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- Orga- i"e Zeit bisher rhaltm. SpaL er pes Ober- hand le das lf dem mtsches laß, di« 'N darf, Gebie- e Gar- bleibt ä, daß lschewü- sofort ltiscben Ber te d e e Ver er Er- - Ber- ' kurze l Mg Wissen- aß die hofft o bald rrme- ebens- erdem von e von, hland >urch le 18 solgend»» Lag. sprich« ausgrgei Anzeigen. A«r«f,rtch»r Zlr. »1». !U«1. -dr.» A»!»«l«U. ISIS ^?272. Amts- und Anzeigeblatt Mr den klmtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung »««-«prU« vierteljLhrl. Mk. 3.70 einsckM " ,)Lustr. UrUerhaltunglblalte«- tn d«r still», bet uns«en Boten sowie bet allen „ßanstallen. — Erscheint täglich abend« A««»ahme der Vonn- und Feiertag« für SerantworU. »chrtstleiter, Drucker m» Verleger: Emil Hannebrhn in Eibenstock. , AA, Iohrgoeeg » . Freitas, den 22. November »« S-IU »ihrrrr »«wall — «rr-g o!« l«aM«<r ir,«n»»itq„ a»»r«»vn ei« L-rrird« »«r steuang b«r >»« »-, S»sttr»«rimi»«t>irtd«un«n —-at d«r Saipru ' -M L!»'«rwi, S^chlUlerumi d«r Antun? ,»«r -ul *01 »>,u,«prck«« .... Snzeigenprei«: die kletnspaltig« Zeile W PM für Eibenstock, Larlrseld, hmdrhübtl, M C.ilükvMN Neuheide,GberMtzengrün,Schönheide, Schönheiderhammer, Sosa, Unterstützengrün, Mdenthal usw. ebensowenig für die Richtigkeit der durch Fern spieck« ausgegebenen Anzeigen. An das sächsische Volk! Das imperialistisch-militaristische System ist unter den Wirkungen des Völkermorden- den und kulturvernichtenden Weltkrieges zusammengebrochen. Ein neues Zeitalter ist im Werden, in dem sich der Uebergang von der kapitalistischen in die sozialistische Ge sellschaftsordnung vollzieht. Die Monarchie ist beseitigt. Die öffentliche Gewalt ist in die Hände der Arbeiter klasse übergegangen. Die Aufgabe der neuen Regierung geht dahin, das Land über die großen Schwierigkeiten der gegenwärtigen Lage hinauszuführen, die demokra tischen Errungenschaften sicherzustellen und wirtschaftliche Umgestaltungen nach sozialistischen Grundsätzen zu verwirklichen. Die Arbeiterklasse braucht nicht nur politische Rechte, sondern ebenso die Befreiung aus ökonomischer Bedrückung, di« in vollem Umfange nur der Sozialismus bringen kann. Die neue sächsische Regierung erstrebt die Beseitigung der veralteten bundesstaat lichen Verfassung und die Einordnung Sachsens in die einheitliche groß-deutsche Volks republik, an die auch Deutsch-Oesterreich seinen Anschluß vollziehen möge. Den einzelnen Teilgebieten deS neuen Groß-Deutschland soll weitgehende Selbstverwaltung und Schutz d«r Kulturtnteressen gesichert werden. Die Regierung will in Uebereinstimmung mit der neuen Reichsleitung wirken. Sofern Anordnungen der RetchSlettung unseren Beifall nicht finden, werden wir unsere Auffassung dagegen geltend machen. Die von der Reichsleitung mit Gesetzeskraft er lassenen Verfügungen werden wir für Sachsen durch Vorschriften ergänzen, denen gleich falls Gesetzeskraft zukommt Die Arbeiter- und Soldatenräte, die Träger der revolutionären Be wegung, haben die Aufgabe, die sozialistische Volksregierung zu stützen und zu kontrol lieren. Ihre Zuständigkeit in den einzelnen Orten wird ein unverzüglich zusammen tretender Landesrat der Arbeiter und Soldaten umgrenzen. Mit Beendigung der Demobilmachung und mit Friedensschluß soll an Stelle des stehenden Heeres die Volkswehr treten. -i- Die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird gewährleistet. Die Beschränkungen im Vereins- und Versammlungsrecht sind gefallen Die Preßfreiheit ist im vollen Um fange gesichert. Die Gesindeordnung ist aufgehoben. An ihrer Stelle gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches über den Dienstvertrag. Die Arbeiterschutzbestimmungen für gewerbliche Arbeiter und Arbeiterinnen, die bei Beginn des Krieges aufgehoben wurden, sind wieder in Kraft gesetzt. Der achtstündige MaximalarbeitStag soll am 1. Dezember dsS. IS. in Kraft treten. Unternehmer, die dieser Vorschrift nicht Folge leisten, haben strenge Bestrafung zu gewärtigen. Um die Arbeitsgelegenheit zu steigern, läßt die Regierung in den einzelnen Ver- waltungLzweigen feststellen, welche Arbeiten unmittelbar in Angriff genommen werden können. Sie ist bemüht, Rohstoffe für die Aufnahme der Arbeit freizumachen. Die Sicherstellung der Volksernährung ist in unserem Lande besonders schwierig. Die Regierung wird die Interessen Sachsens an Reichsstelle mit größtem Nachdruck vertreten. Eie wird mit den schärfsten Mitteln gegen unberechtigte Zurückhaltung von Lebensmitteln, gegen Wucher und gewerbsmäßigen Schleichhandel eintreten. Die Wohnungsnot soll durch Bereitstellung von Wohnungen und durch schleunigen Bau neuer Wohnungen bekämpft werden. Die Trennung der Kirche vom Staat ist durchzuführen, den Religionsgemeinschaf ten wird volle Freiheit gewährt. Die Schule ist von politischer und kirchlicher Bevor mundung zu befreien. Die Volksschule ist unter fachmännischer Aufsicht zur Einheits schule auSzngestalten. Bildungs- und Kunstinstitute sollen gefördert werden. Kron- gut ist für staatliche Zwecke, insbesondere für VolksbildungS- und Volksgesundheitswesen zur Verfügung zu stellen. Die Verkehrsmittel, insbesondere die Eisenbahnen, sollen mit möglichster Beschleu nigung auSgebessert und weiter ausgebaut werden. Die landwirtschaftliche Produktion bedarf der sorgsamsten Pflege zur Ueberwindung der ihr zugefügten Kriegsschäden. Die Rechtspflege ist zu modernisieren und zu demokratisieren. Es wird alsbald eine weitgehende Amnestie erfolgen, vornehmlich für Personen, die aus Notlage sich gegen Gesetze oder KricgSverordnungen vergangen Haber- Zur Deckung der Ausgaben sind die großen Vermögen und Einkommen, vor al lem die Kriegsgewinne, heranzuziehen. Die Bcsetligung jedes aus Ausbeutung beruhen den Einkommens ist zu erstreben, desgleichen die Vergesellschaftung der dazu geeigneten kapitalistischen Unternehmungen in Landwirtschaft, Industrie, Handel und Verkehr. Verwaltungsreformen grundsätzlicher Art bleiben Vorbehalten. Für die Gemeinden ist volle Selbstverwaltung durchzuführen. Die bestehenden Gemeindevertretungen können zunächst im Amt bleiben. Für die Erneuerung der Ge meindevertretungen werden nähere Anweisungen demnächst erfolgen. Für die bisher ungünstig besoldeten Beamten und StaatLarbeiter soll sobald als möglich zum Ausgleich drr bestehenden TeuerungSverhältnisse eine gründliche Reform der Besoldung-- und Lohnverhältnisse erfolgen. * Zur N-b-rlfttung aus dem Kriegs. z«m «nd zum ««uaufbau de- Wirtschaftsleben« ^>arf es des Aufgebots aller Kräfte. Ver nehmlich hoben die Organisationen der '«weiterklasse ihr äußerstes einzusetzen, um der Schwierigkeiten Herr zu werden. Nur so kann das Gespenst de« Hungers gebannt und «in« bessere Zukunst angebahnt werden. Schwer ist die Not der Zett. Jeder tu« seine Pflicht. Ist die gefahrvolle Ueber- gangSzett überstanden, dann wird daS deutsche Volk vermöge der unvergänglichen Kräfte, die in ihm leben, in -demokratisch-sozialistischer Entwicklung sich zu neuer Blüte entfalte». Vorwärts! Aufwärts! Das Gesamtminifteriunl. Die B-ltsb-auftragten Bock, Fleißner, Geyer, «raduauer, vtptusft, Schwarz. »2-3 MzMW in deMOsen Pocht nm 18. bi; ft. ImM IM. Zahlreiche Ortsbehörden haben im Interesse der Geschäftsveretnfachung den Be zirksverband Schwarzenberg ersucht, für den Bezug des Mehlzuschlags in de», fleischlosen Woche», nicht mehr besondere Mehlmarken herauszugeben, sondern hierfür die Fleisch- kartenabschnttte mit dem Aufdrück „fleischlose Woche" zuzulassen. Der BeztrkSverband hat geglaubt, diesem Wunsche der Ortsbehörden entsprechen zu sollen. ES hat sich jedoch herausgestellt, daß sich ein Teil der Bevölkerung nicht mehr im Besitze des Abschnittes » der Fletschkarte mit dem Aufdruck: „Amtshauptmannfchaft Schwarzenberg, Woche vom 1«. bis 24. Novem ber, fleischlose Woche" befindet Es wird deshalb folgendes bestimmt: I. Die Bekanntmachung deS BezirkSverbands Schwarzenberg vom 15. November 1918 (Erzgeb. Volksfreund vom 19. November 1918) über die Mehlzuteilung in der fleischlosen Woche vom 18. bis 24. November 1918, wird hiermit anfgehoben. II. An die Stelle dieser Bekanntmachung treten die folgenden Bestimmungen: 1. Als Ersatz für die in der Woche vom 18. bis 24. November 1918 ausfallende Kletschzuteilung werden — mit Ausnahme der Fleischsclbstoersorgcr — jeder vom Bezirksverband Schwarzenberg mit Brotmarken zu versorgenden »Iber 6 Jahre alten Person 185 « Mehl und jeder unter ti Jahre alten Person M r Mehl gewährt. 2. Zum Bezüge des Mehles werden durch die Ortsbehörden besondere Mehlmarker, über . 185 Mehl und 90 x Mehl auSgcgeben d Der Bezug und die Avgave von Weyr auf den Abschnitt M der SteiMarte mit dem Aufdruck: „Amlsyanplmannschaft Schwarzenberg, Woche vom 18. vis 24. Movember, fleischlose Woche" ist verboten. Di« Wacker und Weytkteinyändker werd«,, hiermit noch besonders angewiesen, derartige Abschnitte ZUrÜckzUWöiseN. Wer auf den erwähnten Abschnitt der Fleischkarte etwa bereits Mehl bezogen haben sollte, darf auf die von der OrtSbehörde auszugebende Mehlmarke »richt noch mals Mehl beziehen; er hat vielmehr die Mehlmarke ungesäumt der vrts behörde zurückzugeben. 3. Die Mehlmarken haben nur während der aufgedruckten Zeit Gültigkeit, sie dürfen nur während dieser Zeit beliefert werden. 4. Die Bäcker und Mehlkleinhändler haben die Mehlmarken ebenso wie die Brotmar ken sofort beim Empfang durch kreuzweise« Durchstichen mittels Färb- oder Tinten stiftes zu entwerten. 5. Sie haben weiter die vereinnahmten Mehlmarken ebenso wie die Brotmarken spätestens am 3. Tage nach dem Verfalltage bei der Ortsbehörde zum Zwecke der Ausstellung der „Bescheinigung über abgelieferte Marken" abzuliefern. 6. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen werden nach tz 80 der Reichsgetreidcorduung für die Ernte 1918 vom 29. Mai 1918 niit Gefängnis bis zu 1 Jahre und mit Geldstrafe bis zu 50000 Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. 7. Die Vorschriften dieser Bekanntmachung treten sofort tn Kraft Schwarzenberg, am 19. November 1918. Per Aejirksvertiand der Amlüyauptmannschaft Schwarzenberg. Dr. Wimmer. Preisaushänge im Kleinhandel. Es ist Mage darüber geführt worden, daß die Vorschriften über den Pretsauo- haug im Kleinhandel von den Geschäftsinhabern vielfach nicht befolgt werden. Die Geschäftsinhaber werden daher auf die Vorschriften der Verordnung des Mi nisterium« des Innern vom 20. Februar 1917, die Gemüse- und Obsthändler besonders auf die Verordnung desselben Ministeriums vom 2. Mat 1917 htngewiesen, nach der sie di« von ihnen geforderten Preise täglich tn ein Verzeichnis unverwischbar einzutragen und dieses an dem Ladenfenfter, Stand oder Wagen so anzubringen haben, daß e« von jedem Käufer abgelesen werden kann. Säumige Geschäftsinhaber bezw. Gemüse- und Obsthändler haben Bestrafung und nach Befinden auch Schließung ihre« Geschäftes zu gewärtigen. Schwarzenberg, am 19. November 1918. Per Rezirksvervand der Amtsvauptmannschaft Schwarzenverg. - Dr. W immer. Ablieferung des Roggengetreides an die Mühlen. Unter Bezugnahme auf di« Bekanntmachung des BezirkSverbandeS der AmtShanpt- mannschafl Schwarzenberg vom 9. November 1918 (Erzgeb. Volksfreund Nr. 263 von, 10. November 1918), Ausdrusch de« Brotgetreides betreffend, werden die Landwirt« ver-