am 29. November 1918. 2197 VO 2 Artkits- md WirlMlSministmimi. Viehzählung. Am 4. dss. Mts. findet eine Viehzählung statt. Ausgezeichnet werden: Pferde (ohne Mtlttärpferde), Rinder, Schafe, Schweine, Ziegen, Kedervteh und Kaninchen. Die Vtehbesitzer haben den mit der Zählung Beauftragten erschöpfende und wahr- heitSgemäöe Angaben zu machen. Sollte eine Viehhaltung bei der Zählung übergangen werden, so ist der Viehhalter verpflichtet, die Anzeige bis Donnerstag, den 5. dss. Mts., in der Natskanzlei zu «nj^igenpret«: di« klein,patNge Zeit« 20 PI« Im Reklameteil die Zelle 10 Pfg. Im amtlichen Telle die gesvaltene Zeile »0 PI«. Annahme der Anzeigen bi« spätesten« vormittag« 10 llhr, für größere Tag« vorher. Line Gewähr für di« Aufnahme der Anzeige« am nächsten oder am vorgrschriebenen Tag« sowie an bestimmter Stell» wird nicht gegeben, ebensowenig für die Richtigkeit der durch Fern- spreche» ausgegebenen Anzeigen. Ierusprecher Ar. 110. getrost und frcudig entgegenzugehen; denn wir bür fen es wagen im Vertrauen aus Gottes Macht und Treue, die auch auf Trümmern das ewige Gna denreich Jesu baut. Hierauf gründet sich das innere Recht für unsere Kirchgemeinde, mitten im furchtba ren Ernste unsrer Tage das 50jährige Jubiläum ihres Gotteshauses unter großer Beteiligung dank bar zu begehen: aalt es doch der Erinnerung m eine opferwillige Liebe der Väter, die solche statt liehe, schöne Kirche damals errichteten, wie dem Äc vuck, Fleih«rr, Geyer, Gradnaaer, Ltptnskt, Schwarz. Höchstpreise für Gemüse. I. Mit Wirkung vom 1. Dezember ab werden mit Zustimmung und im Auftrage der RetchSstelle für Gemüse und Obst die unter ! der Bekanntmachung deS Ministeriums deS Innern vom 11. November d. I. — Nr. 2123 VO 2 tn Nr. 265 der Sächs. StaatSzeitung vom 13. November 1918 — aufgeführten Höchstpreise wie folgt abgeändert: krzeugerprei«: Gruppe Gruppe U: Grupp« NI: lret« Wan) t«e,kea«« Xue«) «roßh.- Pret« Kleinh.- Prei« «roßh.. Prei« U s» 1. Weißkohl <75 » 1» 14 8.5 12 7 10 ' Psg i« Pfd- L Dauerweißkohl vom 1b. Dezember ab 5.7» 6 11 1b S.b 18 8 11 3. Daurrrotkohl s.»0 10 lb 2O.b 14 18.5 18b 17.5 4. Dauer Wirsingkohl b. Grünkohl vom 1b. 8 v.» 1».b 20.5 18.» 18.S 12 1b.» Dezember ab 8. Rote Möhren und 2 8b 1» 20 IS 18 ii.e 18- längt Karotten (oh ne Kraut) 7.2b 7.7» 1S.2b 18 11.S0 17 v.7b 14 7. Gelb« Möhren (oh ¬ ne Kraut) 8. Weiße Möhren (oh- b.»0 b.7b 2.7b 10.7» 8.2b 18 »2» «.7S 18 7.25 10 „ s» ne Kraut) 12 10 52b 8 k« kk 9. Kl- runde Karotten 12.7b — 1S.7b 28 17.2» 34 >57» 22 10. Rote Rüben (rote Beete) 7.7d ».7b »L75 18 11.7b 17 10.75 16 k« „ ll. Weiße Kohlrüben 2.8k — b.7» v v.2b 8 5 7 Ik »» 12. Gelbe Kohlrüben 18. Zwiebeln (ohne Kraut) mit Sark 8.60 — 7.» 11b «.8 »b 8 9 17.» 18 26 8.6 84 S<» 82 28.S 2,8 31 S.S 14. Herb^, Wasser-, Stoppelrüben,Mai- rüben 2.1 — 7 ».1 8 fp 1b. Runkelrüben (Jul- terrunkelrüben) 2.1 — L» 7 8.1 8 2.9 5.5 «iberdte«: