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rn z u :n Ire Polen n den geben, >iesise i rr- DaS älter? ganze ändeL uszu- I hin- ten- daß Vor- ?äsen von be. Wie Kö- von ini- von anal sinv nsche gün- : dis ängt Ke- viel nt- -als So- ront kcor VUiy i bet ge- ppen :ner- prn. Ers auf- für den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung »«zuaSpret« vierteljührl. Mk. 2.10 einschließl. d«S »Jllustr. Unterhaltungsblatt««" in der Geschäft«, stelle, bei unseren Boten sowie bei allen Reich«, postanstalten. — Erscheint täglich abend« mit Ausnahme der Sonn, und Feiertage sür den folgenden Lag. Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Heilung, ver Lieferanten oder der Bsstrd«ru»gse1nrtchtungen — hat der BeUeher keinen Anspruch aus Lieferung oder Nachlieferung der Zertung oder auf Rück- jahlung deS Bezugspreises.. Ttk. Adr.: Amtsblatt. ^212. Eibenstock, LarkfUd, hnndrhSbel, ^UgVVtUtt Reuheide, Gberftützengrün, Schönheide, SchSnheiderhammer, Sosa, UnterstUtzengrün, Mldenthal «sw. Derantworll. Schriftleiter, Drucker und Verleger: Emil Hannebohnin Eibenstock. «4. Jahrgang. - -- — Sonntag, den 16. September Anzeigenpreis -, die kleinspaltige Zeile 1b Psg. Im Reklameteil die Zeile M Psg. Im amtlichen Telle die gespalten« Zeil« 40 Psg. Annahme der Anzeigen bi« spätesten« vormittags 10 Uhr, für größere TagS vorher. Eine Gewähr für die Aufnahme der Anzeigen am nächsten oder am vorgeschriebenen Tage sowie an bestimmter Stelle wird nicht gegeb«n, ebensowenig sür di« Richtigkeit der durch Fern- sprecher aufgegebenen Anzeigen. K«r»sprech«r Kr. 11V. LSI?. 18. d. M. Dev Sicrölrat. Eibenstock, den 14. September 1917. Dev Ktudivat. Eibenstock, den 14. September 1917. 19. 20. 21. 22. Beschlagnahmt «nd meldepstichtig sind «nd ähnliche Gebinde, die zur Aufnahme dienen Fischen und Schattieren, Wein, Obst» und Beerenwein (auch Most), Spirituosen und Essig, Schweineschmalz, Därmen, ' Kohl, Gurken und Gemüse, alle Fässer, Kübel, Bottiche von Obst, Sirup, Oele (weiß und dunkel), Petroleum, Teer- und Gerbstoffe, Firniß, Lacken und Farben, Trockenwaren aller Art, 7. Die Gemeindebehörden prüfen die eingereichten Meldevordrucke auf ihre Richtig keit und Vollständigkeit und übersenden diese bis zum 22. September 19 n gesammelt der Königlichen Amtshauptmannschast. 8. Werder Meldepflicht zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis 10 000 M. oder mit einer dieser Strafen bestraft. Neben der Strafe kann auf Einziehung der Fäffer erkannt werden, auf die sich die Zuwiderhand lung bezieht, ohne Unterfchied ob sie dem Täter gehören oder nicht. Schwarzenberg, den 12. September 1917. Die Königliche AmlskaupImannschaÜ. Garne zur Ergänzung können entnommen werden Montag, den 24. dieses Monats zu denselben Tageszeiten. Nur Erwachsene erhalten Garn zugeteilt. Kinder müssen bei der Aus gabe zurückgewiesen werden. Die städtische Strickereiansgabe ist zur Ausgabe von Garnen geöffnet Ausgabe der Petroienuckarte« Montag, den 17. d. Mts., nachm. in der Schauamtsdienststelle. gleichviel ob sie gebraucht oder ungebraucht sind. Dafür, ob die Beschlagnahme Platz greift, ist einerseits die Bauart und anderer seits die letzte Verwendung maßgebend. 2. Von der Bekanntmachung werden nicht betroffen und sind mithin nicht meldepflichtig: a) ungebrauchte Fässer, Kübel, Bottiche und ähnliche Gebinde, solange sie sich in Gewahrsam von Herstellern befinden; b) Fässer, Kübel, Bottiche und ähnliche Gebinde, die von den Heeresverwal tungen, der Marineverwaltung, den Reichs- oder Staatsbehörden für ihren Bedarf in Anspruch genommen sind; e) Fässer, Kübel, Bottiche und ähnliche Gebinde, die in den Haushaltungen benötigt werden. 3. Nicht beschlagnahmt aber meldepflichtig sind: a) Fässer, Kübel, Bottiche und ähnliche Gebinde, die im Eigentum oder Ge wahrsam von Kriegsstellen oder Kriegsgesellschaften sich befinden, die der vormittags von 9—11 Uhr < » nachmittags „ 2—5 „ j Aufsicht des Reichsamts des Innern, des Kriegsernährungsamts, der Kriegs- Ministerien oder einer Landesregierung unterstehen, b) Fässer, Kübel, Bottiche und ähnliche Gebinde, die an die unter a erwähnten Kriegsstellen oder Kriegdgesellschaften auf Grund bereits abgeschlossener Ver träge zu liefern sind, c) Fässer, Kübel, Bottiche und ähnliche Gebinde, die in gewerblichen oder land wirtschaftlichen Betrieben, gleichviel, ob es sich um Eigenbetriebe, Genossen schaften, Gesellschaften, Verbände oder ähnliche Vereinigungen handelt, als Betriebseinrichtung benötigt werden, ä) Fässer, Kübel, Bottiche und ähnliche Gebinde, die einen geschichtlichen oder Kunstwert (Denkmalswert) haben, e) eiserne Fässer, Kübel, Bottiche und ähnliche Gebinde. 4. Zur Anmeldung sind alle natürlichen und juristischen Personen (also auch Gemeinden, Handelsgesellschaften, Genossenschaften und Vereine) verpflichtet, die beschlagnahmte Fässer, Kübel, Bottiche und ähnliche Gebinde besitzen. 5. Die auszufüllenden Meldebogen werden den Beteiligten in den nächsten Ta ¬ gen durch die Gemeindebehörden (Bürgermeister, Gemeindevorstand, Gutsvorstehrr) behändigt werden. Sie sind sorgfättigst nach dem Bestände vom 15. September 1917 auszufüllen und bis spätestens zum 20. September 19 n an die Gemeindebehörde zurückzugeben. k. Wer meldepflichtige Fässer besitzt und bis zum 18. September 1917 keinen Meldebogen erhalten hat, hat einen solchen bei seiner Gemeindebehörde an zufordern. Mit dem 2. Staatseinkommensteuertermin ist gleichzeitig zur Deckung des Auf wandes der Handelskammer zu Plauen, der Handelsschule zu Eibenstock von den Beteiligten ein Betrag von je 3 Pfennigen und für den der Gewerbe- kammer zu Plauen von den Beteiligten ein Betrag von 6 Pfennigen auf jede Mark desjenigen Steuersatzes für das Jahr 1917, welcher auf das im Einkommensteuer kataster eingestellte Einkommen aus dem Handel und Gewerbe entfallen würde, mit einzuheben. Die vorgenannten Steuern sind bei Vermeidung der zwangsweisen Einziehung bis zum 10. Oktober d. I. an hiesiger Stadtsteuereinnahme zu entrichten. Bekanntmachung über die Durchführung der Aaßvekandsaufnahme. Unter Bezugnahme auf die in Nr. 209 des Erzgeb. Volksfreundes vom 9. Sep tember 1917 abgedruckte Bekanntmachung des Reichskommissars für Faßbewirtschaftung zur Ausführung der Bekanntmachung des Reichskanzlers über die Beschlagnahme von Fässern vom 28. Juni 1917 und die weiter dortselbst abgedruckte Ausführungsverord nung des Königlichen Ministeriums des Innern zu Teil ll der genannten Bekanntma chung des Reichskommissars für Faßbewirtschastung wird folgendes bemerkt und an geordnet : Dienstag, den Mittwoch, „ Donnerstag, „ Freitag, „ Sonnabend, „ ie u. cb. Wom Wellkrieg. Kornilow unterwirft sich! Von kriegerischen Maßnahmen ist heute nichts Neues zu berichten, nur an der italienischen Front haben die österreichisch-ungarischen Truppen einige neue Angriffe des Feindes abge- wiesen: Wien, 14. September. Amtlich wird verlaut- bart: Italienischer Kriegsschauplatz. Am Nordhang des Monts San Gabriele wurden mehrere starke Angriffe der Italie ner abgeschlagen. Sonst über keine Front Besonderes gemeldet. Ter Chef des Generalstabes. Tic erfolgreiche Bekämpfung unserer Feinde zur See durch unsere U-Boot? kann wiederum aus den nach folgenden Meldungen mit Genugtuung festgestellt werden: Berlin, 14. September. In der Zeit vom 1. Januar bis 31. August 1917 wurden im Mit telmeer mit den von unseren U-Booteu vernichteten bewaffneten Tampfern insgesamt nicht weniger als 226 Geschütze versenkt. Nicht cingerechnei sind in diese Zahl die Geschütze, welche sich auf versenkten Kriegsschiffen befanden, sowie solche an Bord von bewaffneten Schiffen, welche durch Aufläufen auf Minen untergegangen sind. Unter den Geschützen befanden fich 3 zu 12 Zentimeter, je 1 zu l1,8-Zenti- meter, 10,5 Zentimeter, 9 Zentimeter, 5,7 Zentimeter, 5 Zentimeter, 2 zu 10,2 Zentimeter, 5 zu 10 Zentime ter, 42 zu 7,6 Zentimeter, 169 unbekannten Kalibers. raue schließt jeden Mittwoch den ganzen Tag. Auch an der Front scheint es nicht viel besser zu sein. Ein Brief vom 11. Juli erzählt: Fast an j:dem Tage der Woche desertieren Leute. Einer, der mit dem selben Zuge wie ich fuhr, ist schon entsprungen. Ich kann ihn nicht tadeln, denn wir bekommen gerade nichr viel Fleisch und den ganzen Lohn gebraucht: man, um etwas zu kaufen, womit man fich am Le ben erhält. * * * Zur Friedensfrag: tauchen immer wieder neue Lesarten auf, die sich aber meistens als aus der Luft gegriffene Gerüchte erweisen: Wien, 14. September. In mehreren reichs- deulschen Blättern sind während der letzten Tage Meldungen von einem angeblichen Friedens angebot Englands an Deutschland aufguaucht. Lie „Münchner Neuesten Nachrichten" haben diese Gerüchte dahin richtiggestellt, daß ein solches engli schen Angebot nicht in Berlin, wohl aber in Wien erfolgt wäre. Wie die Blätter von maßgebender Seit? erfahren, entsprechen diese Meldungen durchweg nicht den Tats achen und muss rn als jeder Beg cünd un g entbehrend bezeichnet werden. Ter in Rußland von Kornilo^ unternommene Gegenaufstand hat ein schnelles Ende gefunden. Wäh rend gestern noch fälschlicherweise ein Tieg Korni lows über Kerenskis Truppen gemeldet wurde, liegt Berlin, 14. September. Tie Wirkung des l deutschen U-Bootkrieges zeig: sich am deut lichsten in der immer steigcnden Hungersnot, ! die fich in allen aus England kommenven Brie fen spiegelt. Aus Hamilton wird vom 6. Mai ge meldet, daß die Leute halb verhungerten und in öffentlichen Parks um Essen bettelten. Aus Stockport wird am 13. Mai geschrieben. Tie Be schaffenheit des Brotes ist schrecklich, und man drängt uns dauernd, weniger zu essen. Tiefes Drängen ist überflüssig, denn es macht kein Vergnügen, das Zeug zu essen, das hart ist wie ein I Backstein. Aus London wird vom 18. Juni geschrie ben: Tu kannst Dir nicht vorstellen, was sür eine Mühe wir haben, Lebensmittel zu bekommen. Es ist unmöglicher denn je, Zucker zu bekommen. Tu wür dest London mit den geschlossenen Läden nicht wie der erkennen. Unsere Bäckerei ist jede Woche Mon tags und Donnerstags geschlossen und unser Restau-