Volltext Seite (XML)
Ämtr- und Anzeigeblatt für den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung Bezugspreis oierteljährl. Mk. 2.1« einschliehi. de» »Jllustr. Unterhaltungsblatte»" in der GesckMs- nelle, bei unseren Boten sowie bei allen Reich», pastaustalten. — Erscheint täglich abend» mit elutnahme der Sonn, und Fetettag« sür den folgenden Lag. Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebe- der Zeitung, der Lieferanten oder der BeförderungSeinrichtungen - hat der Bezieher keinen Anspruch aus Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rüll- zahlung des Bezugspreises. Hek. Adr.: Amtovlatt. ^5 200 Eibenstock, Sarkseld, hundrhübel, ^.UgttUtUtt Neuheide, Vberstützengrün, Schönheide, Schönheiderhammer, Soja, Unterftiitzengrün, Mldenthal usw. Verantwort!. Schriftleiter, Drucker und Verleger: Emil Hannebohnin Eibenstock. —-W—- «4. Jahrgang. —— Donnerstag, den 30. August Anzeigenpreis: die kleinspaltige Zeile 15 Psg. Im Reklameteil die Zeile 40 Psg. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile »0 Psg. Annahme der Anzeigen bi« spätestens vormittag» 10 Uhr, für größere Tag» vorher. Eine Gewähr für die Aufnahme der Anzeigen am nächsten oder am vorgeschriebenen Tage sowie an bestimmter Stelle wird nicht gegeben, ebensowenig sür die Richtigkeit der durch Fern sprecher aufgegebenen Anzeigen. Fernsprecher Mr. 110. 1917. Bekanntmachung über die Ermittelung des Bestandes und Bedarfs an Brennstoffen am t. September 1917. Auf Grund der Bekanntmachung des Reichskommissars für die Kohlenverteilung vom 19. Juli 1917 Uber die Brennstoffoersorgung der Haushaltungen, der Land wirtschaft und des Kleingewerbes wird für den Bereich des Beztrksverbandes der Königlichen Amtshauptmannschast Schwarzenberg einschließlich der Städte mit rev. Städteordnung Eibenstock, Lößnitz, Neustädtel, Schneeberg und Schwarzenberg folgendes angeordnet: 8 1. Am 1. September 1917 findet eine Ermittlung sowohl des an diesem Tage im Bezirke vorhandenen Brennstoffbestandes wie des Bedarfs der Verbraucher an Brenn stoffen für die Zeit vom 1. September 1917 bis zum 31. März 1918 statt. Brennstoffe sind Steinkohlen, Anthrazit, Steinkohlenbriketts, Rohbraunkohlen, Braurr- kohlenpreßsteine, Braunkohlenbriketts, Steinkohlenkoks, Grudekoks, Torf und Brennholz, s 8 2. ' Wer als Händler, sonstiger Bezugsvermittler oder Verbraucher mit dem Beginne i des 1. September 1917 Brennstoffe im Sinne des tz 1 Absatz 2 dieser Bekanntmachung im Gewahrsam hat, ist verpflichtet, den Vorrat getrennt nach den einzelnen Brennstoff arten der Ortsbehörde anzuzeigen, in deren Bezirk der Vorrat lagert. Kohlenbestände unter 2 Zentnern unterliegen der Anzeigepflicht nicht. 8 3- Die Anmeldepflicht erstreckt sich auf die Brennstoffvorräte, die bestimmt sind: u) für den gesamten Hausbrand einschließlich der Behörden und Anstalten, k) für die Landwirtschaft einschließlich der landwirtschaftlichen Nebenbetriebe, c) für die Gewerbebetriebe, die monatlich weniger als 10 Tonnen (1 Tonne — 20 Zentner) verbrauchen oder ohne Rücksicht auf die Höhe des Verbrauchs nach § 2 Absatz 4 der Bekanntmachung des Reichskommissars für die Koh- lenverteilung, betreffend Meldepflicht für gewerbliche Verbraucher von Koh len, Koks und Briketts vom 17. Juni 1917, nicht zu den meldepslichtigen gewerblichen Verbrauchern gehören (Bäckereien, Schlächtereien, Gastwirtschaf ten, Badeanstalten und ähnliche Betriebe, die dem täglichen Bedarf der in der Gemeinde wohnenden oder vorübergehend sich aufhaltenden Personen dienen). 8 4. Brennstoffbestände der Händler oder Bezugsvermittler, die zur Belieferung solcher Verbraucher bestimmt sind, die nach 8 2 der Bekanntmachung des Reichskommissars, betreffend Meldepflicht für gewerbliche Verbraucher von Kohlen, Koks und Briketts vom 17. Juni 1917, der Meldepflicht unterliegen, sind bei der hier in Frage kommenden Bestandsaufnahme nicht anmeldepflichtig. 8 5. Vorräte, die in fremden Lagerräumen, Böden, Kellern und dergleichen oder wie z. B. Holz (sog. Stöcke) im Walde sich befinden, sind vom Verfügungsberechtigten an zuzeigen, auch wenn er die Vorräte nicht unter eigenem Verschluß hat. 8 6. Vorräte, die sich mit dem Beginne des 1. September 1917 unterwegs befinden, sind von dem Empfänger unverzüglich nach dem Empfange anzuzeigen. 8 7. Die Ortsbehörde und die von ihr oder vom Bezirksverbande beauftragten Perso nen sind befugt, zur Nachprüfung der Angaben Vorrats- und Betriebsräume oder son stige Aufbewahrungsorte, wo Brennstoffvorräte zu vermuten sind, zu durchsuchen. 8 8. Jeder Verbraucher im Sinne von § 3 dieser Bekanntmachung hat ferner onzuge- geben, wieviel er für die Zeit vom 1. September 1917 bis zum 3l. März !9I8 an Brennstoffen benötigt und zwar wiederum getrennt nach den in K l Absatz 2 dieser Be kanntmachung angegebenen Brennstoffarten. 8 s- Die Erhebung -der Vorräte und des Bedarfs an Brennstoffen erfolgt gemeinde- weise unter Verwendung des vom Bezirksverband der Königlichen Amtshauptmann- schaft zur Verfügung gestellten Vordrucks. ' Anzeigepflichtige, die bis zum 1. September 1917 keinen Vordruck erhalten haben, haben sich einen solchen bei ihrer Ortsbchörde selbst zu holen. 8 10. Wer die Angaben, zu denen er auf Grund dieser Bekanntmachung verpflichtet ist, nicht oder nicht innerhalb der festgesetzten Frist erstattet, oder unrn ige oder un vollständige Angaben macht oder die unter § 7 vorgesehene Durchsuchung verweigert, wird gemäß § 7 der Bekanntmachung über die Bestellung eines Reichskommissars für die Kohlenverteilung vom 28. Februar 1917 in Verbindung mit K 18 der Bekannt machung des Reichskommissars über die Brennstoffoersorgung der Haushaltungen, der Landwirtschaft und des Kleingewerbes vom 19. Juli 1917 mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geld bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Ferner kann auf Einziehung der Brennstoffe erkannt werden, auf die sich die Zuwider handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht. Schwarzenberg, am 27. August 1917. Der Bezirksverband der Königs. Amlslinuplmannschntt Schwarzenberg. Dr. Wimmer. Abgabe von Kartoffeln für die nächsten 2 Wochen. Für die Woche vom 2. bis 8. September und für die Woche vom 9. bis 15. September 1917 wird gemäß K 10 Absatz 1 der Bekanntmachung des Bezirksverbandes über die Regelung des Verkehrs mit Kartoffeln vom 15. August 1917 die auf die Kar- roffelvollmarke abzugebende Menge auf je lO Pfund festgesetzt. Hinsichtlich der Be lieferung der Sondermarken verbleibt es bei der seitherigen Festsetzung. (1 Pfund für jede Sondermarke.) Es dürfen also für die Woche vom 2. bis 8. September und für die Woche vom 9. bis 15. September verausgabt werden: 1. an Kinder unter 1 Jahre — 1 Pfund Kartoffeln 2. an alle Personen über 1 Jahr — 10 „ „ 3. an alle Schwerarbeiter außer der Menge unter 2 — 3 „ „ als Zuschlag, sodaß der Schwerarbeiter zusammen 13 Pfund Kartoffeln für jede der beiden Wochen erhält. Es ist jedoch zweifelhaft, ob die Vollmarke nach Ablauf dieser 2 Wochen noch weiter mit 10 Pfund beliefert werden kann. Ter Bevölkerung wird deshalb empfohlen, sich von den jetzt zugeteilten Kartoffeln einen Vorrat haltbarer Kartoffeln zurückzulegen. Schwarzenberg, den 28. August 1917. Der Pezirksvervand der Königlichen Ämtsknuptmannschatt Schwurzenverg. Dr. Wimmer. Ausgabe der AnschlaMarkcn sür Schwerarbeiter Ponm'rstag, dm:;0. Äugust 19!7, vormittags von 8—9 Uhr 1—500, „ 9—10 „ 501—1000, „ 10—11 „ 1001—1500, „ 11—12 „ 1501 bis Ende. Vorzulcgen sind Ausweisheft und Brotmarkcntasche. Eibenstock, den 29. August 1917. Der' Ktcrötrüt. HvlMrslcigmnlg. Eibenstocker Staatsforstrevicr. Gasthaus „Dta-t Leipzig" in Vibenstvck, Freitag, den 7. September IVI7, nachm. ,2 Uhr: 38p w. Stämme 23—29 am stark, 90 w. Stämme 30—40 cm stark, 4 h. Klötze 8-18 „ „ 2225 „ Klötze 7—15 „ „ 2172 w. „ 16-22 „ „ 2l42 „ „ 23-49 „ „ 18,.-> rm w. Nutzscheite, 33 rm w. Nutzkuüppcl, 1340 w. Reisslängen 3 und 4 cm stark, in Abt. 30, 36 (Kahlschläge), 32, 68 (Durchforstungen) und 1—8, 28—39 und 68 (einzeln). Kgl. F-orstrenierverwaltung «ibenstock. Kgl. Forstrentamt Eibenstock. Wom Weltkrieg. Kin erfolgreicher Schlachttag. Me Anstürme -er Atatiener vergebens. Ter letzt? Montag war für unsere im Westm kämpfenden Truppen besonders von Erfolg beglei tet. Engländer sowohl wi? Franzosen wurden mit blutigen Köpfen abgewivsen. Ter ausführliche Bericht über diesen Schlachttag besagt: Berlrn, 28. August. Trotz aller Mißerfolge- und schwerer Verluste setzten die Engländer an der flan drischen Front ihre verzweifelten Angnfjsoer- suche fort. Nachdem am Morgen des 27. August beiderseits der Straße Ypern-Menin em starker, tiesgegliederter Angriff b l utig z u s a mm e n b r ach, setzten die Engländer in dem von Granaten zerris senen Gelände zwischen den beiden Bahnlinien Boe stnghe—Staden und Routers—Ypern zwei n«>ue Turchbruchs versuche an. Um 3 Uhr nachnut tugs brach aus der Front von Draaibanl bis zum Kanal Hollcbcke schlagartig ein Feuerorkan aus. In schwerem Angriff folgten tiefgegliedecte englische Jnfanteriemassen, begleitet von Tants, die sich müh sank ihren Weg über die verschlammten Aranattnch ter bahnten. Infanterieflieger flogen in niedriger Höhe voraus, um durch Maschinengewehrseuee de» Siurmwellen den Weg zu bahnen. Aber unbe schädigt durch das englische Artilleriesener setzte die deutsche Abwehrwirkung ein. Ein Gra nat- und Lchrapnellhagel schlug den auftülmendeu Massen enigegen. In erbitterten Nahkämpsen wir sen sich di - deutschen Reserven auf die Engländer und warfen si ' überall zurück Um 8 Uhr abends versuchten die Engländer nach nochmaligem gewal tigen Trommelfeuer einen zweiten großen An griff. Bis 10 Uhr hielten die Kämpfe, an, in denen bis auf eine geringe Einbuchtung nordöstlich Frczen- bcrg die deutschen Stellungen restlos behauptet wur den. Tas'Trichtergelände, liegt voll ooa eng li scheu Toten Ein neuerlicher Angriff an der Straße Ypern-Menin, den die Engländer unter Be reitstellung von Tanks vorbereiteten, kam in unserem -nsammengefaßten deutschen Vernichtungsfi ner nicht zur Durchführung. An der übrigen Front kam es bst ans einen Zusammnistoß mit mner belgischen Patrouille etwa ein Kilometer nördlich oes Btaenkar- sees zu kleinen Jnfanteriekämpfin. Auch das Ar tilleriefeuer hielt sich in müßigen Grenzen. Im Ar tois versuchten die Kanadier bei Lt. Auguste -inen neuerlichen Tcilangrisf. Zwischen den zerschoßenen Häusern der Arbeiterkolonie kam es zu äußerst blu tigcu Kämpfen Mann gegen Manu. Wiederum muß ten d.e Kanadier wie am Vortage unter Elnbuße zahl reicher Toter und Verwundeter zurückwelchen. Auch nördlich St. Quentin wurde 4 Uhr nachmittags in Gegend Cologne Ferme ein nach heftigem Feuernder fall eiusetzmdor englischer Angriff im Gegenstoß ge worfen. An der Aisn'front versuchten die Fran zosen am Morgen des 27. August bei Mennefe ru- Ferme, sowie südöstlich Ailles verschiedene Teiloor- stöße, die sämtlich scheiterten. Deutsche Stoßtrupp.m holten südöstlich Ailles eine große Anzahl Gefan gen >r aus den französischen Gräben. Am Chemim