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ISIS 284 in der Zeit Uhr vorni., 8—10 von 10 nachm, 4 Dev Ei beustock, den 5. Dezember 1918. >63 »erden. juoer« daß kri- : Be- !Uhr )en. ivkuö. n be tt auf serS. inver- on in )t der alten, 12 4 0 sch ie mit n dir >onn- inem eiden Se lent»' traß der schau Mil traß mx> n ach moec lkom Vor rhal- Ber 'rz:n rven lisch? schla Wi: Be- der «u. 8 u.r—« » ZI 4 « Mit Rücksicht darauf, daß nach der Bekanntmachung des mitunterzeichneten Ar beiter- und EoldatenrateS der Geschäftsschluß für da« Gebiet des Bezirksverbandes der AmtShauptmannschast Schwarzenberg auf 6 Uhr nachmittags festgesetzt worden ist, macht sich eine anderweite Festsetzung der VrotbezugSzeit an Freitagen nötig : är^ um «erantmortl. «chrifttetter, Drucker und Verleger: Emil Hannebehnin Eibenstock . . , 65. Jahrgang, - Freitag, dm 6. Dezember aaf" ten - ^ache Re- lus - rd:n, Städtischer Fleischverkanf Krettag, den 8. Dezember 1918, in den Fleischereigeschäften der Gruppe 1. Kopfmenge 180 x. Urlauber erhalten Kleisch bei Reichenbach. Berkaufsordnung: Emte des Unternehmers freigegebenen Getreidemengen bleiben von der Ablieferung frei. AIS Besitzer im Sinne dieser Verordnung gelten auch die mit der Verwaltung der Vorräte für den Eigentümer betrauten Inhaber des Gewahrsams. Soweit einzelne Kommunalverbände für den Ausdrusch und die Ablieferung des Getreides schon frühere Termine angeordnet Haden oder noch anordnen, behält es da bei sein Bewenden. In einzelne»», besonders begründeten Ausnahmefällen, in denen der Ausdrusch und die Ablieferung bis zum 15. Januar 1919 auf unüberwindliche Schwierigkeiten stößt, sind die «ommunalverbände berechtigt, die Frist bis zum 81. Januar 1919 zu erstrecken. Soll die Fristverlängerung für ganze Gemeinden oder Be zirke ausgesprochen werden, so ist hierzu die Genehmigung des Landeslebensmitlelam- teS erforderlich. Gesuche auf Verlängerung der Ausdruschfrist über den 81. Januar 1910 hinaus sind unter eingehender Begründung beim zuständigen Kommunalverband ein zureichen, der sie unter gutachtlicher Stellungnahme dem Landeslebensmittelamt vorzu legen hat. Wegen Feststellung der beschlagnahmten Vorräte nach Beendigung des Ausdrusches bleiben weitere Vorschriften Vorbehalten. Dresden, am 2. Dezember 1918. 2837 V D 1 b Arbeits- und Wirtschastsministerium. ^02 Amts- und Anzeigeblatt Mr den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung M Eibenstock, Lmlrfelb, hundrhübel, UUgv^iUH Neuheide,VberstützengrSn,Schönheide, Schönheiderhammer, Sosa, UnterMtzengrüa, Midenthal usw. Die Quittung. Auf dem Wege, auf dem uns die Entente ins Verderben geführt hat, kommen wir allmählich bem Ende näher. Mit einer Geschicklichkeit, die m.chr ihr:r diplomatischen Kunst als ihrem Herzen Ehre macht, lassen uns die feindlichen Staatsmänner stückweise erkennen, was uns bei der Friedenskonferenz .r" Forderungen aufgetischt werden soll. Lloyd GevtHe hat zu diesem Zweck jetzt auch das Wort ergriffen. Die „Deutsche Allgemeine Zeitung" hielt es vor ein paar Tagen noch für angebracht, an eine Rede des englischen Ministerpräsidenten zu erncher", in der er das Schlagwort vom gerechten Frieden in den Mund genommen hat. Vielleicht hatte sie die Ab sicht, an diese Rede zu erinnern, wenn die Enterte sich entschließen sollte, gegen die Grundsätze des Ge- rechtigkettsfricdens zu verstoßen. So leicht aber ist Lloyd George nicht einzufangen. In seiner Rede hat er bekanntlich erklärt, daß es nur gerecht sei, wenn derjenige, der den Kaüeg verschuldet und verloren habe, auch die Kosten bezahle. Er hat uns zu glei cher Zeit eine Rechnung vorgehalten, die in ihrer Gesamtheit selbst englischen Zeitungen den Ein druck macht, daß sie Deutschlands Nervenkraft Un erträgliches zumutet Jedenfalls würde sie, auf Hel ler und Pfennig eingcfordert, unsere wirtschaftlich: Kraft für Jahrzehnte in einen harten Frondienst für die Entente zwingen. Geld ist aber nicht das ein zige, was die Entente fordert. Sie sinnt vielmehr auf eine restlose Ausnutzung ihres Wassen-Trium phes und wärmt deshalb alles wieder auf, was im Laufe des Krieges einmal au Verwünschungen gegen Deutschland durch die französische und die englische Hetz-Presse gegangen ist Eme lange List: wird uns vorgehalten, auf der alle Namen verzeichnet ist die Erklärung abgegeben worden, daß Deutschl ine. mit der Untersuchung der Schuldfragen gurch einen neutralen Gerichtshof einverstanden sei, rorausz? jetzt, daß den Richtern die Geheimdokument: aller damals beteiligten Regierungen zur Verfügung ge stellt würden. Mit dieser Voraussetzung appelliert man an den guten Willen der Entente felbstver stündlich vergebens. Tie Entente wird aber die deut sche Erklärung aufgreifen und ans dresem Schritt des Entgegenkommens nichts weiter ableireu als ein neues Schuldbekenntnis Deutschlands. Wird un-'- allen nimt endlich klar werden, wie die Enrent: Welt aussieht? In dieser Welt herrscht nur die. Macht, und sie wiro allein gegen uns zu Worte tomm.-n Daß wir ihr durch unsere Wehrlosigkeit ausgeliefert sind, ist leider nicht mehr zu ändern Um so mehr aber ivllte unser Streben darauf gerichtet sein, nichts prciszugeben, was unserer Sache jetzt noch die nen kann, bor allen Dinge» nickst- uns selbst und unser gutes Recht. Höchstpreise für Gemüse. (Berichtigung.) In der Verordnung des Arbeit-- und Wirtschastsministerium« vorn 29. November Naik — 2197 V (i 2 —, Nr. 279 der Sächs. StaatSztg. vom 30. November 1918, muß e« unter lsd. Nr. 15 Runkel rüben (Futterrunkelrüben) Grupp« I Großhandelspreis statt 3.8 heißen 3.»i. »^««prei» Vierteljahr!. Mk. 2.70 einschlteßl. d«s »Huste. Unterhaltung»»««!»» tn der GrschSsl«. G«l», bei unseren Voten sowie bei allen Reich», pepanftalten. — Erscheint täglich abend» mit »»«»nähme der Vonn- und Feiertag» für den folgenden Lag. s»' »»»«»«r «<walt — «rUg od<r dr» Ncrried^ der g-inm-i. dn Sinimnir» »St» »«- ?d.»«run-»an^chUML«n - »rl »«r «nutzer ÜUxnme -d«r Ncch.'iNtnin« »n 8«Uuv> »d«. v<,ug«pr^t« ^»t. Adr.: Fi«t»Il«tt. Anzeigenprei»: dir kleinspalNge Zeile 20 Psz Im Reklametell di« Zeil» tO Pfg. Im arnllichen Telle die aesvaltene Zeile SO Psg Annahme der Anzeigen bi» spätesten» vormittag« 10 Uhr, Nir größere Tag» vorher. Ein« Gewähr für die Aufnahme der Anzeigen am nächsten oder am oorgeschrtebenen Tag« sowie an bestimmter Stelle wird nicht graben, ebensowenig für die Richtigkeit der durch gern- sprech«! ausgegebenen Anzeigen. M«n,s»r»cher,Hlr. »10. Tagesgeschichte. Deutschland. — Fehre ubach gegen die R ei cd Stei lung. Der Reichstagspräsident Fehrenbach hat auf das Telegramm der Reichsleitung folgendes g?- c-ntwortet: Auf Grund der Revolution können Sie sich für ermächtigt halten, den Reichstag aufzulö- seu. Ich würde dagegen protestieren, aber mich fü gen. So lange Sie aber nicht auflösen, sind Sie trotz Ler Revolution an die für ihn geltenden gesetz lichen Bestimmungen gebunden. Nach Ihrer Rechts- ouffasjung könnten Sie sich ebenso gut über beliebig: Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches oder des Prozeßrechtes hinwegsetzen Ihr Vorgehen be- Unter Aufhebung der Bekanntmachung des Bezirksverbandes der :>tmtshaupt- mannschast Schwarzenberg über Brotbezug vom 8. Oktober 1918 — Erzgeb. VolkS- freund Nr. 237 vom 10. Oktober 1918 — wird daher folgendes bestimmt. 1. Die am Sonnabend jeder Woche Gültigkeit erlangenden Brotmarken des Bezirks- verbandrS der AmtShauvtmaunschaft Schwarzenberg dürfen bereits am Tage vorher (Freitag) von nachmittags 4 Nhr ab beliefert werden. 2. Am Freilag jeder Woche ist vor 4 Uhr nachmittags der Bezug und di« 'Ab gabe von Backwaren und Mehl verboten. 3. -Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Anordnungen werden nach 8 80 der Reichsgetreideordnung für die Ernte 1918, vom 29. Mai 1918, mit Gefängnis bis zu einem Jahre uyd mit Geldstrafe bis zu 50000 Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. 4, Die vorstehenden Bestimmungen treten mit dem Tage ihrer Bekanntmachung tn Kraft. Schwarzenberg, am 4. Dezember 1918. Der Wezirksveröand der Amts- Der Arbeiter- u. Sotdatenrat dsr yauptmannschaft Schwarzenberg. Ämtskuuptmanuschaft Schwarzenberg. Dr. Wimmer. I V: Nagler. Ausdrusch und Ablieferung von Getreide. Auf Grund deS 8 5 Abs. 3 Satz 2 der Reichsgetreideordnung für die Ernte 1918 vom 29. Mai 1918 (RGBl. E- 435) wird bestimmt, daß die Besitzer von Getreide, das gemäß § 1 der Reichsgetreideordnung für die Ernte 1918 beschlagnahmt ist, ihr Ge- ru«z Itreide spätestens bis zum 15. Januar 1919 einschließlich auszudreschen haben, i Unmittelbar im Anschluß an den Ausdrusch und spätestens bis zum gleichen Zeit- punkt ist das Getreide abznliefern, soweit eS nicht nach den bestehenden Vorschriften find, die England und Frankreich in ihr Schuld buch eingetragen haben Und mit allem Ernste wird die Forderung erhoben, daß Deutschland mit diesen Männern vor einem intericatio"alen Gerichtshof er scheinen und durch ihre Bestrafung Sühne für an gebliche Verbrechen am Völkerrecht leisten soll Dieser Gesiuuungsart entspricht cs vollkommen, wen" der „Matin" verkündet, Deutschland werde bei per Frie denskonferenz gar nicht zugelasse'n, sonder" "ur als Angeklagter aus der Armeufünderbank sitzen Den Frieden werde mau ihm aufzwiugen, nicht aber mit ihm verhandeln . Wir wissen nicht, ob die Wirtlichte:: ganz so schlimm sein wird, sicher aber wird sie Himmelwest verschieden ton dem Begriff sein, den sich Leicht gläubige bei uns von einem Verständigungssrieden nach dem Programm Wilsons gemache haben Uno wenn das jo kommt, sö wiro es nur die Ouittung für ein Verfahren fein, das uns stückweise den Feinden in die Hände geliefert hat Wir sind im Vertrauen auf gewisse Zusicherungen der Gegenseite vollkommen wehrlos geworden. Der „Vorwärts" erklärte seinerzeit, daß Deutschland die Wassen ja nichr mehr brauche, nachdem der Gegner sich eb-n falls auf die Grundlage des Wilson Programms gestellt habe Aber damit mar noch .sicht genug geschehen. Seitdem haben wir auch den Feind n moralische Wassen gegen uns geliefert. Herr Eisner hat aus dem Münchener Geheimarchiv angebliche Anklagedokumente gegen die deutsche Regierung her vvrgezogen, und große Teile der deutschen Presse haben das amtliche Deutschland der Julitage l9lt als schuldig mit harten Worten verdammt Kann es uns da wundernehmen, wenn jetzt unsere Gesi'er mit Pharijäerhochmut auftreten und im Namen der Gerechtigkeit fordern, daß Deutschland für seine Schuld auch zahlen nnd büßen müsse. Halbamtlich Milchkontrolle. Nachdem alten Kuhhaltern die erforderlichen Unterlagen zur Durchführung der Milchkoutrolle durch die Schutzmannschast zugestellt wordeu sind, wird auf die Einhal tung der vorgeschriebenen Fristen, wie Abgabe der Milchbertchte, Milchgutscheine usw., au jedem Montag, nochmal« besonders hingewiesen. Sollten Kuhhaltern Vordrucke zu den erforderlichen Milchberichtcn nicht zugeteilt worden sein, so wollen dieselben umgehend die erforderlichen Vordrucke bei der hiesigen Gemeindeverwaltung, Obergeschoß, Zimmer Nr. 3, abholen. Schönheide, am 2. Dezember 1918. Der Arbcitm'llt. Der Gemtindevorstand. des zur Ernährung der Selbstversorger, zur Fütterung des im Betriebe gehaltenen Viehes oder n ist zur Bestellung der zum Betriebe gehörenden Grundstücke zurückbehalten werden darf. Anerkanntes Saatgut und sonstiges Saatgut, zu dessen Veräußerung der Unternehmer berechtigt ist (8 9 der Verordnung über den Verkehr mit Getreide, Hülsenfrüchten, Buch weizen und Hirse au« der Ernte 1918 zu Saatzwecken vom 27. Juni 1918 — RGBl. S. 677 —) sowie die von der ReichSgetreidestelle zur Verarbeitung aus der eigenen