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Amts- und Anzeigeblatt Mr den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung «»««vrel« Vierteljahr!. Mt. 2.70 etnschlietzt. L«« .tzlluMlnterhaltungSblatle«- in d« »eschast«. :?Ü«, bet unseren Voten sowie bet aüm Reich», ^ßanftalten. — Erscheint täglich abend« mit »««nähme der Sonn» und Feiertag, für den folgenden Tag. r» gaü« «»yerrr »«satt - arte, »der li ? '»rmi,en de« B-trtede« der ü^wnz. »er et »te'enm, Uet. Adr.: A»t»«l«1t. 2S7 M Gbenfto», Larlrseld, hondrhübel, ^UAkvtUN N-uhel-e,GberstützeogrSn, Schönheide, Schönheiderhaimner, Sosa, Unterstlltzengrßn, Mdenthal usw. «erant»»rtl. Gchristletter, Drucker und Verleger: Emil Hannebshnm Eibenstock. 6L. Iahrgaug. Dienstag, den 10. Dezember ISIS «nzeigenprei»: die kieinjpaUia« A«U» LS Pj, Im ReNameteU dir Zeile bv Mg. Im amUichen Teile dir gespaltene Zeil» iO Pjg. - Annahme der Anzeigen bi« spätestens vormittag« 10 Uhr, für gröbere Tag« vorher. Eine «ewahr für die Ausnahme der Anzeige« am nächsten oder am oargeschriebenrn Tag« sowie an bestimmter Stelle wird nicht gegeben, kbensowenig für di« Richtigkeit der durch Fern sprecher ausgegroenen Anzeigen. Pmrf,rechte Ur. al". Zeitliche Begrenzung der Hansschlachtnngen. Infolge der Knappheit an Futtermitteln wird auf Anordnung des Reichsernäh rungsamts auf Grund von 88 2 und 17 der Reichsfleischordnung in der Fassung der Verordnung vom 19. Oktober 1917 (RGBl. S. 949) hiermit bestimmt, daß sämtliche Hausschlachtungen bis spätestens 31. Dkzemöer 1918 durchgeflihrt sein müssen. Nach diesem Zeitpunkt sind Genehmigungen für Hausschlachtungen rächt mehr zu erteilen. Die nach dem 1. Januar 1919 noch in den Beständen befindlichen Schweine sind, abgesehen von den Zuchtschweinen, auf deren Erhaltung mit allen Mitteln hinzuwirken ist, und von noch nicht abgenommenen Vertragsschweinen, möglichst ohne Verzug zur Erfüllung der Schlachtviehumlage heranzuziehen. Ausnahmen in besonderen Fällen zu erteilen, bleibt den Kommunalverbänden vorbehalten. Dresden, am 30. November 1918. 5468 V 1. X III ArbeitS- und Wirtschasisministcrmm. Verordnung zur Ausführung der Beikauntmachnng der Reichssteüe für Gemüse und Obst über den Verkehr mit Saat- und Steckzwiebeln zu Saatzwecken und deren Höchstpreise vom SS. November ISIS. 1. Saat- und Steckzwiebeln dürfen nicht zu SpeisezweckLN verwendet werden. II Erzeuger von Saat» und Steckzwiebeln dürfen diese nur mit vorheriger aus drücklicher Genehmigung abgeben. Die Erteilung dieser Genehmigung wird für Sachsen dem Landeskulturrat in Dresden-A., Sidonienstraße 14, übertragen. Anträge aus Er teilung der Genehmigung sind von den Erzeugern an den Kommunalverband des Er zeugungsortes zu richten, der sie unter Begutachtung unverzüglich an den Landeskul turrat weiterzureichen hat. Die Anträge müssen die Angabe enthalten, wieviel Saat- und Steckzwiebeln dem Gewichte nach dem Antragsteller insgesamt zur Verfügung stehen und wieviel er davon abzugeben wünscht. Dem Antrag sind Muster in dec erforder lichen Anzahl beizufügen. Der Kommunalverband des Erzeugungsortes und der Lan- detzkulturrat sind befugt, die Vorräte des Antragstellers durch einen Beauftragten, der sich als solcher auSweist, besichtigen zu lassen. Der Erzeuger darf insgesamt nur die jenigen Mengen avgeben, für die ihm die Genehmigung erteilt worden ist. Die Landesstelle für Gemüse und Obst bleibt befugt, nach Anhörung des Landes- knlturrats den Absatz von Saat- und Steckzwiebeln zu beschränken oder zu untersagen. HI Die Abgabe und der Erwerb von Saat- und Steckzwiebeln- darf nur gegen Saatkarte erfolgen. Die Saatkarten für Saat- und Steckzwiebeln werden auf Antrag des Erwerbers nach Prüfung des Bedürfnisses erteilt. Die Ausstellung erfolgt unter Verwendung der sür den Verkehr mit Getreide, Hülsenfrüchten, Buchweizen und Hirse vorgeschriebenen Eaatkarten und unter Beachtung der für diese erlassenen Bestimmungen (RGBl. S. 677 slg.) für Händler durch den Landeskulturrat, für Verbraucher durch den Kommunalvcr band des Verbrauchsortes. Der Kommunalverband hat dem Landcskulturrat monatlich mitzuteilen, wieviel Saatkarten und über welche Mengen Saat- und Steckzwiebeln solche artsgestellt worden sind. Der Erwerber von Saatgut hat die Saatkarte dein Veräußerer spätestens bet. Lie ferung deS Saatgutes auszuhändigen. Wird das Saatgut mit der Eisenbahn versandt, so hat sich der Veräußerer von der Versandstation auf der Rückseite der Saatkartenab schnitte die erfolgte Absendung unter Angabe der versandten Menge und des Ortes be scheinigen zu lassen, nach dem das Saatgut verfrachtet ist. Erfolgt die Versendung nicht mit der Eisenbahn, so hat sich der Veräußerer auf der Rückseite der Gaatkartenabschnittc den Empfang bestätigen zu lassen. Der Veräußerer hat den Abschnitt ä der Saatkarte abzutrennen und ihn an den Erwerber zurückzugeben, Abschnitt 8 sür sich zurückzubehalten und aufzubewahren und Abschnitt 6 unverzüglich dem Landeskulturrat einzusenden. IV. Die gegenüber Speisezwiebeln erhöhten Preise für Saat- und Steckzwiebeln (vergl. 8 2 der Bekanntmachung der Reichsstelle für Gemüse und Obst vom 28. November 1918) dürfen auch für Saat» und Steckzwiebeln nur dann gefordert und bewilligt werden, wenn di« Abgabe gemäß den vorstehenden Bestimmungen erfolgt. V. Die Verordnungen des Ministeriums des Innern vom 19. November 1917 — 2095 II 8 VIII, Sächs. StaatSzeitung Nr. 272 — und vom 29. November 1917 — 2095b ll 8 VIII, Sächs. StaatSzeitung Nr. 279 — werden aufgehoben. VI. Diese Verordnung tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, am 4. Dezember 1918. 2657« VO 1 Ardeits- und Wirtschastsministerium. Dttlmmug des MrOUM». Berlin, 7. Dezember. Das französische Ober kommando hat die deutsche Oberste Heeresleitung um Bezeichnung von Bevollmächtigten zur Berlän gerung des Waffenstillstandes ersucht. Die Zusammenkunft könnte am 12. oder 13. Dezernber In Abänderung der Bekanntmachung des BezirkSverbandeS vom 30. November 1918 in Nr. 281 deS Erzgeb. Volksfreunds vom 3 Dezember 1918 wird hiermit be kanntgegeben, daß auf den.Abschnitt ? 4 der Bezirkslcbensmittelkarte für die Woche vom 9. bis 15. Dezember 1Ü18 anstatt Dpetscbutter nbzugeben sind 60 x polnische Butter zum Preise von 42 Psg. Es wird besonders darauf hingewiesen, daß die polnische Butter nicht als Speise butter, sondern nur zu Koch-, Brat- und Backzwccken geeignet, dafür aber bester al« Margarine ist. In der Woche vom 16. bis 22. Dezember 1918 kommt dafür Speisebutter zur Verteilung. Schwarzenberg, am 7. Dezember 1918. Der Aezirksvervand der Amts- Der Arbeiter- u. Soldatenral der Sauptmannschatt Schwarzenberg. Amtsftauptmannschaft Schwarzenberg. Dr. Wimmer. Schieck. Ausgabe der Bezirkslebensmittel- und der Kartoffelkarten Dienstag, den 10. d. M. in nachstehender Reihenfolge der an der Ausgabestelle vorzulegenden AuswciShefte vorm. von 8—9 Uhr Nr. 1801 u. höh. Nrn., * nachm. von 2—3 Uhr Nr. 601—900, „ „ 9-10 „ „ 1501—1800, „ „ 3-4 „ „ 301-600, „ „ 10-11 „ „ 1201-1500, „ „ 4-5 „ „ 1-300. „ „ 11—12 „ „ 901—1200, Die Voranmeldungen auf den Warenbezug sind bis Freitag, den IN. d. M. zu bewirten. Die Anmeldeabschnitte nimmt die Markenprüfungsstelle bis Sonnabend, den 14. d. M-, nachm. 4 Uhr entgegen. Eibenstock, den 9. Dezember 1918. Der Ktaötvat. Der AvbeitewcU. Dienstag, den 10. und Freitag, den 13. dss. Mts. können in der städt Lebensmittelabteilung infolge der allgemeinen Markenverteilungen Geschäfte anderer Art (An- und Abmeldungen, Markenausgabe an Urlauber usw.) erst je von 3 Nhr nach mittag ab erledigt werden. Eibenstock, den 9. Dezember 1918. Dev Staötvat. .Der Arbeiterrat. Soweit die Mttchberichte noch außenstehen, sind sie bis Dienstag, den 10. dss. Mts., vorm. 9 Uhr in unserer Markenprüfungsstelle abzugeben. Säumige Melde- pflichtige werden kostenpflichtig erinnert. Eibenstock, den 9. Dezember 1918. Der Ktaölrcrt. Der Arbeiterrat. Verbrauch von Frischgemiise. Angesichts der Knappheit von Kartoffeln und anderen Nahrungsmitteln empfehlen wir der Einwohnerschaft erneut angelegentlichst, sich reichlich mit dem jetzt durch die Händ ler und die städtische Lebensmittelstelle noch reichlich zu erlangenden Frischgemiise (Möh ren, Kohlrüben, rote Rüben, Weißkraut) zu versorgen, und zwar möglichst aus längere Zeit hinaus. Wir werden diese Streckungsmittel für Kartoffeln gewiß noch sehr not wendig gebrauchen. Wer es ermöglichen kann, schneide Weißkraut ein. Die Zufuhr von Lauerkraut wird anscheinend sehr knapp sein. Jetzt sind vielleicht noch größere Posten von Frischgemiise zu erlangen. Händler und Stadt werden sich davon aber nur dann genügende Vorräte bis zum Frühjahr schaffen können, wenn die Bevölkerung schon jetzt größere Mengen dieser NahrungSmit tel abnimmt. Eibenstock, den 9. Dezember 4918. Dev Stcröivcrt. Der Arbeitswert. Verkauf von Hühuerfutter Dienstag, den 10. dfs. Mts., vormittag von 8—12 Nhr in der städtischen Verkaufsstelle, Bergstraße 7, an die vorgemerkten Besteller. Eibenstock, den 9. Dezember 1918. Dev Staölvat. Inhaber von roten oder weiße» Pferdekartell werden auf die am Dienstag, den -10. d. M., vorm. 0 Uhr in Aue, Schlacht hof, stattfindende Pferdeoersteigerung noch besonders hingewiesen. Eibenstock, den 9. Dezember 1918. Dev Sta-Ivat. B crliu, 6. Dezember. Bon dem F o r t g a » g oer W a f f e n stillstand s ve rh a nd 1 un g rn zur See mrd deren Ausführung erfahren wir von zustän diger Stelle folgendes: 1 Die Vollmachten des "Ad mirals Beatty sind bis auf die Frage der Inter nierung der Schiffe auf Admiral Browning überge gangen Die aus sechs Mitgliedern bestehende cormittags in Trier stattfinden. Der Vorsitz-nve der Waffenftillstaudskommission: Staatssekretär Erzber ger Die willkürliche Auslegung der Waf- fenstillstandsbedingungen durch hie Alliier ten hat übrigens Veranlassung zu einem neuen Pro test gegeben: